Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / V. Änderungen in der PKH mit BerH-Auswirkung

Der Gesetzesentwurf vom 14.11.2012[34] zur Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sieht – auch in der vom Bundestag beschlossenen Empfehlung des Rechtsausschusses vom 15.5.2013 – auch für die Beratungshilfe Änderungen vor. Der bisherige Verweis auf die Tabelle zu § 115 ZPO wird in der bewährten Form nicht aufrechterhalten. Stattdessen wird § 115 Abs. 2 ZPO n...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / I. Eingangsthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt gleichermaßen Zuckerbrot und Peitsche für die Anwaltschaft dar. Mehr Gebührensicherheit, neue Wege der Vergütungsabrechnung und eine Klärung bestehender Ungewissheiten – so die erste Annahme vieler Rechtsanwälte zum neuen Beratungshilferecht. Doch stellen die neuen Regelungen – im Verbund mit der PKH – wirklich paradies...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VII. Fazit und Schlussthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt de facto einen bislang kaum dagewesenen Eingriff in den Justizgewähranspruch dar. Zwar hilft das Vorhaben bspw. in der Beratungshilfe durchaus, Missbrauch zu vermeiden und besser aufklären zu können. Dies wäre jedoch bereits unter aktueller Lage möglich, was die Entwicklung der Ausgaben zeigt. Zudem zeigt der Entwurf ei...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / Einführung

Die Prozesskosten- und die Beratungshilfe stehen vor weitreichenden und grundlegenden Reformen. Insbesondere für die Beratungshilfe steht mit dem wohl zum 1.1.2014[1] in Kraft tretenden neuen Gesetz die umfangreichste Veränderung seit dem Bestehen des Gesetzes (1981) an. Im Fokus der Reform steht eine gestärkte Verlässlichkeit auf das Gesetz, indem Zweifelsfragen geklärt und...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / III. Eine notwendige Reform?

Betrachtet man die Ausgaben der Beratungs- und Prozesskostenhilfe[9] in den letzten Jahren, erkennt man, dass die Ausgaben nicht weiter angestiegen sind, sondern in den letzten fünf Jahren in etwa stagnieren. Ein größerer Anstieg war nur in den Jahren zuvor zu verzeichnen.[10] Dieser starke Anstieg kann aber seine Ursachen auch in anderen Begleiterscheinungen haben. Etwa der...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VI. Synopse

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AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des SG, mit dem es die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des SG über die vom Beschwerdegegner zu erstattenden notwendigen außergerichtlichen Kosten zurückgewiesen hat. Die Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses lautet: "Dieser Beschluss ist endgültig (§ 11 Abs. 3 RVG i.V.m. § 197 Abs. 2 S...mehr

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ZErb 5/2013, Verlauf und Op... / 3

Auf einen Blick Dieser erste Teil bietet zunächst eine Checkliste, was der Pflichtteilsberechtige vor Klageerhebung zu beachten hat. Sodann widmet er sich der gerichtlichen Zuständigkeit, der Auswahl des zutreffenden Beklagten, dem Streitwert und der Prozesskostenhilfe. Jede mögliche Stufe einschließlich einer Zwischenfeststellungsklage wird erläutert und spezielle Antragsmu...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / I. Eigenvertretung

Auch bei einer Eigenvertretung erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten kommt auch eine 1,5-Geschäftsgebühr in Betracht. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird jedoch eine Eigen-Beiordnung überwiegend abgelehnt.[18] Bei einer Eigenvertretung kann der Anwalt jedoch nicht die Unkostenpauschale[19] zusätzlich zu den RVG-Gebü...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 8. Verbesserte Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Zukünftig werden die sich bis dato nur aus der Vordruckverordnung ergebenden Erklärungen über die persönliche und wirtschaftliche Situation sowie die Versicherungen, wonach bislang in derselben Angelegenheit noch keine Beratungshilfe bewilligt oder versagt wurde und kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war, zum gesetzlichen Standard erhoben, §§ 4, 4 Abs. 6 BerHG. D...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, nachdem das SG im angefochtenen Beschluss das Rechtsmittel zugelassen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG); § 178 S. 1 SGG steht nicht entgegen (vgl. dazu eingehend Senatsbeschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil sie in vollem Umfang unbegründet ist. Der Beschwerdeführerin ...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / 2 Aus den Gründen

