Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 10/2014, Kein Beschwerd... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. Ihr steht gegen eine Änderung der VKH-Bewilligung wie vorliegend gegeben in Gestalt der Herabsetzung der Ratenzahlungsauflage aufgrund verschlechterter wirtschaftlicher Bedingungen ein eigenes Beschwerderecht nicht zu. Die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe ist ...mehr

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AGS 10/2014, Anspruch auf K... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 58 Abs. 1 S. 1 FamGKG ohne Beachtung einer Mindestbeschwer und Einhaltung einer Beschwerdefrist zulässige Beschwerde der Mutter (vgl. Hartmann, KostG, 41. Aufl., § 58 FamGKG Rn 1 i.V.m. § 67 GKG Rn 5 f.) führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. Das AG hat die Zahlung eines Vorschusses angeordnet, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für e...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / Einführung

Die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Reform der Prozesskostenhilfe[1] hat erhebliche Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien. Der Beitrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben, die sowohl das Bewilligungsverfahren und die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung als auch den Zeitraum nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens betre...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / D. Änderung der Bewilligung bei späteren Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse – § 120a ZPO

Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Im Gegensatz zum bisherigen § 120 Abs. 4 S. 1 ZPO, der als reine Ermessensvorschrift ausgestaltet war, wird nunmehr durch die Soll-Vorschrift verdeutlicht, dass dem Gericht b...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 1. Schlussfolgerungen für die Arbeitsabläufe in der Kanzlei

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FF 10/2014, Die geänderten ... / aa) Keine Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen bereits in der Bewilligungsentscheidung

Dabei ist das Gericht nicht gehalten, bereits in seiner Erstentscheidung quasi vorausschauend eine Zahlungspflicht im Hinblick auf die zukünftig wegfallenden Belastungen anzuordnen. Bei der Prozesskostenhilfe-Entscheidung legt das Gericht die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Entscheidung zugrunde. Anders als bei der Unterhaltsfestsetzung für zukünftige Zeiträume...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 1 Sachverhalt

Der Klägerin ist durch Beschluss des LG für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe gewährt worden mit der Maßgabe, dass auf die Prozesskosten keine Zahlungen zu leisten waren. Auf die sodann erhobene Klage und die im Anschluss an die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme erfolgten Vergleichsverhandlungen hat das LG durch Beschluss gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Aufgaben des Anwalts nach der Bewilligung

Besondere Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat die Frage, ob die im Gesetz vorgesehenen gerichtlichen Überprüfungen und die daraufhin ergehenden Entscheidungenmehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. 1. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Klageverfahren (im Folgenden nur: Ausgangsverfahren) zugrunde. In diesem Verfahren hatten die beiden Kläger durch Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 9.10.2013 Klage erhoben, ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / c) Zulässigkeit einer Mandatskündigung durch den Anwalt

Damit nicht beantwortet ist allerdings die Frage, ob der Anwalt seinerseits das Mandat kündigen darf – letztlich allein deshalb, um den Lästigkeiten einer weiteren Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe-Nachsorge zu entgehen. Dem dürfte im Ergebnis die Wertung des § 48 Abs. 2 BRAO entgegenstehen. Diese Norm soll verhindern, dass sich der Anwalt einseitig aus dem ihm durch...mehr

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AGS 10/2014, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war der Klägerin im Verfahren vor dem SG im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. Das Verfahren endete ohne eine mündliche Verhandlung durch Vergleich mit entsprechendem Feststellungsbeschluss unter Hinweis nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO. In seiner Kostenrechnung hat der Beschwerdeführer die Festsetzung v...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / G. Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen, § 124 Abs. 2 ZPO

Nunmehr besteht auch die Möglichkeit einer Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen. Diese Regelung könnte insbesondere bei kostenträchtigen Beweisaufnahmen durch Sachverständigen zu großer Bedeutung gelangen.[78]mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / Leitsatz

Auch im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge PKH-Gewährung und Beiordnung ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV angeordnete Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn und soweit der Rechtsanwalt tatsächlich Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten hat. SG Ful...mehr

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AGS 10/2014, Kein Beschwerd... / Leitsatz

