Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. [2] 1. Aus der ersten Ehe der Beschwerdeführer, die von September 1998 bis Januar 2000 Bestand hatte, ist ihr im Juli 1999 geborener Sohn hervorgegangen. Während der Schwangerschaft trennten sich die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdefüh...mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhilfe nur für einen von mehreren Streitgenossen

ZPO § 122 RVG § 7 Abs. 2 RVG VV Nr. 1008 Leitsatz Wird nur einem von mehreren Streitgenossen Prozesskostenhilfe ohne weitere Einschränkung bewilligt, so erstreckt sich die Beiordnung auf die gesamte Vergütung, die der Anwalt nach § 7 Abs. 2 RVG von der bedürftigen Partei hätte verlangen können und nicht nur auf die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1...mehr

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AGKompakt 1/2013, Vergütung... / IX. Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist möglich Für das Adhäsionsverfahren kann nach § 404 Abs. 5 StPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Beiordnung als Pflichtverteidiger oder Vertreter des Verletzten erstreckt sich nicht auf Adhäsionsverfahren Zu beachten ist allerdings, dass nach ganz einhelliger Auffassung die Beiordnung im Strafverfahren, sei es als Verteidiger oder Vertreter des Nebenkl...mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhi... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangte von der Erstbeklagten die Räumung einer gemieteten Wohnung. Die Erstbeklagte trat dem Begehren entgegen und beantragte Prozesskostenhilfe. In der mündlichen Verhandlung vor dem AG verabredeten der Kläger und die Erstbeklagte Vergleichsgespräche. Mit nach der mündlichen Verhandlung zugestelltem Schriftsatz erweiterte der Kläger seine Klage auf den Zweitbe...mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Wird nur einem von mehreren Streitgenossen Prozesskostenhilfe ohne weitere Einschränkung bewilligt, so erstreckt sich die Beiordnung auf die gesamte Vergütung, die der Anwalt nach § 7 Abs. 2 RVG von der bedürftigen Partei hätte verlangen können und nicht nur auf die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2012 – 15 W 81/11mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend haben der Richter des AG und das LG, das sich der Ansicht insbesondere des OLG München (Beschl. v. 22.4.1996 – 11 W 2985/95) und des OLG Köln (Beschl. v. 9.6.2009 – 17 W 108/09 [= AGS 2010, 496]) angeschlossen hat, entschieden, dass der Prozessbevollmächtigte der Erstbeklagten nicht nur die Erstattung einer Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV verlangen kann. Die weit...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf PKH-Vergütung

Leitsatz Eine an den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt vorprozessual gezahlte Geschäftsgebühr ist gem. § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung anzurechnen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.10.2012 – 14 W 88/12 1 I. Der Fall Vorgerichtlich hatte der Anwalt dem Kläger eine 1,3-Geschäftsgeb...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde gegen PKH-Vergütungsfestsetzung; Verwirkung des Erinnerungsrechts

SGG § 178 S. 1 RVG §§ 45 ff., 56 Leitsatz Gegen diese Beschlüsse über Erinnerungen, welche gegen Kostenfestsetzungen der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren nach §§ 45 ff. RVG erhoben worden sind, ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft; § 178 S. 1 SGG tritt insoweit gegenüber § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zurück. Das verfassungsrechtliche Vert...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / 2 Aus den Gründen

1. Zur Zulässigkeit der Beschwerde Die Beschwerde ist zulässig. Entgegen der Ansicht des SG ist die Beschwerde statthaft. § 178 S. 1 SGG führt nicht dazu, dass es gegen den Beschluss der Kostenrichterin kein Rechtsmittel gibt. Diese Norm bestimmt, dass gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten das Gericht angerufen werden kann; dessen Entscheidung ist endgültig, ein Rechtsmit...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdegegner war in einem schwerbehindertenrechtlichen Klageverfahren dem damaligen Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Die Klageparteien hatten einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, was zur Erledigung des Klageverfahrens führte. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle beim SG setzte am 6.10.2009 die Vergütung nach §§ 45 ff. RVG fest und...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 5. Bild des Richters

