Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Gegen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Beschlüsse war zunächst das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Seit Inkrafttreten des 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] ist die Beschwerde in § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für die Beschwerde der Staatskasse wegen Nichtfestsetzung von Monatsraten bzw. aus dem Vermögen zu zahlender Beträge.[2] Nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.4 Anspruchsberechtigte

Rz. 4 Soweit die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, kann – abgesehen von der Finanzbehörde – jeder Beteiligte Prozesskostenhilfe beanspruchen.[1] Der Kreis der Anspruchsberechtigten umfasst nicht nur natürliche Personen, sondern auch Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.1 Änderung

Rz. 20 Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Wesentlich verbessert haben sich die Verhältnisse eines Beteiligten, der ein laufendes monatliches Einkommen bezieht, wenn die Differenz zu dem bisherigen Bruttoeinkom...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Änderung bzw. Aufhebung

3.3.1 Änderung Rz. 20 Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Wesentlich verbessert haben sich die Verhältnisse eines Beteiligten, der ein laufendes monatliches Einkommen bezieht, wenn die Differenz zu dem bisherige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kostenbegriff

Rz. 3 Der Kostenbegriff des Prozesskostenhilferechts ist enger als der des § 139 Abs. 1 FGO. Er umfasst die rückständigen, gleichzeitig und zukünftig entstehenden Gerichtskosten sowie die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts oder Steuerberaters.[1] Damit deckt die Prozesskostenhilfe nicht das gesamte Kostenrisiko des Rechtsstreits ab. So hat nach § 123 ZPO die Bewilligu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.4 Einkommensermittlung

Rz. 9 Das für die Anwendung der Tabelle maßgebende einsetzbare Einkommen ist nach § 115 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 82 Abs. 2 SGB XII (ab 1.1.2005) zu ermitteln. Der hier verwendete Einkommensbegriff entspricht nicht dem des Steuerrechts. Er umfasst alle Einkünfte in Geld und Geldeswert[1], auch soweit sie steuerlich nicht berücksichtigt werden, wie z. B. Leibrenten einschließlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 95 Urteil

Rz. 1 § 95 FGO bestimmt, dass das Gericht über eine Klage, d. h. über das selbstständige Rechtsschutzbegehren, grundsätzlich durch Urteil entscheidet. An selbstständigen Verfahren, die keine Klageverfahren und daher durch Beschluss zu entscheiden sind, kennt die FGO das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gem. § 69 Abs. 3 FGO, den Antrag auf Erlass...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers steht gegen die Staatskasse nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, 2. Alt. VV und keine 1,5-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV aus dem Vergleichsmehrwert zu. 1. Nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV entsteht die 1,5-fache Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder ...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einigungsgebühr bei Erstreckung der PKH auf bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs nicht zu einer Reduzierung des Gebührensatzes auf 1,0 gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV (entgegen LAG Hamm, Beschl. v. 31.8.2007 – 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.6.2009 – 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 55...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einigungsgebühr bei Erstreckung der PKH auf Mehrwertvergleich

Leitsatz Die Einigungsgebühr für den Gegenstand eines sogenannten Mehrvergleichs beträgt auch dann gem. Nr. 1000 VV 1,5, wenn Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus am Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat (a.A. die h.M.). Denn der Antrag ist auch in diesem Fall lediglich auf Prozesskostenhilfe f...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einigungsgebühr bei Erstreckung der PKH auf bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Für einen Vergleichsmehrwert, für den Prozesskostenhilfe bewilligt ist, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt eine 1,0-fache Einigungsgebühr zu, es sei denn, es wäre Prozesskostenhilfe nur für die bloße Beurkundung des Vergleichs beantragt worden. Es kommt (also) nicht darauf an, dass die nicht rechtshängigen Gegenstände schon Bestandteil eines isolierten Prozesskoste...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung der Landeskasse fällt eine Einigungsgebühr von 1,5 für den Gegenstand eines Mehrvergleichs auch dann an, wenn eine der Parteien für den Abschluss des (Mehr-) Vergleichs Prozesskostenhilfe beantragt hat. 1. Nach der Regelung in Nr. 1003 VV führt zwar u.a. die Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeverfahrens zur Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0. Zu...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle war die Einigungsgebühr für den Mehrvergleich nach Nr. 1000 VV mit dem Faktor 1,5 anzusetzen. Nach Nr. 1000 VV beträgt die Einigungsgebühr grundsätzlich 1,5. Die erhöhte Gebühr soll einen Anreiz zur Vermeidung streitiger Entscheidungen setzen und damit zur Entlastung der Gerichte beitragen. Nach Nr. 1003 VV ermäßi...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren hatte der Kläger mit der Klageschrift Prozesskostenhilfe "für das vorliegende Verfahren" beantragt. Im Gütetermin schlossen die Parteien nach Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Widerrufsvergleich, der auch nicht rechtshängige Gegenstände regelte. Der Antragsteller beantragte für den dortigen Kläger zu Protokoll "Prozesskostenhilfe auch für den Meh...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / Leitsatz