1. Als Beschwerdeführer ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht die Nebenklägerin X, vertreten durch Rechtsanwalt T, sondern dieser selbst anzusehen. Er ist auch beschwerdebefugt. Nach § 53 Abs. 2 S. 1 RVG steht dem gem. § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellten Rechtsanwalt nur gegen den Verurteilten, nicht aber gegen den Nebenkläger, ein Anspruch auf ...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn § 172 Abs. 1 SGG eröffnet die Beschwerde gegen Beschlüsse des SG nur, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. Eine solche spezialgesetzliche Regelung trifft § 197 Abs. 2 SGG. Die Vorschrift lautet: "Gegen die Entscheidung de...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Entscheidungen über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren sind in Verfahren vor den Sozialgerichten unanfechtbar. Anders verhält es sich nur bei Entscheidungen über die Erinnerung im Verfahren auf Festsetzung der PKH-Vergütung. Hier enthält das RVG in § 56 eine vorrangige Regelung, die den Vorschriften des SGG vorgeht, wie der durch da...mehr

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Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an Silvester

Leitsatz Ein Verwaltungsakt kann an Silvester wie an jedem Werktag zugehen. Sachverhalt Das Finanzamt wies einen Einspruch des Antragstellers mit Bescheid v. 28.12.2012 zurück. Dieser Bescheid wurde am gleichen Tag zur Post gegeben. Am 31.12.2012 war das Büro des steuerlichen Vertreters geschlossen, der Bescheid erhielt dort den Eingangsstempel 2.1.2013. Die Klage gegen die E...mehr

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AGS 4/2013, Kostenhaftung der Entscheidungsschuldner bei nur einseitiger PKH-Gewährung

GKG §§ 31 Abs. 3 S. 1 analog KostO §§ 5, 94 Abs. 3 JVEG § 9 BGB § 426 Abs. 1 Leitsatz Haften zwei Entscheidungsschuldner nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. gem. § 5 KostO als Gesamtschuldner und ist einem von ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden, darf, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch der andere nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG analog). O...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen an die Aufforderung zur Einreichung der PKH/VKH-Vergütung nach § 55 Abs. 6 RVG und die Rechtsfolgen

I. Geltendmachung der Vergütungsansprüche Unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 RVG kann der beigeordnete Anwalt die Differenz zwischen PKH/VKH-Vergütung und der Regelvergütung aus der Staatskasse fordern. Abgesehen von den Verjährungsregelungen ist die Geltendmachung der Vergütung nicht fristgebunden. Zu beachten ist jedoch § 55 Abs. 6 S. 1 RVG, denn hat der Anwalt die w...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. 1. Gem. § 3 Abs. 1 RVG entstehen in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des SGG genannten Personen gehört. Da der Kläger des...mehr

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AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / 2 Aus den Gründen

Es ist das bis zum 31.8.2009 geltende Kostenrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde (Art. 111 Abs. 1 FGG-RG, Hartmann, KostG, 42. Aufl., Grundzüge vor § 1 FamGKG Rn 2). Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. 1. Zu Unrecht hat das AG die von der Sachverständigen geltend gemachten und ihr erstatteten Beträge in voller Höhe (6.773,93 EUR) in die Kost...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 2 II. Die Entscheidung

Umfang der Beiordnung richtet sich nach gerichtlichem Beschluss Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe richtet sich nach den Beschlüssen des Gerichts (§ 48 Abs. 1 RVG). Dabei erstreckt sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – soweit nichts anderes vom Gericht angeordnet worden ist – auf sämtliche zum Zeitpunkt des Prozesskostenhilfeantrags anhängigen Gegenstände, aber au...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / Leitsatz

Im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind Tätigkeiten, die nach PKH-Antragstellung und während des PKH-Bewilligungsverfahrens erbracht werden, bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 RVG von Verfassungs wegen grundsätzlich zu berücksichtigen (im ...mehr

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AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner zu 2) wendet sich gegen die Höhe der ihm auferlegten Gerichtskosten in einem Umgangsverfahren. In diesem Verfahren wurde er, als Vater des betroffenen Kindes, als Antragsgegner zu 2) geführt. Die Antragsgegnerin zu 1) war die Mutter des betroffenen Kindes. Der Antragsteller war der getrennt lebende Ehemann der Antragsgegnerin zu 1), der mit ihr und dem betro...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs auch über nicht anhängige Gegenstände erfordert grundsätzlich eine ausdrückliche Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf die mitverglichenen Gegenstände. OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.1.2013 – 1 D 332/12mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 3 Anmerkung

I. Zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe Die Streitfrage, welche Tätigkeiten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen sind, wird sich zum 1.7.2013 mit dem 2. KostRMoG erledigen. Im neuen § 48 Abs. 4 RVG wird der Gesetzgeber klarstellen, dass sich die Beiordnung in sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist, nicht nur auf...mehr

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AGS 4/2013, KostRMoG: Zukünftig auch Kostenvergleiche bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten möglich

I. Derzeitige Regelgung Nach den derzeitigen Regelungen in den §§ 31 Abs. 3 GKG, 26 Abs. 3 FamGKG [1] wird nur der Entscheidungsschuldner, nicht aber auch der Übernahmeschuldner hinsichtlich der Erstattung von Gerichtskosten an den Gegner geschützt. Dies führt nach ganz überwiegender Auffassung dazu, dass vom Gegner gezahlte Kosten im Falle eines Vergleichs auch über die Koste...mehr