Gegen die Entscheidung, mit der im Rahmen bewilligter VKH/PKH aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entspricht § 120a ZPO) der Wegfall der laufenden Ratenzahlungsverpflichtung eines Verfahrensbeteiligten angeordnet wird, ist der diesem beigeordnete Rechtsanwalt nicht beschwerdebefugt. OLG Celle, Beschl. v. 13.8.2014 – 10 WF 401/13mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Verbesserung des Einkommens

Die Bestimmung des § 124 Abs. 2 Satz 2 ZPO gibt für den besonders relevanten Fall der Einkommensverbesserung eine feste Wertgrenze für das Vorliegen einer wesentlichen Veränderung vor. Danach ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 EUR mitteilungspflichtig. Maßgeblich ist der Bruttobetrag, da er für die Partei – so die Gesetzesbegründung – an...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / F. Einsatz des durch das Verfahren Erlangten, § 120a Abs. 3 ZPO

In § 120a Abs. 3 ZPO ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass die Partei auch das durch die Prozessführung Erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss. Sie ist nur dann vor einer Nachbelastung sicher, wenn sie bei rechtzeitiger Leistung des durch die Rechtsverfolgung Erlangten ratenfreie Verfahrenskostenhilfe erhalten hätte. Auch Nachzahlungen von rückständigem Unterhalt können da...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / d) Weitere Möglichkeit: Einschränkung der Vollmacht

Eine weitere Möglichkeit zeigt sich im Fall des OLG Brandenburg v. 15.11.2013 (9 WF 209/13).[115] Dort war die Anwältin nach der dem Gericht eingereichten Vollmacht von Anfang an ausdrücklich gerade nicht für das Verfahren zur Überprüfung der PKH nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens bevollmächtigt. Damit war ihre Vollmacht hinsichtlich der Vertretung im Rahmen der Verfahre...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / V. Rechtsmittel

Der betroffene Beteiligte hat die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung nach § 127 ZPO i.V.m. § 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG; zu entscheiden hat in Familiensachen das OLG (§ 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG). Dem beigeordneten Rechtsanwalt und dem Gegner steht gegen die Entscheidung über die Aufhebung grundsätzlich kein eigenes Beschwerderecht zu.[74] Die Rechtsans...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Aufhebung der Beiordnung (Entpflichtung)

Die Beiordnung des Anwalts gem. § 121 ZPO löst dessen Pflicht aus, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 BRAO). Ihn treffen ab dem Zeitpunkt der Beiordnung sämtliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.[87] Die Beiordnung umfasst die Tätigkeit als Verfahrensbevollmächtigter für die gesamte Instanz.[88] Eine Niederlegung d...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / aa) Voraussetzungen für eine Entpflichtung

Der Rechtsanwalt kann beantragen, seine Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen (§ 48 Abs. 2 BRAO). Hier sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen.[90] Derartige Gründe wären nur bei einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt gegeben.[91] Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Prozesskostenhilfe-Antrag; Antrag für Mehrvergleich; Ergänzung des Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschlusses

ZPO § 114 Abs. 1 S. 1 § 321; RVG § 48 Abs. 1 Leitsatz 1. Der ASt. kann den gem. § 141 Abs. 1 S. 1 ZPO erforderlichen Antrag für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch konkludent stellen. Das Gericht hat dann bei Entscheidungs- und Bewilligungsreife zu ermitteln, in welchem Umfang der ASt. Prozesskostenhilfe begehrt. Bei Unklarheiten muss das Gericht in entsprechender Anwe...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Pr... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Vorinstanzen haben den Antrag des Bekl. v. 6.9.2013 im Ergebnis zu Recht abgelehnt." [8] 1. Soweit der Antrag als eigenständiger Antrag auf eine Erweiterung der Prozesskostenhilfe zu verstehen ist, wofür sein Wortlaut spricht, wäre er nach Abschluss der Instanz gestellt worden. Eine Bewilligung von Prozesskostenhi...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Pr... / Leitsatz

1. Der ASt. kann den gem. § 141 Abs. 1 S. 1 ZPO erforderlichen Antrag für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch konkludent stellen. Das Gericht hat dann bei Entscheidungs- und Bewilligungsreife zu ermitteln, in welchem Umfang der ASt. Prozesskostenhilfe begehrt. Bei Unklarheiten muss das Gericht in entsprechender Anwendung von § 139 ZPO nachfragen. 2. Wird vor der Entsc...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Pr... / 3 Anmerkung:

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Mandanten, aber auch zur Vermeidung des Verlustes des eigenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse, sollte der Prozessbevollmächtigte umgehend nach Erhalt des Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschlusses sorgfältig prüfen, ob dem Antrag tatsächlich in vollem Umfang stattgegeben worden ist. Bei teilweiser Versagung der Prozes...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Pr... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen den Bekl. vor dem ArbG Klage auf Zahlung von Vergütung für die Monate Februar bis einschließlich Juni 2013 erhoben. Mit der Klageerwiderung v. 21.6.2013 beantragte der Prozessbevollmächtigte des Bekl., diesem Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung zu bewilligen. Gleichzeitig kündigte er die Nachreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtsc...mehr

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zfs 9/2014, Belehrung über ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Der Bekl. ist Prozesskostenhilfe lediglich in dem zuerkannten Umfang zu bewilligen, da ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung nur insoweit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO)." [10] 1. Wie der Senat bereits in seinen Urteilen v. 12.3.2014 ausgeführt hat, verstößt die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gegen § 169 Abs. 5 S. 2, § 171 S. 1 VVG (VersR 2014, 5...mehr

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zfs 08/2014, Individuelle Z... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Gem. § 114 ZPO ist einer Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint." Bei...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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zfs 08/2014, Individuelle Z... / Sachverhalt

Die ASt. begehrt PKH für eine Klage auf Gewährung von Versicherungsschutz aus einer seit dem 25.7.2001 bestehenden Unfallversicherung. Versicherte Person dieses Vertrags, dem die AUB 1/98 zugrunde liegen, ist neben der ASt. deren am 22.9.1931 geborener Ehemann. Dieser hatte am 25.6.2010 einen Unfall erlitten. Die ASt. macht geltend, das Unfallereignis habe zu einer 100 %igen ...mehr

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zfs 08/2014, Anfall der Gru... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des LG Duisburg ist die erste bekannt gewordene Entscheidung, die sich mit der durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 neugefassten Grundgebühr befasst. Unter der Geltung des bisherigen Rechts war in vielen Fallgestaltungen umstritten, ob die anwaltliche Tätigkeit nur die Grundgebühr oder daneben auch die Verfahrensgebühr ausgelöst hat. Das 2. KostRMoG hat in Abs. 1...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollständiger Angaben der Partei im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

ZPO § 120a § 124 Nr. 2 Leitsatz Weist die Partei im Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO wirtschaftliche Belastungen nicht oder nicht ausreichend nach, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 ZPO; die Belastungen können vielmehr bei der Überprüfung der Prozesskostenhilfe außer Ansatz bleiben. LAG Berlin-Brandenburg, Besch...mehr

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AGkompakt 7/2014, Anzuwende... / III. Unbedingter PKH-/VKH-Auftrag und bedingter Auftrag zur Hauptsache

Dieser Fall ist strittig Hatte der Anwalt dagegen lediglich den (unbedingten) Auftrag, zunächst Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und den bedingten Auftrag, im Falle der Bewilligung und Beiordnung auch in der Hauptsache tätig zu werden, ist die Frage des anzuwendenden Rechts strittig. Altes Recht bleibt maßgebend Nach zutreffender Auffassung richtet sich die Ver...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im Wege der PKH

I. Die Leserfrage Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen ...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg ist eine der ersten bekannt gewordenen Entscheidungen eines Obergerichts zur Anwendung des neu gefassten § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BGBl I 2013, S. 453 ff.) hat unter anderem die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe verschärft und die Möglichke...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / I. Die Leserfrage

Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen Einzelanwalt hand...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / II. Die Rechtslage

Hoffnung nicht erfüllt … Die Hoffnung, dass der Verordnungsgeber mit der Überarbeitung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZvFV) zumindest einen Teil der vielen Praxisprobleme löst, war groß. Die jetzt eintretende Enttäuschung ist es nicht minder. Eine Vielzahl von Praxisfragen bleibt weiterhin unbeantwortet und wird nun letztlich vom BGH beantwortet werden müssen. … u...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / III. Die Lösung