Für einen Vergleichsmehrwert, für den Prozesskostenhilfe bewilligt ist, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt eine 1,0-fache Einigungsgebühr zu, es sei denn, es wäre Prozesskostenhilfe nur für die bloße Beurkundung des Vergleichs beantragt worden. Es kommt (also) nicht darauf an, dass die nicht rechtshängigen Gegenstände schon Bestandteil eines isolierten Prozesskostenhilfebe...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / Leitsatz

Die Einigungsgebühr für den Gegenstand eines sogenannten Mehrvergleichs beträgt auch dann gem. Nr. 1000 VV 1,5, wenn Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus am Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat (a.A. die h.M.). Denn der Antrag ist auch in diesem Fall lediglich auf Prozesskostenhilfe für die P...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Rahmen der Abrechnung seiner Prozesskostenhilfegebühren die Festsetzung einer Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs in Höhe von 1,5. Die Parteien schlossen im 2. Rechtszug ihres Kündigungsrechtsstreits im Termin am 31.7.2014 "nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage auf Vorschlag des Vorsitzenden" einen gerichtlich proto...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 1 I. Der Fall

PfÜB erlassen … Auf den Antrag des Gläubigers erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für die Vollstreckung aus dem gegen den Schuldner ergangenen Versäumnisurteil. Gepfändet wurde der angebliche Anspruch des Schuldners auf die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin. Dem Gläubiger wurde gleichzeitig Prozesskostenhilfe un...mehr

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AGS 11/2014, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle 2015. Mit praxisorientierter Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 11. überarbeitete und aktualisierte Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XIII 845 S., 99 EUR.

Die Beck´sche Schmerzensgeldtabelle von Slizyk hat sich zwischenzeitlich mit ihren elf Auflagen in der Praxis etabliert. Das Werk wendet sich an alle Berufsgruppen, also an Rechtsanwälte, die beauftragt sind, das Schmerzensgeld durchzusetzen, an Schadensbearbeiter der Versicherer, die Schmerzensgeldansprüche zu regulieren und an die Richter, die über das Schmerzensgeld zu en...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren wandte sich der Kläger gegen eine fristlose Arbeitgeberkündigung und begehrte die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bis 31.7.2013. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin zeichnete sich ein Vergleich ab, der noch von einigen abzuklärenden Punkten abhing. Das ArbG bewilligte dem Kläger ratenzahlungsfreie Prozes...mehr

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AGS 11/2014, Pfändung eines... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einem Versäumnisurteil über 15.260,00 EUR erwirkt. Dafür war dem Gläubiger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Antragstellers bewilligt worden. Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Drittschuldnerin mitgeteilt, dass der Schuldner nicht mehr für sie tätig sei ...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / Leitsatz

Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs nicht zu einer Reduzierung des Gebührensatzes auf 1,0 gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV (entgegen LAG Hamm, Beschl. v. 31.8.2007 – 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.6.2009 – 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 556; LAG B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5.2 Anwendung im Finanzgerichtsprozess

Rz. 46 Anspruch auf rechtliches Gehör haben zunächst alle Beteiligten [1], auch Behörden. Aber auch sonst von der Entscheidung rechtlich betroffene Dritte haben einen Anspruch auf Gehör z. B. insoweit, als ihre Anträge auf Beiladung entgegenzunehmen und zu bescheiden sind. Der Anspruch steht nur den am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten zu.[2] Rz. 47 Über § 96 Abs. 2 FG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Rechtsanwendung besteht in der Subsumtion eines bestimmten Lebenssachverhalts unter bestimmten Rechtssätzen, aus denen sich dann die entsprechenden Rechtsfolgen ergeben. Das Gericht muss daher zunächst den entscheidungserheblichen Sachverhalt ermitteln [1], bevor es diesen unter die maßgeblichen Rechtssätze subsumieren kann. Ist der Sachverhalt zwischen den Beteiligten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.2.2 Übernahme von Beweisergebnissen anderer Verfahren

