Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / Einführung

In der März-Ausgabe der AGS 2013 wurde vom Autor ausführlich über die Antragstellung im Beratungshilfeverfahren referiert. Zwischenzeitlich ist zum 1.1.2014 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] in Kraft getreten. Dieses Gesetz reformierte das Verfahren um die Beratungshilfe in nie dagewesenem Ausmaß. Auch und vor allem die Antragstellun...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Beginn der Über... / Leitsatz

Die Sperrfrist gem. § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe beginnt bei einer Beendigung durch Abschluss eines unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen Prozessvergleichs erst mit dem Ablauf der Widerrufsfrist. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 6.2.2014 – 9 WF 99/13mehr

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zfs 4/2014, Anspruch des Pf... / 3 Anmerkung:

Die jetzt erst bekannt gewordene Entscheidung befasst sich mit einer in der Praxis kaum beachteten und behandelten Problematik, nämlich dem Auslagenersatzanspruch des Rechtsanwalts für im RVG nicht gesonderte Auslagen. Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch der Pflichtverteidigerin sind §§ 45 Abs. 3 S. 1, 46 RVG. Danach hat der bestellte Rechtsanwalt gegen die Landeska...mehr

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AGS 4/2014, Bindungswirkung... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG kraft Zulassung zulässig, jedoch unbegründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen amtsgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Zutreffend weist das AG insbesondere darauf hin, dass ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / 1. Frist

Noch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14.11.2012[9] für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sah die Option vor, die nachträgliche Antragstellung abzuschaffen. Nur noch in zwei Ausnahmefällen sollte die nachträgliche Beratungshilfe überhaupt möglich sein. Zum einen sollte dies der Fall sein, wenn besondere Eilbedürftigkeit vorge...mehr

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AGS 4/2014, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, fortgeführt von Dr. Helmut Büttner und Dr. Hildegard-Wrobel-Sachs, bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Dr. Werner Dürbeck. Schriftenreihe NJW-Praxis. 7. Völlig neu bearbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 431 S. 53,00 EUR.

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilferecht erscheint der Klassiker in neuer Auflage. Neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfekostenrechts waren auch zum Teil wichtige Änderungen für die Prozess-, Verfahrens- und Beratungshilfevorschriften des 2. KostRMoG (in ...mehr

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AGS 4/2014, Abrechnung in E... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 16.8.2013 beim SG eingegangenem Antragsschrift vom 22.7.2013 haben die von der Erinnerungsführerin vertretenen Antragsteller zu 1) und zu 2) die Zahlung weiterer 118,00 EUR für den Monat August 2013 im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung begehrt, weil der Antragsgegner den Antragstellern mit Änderungsbescheid vom 29.7.2013 für den Leistungszeitraum 1...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatische Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf Klageerweiterung

ZPO § 117 Leitsatz Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2013 – 7 Ta 1907/13 1 Sachverhalt Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses am 14.5.2013 eingegangenen Klage...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / Leitsatz

Wird im Gerichtsbescheid zugleich die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, beseitigt die rechtzeitig beantragte mündliche Verhandlung auch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Es ist erneut über Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2013 – L 7 AS 715/13 B PKHmehr

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AGS 3/2014, Die Reform der PKH. Prozesskosten- und Beratungshilfe nach neuem Recht. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2014, 118 S., 29,00 EUR

Neben dem zum 1.8.2014 in Kraft getretenen 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber eine weitere für die Anwaltsvergütung wichtige Reform auf den Weg gebracht. Zum 1.1.2014 sind wichtige Vorschriften der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geändert worden. So ist es z. B. möglich, mit einem Beratungshilfemandanten Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Der Anwalt hat jetzt auch die Mögli...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen Nr. IV. des Gerichtsbescheids ist als unzulässig zu verwerfen. Der rechtzeitige Antrag auf mündliche Verhandlung hat den Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 3, Hs. 2 SGG insgesamt beseitigt. Es fehlt an einer beschwerdefähigen Entscheidung. Nach § 172 Abs. 1 SGG ist gegen die Entscheidungen der LSG mit Ausnahme der Urteile die Beschwerde an das LSG statthaft...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entscheidung über PKH nach Terminsantrag gegen Gerichtsbescheid

SGG §§ 105, 73a Leitsatz Wird im Gerichtsbescheid zugleich die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, beseitigt die rechtzeitig beantragte mündliche Verhandlung auch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Es ist erneut über Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2013 – L 7 AS 715/13 B PKH 1 Sachverhalt Die Kläger reichten im Mai 2009 eine Betrie...mehr

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AGS 3/2014, Erneute Entsche... / 1 Sachverhalt

Die Kläger reichten im Mai 2009 eine Betriebskostenabrechnung (einschließlich Heizung und Warmwasser) für ihre Wohnung für das Jahr 2008 ein. In dieser wurde eine Nachzahlung von 1.009,32 EUR gefordert. Der Beklagte übernahm der Beklagte davon 421,20 EUR. Nach Widerspruch auf volle Übernahme der Nachforderung bot der Beklagte weitere 421,44 EUR an. Dem stimmte der Bevollmäch...mehr

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FoVo 3/2014, Beiordnung eines Rechtsanwalts im PfÜB-Formular

PKH-Antrag in der Zwangsvollstreckung Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe (PKH) erstreckt sich nicht auf die spätere Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Hier ist vielmehr ein gesonderter Antrag zu stellen. Die PfÜB-Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sehen auf S. 1 die Möglichkeit vor, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gem. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist form- und fristgerecht i.S.v. § 78 ArbGG, §§ 569, 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Eines bestimmten Antrages bedurfte es in der Beschwerdeschrift nicht. Dem Vortrag der Klägerin...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses am 14.5.2013 eingegangenen Klageerweiterung auf Zahlung restlichen Arbeitsentgelts für den Monat April 2013. Das ArbG hat, nachdem der Rechtsstreit durch Vergleich vom 22.5.2013 beendet worden war, mit Beschl. v. 8.6.2013 der Klägerin Prozesskostenhilfe für die Antr...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist (nunmehr) unbegründet. Der Anspruch des Antragstellers auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG, Nr. 3100 VV ist vorliegend durch Anrechnung der für die außergerichtliche Vertretung entstandenen hälftigen Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV erloschen, nachdem die Beklagte zwischenzeitlich die unter Nr. 2 des Ver...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vorprozessual durch seinen Anwalt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls i.H.v. 65.865,86 EUR geltend gemacht. Der Schädiger hatte jegliche Zahlung abgelehnt. Daraufhin hatte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt. Das LG hatte ihm Prozesskostenhilfe für Forderungen i.H.v. 19.000,00 EUR bewil...mehr

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AGS 3/2014, Keine automatis... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klageerweiterung setzt einen ausdrücklichen Antrag voraus. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.12.2013 – 7 Ta 1907/13mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist. OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 – 2 W 235/13mehr

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AGS 3/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte von dem beigeordneten Rechtsanwalt des Beklagten in eigenem Namen in Verfolgung seines Beitreibungsrechts gem. § 126 Abs. 1 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde ist nicht zulässig. Der beigeordnete Rechtsanwalt des Beklagten wird nämlich durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht beschwert, weil der An...mehr

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AGS 3/2014, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend geht das AG davon aus, dass der Beteiligte mit seiner nahezu gleichzeitigen Stellung der Anträge zum Umgangsrecht und Sorgerecht in zwei separaten Verfahren trotz eines bereits anhängigen Sorgerechtsverfahrens gegen das Gebot der kostensparenden Prozessführung verstoßen hat. Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in dem Verfahren 6 WF 400/08 ausgef...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 3. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Auch für die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hat die Abtrennung Bedeutung. Mit der Abtrennung wird der Versorgungsausgleich zur isolierten selbstständigen Familiensache, sodass eine in der Ehesache oder für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund bewilligte Prozesskostenhilfe sich nicht mehr auf das abgetrennte Verfahren erstreckt. Die Vorschrift des § 624 Abs. 2 ZP...mehr

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FoVo 3/2014, BGH verwirft Z... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Verstoß gegen den Formularzwang Der Antrag auf Erlass des PfÜB kann nicht mit der vom LG gegebenen Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, als unzulässig zurückgewiesen werden. Grundsätzlicher Formularzwang Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung im V... / 2 Aus den Gründen

1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen vor. Gem. § 78 Abs. 2 FamFG wird dem Beteiligten, wenn – wie gem. § 114 Abs. 1 FamFG hier – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / VIII. Masseunzulänglichkeit

Rn 17 Besteht Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO, so dass die Kosten für die Erstellung der Buchführung und Steuererklärungen aus der Masse nicht gezahlt werden können, besteht die Pflicht zunächst grundsätzlich fort, weil gemäß § 208 Abs. 3 InsO die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und zur Verwertung der Insolvenzmasse auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit for...mehr

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 3. Belehrungen bei Entscheidungen der ZPO

Im Bereich der ZPO besteht eine Belehrungspflicht nur dann, wenn in dem Verfahren keine obligatorische Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung besteht (§ 232 S. 2 ZPO). In Anwaltsverfahren nach § 78 ZPO kann eine Rechtsbehelfsbelehrung daher unterbleiben. Dabei ist zu beachten, dass auch in einem von § 78 Abs. 1 ZPO erfassten Verfahren kein Anwaltszwang besteht, wenn es vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2.2 Bestimmung des angemessenen Bruchteils

Rn 37 Zur Bestimmung des angemessenen Bruchteils der fiktiven Verwaltervergütung sind nach § 11 Abs. 3 Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters heranzuziehen. Bei dieser Prüfung sind nur Umstände zu berücksichtigen, die sich ausschließlich im Eröffnungsverfahren ausgewirkt haben. Es ist also nur die konkrete Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr

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zfs 3/2014, Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl. 2014, Luchterhand Verlag, 1.332 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-472-08562-1

Sieben Auflagen in nur 10 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: Dieses Werk ist nicht nur akzeptiert, sondern auch zur ständigen Nutzung prädestiniert, selbst unter dem Druck zahlreicher Konkurrenzwerke zum Thema Schmerzensgeld. Die Neuauflage, erhältlich auch als Online-Werk bei www.jurion.de , vereint auf knapp über 1300 Seiten die Qualitäten eines Handbuchs mit denen ein...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung der Festsetzung bei Einwand, der Auftrag sei nur für den Fall der PKH-Bewilligung erteilt

Leitsatz 1. Nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht der Antragsgegner geltend, die anwaltliche Beauftragung sei von der Beantragung von Prozesskostenhilfe abhängig gewesen, so handelt es sich um einen Einwand außerhalb des Gebührenrechts. 2. Trotz d...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Antragsgegner hat hier einen offensichtlich unbegründeten Einwand erhoben. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe können dagegen durchaus erhebliche Einwände außerhalb des Gebührenrechts erhoben werden, die eine Festsetzung hindern: Einwand fehlender Belehrung hindert Festsetzung Wird dem Anwalt vorgeworf...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 5. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Es gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, jedoch folgt nach überwiegender Auffassung der Literatur aus dem Wortlaut "oder", dass das bisherige Recht noch gilt, wenn entweder die unbedingte Auftragserteilung oder die gerichtliche Beiordnung vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt ist. Liegt eines dieser beiden Ereignisse vor dem 1.8.2013, ist folglich noch Altrecht anzuwenden....mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / Sachverhalt

Gegen den hiesigen ASt. des Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahrens hatten Kapitalanleger in insgesamt 2441 Klagen vor dem LG Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wegen angeblich unangemessener Dauer dieser Rechtsstreite begehrte der ASt. beim OLG Prozesskostenhilfe für insgesamt 266 Entschädigungsverfahren nach § 198 GVG. Ferner hat der ASt. angekündigt, derartige Ant...mehr

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AGS 2/2014, Haftung für auf... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragstellers zu 2) hat auch in der Sache teilweise Erfolg und führt dazu, dass die Schlusskostenrechnung des AG über die bereits erfolgte Teilabhilfe hinaus um den weiteren Betrag von 349,56 EUR zu ermäßigen sein wird. Die Beschwerde konnte in zulässiger Weise auf neue Tatsachen gestützt werden. 1. Die Kostenbeamtin ...mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH liegt auf der Linie der Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach die die Frage, ob die getrennte Durchführung von mehreren Einzelverfahren mutwillig ist, bereits im Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren zu klären ist (s. etwa BAG RVGreport 2011, 275 (Hansens) und RVGreport 2012, 36 (ders.) = NJW 2011, 3260 und das Hess. LAG RVGreport 2012, 100 (der...mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigten Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (§ 114 S. 1 ZPO). Das OLG hat die Anträge des ASt. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für 265 Entschädigungsklagen im Ergebnis zu Recht als mutwillig zurückgewiesen." [9]...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung... / 1 I. Der Fall

Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen einen gegen ihn gerichteten Kostenfestsetzungsbeschluss seines früheren Prozessbevollmächtigten, aufgrund dessen Antrag gegen ihn die für die anwaltliche Vertretung zu zahlende Vergütung durch Vergütungsfestsetzungsbeschluss des ArbG festgesetzt worden war. Er macht geltend, er habe seinen damaligen Prozessbevollmächt...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung... / 2 II. Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde ist unbegründet. Festsetzung ist abzulehnen, wenn Einwände außerhalb des Gebührenrechts erhoben werden Nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht der Antragsgegner geltend, die anwaltliche Beauftragung sei von der Beantragung v...mehr

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AGS 2/2014, Keine Beschwerd... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig und war zu verwerfen. Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten nach § 197 Abs. 1 SGG ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn nach § 197 Abs. 2 SGG sind die Entscheidungen des SG über solche Erinnerungen "endgültig". Damit ist bestimmt, dass in Kostenfestsetzungsverfahren keine Beschwerde...mehr

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AGkompakt 2/2014, Ablehnung... / Leitsatz

1. Nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht der Antragsgegner geltend, die anwaltliche Beauftragung sei von der Beantragung von Prozesskostenhilfe abhängig gewesen, so handelt es sich um einen Einwand außerhalb des Gebührenrechts. 2. Trotz der gerin...mehr

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AGS 2/2014, Haftung für auf... / Leitsatz

Die Staatskasse kann die nach § 59 Abs. 1 RVG auf sie übergegangenen Vergütungsansprüche eines dem obsiegenden Verfahrensbeteiligten beigeordneten Rechtsanwalts nicht oder nur im Rahmen einer bestehenden Ratenzahlungsverpflichtung gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensbeteiligten geltend machen, wenn auch diesem Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt wo...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 6. Übergangsregelungen von GKG und FamGKG

Durch das 2. KostRMoG wurden auch das GKG und das FamGKG, darunter auch die maßgeblichen Gebührentabellen, geändert. Es gelten die Übergangsbestimmungen der § 71 GKG und § 63 FamGKG. Die wesentlichen Regelungen sind dabei:mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / Einführung

Obwohl das 2. KostRMoG bereits zum 1.8.2013 in Kraft getreten ist, bereiten die Übergangsregelungen der einzelnen Kostengesetze in einer Vielzahl von Fällen noch immer Probleme, weil gerichtliche Verfahren mit einer langen Dauer erst jetzt nach und nach abgeschlossen werden und nun etwa die Berechnung der PKH/VKH-Vergütung oder die Kostenfestsetzung erfolgen muss. Gleiches g...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / VII. Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfebewilligung ist möglich Dem Antragsteller eines Adhäsionsverfahrens kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden (§ 397a Abs. 2 StPO). Soweit die Erstreckungswirkung für den Pflichtverteidiger abgelehnt wird, müsste für ihn zumindest ebenfalls die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. AGKompakt, S. 87 - 95mehr

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zfs 12/2013, Rechtsprechung... / Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Am 1.1.2014 tritt das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 in Kraft (BGBl I S. 3533). Durch das Gesetz soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) und die Beratungshilfe effizienter gestaltet werden. Zudem wird damit einer Forderung der Länder entsprochen, die in den letzten Jahren angestiegenen Kosten für die PKH und die Be...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / I. Änderung der ZPO (Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts)

1. Änderung des § 114 Abs. 2 ZPO Definition der Mutwilligkeit eingeführt Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf nach wie vor nicht mutwillig erscheinen. Der Gesetzgeber hat eine Definition der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO neu eingeführt. Danach ist "die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskost...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / II. Änderung des Beratungshilfegesetzes (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts)

1. § 1 BerHG (Voraussetzungen) a) Mutwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe Nach bisherigem Recht war Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe, dass die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Klargestellt hat der Gesetzgeber, dass es nicht auf die Mutwilligkeit der Rechtswahrnehmung, sondern auf die Mutwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratungshilfe...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / V. Änderung des RVG (Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts)

1. § 3a Abs. 4 RVG (Vergütungsvereinbarung) Vergütungsvereinbarungen künftig auch bei Beratungshilfe möglich § 3 Abs. 4 RVG ist eine Folgeänderung zum Wegfall des früheren Verbots gem. § 8 BerHG a.F., Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Auf Vergütungsvereinbarungen sind künftig auch im Rahmen der Beratungshilfe die allgemeinen Vorschriften anwendbar. 2. § 4 Abs. 1 RVG (Erfolgs...mehr