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AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / Leitsatz

Haften zwei Entscheidungsschuldner nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. gem. § 5 KostO als Gesamtschuldner und ist einem von ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden, darf, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch der andere nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG analog). OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2012 – 23 WF 124/12mehr

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AGS 4/2013, Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) nimmt weiter Fahrt auf. Entgegen anders lautenden Gerüchten ist eine Verschiebung nicht zu erwarten. Es sprechen alle Zeichen dafür, dass das Gesetz pünktlich zum 1.7.2013 in Kraft treten wird. Nachdem auf einem "Geheimtreffen" die noch bestehenden Differenzen offenbar bereinigt worden sind, ist das weitere Verfahren w...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / V. Umfang der Rechtsfolgen

Ist die Aufforderung ordnungsgemäß ergangen, erlöschen die Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse (§ 55 Abs. 6 S. 2 RVG). Es erlöschen dabei sowohl die Ansprüche auf Zahlung der weiteren Vergütung nach § 50 RVG, als auch solche nach § 49 RVG, da die Regelung des § 55 Abs. 6 S. 2 RVG nicht zwischen den einzelnen Ansprüchen differenziert.[12] Is...mehr

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AGKompakt 4/2013, Vergütung... / 1 I. Der Fall

Nach erfolgreichem Abschluss des Rechtsstreits hatte der Kläger die Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten begehrt und diese festsetzen lassen. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen und die angemeldeten Kosten zum Teil abgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Erinnerung eingelegt und beantragt, ihm für das Erinnerungsverfah...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Verfahren zugrunde. In diesem Verfahren hatte die Erinnerungsführerin namens und im Auftrag des Klägers mit Schriftsatz vom 27.3.2010, der am selben Tag bei dem SG eingegangen war, Klage erhob...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 1 I. Der Fall

Die Klägerin hatte vor dem VG Klage erhoben. Für dieses Verfahren war ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Parteien haben schriftlichen Vergleich mit Mehrwert geschlossen Das VG hat sodann einen schriftlichen Vergleich vorgeschlagen, den beide Parteien schriftsätzlich angenommen haben. Dieser Vergleich beinhaltete neben den anhängigen Gegenständen auch weitere nicht anhäng...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / I. Geltendmachung der Vergütungsansprüche

Unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 RVG kann der beigeordnete Anwalt die Differenz zwischen PKH/VKH-Vergütung und der Regelvergütung aus der Staatskasse fordern. Abgesehen von den Verjährungsregelungen ist die Geltendmachung der Vergütung nicht fristgebunden. Zu beachten ist jedoch § 55 Abs. 6 S. 1 RVG, denn hat der Anwalt die weitere Vergütung nicht bereits mit der PK...mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 173 SGG form- und fristgerecht eingelegten und nach § 172 Abs. 1 SGG statthaften Beschwerden sind unbegründet. Das SG hat zu Recht die Anträge auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abgelehnt. Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs nach § 201 SGG auf Antrag unter Frists...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird ein Vergleich mit Mehrwert geschlossen, so muss spätestens bei Abschluss des Vergleichs die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Mehrwert beantragt werden. Beiordnung erstreckt sich nur im Fall des § 48 Abs. 3 RVG auf den Mehrwert Etwas anderes gilt nur im Falle des § 48 Abs. 3 RVG. Hier erstreckt sich ausnahmsweise kraft Gesetzes di...mehr

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FoVo 4/2013, Wie wird die r... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzel­vollstreckung Die Entscheidung des BGH gilt auch in der Einzelzwangsvollstreckung, auch wenn sie in einem insolvenzrechtlichen Verfahren ergangen ist. Auch dort muss also der SU gegen seinen Arbeitgeber klagen, wenn er die Naturalleistungen zu hoch bemessen findet. Dies wird eine psychologische, aber auch eine kostenrechtliche Hürde für ih...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 1 Sachverhalt

Die im Gerichtsbezirk ansässige Klägerin hatte vor dem ArbG Bonn Klage erhoben. Ihr wurde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer in Remscheid niedergelassenen Anwältin bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Prozessbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet werde. Die Sache wurde sodann vom ArbG Bonn auf s...mehr

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AGS 4/2013, Beschwer einer ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht im Wege einer Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte geltend und nimmt diese in der zweiten Stufe auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Anspruch. Die Parteien sind Schwestern und neben zwei Brüdern Abkömmlinge ihres am 18.6.2003 verstorbenen Vaters, dessen Erbin die Beklagte ist. Die Klägerin hat zunächs...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der arbeitsgerichtlichen Zulassung trotz des nicht erreichten Beschwerdewerts statthaft. Sie ist auch form- und fristgerecht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehen Fahrtkosten und ...mehr

