Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / II. Verjährungsrecht von Pflichtteilsansprüchen gegen den Erben

Der Pflichtteilsanspruch nach den §§ 2303, 2325 BGB unterliegt seit dem 1.1.2010 der allgemeinen dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB.[3] Danach beginnt die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von seinem Pflichtteilsanspruch Kenntnis erlangt hat (30-jährige Höchstfrist nach § ...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung der Unpfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs

Leitsatz Auch Einkünfte aufgrund Pflichtteilsansprüchen sind nur dann für unpfändbar zu erklären, wenn dem Schuldner kein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850 c Abs. 1, 2 a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 – IX ZB 69/15 Sachverhalt Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen d...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Zugewinngemeinschaft

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Insoweit ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Güterstand der Gütertrennung. Von dem vertraglichen Güterstand ...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 monatlich insgesamt 1.057,74 EUR; mit Besch...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 4. Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur zur starren Sonderregelung bei § 2329 BGB

Darauf bezugnehmend stellt die historische und aktuelle Fachliteratur auch auf die starre, drei Jahre nach dem Erbfall eintretende Verjährung ab. Weidlich spricht zutreffend von "stets".[13] So soll "durch diesen festen Anfangszeitpunkt die Lage des Beschenkten billig" erleichtert werden.[14] Die Zeit der Unsicherheit für den Beschenkten soll bewusst kurz gehalten werden.[15...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Leitsatz

Auch Einkünfte aufgrund Pflichtteilsansprüchen sind nur dann für unpfändbar zu erklären, wenn dem Schuldner kein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850 c Abs. 1, 2 a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. BGH, Beschluss vom 7. April 2016 – IX ZB 69/15mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 1

Erfährt ein Pflichtteilsberechtigter erst nach mehr als drei Jahren vom Tod des Erblassers, kann er noch seine Pflichtteilsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. So verjähren diese Ansprüche kenntnisabhängig. Zum Schutz des Beschenkten hat der Gesetzgeber dagegen mit § 2332 BGB einen kenntnisunabhängigen Verjährungsbeginn für den Anspruch gegen den subsidiär Beschenkte...mehr

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zerb 8/2016, Verjährungsbeg... / 5

Auf einen Blick Die Verjährung des ordentlichen Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist zwar kenntnisabhängig (§§ 195, 199 BGB). Bei einem Kind, das erst nach dem Erbfall die Vaterschaft des Erblassers hat feststellen lassen, beginnt sie erst mit Rechtskraft des familiengerichtlichen Beschlusses; erst dann kann es seine Pflichtteilsansprüche geltend machen ...mehr

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ZAP 1/2016, Deutsch-Türkisches Nachlassabkommen: Erbschaftsansprüche

(BGH, Urt. v. 21.10.2015 – IV ZR 68/15) • § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens lautet: "Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Erbschaftsansprüche, Ansprüche aus Vermächtnissen sowie Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben, sind, soweit es sich um beweglichen Nachlass handelt, bei den Gerichten des Staates anhängig zu machen, dem der Erblasser zurzei...mehr

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ZAP 12/2015, Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Zivilprozesskosten

(FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.3.2015 – 2 K 256/12) • Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) wegen Geltendmachung erbrechtlicher Auskunft- und Pflichtteilsansprüche sind (auch weiterhin) nur dann als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG absetzbar, wenn sie durch ein (Gerichts-)Verfahren veranlasst sind, das einen existentiell wichtigen (Ker...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne aus dem notariellen Kaufvertrag vom 14.5.2008 keinen Anspruch gegen die Beklagten auf eine Genehmigung der Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten, da der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 2205 S. 3, § 2206 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sei. Eine unzu...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / III. Deckungsschutz im Rechtsstreit nach § 2287 BGB?