Auch das Bild des Richters wird durch die Übertragungsmöglichkeit geschädigt. Ausbildungs- und Wissensstand von Richter und Rechtspfleger sind im Rahmen der Prozesskostenhilfeprüfung identisch. Die Kenntnisse, die man für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben muss, nämlich die Anwendung von Recht(-sprechung) und Gesetz erlangt der Richter genau...mehr

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AGS 1/2013, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

a) Auf den Vergütungsanspruch des Beschwerdeführers gegen die Staatskasse sind in materiell-rechtlicher Hinsicht nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG die Vorschriften des RVG anzuwenden, weil der Beschwerdeführer nach dem 1.7.2004 gerichtlich bestellt worden ist. Dass er bereits vor diesem Zeitpunkt als Wahlverteidiger tätig war, ändert hieran nichts (vgl. OLG Jena NJOZ 2005, 3709; BT-...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 2. Verfahrensverzögerungen

Bereits heute sind "überlange" Verfahren ein heikles Thema und nicht ohne Grund sollen diese begrenzt werden.[23] Angesichts personeller und sachlicher Ressourcen kommt eine zeitlich adäquate Bearbeitung in vielen Gebieten der Justiz zu kurz.[24] Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein sehen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Juni 2012[25] bereits di...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Ihre Begründung kann aus meiner Sicht auch abweichend hergeleitet werden, obwohl das OLG dem vom BGH aufgezeigten und dem Gesetz an sich entsprechenden Weg gefolgt ist. Ihm ist deshalb auch eigentlich nichts vorzuwerfen. Ich gebe dennoch Folgendes zu bedenken: Das OLG geht zunächst davon aus, dass die Vertretung durch einen Re...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / Einführung

Die[1] durch die Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts eröffnete Möglichkeit, die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Rechtspfleger bzw. wo es einen solchen nicht gibt auf den Urkundsbeamten übertragen zu können wird in der Praxis differenziert gesehen. Vorliegende Abhandlung soll speziell dieses Thema beleuchten, Probleme bei...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / II. Zielsetzung des Vorhabens

Der Rechtspfleger soll nach dem ursprünglichen Willen umfassend an der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers mitwirken.[9] Nachdem das ursprüngliche Vorhaben als Bundeslösung nur wegen der Ressourcen nicht und stattdessen als Kompromiss durch eine Länderöffnungsklausel umgesetzt wurde (s.o.), ist davon auszugehen, dass die eigentlich...mehr

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AGS Nr.12/2012, Erstreckung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da der Vergütungsanspruch des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen die Staatskasse die geltend gemachte Verfahrensdifferenzgebühr und die um den Mehrwert des Vergleichs erhöhte Terminsgebühr nicht umfasst. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen,...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / 3 Anmerkung

Das LSG hat zu Recht und mit zutreffenden Gründen die Statthaftigkeit der Beschwerde bejaht. Überwiegend erklären die Landessozialgerichte in Verfahren auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung die im Gesetz vorgesehene Beschwerde nach § 56 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG für nicht statthaft, weil nach dem SGG (§ 197 Abs. 2 SGG bzw. § 178 S. 1 SGG) eine Beschwerde ge...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 3. Personelle Ressourcen

Bereits der Deutsche Richterbund hat in seiner Stellungnahme vom Juni 2012[30] festgestellt, dass mit der Übertragung eine erhebliche Anspannung der Personalsituation bei den Rechtspflegern einhergehen wird. Angesichts der Tatsache, dass die personelle Situation im Rechtspflegerbereich sicherlich nicht besser, sondern eher noch schlechter ist als im richterlichen Dienst, kan...mehr