Rz. 21 Schriftliche Äußerungen eines Zeugen aus einem außergerichtlichen Verfahren dürfen nicht an die Stelle seiner Aussage vor Gericht treten. Sie sind nicht wie Zeugenaussagen zu werten.[1] Allerdings kann das Gericht ausnahmsweise die schriftliche Äußerung eines Zeugen für ausreichend erachten.[2] Rz. 22 In Protokollen enthaltene Zeugenaussagen, die bei einer polizeiliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 6 Rechtsmittel

Rz. 15 Gegen den Beschluss, in dem das persönliche Erscheinen unter Androhung von Ordnungsgeld angeordnet wird, ist als prozessleitende Maßnahme ein Rechtsmittel nicht gegeben.[1] Dagegen kann der Beschluss, mit dem das angedrohte Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Ausbleibens festgesetzt wird, mit der Beschwerde[2] angefochten werden. Rz. 16 Falls das Gericht im Fall einer ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / a) Die Frage nach Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Grundsätzlich sollte der Anwalt bei Mandatserteilung klären, ob zugunsten des Mandanten eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sodann stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Anwalt verpflichtet ist, zu erforschen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dies muss differenziert gesehen werden, und zwar je nachdem, ob dem Anwalt aus früheren Zusammenhängen das Best...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3 Möglichkeit der Prozesskostenhilfe

Rn 18 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe[18] für einen in Anwendung des § 259 Abs. 3 fortgeführten Prozess scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Insolvenzplan eine Kostenregelung enthält. Greift dagegen die in § 259 Abs. 3 Satz 2 aufgeführte Kostenregelung zu Lasten des Schuldners ein, ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Sc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Bestimmung der Verfahrenskosten

Rn 2 Das positive Tatbestandsmerkmal der Kosten des Verfahrens ist in § 54 definiert. Danach sind für die Einstellung mangels Masse lediglich die Gerichtskosten (Kostenverzeichnis, Teil 4; vgl. dazu § 54 Rn. 22 ff.) sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 Satz 1), des Insolvenzverwalters (§ 63 Satz 1) und der Mitgl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 "Motivationsrabatt" und Abführung (§ 292 Abs. 1 Satz 4, 5 a. F.)

Rn 17 Der sogenannte "Motivationsrabatt" ist entfallen. Die bis 1.7.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften sind weiter auf davor beantragte Insolvenzverfahren anzuwenden (Art. 103h EGInsO). Die Sätze 4 und 5 in § 292 Abs. 1 a. F. wurden durch einen neuen Satz 4 ersetzt.[25] Der "Motivationsrabatt" sollte dem Schuldner ursprünglich einen zusätzlichen Anreiz geben, die Treuha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Klage

Rn 108 Die Anfechtungsklage ist Leistungs-, nicht Gestaltungsklage. Der zu stellende Klageantrag ist dementsprechend am Inhalt des Rückgewähranspruchs auszurichten und muss den Gegenstand des Rückgewährverlangens bestimmt bezeichnen (§ 253 Abs. 2 ZPO).[375] Der Antrag muss grundsätzlich auf Rückgewähr an die Masse lauten. Er ist jedoch auslegungsfähig, wenn darin eine Leistu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Verwaltung und Verteilung (§ 292 Abs. 1 Satz 2)

Rn 13 Vor der Benachrichtigung richtet der Treuhänder zur getrennten Aufbewahrung von seinem Vermögen ein Treuhandkonto für die an ihn abzuführenden, pfändbaren Anteile der Bezüge und ggf. an ihn fließenden sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter ein. Kreditinstitut und Kontonummer teilt er mit der Benachrichtigung mit. Rn 14 Die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Hemmung und Neubeginn

Rn 13 Auf § 146 Abs. 1 a.F. und n.F. finden die Vorschriften für die Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB) und deren Neubeginn (§ 212 BGB) Anwendung. In der Praxis von Bedeutung sind u.a. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB (Hemmung durch Zustellung eines Mahnbescheids),[28] § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB (Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anfechtungsgegners)...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Schuldnervermögen