Auf den ersten Blick und unter Zugrundelegung der Auffassung, dass eine "erbrechtliche Angelegenheit" immer dann vorliegt, wenn eine Norm aus dem 5. Buch des BGB betroffen ist,[25] handelt es sich bei Geltendmachung des Anspruchs aus § 2287 BGB um eine von dem Risikoausschluss betroffene Streitigkeit. Aus diesem Grund ist für viele Rechtsanwälte die Prüfung, ob die Rechtssch...mehr

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zerb 7/2016, Nießbrauchsver... / Aus den Gründen

II. (...) III. (...) 2. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Nießbrauchsbestellung zu. Gemäß § 2174 BGB wird durch das Vermächtnis für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Damit wird zunächst deutlich, dass der Nießbrauch nicht etwa – wie der Beklagte zu meinen scheint – automatisch beim Ver...mehr

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Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Normenkette §§ 3, 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Sachverhalt In einem notariellen und amtlich verwahrten Testament von 2007 hatte die Erblasserin E die Klägerin a...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen

Leitsatz Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hier...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung für Verlust eines Unternehmens durch NS-Unrecht: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen gegen den Rechtsnachfolger der jüdischen Berechtigten

Leitsatz Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31.12.2009) iVm § 2313 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30 a Abs. 1 S. 1 VermG (31.12.1992, bei beweglichen Sachen 30.6.1993) zu laufen. BGH, Urteil ...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / Leitsatz

Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hierzu. BGH, ...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZOV 2015, 144 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe ein Pflichtteilsanspruch schon deshalb nicht zu, weil die Beklagte nicht Erbin des Erblassers sei. Sie habe ihre Rechtsstellung nicht aufgrund eines Erbfalls, sondern durch gesetzliche Anordnung gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 VermG erhalten. ...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 1 I. Aus dem Sachverhalt

Insolvenzverfahren gegen den Schuldner Gegen den Schuldner wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung angekündigt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 – monatlich insgesamt 1.057,74 EUR. Das Insolvenzgericht hat die Reihenfolge, in der der nach § 850c ZPO un...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Anmerkung

Der Entscheidung des LG Essen lag ein klassisches Behindertentestament zugrunde. Unter einem klassischen Behindertentestament wird die Erbeinsetzung des behinderten bzw. unter Leistungsbezug stehenden Kindes zum nicht befreiten Vorerben mit gleichzeitiger Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB verstanden. Nacherbe wird regelmäßig ein anderes Kind der E...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Leitsatz

Ein klassisches Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der damit ausgeschlossene Pflichtteilsanspruch des Sozialleistungsempfängers zur dauerhaften Deckung seiner Versorgung ausreichend wäre. LG Essen, Urteil vom 3. Dezember 2015 – 2 O 321/14mehr

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ZErb 06/2016, Zur Sittenwid... / Sachverhalt

Der Kläger ist als Träger der Sozialhilfe gegenüber Herrn L, dem Sohn der am ... in T verstorbenen Frau L1 (im Folgenden: Erblasserin), zur Gewährung von Eingliederungshilfe – stationär – verpflichtet. Bei dem Beklagten zu 1. handelt es sich um den Ehemann der Erblasserin, bei den Beklagten zu 2. und 3. um die Geschwister des Leistungsberechtigten L. Bei diesem liegt eine ge...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Leitsatz

Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31.12.2009) iVm § 2313 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30 a Abs. 1 S. 1 VermG (31.12.1992, bei beweglichen Sachen 30.6.1993) zu laufen. BGH, Urteil vom 27. ...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Sachverhalt

Der bisherige Kläger Hans Peter L. hat gegen die Beklagte Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Er ist Enkel des am 13.7.1941 verstorbenen Erblassers, der seine zweite Ehefrau testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt und seine Kinder aus erster Ehe – darunter die 1966 verstorbene Mutter des bisherigen Klägers – auf den Pflichtteil verwiesen hatte. Die zweite Ehefrau des E...mehr

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zerb 5/2016, Unternehmensna... / c) Genehmigungspflicht aufgrund von Pflichtteilsverzicht

Eine Genehmigungspflicht ergibt sich allerdings dann, wenn eine unentgeltliche Übertragung mit einem Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht verknüpft wird (vgl. § 2347 BGB).[68] Umstritten ist, ob auch eine Anrechnung der unentgeltlichen Übertragung auf den Pflichtteilsanspruch zu einer Genehmigungspflicht führt. Nach einer Ansicht ist dies zu verneinen, da dieser Fall weder von § 23...mehr

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zerb 5/2016, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. I. Das Berufungsgericht – dessen Entscheidung in ZEV 2015, 588 veröffentlicht ist – meint, es fehle an der internationalen Zuständigkeit. Auf den Streitfall sei § 15 S. 1 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens anzuwenden (in Kraft getreten als Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Anmerkung

Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 17.12.2015, das mangels Berufungseinlegung rechtskräftig ist, beschäftigt sich mit dem in der Literatur diskutierten Problem, ob und wieweit bei einem wertlosen Nachlass gegenüber dem Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB die Dürftigkeitseinrede erhoben w...mehr

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FoVo 5/2016, Informationsbeschaffung im Grundbuch

Kennen Sie die Situation? Die Adressrecherche ergibt, dass der Schuldner eigentlich in einer Wohngegend mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder auch vielen Eigentumswohnungen wohnt. Vielleicht handelt es sich auch um einen Schuldner, der ehemals selbstständig war oder sonst durchaus gut verdient hat, dann aber durch die verschiedensten Umstände in die Verschuldung gera...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / 6

Auf einen Blick Werden durch die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung inländische Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, so kann die Vermögensübertragung vor den liechtensteinischen Gerichten angefochten werden. Entsprechende Klagen werden jedoch regelmäßig daran scheitern, dass der Pflichtteilsberechtigte keinen Einblick in Stiftungsinterna hat und insbesondere nich...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen wie folgt begründet: Ein Rückforderungsanspruch nach Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB bestehe nicht, da die Verein...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / c) Geschäftswert

Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG ist der Geschäftswert der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nach § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG – nur – vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten abzuziehen sind. Damit ist der Abzug auf Erblasserschulden, also noch vom Erblasser begründete Nachlassverbindlichkeiten, beschränkt.[201] Bestattungskosten, Pflichtteilsanspr...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / I. Einstimmung

§ 2353 BGB sagt lapidar: "Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen (Erbschein)." Das eigentlich zu Legitimationszwecken gedachte Zeugnis[2] wird oft auch beantragt, um iRd Erbscheinsverfahrens zu klären, wer Erbe geworden ist. Zu diesem Zweck wird einer der Erbprätendenten die Initiative ergreifen und einen Erbschein zu eigenen ...mehr

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Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

Leitsatz Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann. Normenkette § 251 Abs. 3 AO, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 8, § 20 Abs. 3 ErbStG, § 1967, § 2378 Abs...mehr

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Zerb 1/2016, Ausschlagungsentscheidung des (Erbes-)Erben und Berücksichtigung noch nicht geltend gemachter Pflichtteilsansprüche des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung

Ist im Zeitpunkt des Erbfalls die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen und schlägt der (Erbes-)Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers ein Erbe oder Vermächtnis aus, stellt sich die Frage, ob diese Ausschlagung bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche nachlassmindernd zu berücksichtigen ist. Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich in Fällen, in denen unverjährte Pfl...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / I. Fallbesipiele