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zfs 12/2012, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung stellt für den Bereich der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstmals höchstrichterliche Grundsätze auf, in welchen Umfang berufsbedingte Fahrtkosten bei der Bemessung des einzusetzenden Einkommens bei großen Fahrtstrecken zu berücksichtigen sind. In seinem Beschl. v. 13.6.2012, RVGreport 2012, 359 (Hansens) = AGS 2012, 473, musste der BGH bei einer Fahrtst...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 7. Systemwidriger Verfahrensablauf

Durch die Vorverlagerung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (und nur einer kursorischen Vorabprüfung der Mutwilligkeit vorab durch den Richter) werden den Bürgerinnen und Bürgern Rechte genommen. Wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist oder es ihr an den Erfolgsaussichten fehlt, dann kommt es auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / I. Ausgangslage

Am 16.5.2013 hat der Bundestag die Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts beschlossen. Gegenüber dem bisherigen Gesetzesentwurf vom 14.11.2012[2] wurden auf Empfehlung[3] des Rechtsausschusses noch einige Änderungen vorgenommen. Nachdem am 7.6.2013 vom Bundesrat zunächst beschlossen wurde, den Vermittlungsausschuss anzurufen, konnte hier kurzfristig eine Ein...mehr

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AGS 1/2013, Rückfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte dem Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm den Beschwerdeführer als Prozessbevollmächtigten beigeordnet. Das LG hat die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Auf Antrag des dem Beklagten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts hat der Rechtspfleger die von der Klagepartei an diesen nach § 126 ZPO zu er...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / V. Fazit

Durch das am 16.5.2013 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[42] wurde unnötig der Grundstein für eine zukünftige Zuständigkeitsdiaspora auf dem Bereich der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen. Die getroffene Regelung führt zu Mehraufwand,[43] zu zeitlichen Verzögerungen und ist geeigne...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / IV. Kritik

Das Vorhaben ist äußerst kritisch zu betrachten, insbesondere, da die gesamte Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts nicht gerade als gelungener Paukenschlag klassifiziert werden darf.[17] Neben der durchaus bedenklichen weiteren Beschränkung des Zugangs zum Recht,[18] die mit einer engmaschigeren Prüfung der Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe und di...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 4. Bild des Rechtspflegers als sachlich unabhängiges Organ der Rechtspflege

Das Gesetz setzt sich zum Ziel, Betrachtungen, die die Mitwirkung des Rechtspflegers lediglich als vorbereitende Tätigkeit im Rahmen der vom Richter zu treffenden Entscheidung über die Prozesskostenhilfe qualifizieren, zu vermeiden. Der Rechtspfleger solle nach dem ausdrücklichen Willen des Vorhabens nicht als "Hilfsperson" des Richters qualifiziert werden, denn dieses Rolle...mehr

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zfs 12/2012, Rechtsmissbräu... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider keine großen Gedanken gemacht, welche praktischen Auswirkungen seine auf § 242 BGB gestützte Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren haben kann. Denn nicht immer ist die Verfahrenslage halbwegs so übersichtlich, wie in dem vom BGH entschiedenen Fall. Vielmehr kann eine Vielzahl von Problemen auftreten, deren Bewältigung im Kostenfestsetzungsverfah...mehr

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AGS 09/2013, Vergütung im s... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren beigeordneten Rechtsanwalts. Der Antragsteller, der seit 2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht, führte vor dem SG mehrere Verfahren um die Höhe der ab dem 1.7.2006 zustehenden Gru...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Anrec... / 2 II. Die Entscheidung

Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Anwalt kann auch von der Landeskasse einen Vorschuss verlangen Unstreitig steht dem Anwalt nach § 47 Abs. 1 S. 1 RVG für die entstandenen, aber noch nicht fälligen Gebühren sowie für die voraussichtlich entstehenden Auslagen ein angemessener Vorschuss gegen die Landeskasse zu. Der Anspruch auf Vorschuss erstreckt sich hier auf die bereits ent...mehr

