Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 3/2014, Keine automatis... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2013 – 7 Ta 1907/13mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist. OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 – 2 W 235/13mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 3. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Auch für die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hat die Abtrennung Bedeutung. Mit der Abtrennung wird der Versorgungsausgleich zur isolierten selbstständigen Familiensache, sodass eine in der Ehesache oder für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund bewilligte Prozesskostenhilfe sich nicht mehr auf das abgetrennte Verfahren erstreckt. Die Vorschrift des § 624 Abs. 2 ZP...mehr

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FoVo 3/2014, BGH verwirft Z... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Verstoß gegen den Formularzwang Der Antrag auf Erlass des PfÜB kann nicht mit der vom LG gegebenen Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Grundsätzlicher Formularzwang Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung im V... / 2 Aus den Gründen

1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor. Gem. § 78 Abs. 2 FamFG wird dem Beteiligten, wenn – wie gem. § 114 Abs. 1 FamFG hier – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / VIII. Masseunzulänglichkeit

Rn 17 Besteht Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO, so dass die Kosten für die Erstellung der Buchführung und Steuererklärungen aus der Masse nicht gezahlt werden können, besteht die Pflicht zunächst grundsätzlich fort, weil gemäß § 208 Abs. 3 InsO die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Insolvenzmasse auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit for...mehr

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 3. Belehrungen bei Entscheidungen der ZPO

Im Bereich der ZPO besteht eine Belehrungspflicht nur dann, wenn in dem Verfahren keine obligatorische Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung besteht (§ 232 S. 2 ZPO). In Anwaltsverfahren nach § 78 ZPO kann eine Rechtsbehelfsbelehrung daher unterbleiben. Dabei ist zu beachten, dass auch in einem von § 78 Abs. 1 ZPO erfassten Verfahren kein Anwaltszwang besteht, wenn es vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2.2 Bestimmung des angemessenen Bruchteils

Rn 37 Zur Bestimmung des angemessenen Bruchteils der fiktiven Verwaltervergütung sind nach § 11 Abs. 3 Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters heranzuziehen. Bei dieser Prüfung sind nur Umstände zu berücksichtigen, die sich ausschließlich im Eröffnungsverfahren ausgewirkt haben. Es ist also nur die konkrete Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr

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zfs 3/2014, Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl. 2014, Luchterhand Verlag, 1.332 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-472-08562-1

Sieben Auflagen in nur 10 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: Dieses Werk ist nicht nur akzeptiert, sondern auch zur ständigen Nutzung prädestiniert, selbst unter dem Druck zahlreicher Konkurrenzwerke zum Thema Schmerzensgeld. Die Neuauflage, erhältlich auch als Online-Werk bei www.jurion.de , vereint auf knapp über 1300 Seiten die Qualitäten eines Handbuchs mit denen ein...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 5. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Es gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, jedoch folgt nach überwiegender Auffassung der Literatur aus dem Wortlaut "oder", dass das bisherige Recht noch gilt, wenn entweder die unbedingte Auftragserteilung oder die gerichtliche Beiordnung vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt ist. Liegt eines dieser beiden Ereignisse vor dem 1.8.2013, ist folglich noch Altrecht anzuwenden....mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / Sachverhalt

Gegen den hiesigen ASt. des Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahrens hatten Kapitalanleger in insgesamt 2441 Klagen vor dem LG Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wegen angeblich unangemessener Dauer dieser Rechtsstreite begehrte der ASt. beim OLG Prozesskostenhilfe für insgesamt 266 Entschädigungsverfahren nach § 198 GVG. Ferner hat der ASt. angekündigt, derartige Ant...mehr

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AGS 2/2014, Haftung für auf... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragstellers zu 2) hat auch in der Sache teilweise Erfolg und führt dazu, dass die Schlusskostenrechnung des AG über die bereits erfolgte Teilabhilfe hinaus um den weiteren Betrag von 349,56 EUR zu ermäßigen sein wird. Die Beschwerde konnte in zulässiger Weise auf neue Tatsachen gestützt werden. 1. Die Kostenbeamtin ...mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH liegt auf der Linie der Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach die die Frage, ob die getrennte Durchführung von mehreren Einzelverfahren mutwillig ist, bereits im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren zu klären ist (s. etwa BAG RVGreport 2011, 275 (Hansens) und RVGreport 2012, 36 (ders.) = NJW 2011, 3260 und das Hess. LAG RVGreport 2012, 100 (der...mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigten Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (§ 114 S. 1 ZPO). Das OLG hat die Anträge des ASt. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für 265 Entschädigungsklagen im Ergebnis zu Recht als mutwillig zurückgewiesen." [9]...mehr

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AGS 2/2014, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig und war zu verwerfen. Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten nach § 197 Abs. 1 SGG ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn nach § 197 Abs. 2 SGG sind die Entscheidungen des SG über solche Erinnerungen "endgültig". Damit ist bestimmt, dass in Kostenfestsetzungsverfahren keine Beschwerde...mehr

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AGS 2/2014, Haftung für auf... / Leitsatz

Die Staatskasse kann die nach § 59 Abs. 1 RVG auf sie übergegangenen Vergütungsansprüche eines dem obsiegenden Verfahrensbeteiligten beigeordneten Rechtsanwalts nicht oder nur im Rahmen einer bestehenden Ratenzahlungsverpflichtung gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensbeteiligten geltend machen, wenn auch diesem Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt wo...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 6. Übergangsregelungen von GKG und FamGKG

Durch das 2. KostRMoG wurden auch das GKG und das FamGKG, darunter auch die maßgeblichen Gebührentabellen, geändert. Es gelten die Übergangsbestimmungen der § 71 GKG und § 63 FamGKG. Die wesentlichen Regelungen sind dabei:mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / Einführung

Obwohl das 2. KostRMoG bereits zum 1.8.2013 in Kraft getreten ist, bereiten die Übergangsregelungen der einzelnen Kostengesetze in einer Vielzahl von Fällen noch immer Probleme, weil gerichtliche Verfahren mit einer langen Dauer erst jetzt nach und nach abgeschlossen werden und nun etwa die Berechnung der PKH/VKH-Vergütung oder die Kostenfestsetzung erfolgen muss. Gleiches g...mehr

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zfs 12/2013, Rechtsprechung... / Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Am 1.1.2014 tritt das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 in Kraft (BGBl I S. 3533). Durch das Gesetz soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) und die Beratungshilfe effizienter gestaltet werden. Zudem wird damit einer Forderung der Länder entsprochen, die in den letzten Jahren angestiegenen Kosten für die PKH und die Be...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Ablehnung einer Änderung der zuvor ratenfrei bewilligten Prozesskostenhilfe durch Anordnung von Zahlungen

ZPO §§ 120 Abs. 4, 127 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 u. 2 Leitsatz Der Staatskasse steht gem. § 127 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 u. 2 ZPO im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Beschwerderecht auch gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO zu, durch die eine Änderung der zuvor ratenfrei bewilligten Prozesskostenhilfe durch Anordnung von Zahlungen abgelehnt wird. BGH, Beschl. v...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn 7 u. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 55/08, VersR 2011, 1028) und das auf das Prozesskosten...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 3 Anmerkung

Der BGH hat die Frage, ob die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch das Tätigwerden zur Abwehr von Adhäsionsanträgen umfasst, bisher zwar ausdrücklich offen gelassen,[1] allerdings für den Nebenkläger gemäß § 397a Abs. 1 StPO entschieden, dass sich die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nicht auch auf das Adhäsionsverfahren erstrecke. Der Rechtsanwalt sei daher nic...mehr

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AGS 12/2013, Umfang der Prü... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, insbesondere gem. § 127 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ZPO i.V.m. § 113 FamFG statthaft. Der Senat folgt der in der Rspr. überwiegend vertretenen Auffassung, dass gegen die Entscheidung der Einstellung der Ratenzahlungen wegen Kostendeckung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 127 Ab...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / I. Ausgangslage

Noch nach Lage des bis zum 31.12.2013 geltenden Rechts war es sowohl in der Beratungshilfe als auch in der Prozesskostenhilfe ausgeschlossen, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen oder gar Erfolgshonorare auszuhandeln.[2] Hintergrund waren für die Vergütungsvereinbarungen die Bestimmungen des § 3a Abs. 3, 4 RVG a.F, § 8 BerHG. Nach ausdrücklicher Regelung sollte eine Vereinb...mehr

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AGS 9/2014, Musielak. Kommentar zur Zivilprozessordnung. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 11. neubearb. Aufl. 2014. Verlag Franz Vahlen, München. XXXVIII, 3141 S. 169,00 EUR.

Der Musielak feiert ein kleines Jubiläum. 15 Jahre sind seit der Erstauflage 1999 vergangen. Der Kommentar hat es zwischenzeitlich auf stolze 11 Auflagen gebracht und hat sich damit längst in der Reihe der einbändigen ZPO-Kommentare seinen verdienten Platz geschaffen. Im Gegensatz zu manchen Mitbewerbern kommt der Kommentar trotz seines Umfangs und seiner Stofffülle ohne Abk...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / III. Exkurs: Vergütungsvereinbarung

§ 3a RVG gilt sowohl für das Erfolgshonorar als auch für Vergütungsvereinbarungen. Die Bestimmung ist "lex generalis".[18] Für die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe bestanden bislang Einschränkungen (s.o.) in §§ 48, 49 und 49a BRAO. Bei einer Beiordnung über die Prozesskostenhilfe musste der Rechtsanwalt die Vertretung zu den Prozesskostenhilfe-Gebühren übernehmen (§ ...mehr

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AGS 1/2014, Der Einstieg in das neue Jahr mit den Änderungen im Kostenhilferecht: Alles neu oder was?

Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 (BGBl I Nr. 55) ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Wenn Härtl (FamFR 2013, 555) die Auswirkungen des Gesetzes mit "Viel Lärm um nichts?" beschreibt, ist ihm zuzugestehen, dass von den ursprünglichen Vorhaben des Gesetzgebers, wie sie noch Gegenstand des Regierungsentwurfs waren, nicht mehr...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / VIII. Synopse

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG, 122 Abs. 1 GVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3, Abs. 6 S. 1 und 4 RVG) und hat auch in der Sache Erfolg. Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546, 547 ZPO inhaltlich beschränkte Prüfung ...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 1. Im Bewilligungsverfahren

Gegen den zurückweisenden Beschluss ist nur die Erinnerung nach § 6 Abs. 2 BerHG (ab 1.1.2014: § 7 BerHG) statthaft. Da der Anwalt selbst kein eigenes Antragsrecht auf Beratungshilfe hat[24] und daher antragsberechtigt nur der Rechtsuchende selbst bzw. dessen gesetzlicher Vertreter,[25] nicht jedoch der Verfahrensbevollmächtigte ist, ist die Erinnerung eines Verfahrensbevoll...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte der Antragstellerin für das Scheidungsverbundverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Im Rahmen einer späteren Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin hatte das FamG davon abgesehen, die Nachzahlung der bisher gestundeten Gerichts- und Anwaltskosten anzuordnen. Auf die Beschwerde der Staatskasse hat das AG den...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / I. Ausgangssituation

Als Rechtspfleger kenne ich die Situation, dass gegen ablehnende Entscheidungen über die Beratungshilfe ein Rechtsmittel eingelegt wird. Vielfach ist das statthafte Rechtsmittel der "Erinnerung"[1] den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten jedoch unbekannt. Bezeichnungen wie "Beschwerde", "Rechtsmittel" oder "das zulässige Rechtsmittel" finden sich daher vielfach in anwaltlic...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / Leitsatz

Der Staatskasse steht gem. § 127 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 u. 2 ZPO im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Beschwerderecht auch gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO zu, durch die eine Änderung der zuvor ratenfrei bewilligten Prozesskostenhilfe durch Anordnung von Zahlungen abgelehnt wird. BGH, Beschl. v. 8.5.2013 – XII ZB 282/12mehr

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zfs 12/2013, Fußgängerunfal... / Sachverhalt

Beim Versuch der Überquerung einer mehrspurigen Straße lief die Bekl. in einer diagonalen Bewegungsrichtung über die beiden Fahrbahnen der Straße, obwohl der bevorrechtigte fließende Verkehr bereits dicht aufgerückt war. Sie hatte die rechte Spur der Straße vollständig überquert, ehe sie am rechten Rand der linken Geradeausspur von dem Fahrzeug der Kl. erfasst wurde. Der Ant...mehr

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zfs 1/2014, Neuere Rechtspr... / E. Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung muss auch die Gewähr dafür bieten, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen jederzeit gerecht wird. Das VG Oldenburg[17] hatte den Fall zu entscheiden, dass die Bewerberin um eine solche Fahrerlaubnis u.a. in Bezug auf eigene Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten unter Betreuung stand ...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / Einführung

Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Rechtsanwälte – bzw. (nimmt man es genau) für die Beratungspersonen – Anreize geschaffen werden. Diese Anreize sollen darin bestehen, nach früherer Rechtslage ausgeschlossene Vergütungsvereinbarungen treffen oder gar...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht. Handbuch. von Dr. Ulrich Tschöpe, Werner Ziemann und Stephan Altenburg. Verlag C. H. Beck 2013, XXIV, 578 S. 79,00 EUR.

Auf 542 Seiten erläutern die Autoren sämtliche Kostengebiete des Arbeitsrechts. Der umfangreichste Teil mit 217 Seiten ist der Ermittlung des zutreffenden Streitwerts in Urteilsverfahren gewidmet, wobei eine alphabetische Aufzählung mit insgesamt 106 Einzelfällen den Überblick und Zugriff enorm erleichtert. Insbesondere im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Wertfests...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Nachdem die Antragstellerin vorgerichtlich für den Beklagten tätig geworden und für diese Tätigkeit gem. Nr. 2300 VV eine 1,3-Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 17.590,37 EUR in Höhe von 787,80 EUR berechnet. Darauf hat die Beklagte lediglich 100,00 EUR gezahlt. Anschließend führten die Parteien vor dem LG einen Rechtsstreit über denselben Streitgegenstand. In diesem be...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / II. Neuerungen

Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[11] wurden allerdings Neuregelungen im Bereich von Vergütungsvereinbarungen und/oder Erfolgshonoraren und damit flexiblere Vergütungsmodelle geschaffen (s.o.).[12] Entsprechende Regelungen wurden nun in den Bestimmungen § 8 Abs. 2 BerHG n.F., §§ 3a, 4, 4a RVG geregel...mehr

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FoVo 1/2014, Sparguthaben a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Anspruch der Insolvenzmasse Die Sparrücklagen des Schuldners unterliegen dem Insolvenzbeschlag. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist hierüber die Nachtragsverteilung durchzuführen. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird die Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet, wenn Gegenstände der Masse nachtr...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Die formellen Voraussetzungen

Der Erblasser muss durch förmliche Verfahrenserklärung entweder die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag seines Ehegatten zugestimmt haben. Gleichgestellt ist in § 1933 S. 2 BGB der Antrag auf Aufhebung der Ehe nach § 1313 BGB, der hier nicht behandelt wird. a) Der Antrag hat Doppelnatur. Er ist zum einen Willenserklärung und zum anderen Prozesshandlung. Die Antragst...mehr

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AGS 1/2014, FamGKG. Kommentar zum Familiengerichtskostengesetz. Herausgegeben von N. Schneider/Volpert/P. Fölsch. Unter Mitarbeit v. H. D. Klos, Dr. H.-J. Mayer, Dr. T. Stollenwerk, L. Thiel, K. Türck-Brocker. Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2104. 1378 S. 98,00 EUR

Um es kurz zu machen und direkt auf den Punkt zu bringen: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der sich mit Familienrecht beschäftigt, handelt geradezu fahrlässig, wenn er diesen Kommentar zum FamGKG nicht im Regal stehen hat. Wie schon in der 1. Aufl. werden die Bestimmungen des Gesetzes von der Praxis und für die Praxis umfassend, verständlich und mit wertvollen Hinw...mehr

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AGS 12/2013, Streitwertfest... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der vom VG festgesetzte sogenannte Auffangwert (5.000,00 EUR) wird der – auch vom Standpunkt des Klägers aus betrachtet – erkennbar marginalen Bedeutung der Sache nicht gerecht. In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn erg...mehr

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AGS 1/2014, Anwaltsbeiordnu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der in § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung, nachdem die Einzelrichterin die Sache wegen der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO auf den Gesamtspruchkörper übertragen hat. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worde...mehr

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AGS 1/2014, Zuständiges Ger... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenskostenhilfeantrag hat i.S.v. §§ 114 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ZPO keine Erfolgsaussichten, denn für die vom Antragsteller beabsichtigte Beschwerde kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der von ihm versäumten Fristen bewilligt werden. Einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, kann ungeachtet der Erfolgsaussichten in der Sache Ver...mehr

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AGS 1/2014, Rechtsanwaltsve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger führte vor dem SG, vertreten durch den Beschwerdeführer, eine Untätigkeitsklage (Klageeingang: 11.10.2010), da über den Widerspruch des Klägers gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 7.6.2010, mit dem Leistungen i.H.v. 38,08 EUR zurückgefordert wurden, nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden war. Bereits in diesem Widerspruchsverf...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 2. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Für die Festsetzung der Vergütung der Beratungshilfe ist gem. §§ 44, 55 Abs. 4 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des allg. Gerichtsstandes zuständig. Gegen dessen Entscheidung ist – und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes – erst einmal nur die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 3 RVG gegeben.[49] Das Rechtsmittel der Erinnerung ist an keine Frist gebunden, da g...mehr

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zfs 1/2014, Keine Regressau... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen seiner Auffassung ist die Vorschrift des § 86 Abs. 3 VVG n.F. bzw. § 67 VVG a.F., wonach der VR die auf ihn übergegangene Forderung des VN gegen den Dritten nicht durchsetzen darf, wenn dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebt, auf die Ausgleichs- und Regressansprüche gegen den mitversicherten Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht anwendbar. D...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / V. Erfolgshonorar

Bei Erfolgshonoraren galt bislang die Regelung, wonach nach § 4a Abs. 1 RVG a.F. ein Erfolgshonorar nur dann vereinbart werden durfte, wenn der Auftraggeber ohne die Vereinbarung eines solchen aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, also bei der Beratungshilfe niemals.[49] Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Än...mehr