Fall 1: Ein Witwer hat wieder geheiratet. Seine Ehefrau hat derzeit wenig Einkünfte, erhält aber bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine hohe Summe aus einer Lebensversicherung. Der Ehemann möchte daher sein Vermögen von Todes wegen zunächst zur Absicherung seiner zweiten Ehefrau, jedoch nach deren Ableben oder bei Vollendung des 60. Lebensjahres durch sie seinen Kindern au...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / a) Vorüberlegungen zum Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Würde der Zweck der Vor- und Nacherbschaft immer und ausschließlich darin bestehen, durch die Beschränkung des Vorerben die Interessen des Nacherben zu sichern, wäre jede Relativierung dieser Beschränkungen tatsächlich systemwidrig und unzulässig. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Patchwork-Familien kommt der Vor- und Nacherbschaft jedoch zunehmend eine andere Bedeutung zu...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger, Sohn des Beklagten, begehrt, dass dieser als Erbe seiner Ehefrau, der am 9.3.2012 verstorbenen Erblasserin, der Mutter des Klägers, für erbunwürdig erklärt wird. Der Beklagte und seine Ehefrau errichteten am 1.11.1991 ein notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben sowie ihre drei Kinder, den Kläger und seine beiden Schwestern, zu gleich...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 3 Anmerkung

Der vorstehenden Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, welcher den Stoff für eine antike Tragödie bilden könnte. Es geht um Leben und Tod, um die Verzweiflung eines Ehemannes angesichts des Leidens seiner Frau, sein eigenes Zerbrechen und schließlich um das Auseinanderbrechen einer Familie. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die Entscheidung des BGH br...mehr

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Verschenken von Anteilen an der Betriebs-GmbH an Außenstehende

Leitsatz Gehören die Anteile an der Betriebs-GmbH trotz eigener Geschäftstätigkeit der GmbH zum Sonderbetriebsvermögen der Besitz-KG, zwingt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Teils dieser Anteile auf nicht an der KG beteiligte Personen zur Versteuerung darin liegenden stillen Reserven. Sachverhalt Eine GmbH & Co.KG mit drei natürlichen Personen als Komma...mehr

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / 1. Allgemeines

Während § 1 Abs. 1 InsVV das "Wann" regelt, beschäftigen sich die weiteren Absätze der Bestimmung mit dem "Wie", nämlich der konkreten Berechnung. Grundsätzlich ist das System der InsVV "klug" durchdacht. Die Berechnungsgrundlage bildet im Grundsatz den wertbildenden Faktor im System der InsVV[25] und schafft damit dem Insolvenzverwalter Anreize, möglichst einen hohen Wert d...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Pflichtteilsanspruch des Ehegatten

Rz. 317 Der Ehegatte gehört nach § 2303 Abs. 2 BGB zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Ein Pflichtteil besteht generell dann, wenn ein gesetzlicher Erbe seinen Erbanspruch nicht erhält. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Zahlungsanspruch gegen die Erben und damit eine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 Abs. 2 BGB, die gem. § 2046 BGB vor der Erbauseinandersetzung zu be...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Anspruch aus § 1371 Abs. 3 BGB

Rz. 311 Der Ehegatte hat die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und kann dann den konkreten Zugewinnausgleich geltend machen. Der Ehegatte hat damit die Wahl, ob er die pauschale Erhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB in Anspruch nehmen will oder die Erbschaft ausschlägt und den konkreten Zugewinn geltend macht. Der Ehegatte darf weder Erbe, noch Vermächtnisnehmer sein. Die g...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Anspruch aus § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 308 Wird der Ehegatte nicht Erbe und hat er auch kein Vermächtnis, so kann er den konkreten Zugewinn nach § 1371 Abs. 2 BGB verlangen. Es handelt sich um die "güterrechtliche Lösung", deren Voraussetzung ist, dass der Ehegatte nicht Erbe wird. Entweder ist er durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt oder er ist gesetzlich vom Erbrecht ausgeschlossen, weil die Scheidu...mehr

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§ 1 Einführung / gg) Rechtsfolgen des § 1933 BGB

Rz. 275 Folge des § 1933 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte insgesamt vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen ist und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch mehr hat. Er kann lediglich nach § 1933 S. 3 BGB Unterhaltsansprüche nach §§ 1569–1586b BGB geltend machen. Er wird hinsichtlich der Unterhaltsansprüche dem geschiedenen Ehegatten gleichgestellt. Die Unterhaltspflic...mehr