Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 511]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 485]

Rdn 486 Literaturhinweise: Burhoff, Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers ab, RVGprofessionell 2014, 216 ders., Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers mit "Einzelauftrag" ab, RVGprofessionell 2015, 14 ders., Klageerzwingungsverfahren Das können Sie als Vertreter für Ihre anwaltliche Tätigkeit abrechnen, R...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Beschwerde, Gebühren [Rdn 130]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1249]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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AGS 6/2016, Keine rückwirke... / 1 Aus den Gründen

1.) Die Beschwerde ist zulässig. Der Tod des im August 2014 verstorbenen bisherigen Klägers hat die seinen anwaltlichen Vertretern erteilte Prozessvollmacht nicht beendet (§ 86 ZPO) und das Prozesskostenhilfeverfahren nicht unterbrochen. Das Verfahren geht ungehindert weiter, wobei an die Stelle des Verstorbenen seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger getreten sind. 2.) In der...mehr

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AGS 6/2016, Keine rückwirke... / Leitsatz

Auch wenn das angerufene Gericht den – vollständigen und auch sonst ordnungsgemäßen – Prozesskostenhilfeantrag des verstorbenen Verfahrensbeteiligten zögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte, kommt eine ausnahmsweise rückwirkende Bewilligung nicht in Betracht, da die Prozesskostenhilfe die zentrale Funktion, der hilfebedürftigen Partei die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr

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FoVo 6/2016, Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief von einem Dritten nicht herausgegeben wird?

Kfz wird herausgegeben, nicht aber der Brief Bei Klagen auf Herausgabe von Fahrzeugen stellt sich das immer gleiche Problem: Der Schuldner ist verurteilt, ein näher bezeichnetes Fahrzeug nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren, insbesondere auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an den Gläubiger herauszugeben. Die Vollstreckung des Herausgabeurteils gelingt hinsich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.5 Form der Begutachtung – §§ 411–412 ZPO

Rz. 78 Nach § 411 ZPO kann für schriftliche Gutachten eine Frist bestimmt und bei deren Überschreiten ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird eine Frist von dem Gericht, d. h. von dem Senat oder dem Einzelrichter nach § 6 FGO bzw. allenfalls nach § 79a Abs. 3 FGO von dem Vorsitzenden oder Berichterstatter, bestimmt, ist die Fristsetzung zuzustellen[1]. Das Erscheinen des G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.6 Beeidigung – §§ 391–393 ZPO

Rz. 54 § 391 ZPO regelt die Grundsätze, nach denen ein Zeuge vereidigt wird oder von der Vereidigung abzusehen ist. Rz. 55 Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die Beeidigung die Ausnahme und sollte es, um die Bedeutung nicht zu entwerten, auch bleiben. Sie steht im Ermessen des Gerichts und kann vom BFH nur eingeschränkt überprüft werden. Der BFH darf die gerichtliche Entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Entscheidungshindernis

Rz. 28 Ist nicht ordnungsgemäß terminiert oder auch nur ein Beteiligter nicht ordnungsgemäß geladen bzw. der Termin trotz Vorliegens erheblicher Gründe nicht verlegt oder vertagt worden, liegt darin ein vom Gericht zu beachtender Verfahrensmangel. Das Gericht muss in diesen Fällen den Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen aufheben, verlegen oder vertagen, es sei d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1.5 Widerruf

Rz. 18 Der Verzicht auf mündliche Verhandlung und die Einverständniserklärung sind als Prozesserklärungen grundsätzlich unanfechtbar und unwiderruflich. Allerdings können die Beteiligten ihr Einverständnis bei wesentlicher Änderung der Prozesslage, z. B. wenn ein geänderter Bescheid oder eine Entscheidung in einem Parallelverfahren ergangen ist oder wenn das Gericht einen Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.2 Revision

Rz. 22 Obwohl der Gerichtsbescheid als Urteil wirkt[1], sind nicht generell die gegen ein entsprechendes Urteil möglichen Rechtsmittel gegeben. Revision kann nur dann eingelegt werden, wenn sie vom FG als Senat oder Einzelrichter oder dem nach § 79a Abs. 3 FGO tätigen Vorsitzenden/Berichterstatter zugelassen worden ist[2]. Es gibt keine Revision nach Zulassung durch den nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO

Rz. 34 Während § 79b Abs. 1 S. 1 FGO die Möglichkeit der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 FGO ergänzt und die Angabe der den Kläger beschwerenden Tatsachen betrifft, konkretisiert die Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO den Untersuchungsgrundsatz[1] und ist Ausdruck der Mitverantwortung der Beteiligten für die Aufklärung des Sachverhalts[2]. Die Beteiligten unter Setzen einer Au...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… Das Gericht kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufheben, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat. Als Gericht der Hauptsache kann der Senat auch über die Aufhebung der Bewilligung der in erster Instanz gewährten ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Rückzahlung bei Kostenfreiheit oder PKH/VKH-Bewilligung

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Partei von der Zahlung der Kosten oder Gebühren befreit ist. Da die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von der befreiten Partei nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann, steht der Gegenpartei in ...mehr

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AGS 5/2016, Aufhebung der P... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Das ArbG durfte die Prozesskostenhilfebewilligung nicht gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO aufheben. 1. Gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO soll das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlich...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / Leitsatz

Täuscht eine Partei durch eine unwahre Darstellung eines in Wahrheit von ihr provozierten Auffahrunfalls die Begründung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor und ergibt sich die Unwahrheit ihrer Angaben erst nach der Durchführung der Beweisaufnahme, ist ihr die Prozesskostenhilfe zu entziehen. OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2014 – I-9 U 165/13mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / Sachverhalt

Der Kl., der Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls geltend machte, erreichte aufgrund seiner Angaben zum Unfallhergang die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Erst im Rechtsstreit stellte sich nach Beweisaufnahme heraus, dass der Kl. den Auffahrunfall, in den er mit seinem Kfz verwickelt war, provoziert hatte. Weiterhin ergab sich, dass der Kl. in seinen danach ...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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AGS 5/2016, Aufhebung der P... / 1 Sachverhalt

Der Kläger richtet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung. Dem Kläger wurde mit Beschluss des ArbG Prozesskostenhilfe bewilligt für die Durchführung des Klageverfahrens und ihm seine Prozessbevollmächtigte beigeordnet worden. Eine Ratenzahlungsanordnung erfolgte nicht. Dem Beschluss war eine Anlage "Ermittlung einer Zahlung...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Bewilligung für den Antragsgegner

Auch dem Antragsgegner kann PKH/VKH bewilligt werden,[11] wobei für den Antragsgegner, der die Einleitung des Beweisverfahrens regelmäßig nicht verhindern kann, der Begriff der Erfolgsaussicht einschränkend auszulegen ist, so dass sich "Erfolg" nur auf Verschaffung rechtlichen Gehörs und auf die zweckentsprechende Wahrnehmung der prozessualen Rechte im Rahmen der Beweiserheb...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Anmerkung

Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.12.2015, das mangels Berufungseinlegung rechtskräftig ist, beschäftigt sich mit dem in der Literatur diskutierten Problem, ob und wieweit bei einem wertlosen Nachlass gegenüber dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB die Dürftigkeitseinrede erhoben w...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Familienrichters, dass sich die Erstreckung der Beiordnung durch den Beschluss im Termin auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten bezieht, also auch auf die angefallene 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 2 VV) und di...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 4. Streithelfer

Eine PKH/VKH-Bewilligung kann auch für den Streithelfer erfolgen, jedoch wird sich die Erfolgsaussicht des Beweisverfahrens danach beurteilen, ob bereits im Beweisverfahren seine Rechtsverteidigung in der Hauptsache mit Aussicht auf Erfolg vorbereitet werden kann.[15] Der Streithelfer hat hierfür die Umstände darzulegen, die im Hauptsachverfahren als Einwand geltend gemacht ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Notwendigkeit gesonderter Antragstellung und Bewilligung

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen eigenständigen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Es bedarf deshalb für Beweis- und Hauptsacheverfahren jeweils eines eigenständigen Antrags und auch einer gesonderten Bewilligung von PKH. Entsprechendes gilt wegen § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO in Familiensachen für die Bewill...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (B...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht