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zfs 12/2012, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… a) Gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO hat ein Beteiligter, der um VKH nachsucht, sein Einkommen einzusetzen. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert." [9] Die Definition des Einkommensbegriffs in § 115 ZPO stimmt wörtlich mit der einleitenden Begriffsbestimmung des § 82 Abs. 1 SGB XII überein. Auch hinsichtlich der vom Einkomme...mehr

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AGS Nr.12/2012, Beschwerde ... / Leitsatz

Gegen diese Beschlüsse über Erinnerungen, welche gegen Kostenfestsetzungen der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Verfahren nach §§ 45 ff. RVG erhoben worden sind, ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft; § 178 S. 1 SGG tritt insoweit gegenüber § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zurück. Das verfassungsrechtliche Vertrauensschutzprinzip gebietet, dass das Er...mehr

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AGS 1/2013, Rückfestsetzung... / Leitsatz

Wird in einem höheren Rechtszug die Kostengrundentscheidung aufgehoben oder abgeändert, kann die letztlich obsiegende Partei die Rückfestsetzung der an den ihrem Prozessgegner im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bezahlten Gebühren und Auslagen, die dieser nach § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen beigetrieben hat, verlangen. OLG München, Beschl. v. 5.12.201...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Anrec... / Leitsatz

Eine an den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt vorprozessual gezahlte Geschäftsgebühr ist gem. § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung anzurechnen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.10.2012 – 14 W 88/12mehr

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AGS Nr.12/2012, Beiordnung ... / Leitsatz

Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen. BG...mehr

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AGS 09/2013, Gebühren bei V... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat auch in der Sache teilweise Erfolg. Denn zu Unrecht hat das AG mit seinem Kostenfestsetzungsbeschluss die dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Landeskasse im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe gem. den §§ 45, 48 Abs. 1 RVG zu zahlende Vergütung auf lediglich 565,96 EUR festgesetzt. Wenngleich der Verfahrensbevollmächtigte der...mehr

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AGS 09/2013, Umsatzsteuer a... / Leitsatz

Der Anspruch eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts umfasst auch dann die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn die bedürftige Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. OLG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2013 – 4 W 60/13mehr

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AGS 09/2013, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von dem Beklagten grundsätzlich gem. §§ 667, 675, 611 BGB die Auszahlung der von dem Beklagten im Rahmen der Bearbeitung der Mandate eingenommenen Gelder verlangen. Dabei handelte es sich unstreitig ursprünglich um 5.069,18 EUR, wovon vorprozessual an den Kläger bereits 1.680,74 EUR ausgekehrt worden sind, sodass 3.388,44 EUR verblieben. Hiervon werden mit de...mehr

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AGS 09/2013, Die Übertragun... / 1. Zuständigkeitsdiaspora

Dadurch, dass die Regelung nun keine bundesweite Anwendung findet, sondern als Länderöffnungsklausel ausgestaltet ist, wird zweifelsohne ein allgemeines Durcheinander die Folge sein. Länder, die "es sich leisten" können, werden eine Umsetzung durchführen. Federführend hat das Land Baden-Württemberg zeitnah zur Verkündung des Gesetzes zur Reform der Prozesskostenhilfe und des...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / III. Beratungshilfe

Erfolgt die außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen von Beratungshilfe, erhält der Anwalt die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV von 70,00 EUR, eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV von 125,00 EUR und die Postentgeltpauschale (Nr. 7002 VV), die sich jedoch nur nach den Beratungshilfegebühren und nicht nach der Wahlanwaltsvergütung berechnet,[7] sowie die Umsatzsteuer. Beispiel Weg...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Anrec... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung entspricht der einhelligen Rspr. Die Entscheidung des OLG Frankfurt entspricht – soweit ersichtlich – der einhelligen Rspr. seit Inkrafttreten des § 15a RVG und verrechnet die gem. Vormeb. 3 Abs. 4 VV anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr zunächst auf die nicht gedeckten Wahlanwaltsgebühren und erst hiernach auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung:mehr