Im Zeitalter der Elektronik: mit Lineal und Stift Will man jedoch die Beiordnung der Sozietät entsprechend der prozessualen höchst­richterlichen Rechtsprechung beantragen, muss man dem Formular wiederum mit Lineal und Stift zu Leibe rücken und die Zeile "Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt" durchstreichen. Denn das amtliche Formular erlaubt keine Text-Löschungen via PC. Han...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… 1. Die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, hat nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO (bis 31.12.2013: § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO) auf Verlangen des Gerichts jederzeit zu erklären, ob eine Änderung ihrer für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist. Auf diese Weise soll das Gericht in die Lage versetzt werden,...mehr

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AGS 7/2014, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Terminsgebühr als nicht erstattungsfähig angesehen. Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Erstreckung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss eines Vergleichs für Gegenstände, die nicht verfahrensgegenständlich sind, eine Terminsgebühr nicht erstattet werden kann. Der Senat hat hierzu ausgeführt (Beschl. v. 4.8.2011 – 23 WF...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / 1 1

Die Kl. hatte im PKH-Überprüfungsverfahren zwar die erforderlichen Angaben gemacht, jedoch zum Beleg ihrer geltend gemachten Belastungen keine Bescheinigung ihres Arbeitgebers zur dienstlichen Nutzung des Fahrzeugs und auch keine Belege über die Fahrkosten zur Arbeitsstelle und über weitere Privatschulden eingereicht. Hieraufhin hat das ArbG Berlin die der Kl. bewilligte Pro...mehr

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zfs 7/2014, Folgen unvollst... / Leitsatz

Weist die Partei im Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO wirtschaftliche Belastungen nicht oder nicht ausreichend nach, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 ZPO; die Belastungen können vielmehr bei der Überprüfung der Prozesskostenhilfe außer Ansatz bleiben. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.5.2014 – 17 Ta 601/14mehr

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AGkompakt 7/2014, Anzuwende... / II. Sofortiger Auftrag zur Hauptsache

Dieser Fall ist unproblematisch Unproblematisch ist der Fall, dass dem Anwalt sofort der Auftrag zur Hauptsache erteilt worden ist. Beispiel 1: Prozesskostenhilfeauftrag mit unbedingtem Auftrag zur Klage Der Anwalt war im Mai 2013 beauftragt worden, Klage einzureichen und gleichzeitig dafür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Im August ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der An...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / Einführung

Am 16.5.2013 hat der Deutsche Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zur Reform des Beratungshilfe- und Prozesskostenhilferechts auf Basis der Drucksache 17/11472, jedoch in der geänderten Fassung gem. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, beschlossen.[1] Das Gesetz wurde am 6.9.2013 verkündet[2] und trat zum 1.1.2014 in Kraft.[3] Das bereits seit Jahren in unterschie...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Insbesondere ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers als beigeordneter Rechtsanwalt beschwerdebefugt. Dies folgt aus § 48 Abs. 1 RVG, wonach sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen bestimmt, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. Die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedin...mehr

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AGS 7/2014, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Der im August 1951 geborene Kläger, der von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung begehrt, wohnt in S. Mit Bescheid vom 21.4.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.6.2013 lehnte die Beklagte die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ab: Trotz eines lumbalen Bandscheibenleidens könne der Kläger auch ausgehend von der zuletzt ausgeübten versicherungsp...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 963,90 EUR festzusetzen. Denn die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung hat nicht zur Folge, dass der der Antragstellerin beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf den Mehrvergleich auch eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr zu erstatten ist. 1. In welchem ...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / I. Allgemeines

Ausgangslage für wirkliche Neuerungen auf dem Gebiet der Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann nur eine vernünftige, gemeinschaftliche Basis aller Interessen der am Verfahren beteiligten Personen sein. Hierzu zählt einerseits die Anwaltschaft – oder neuerdings die "Beratungspersonen"[6] – die in der Beratungshilfe zumindest einen verlässlichen, wenn schon nicht kostendecken...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 2 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2014 eine Definition der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO neu eingeführt. Danach ist "die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht au...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr