Rz. 59

Bietet der Anwalt für seinen Mandanten einem Prozessfinanzierer einen Anspruch zur Finanzierung an, so ist zu beachten, welche Unterlagen und Informationen beizubringen sind. Quasi checklistenartig sind hier zu nennen:

Klageentwurf mit Trennung zwischen Sachverhalt und Rechtsausführungen. Die Beweismittel sind zu bezeichnen.
Anwaltliche Stellungnahme zu den Chancen und Risiken (zusätzlich zur Klageschrift) einschließlich einer Darstellung der Wertung der Position und der zu erwartenden Argumentation der Gegenseite.
Information zum Verfahrensstand, ggf. Hinweis auch auf eine Entscheidung zu einem laufenden oder entschiedenen PKH-Verfahren.
Übermitteln von Anlagen und Unterlagen, die für den Sachverhalt relevant sind.
Vertraulichkeitserklärung.[38]
 

Rz. 60

Ergänzend kann darauf hingewiesen werden, dass die Prozessfinanzierer auch vorbereitete "Checklisten" anbieten. Diese können ggf. als Arbeitsgrundlage angefordert werden.[39] Empfehlenswert ist auch bei Vorlage eines Vorgangs zur Prozessfinanzierung dem Finanzierer eine Bindungsfrist für das Angebot zu nennen, sodass eine zeitnahe Erklärung zum Angebot zu erreichen ist.

[38] Vgl. hierzu auch Buschbell, Anwalt und Prozessfinanzierung, AnwBl 2004, 435.
[39] Auch ist darauf hinzuweisen, dass diese Checklisten teilweise im Internet heruntergeladen werden können, vgl. z.B. www.allianz-profi.de.

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