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AGS 09/2013, Umsatzsteuer a... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens hatte die dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwältin die Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe von 881,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 167,39 EUR beantragt. Die Urkundsbeamtin des LG hatte lediglich den Nettobetrag festgesetzt. Die Festsetzung der Umsatzsteuer hat sie mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger vor...mehr

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AGS 09/2013, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Eine Aufrechnung setzt die Erteilung einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung nach § 10 RVG voraus. Die Vorschrift des § 10 RVG findet auch auf die Abrechnung vereinbarter Vergütungen Anwendung. Soweit die Eigenart der vereinbarten Vergütung eine nähere Spezifizierung erfordert und zulässt, ist nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem Mandanten die Berechnung transparen...mehr

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AGS 09/2013, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. In diesem Verfahren war die Klägerin, die sich gegen einen Anteil einer Rückforderung von SGB II-Leistungen wandte Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Erinnerungsführers und Erinnerungsgegners zu 1.) – im Folgenden nur: Erinner...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Anrec... / 1 I. Der Fall

Vorgerichtlich hatte der Anwalt dem Kläger eine 1,3-Geschäftsgebühr in Höhe von 1.079,00 EUR ausgehend von einem Gegenstandswert von 31.500,00 EUR in Rechnung gestellt, die der Kläger auch zahlte. Nachdem das LG dem Kläger Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung des Antragstellers bewilligt hatte, beantragte der Antragsteller gem. § 47 RVG die Festsetzun...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / V. Gerichtskosten

Für das Verfahren nach § 796b ZPO entsteht eine Festgebühr von 50,00 EUR (Nr. 2118 GKG-KostVerz.). Die Gebühr entsteht mit Antragseingang bei Gericht. Sie kann danach nicht mehr entfallen und sich auch nicht ermäßigen, so dass es auch bei Antragsrücknahme oder Zurückweisung des Antrags bei dem vollen Gebührenbetrag verbleibt. Fälligkeit tritt gem. § 6 Abs. 1 GKG gleichfalls ...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 5. Mögliche Kostenvorteile

Den Makel des Regierungsentwurfs (vgl. vorstehend I.), keine Anreize für eine außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen, kompensierte der Vermittlungsausschuss nur sehr teilweise durch die jetzt in Artikel 7 des Gesetzes vom 21.7.2012 enthaltene Ermächtigungsregelung. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass den Parteien die Gerichtskosten ganz...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung ein... / 1 Sachverhalt

In dem vorangegangenen Ehescheidungsverfahren hatte die Beteiligte zu 1) die Antragstellerin vertreten. Dieser war Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Durch Urt. v. 1.9.2008 hatte das AG die Ehe nach vorheriger Abtrennung des Versorgungsausgleichs geschieden. Der Streitwert für die Ehescheidung ist auf 9.600,00 EUR und der Wert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2....mehr

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AGS 1/2013, Entscheidung tr... / Leitsatz

Eine Änderung der PKH-Entscheidung zum Nachteil der Partei ist trotz Ablaufs der Vierjahresfrist des § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO statthaft, wenn das Änderungsverfahren rechtzeitig eingeleitet und hiernach ausschließlich von der PKH-Partei durch unvollständige oder verspätete Auskünfte verzögert wurde. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.11.2012 – 5 W 632/12mehr

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AGS 09/2013, Vergütung im s... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Senat hält an der ständigen Rspr. des bisher für Kostensachen zuständigen 6. Senat des Sächsischen LSG fest, wonach § 178 S. 1 SGG der Statthaftigkeit einer Beschwerde zum LSG nicht entgegensteht, soweit – wie hier – die Vergütungsfestsetzung des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts betroffen ist. Zwar e...mehr

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AGS 09/2013, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Werden ohne vorherigen förmlichen Verbindungsbeschluss mehrere Sachen zur Verhandlung aufgerufen und ist der Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt vertretungsbereit anwesend, entstehen jeweils eigenständige Terminsgebühren. Für die Bestimmung der Höhe der Terminsgebühren ist der auf das einzelne Verfahren entfallende – insbesondere zeitliche – Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit i...mehr