Rn 7 Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 5 A bs. 1) hat das Gericht den voraussichtlichen Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung eines Insolvenzverfahrens zu ermitteln. Ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, berechnet sich durch einen Vergleich zwischen dem verwertbaren, d.h. in angemessener...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 71 Ahrens, Anm. zu AG Göttingen NZI 2003, 219; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; Arnold, Das Insolvenzverfahren für Verbraucher und Kleingewerbetreibende nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 129; Bork, Prozesskostenhilfe für den Schuldner des Insolvenzverfahrens?, ZIP 1998, 1209; Brei, Entschuldung Straffälliger durch Verbraucherins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.1 Vorschussleistung

Rn 11 Als negatives Tatbestandsmerkmal muss hinzutreten, dass kein Vorschuss gezahlt wird. Ist einer der Gläubiger oder ein Dritter bereit, die Kosten für das Verfahren vorzustrecken, unterbleibt die Einstellung des Verfahrens (§ 207 Abs. 1 Satz 2). Ob eine Vorschusszahlung erfolgt, wird i.d.R. davon abhängen, ob sich der Betreffende aus der Fortführung des Verfahrens wirtsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses

Rn 81 Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7.12.2011 (BGBl. I, 2582) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.3.2012 um den jetzigen Absatz 4 ergänzt. Die Bestimmung stellt eine Ergänzung des Abs. 3 dar, der eine mittelbare Pflicht zu Leistung eines Kostenvorschusses für Personen statuiert, die einer gesetzlichen Antragspflicht bei ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe

RVG §§ 15, 55, 58, 59 Leitsatz Auch im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge PKH-Gewährung und Beiordnung ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV angeordnete Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn und soweit der Rechtsanwalt tatsächlich Zahlungen auf die Gesch...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten Vorschriften zur Prozesskostenhilfe und die Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis

Einführung Die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Reform der Prozesskostenhilfe[1] hat erhebliche Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien. Der Beitrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben, die sowohl das Bewilligungsverfahren und die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung als auch den Zeitraum nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfah...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Einbeziehung des Verfahrensgegners in das PKH/VKH-Bewilligungsverfahren

Bereits in Verfahren vor den Zivilgerichten ordnet das Gesetz in § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO jetzt zwingend an, dass dem Verfahrensgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss, und zwar zu allen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe. Diese Pflicht bezieht sich also nicht nur auf die Erfolgsaussichten des Antrags, sondern auch auf die wirtschaftl...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / I. Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts im PKH-Verfahren

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen intensiven Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts hat das Gesetz nicht übernommen.[9] Der Gesetzgeber begründet dies mit dem Hinweis, in einem Antragsverfahren seien derart weitgehende Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts gar nicht erforderlich, da der Antragsteller die Voraussetzungen auch seiner wirtschaftlichen Bedürftigkeit darlegen m...mehr

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AGS 10/2014, Bedingter Proz... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Wie die Kammer bereits ausgeführt hat, hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung einer 0,8-Verfahrensgebühr aufgrund des unbedingt erteilten Prozessauftrags. Dabei ist auf darauf hinzuweisen, dass der unbedingte Prozessauftrag nicht durch die Unterzeichnung der – abstrakten – Prozessvollmacht erteilt wurd...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / A. Geändertes Formular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Das vom Antragsteller auszufüllende PKH-Formular ist neu gefasst worden. Das Formular steht im Internet auch als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung.[2] Die dazugehörigen Ausfüllhinweise enthalten umfangreiche Hinweise und Anleitungen zum korrekten Ausfüllen und deutliche Belehrung auch zu den Pflichten des Antragstellers nach der Bewilligung und den Folgen einer Nichter...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig; insbesondere ist sie nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft sowie innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin haben sich infolge des Vergleichsabschlusses und daran anschlie...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / IV. Rechtsfolge der Aufhebungsentscheidung

Mit der Aufhebung entfallen in den Fällen der Nr. 1 bis Nr. 4 rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bewilligung alle Wirkungen der Prozesskostenhilfe gem. § 122 ZPO.[67] Der Antragsteller kann jetzt ohne Einschränkungen auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden,[68] also der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten einschließlich der ge...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Verbesserungen des Einkommens

Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Aus § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO ergi...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist, soweit sie die Vergütungsfestsetzung angreift (s. sogleich 1.), begründet. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr war mangels tatsächlicher Zahlung unzulässig. 1. Gem. § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung, die er sonst von seinem Mandanten verlangen k...mehr