Das Gericht hat vor der PKH/VKH-Bewilligung die Erfolgsaussicht zu prüfen (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, gegebenenfalls i.V.m. § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Dabei ist nur auf die Erfolgsaussicht des Beweisantrags abzustellen, nicht auch auf die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Hauptsacheverfahrens.[7] Es genügt deshalb, dass der Beweis zur Begründung eines Anspruchs dien...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1.2 Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten

Rz. 14 Im Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten hält der Kläger an seinem Klageantrag fest, während der Beklagte von der Erledigung der Hauptsache ausgeht. Das Verfahren läuft hier anders als bei der Erledigungserklärung des Klägers: Da dieser seinen ursprünglichen Antrag weiterverfolgt, ist die Erledigungserklärung des Beklagten nur eine Anregung an das Ge...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr

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AGS 4/2016, Verfahren und K... / 2. Keine PKH-Bewilligung

PKH wird für die Einstellung in das Schutzschriftenregister nicht gewährt werden können, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren, sondern um ein Verfahren der Justizverwaltung handelt.mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der PKH in sozialgerichtlichen Verfahren

Leitsatz Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz kann bei der Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts nur der Teil des Verfahrens zur Ausfüllung der Kriterien aus § 14 Abs. 1 RVG herangezogen werden, für den (Prozesskostenhilfe bewilligt und) der betroffene Anwalt beigeordnet w...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und Berufungsbeklagte des Ausgangsverfahrens, den der Erinnerungsführer bereits erstinstanzlich vertreten hatte, wehrte sich gegen die teilweise Aufhebung der Bewilligung und die Erstattung von großer Witwenrente in Höhe von 10.433,12 EUR. Nachdem er erstinstanzlich obsiegt hatte, legte die Beklagte Berufung ein. Daraufhin verfügte der Berichterstatter des zuständ...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / Leitsatz

Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz kann bei der Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts nur der Teil des Verfahrens zur Ausfüllung der Kriterien aus § 14 Abs. 1 RVG herangezogen werden, für den (Prozesskostenhilfe bewilligt und) der betroffene Anwalt beigeordnet war. Vers...mehr

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AGS 4/2016, Kieler Kostenkä... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer hatte zwei Antragstellerinnen vertreten und für sie die vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für EU-Ausländer für die Zeit vom 13.6.2014 bis zum 30.11.2014 in Höhe von durchschnittlich monatlich etwas unter 500,00 EUR geltend gemacht. Hierzu hatte er beim SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und Prozesskostenhilfe beant...mehr

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AGS 4/2016, Kieler Kostenkä... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Nach § 55 Abs. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende anwaltliche Vergütung vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges festgesetzt. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG kann gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle das Gericht, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, angerufen werden. Die Erinnerung...mehr

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AGS 3/2016, Erstreckung der PKH bei Mehrwertvergleich; Höhe der Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Mehrwertvergleich

Leitsatz Der übliche (gegebenenfalls konkludente) Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch für den Mehrvergleich zielt nicht auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO, sondern auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO. Hiernach lässt ein formelhaft ausgefalle...mehr

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AGS 3/2016, Unanfechtbarkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen Ratenzahlung

Leitsatz Die Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem Prozesskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung bewilligt wird, ist gem. § 146 Abs. 2 VwGO unstatthaft. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.11.2015 – 8 S 1742/15 1 Sachverhalt Das VG hat der Klägerin für das verwaltungsgerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig von der Klägerin zu zahlende monatliche Rat...mehr

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AGS 3/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ist nicht zu gering angesetzt worden. 1. Die Erstattungspflicht der Staatskasse nach den §§ 45 ff. RVG ist streng akzessorisch, d.h. sie besteht hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände nur in demjenigen Umfang, in dem der Mandant selbst einer entsprechenden Vergütungsverpflichtung unterliegt....mehr

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AGS 3/2016, Unanfechtbarkei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin ist nach § 146 Abs. 2 VwGO unstatthaft. Danach können Beschlüsse über die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht mit der Beschwerde angefochten werden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe verneint. Der Beschwerdeausschluss nach dieser Bestimmung erfasst auch den vorliegenden...mehr