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AGS 4/2013, Anforderungen a... / VII. Rechtsbehelfe

Wird ein deklaratorischer Beschluss erlassen, kann dieser angefochten werden.[14] Der Anwalt kann dagegen Erinnerung einlegen (§ 56 RVG). Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet sodann die Beschwerde statt, wenn der Beschwerdewert mehr als 200,00 EUR beträgt oder die Beschwerde zugelassen wurde. Für das Erinnerungsverfahren gilt § 33 Abs. 4 S. 1, Abs. 7, 8 RVG, wäh...mehr

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zfs 04/2013, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Unter welchen Voraussetzungen dem Prozessbevollmächtigten des Streithelfers die Einigungsgebühr anfällt, ist im Einzelfall umstritten. Hierbei müssen folgende Fallgestaltungen unterschieden werden: I. Streithelfer ist Vergleichspartei Dem Prozessbevollmächtigten des Streithelfers fällt die Einigungsgebühr dann an, wenn (auch) der Streithelfer Partei des Vergleichs ist und dies...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhilfe für einen von mehreren Streitgenossen

RVG §§ 33 Abs. 3, 56 Abs. 2 RVG VV Nr. 1008 BGB § 426 Abs. 1 Leitsatz Vertritt ein Prozessbevollmächtigter im Rechtsstreit mehrere Streitgenossen, von denen jedoch lediglich einem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, so ist für die Höhe der aus der Staatskasse zu zahlenden Rechtsanwaltsvergütung der Beschluss maßgeblich, durch welchen die Prozesskostenhilfe bewilligt und ...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Vertritt ein Prozessbevollmächtigter im Rechtsstreit mehrere Streitgenossen, von denen jedoch lediglich einem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, so ist für die Höhe der aus der Staatskasse zu zahlenden Rechtsanwaltsvergütung der Beschluss maßgeblich, durch welchen die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Enthält dieser Beschluss kein...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts – nicht der Klägerinnen – ist zulässig (§§ 33 Abs. 3, 56 Abs. 2 S. 1 RVG). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Dem der Klägerin zu 1) beigeordneten Rechtsanwalt steht eine aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung in Höhe von 1.384,57 EUR zu. Sein Vergütungsanspruch ist nicht auf den Mehrvertretungszuschlag gem. Nr. 1008 VV in H...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhi... / 1 Sachverhalt

Die Kläger haben – vertreten durch denselben Prozessbevollmächtigten – als Erben im Ausgangsverfahren von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall verlangt, bei dem der Ehemann der Klägerin zu 1) und Vater der Klägerinnen zu 2) bis 4) verstarb. Mit Beschluss hat das OLG unter Abänderung einer anderslautenden Entscheidung des LG der Klägerin zu 1) für den ersten R...mehr

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AGS 3/2013, Erlöschen des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts bei verspäteter Anmeldung

RVG §§ 50, 55, 56 ZPO §§ 114 ff. Leitsatz Die mit Fristsetzung verbundene gerichtliche Aufforderung an den PKH-Anwalt, einen Vergütungsantrag einzureichen, ist auch dann verbindlich, wenn die Festsetzung zum Zeitpunkt der Aufforderung mangels Abschluss des Verfahrens noch nicht zulässig war. OLG Koblenz, Beschl. v. 7.8.2012 – 14 W 423/12 1 Aus den Gründen Das – nach §§ 56 Abs. 2...mehr

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AGS 3/2013, Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten bei PKH-Bewilligung für einen anderen Streitgenossen

ZPO § 122 GKG § 31 Leitsatz Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 122 ZPO kann der vermögende Streitgenosse wegen der Gerichtskosten von der Landeskasse nur mit dem Anteil in Anspruch genommen werden, den er auch im Innenverhältnis gegenüber der bedürftigen Partei zu tragen hat. OLG Celle, Beschl. v. 23.1.2013 – 2 W 11/13 1 Aus den Gründen Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG zulässi...mehr

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AGS 3/2013, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2, 1. Alt. ZPO erfüllt, weil der Beklagte im Bewilligungsverfahren absichtlich falsche Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht habe. Er habe sowohl seinen vorgenannten GmbH-Geschäftsanteil als auch die Darleh...mehr

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AGS 3/2013, Erlöschen des V... / Leitsatz

Die mit Fristsetzung verbundene gerichtliche Aufforderung an den PKH-Anwalt, einen Vergütungsantrag einzureichen, ist auch dann verbindlich, wenn die Festsetzung zum Zeitpunkt der Aufforderung mangels Abschluss des Verfahrens noch nicht zulässig war. OLG Koblenz, Beschl. v. 7.8.2012 – 14 W 423/12mehr