Der bisherige Kläger Hans Peter L. hat gegen die Beklagte Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Er ist Enkel des am 13.7.1941 verstorbenen Erblassers, der seine zweite Ehefrau testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt und seine Kinder aus erster Ehe – darunter die 1966 verstorbene Mutter des bisherigen Klägers – auf den Pflichtteil verwiesen hatte. Die zweite Ehefrau des Erblassers wurde im Konzentrationslager ermordet und mit Wirkung zum 31.12.1945 für tot erklärt. Sie hatte ihre Tochter aus einer früheren Ehe als Alleinerbin eingesetzt. Diese Tochter verstarb kinderlos im Jahr 1982.

Der Erblasser war mit einem Anteil von 78 % an der B. K. GmbH in Berlin beteiligt. Mit Bescheid vom 31.3.2011 stellte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen fest, dass der "B. K." GmbH i.L., vertreten unter anderem durch die Beklagte, ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1.365.865,13 EUR zuzüglich – später festgesetzter – Zinsen in Höhe von 594.151,33 EUR zusteht. Der bisherige Kläger hat mit seiner im Dezember 2013 erhobenen Klage auf dieser Grundlage von der Beklagten Zahlung des auf ihn entfallenden Pflichtteils in Höhe von 95.550,79 EUR begehrt. Die Beklagte hat die Ansprüche zurückgewiesen und unter anderem die Einrede der Verjährung erhoben.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Während des Berufungsverfahrens ist der bisherige Kläger am 23.1.2015 zwischen der mündlichen Verhandlung am 21.1.2015 und der Verkündung des die Berufung zurückweisenden Urteils des Oberlandesgerichts am 11.2.2015 verstorben. Die Prozessbevollmächtigten des bisherigen Klägers haben für ihn mit Schriftsatz vom 4.3.2015 Revision eingelegt und diese später begründet. Mit Schriftsatz vom 29.9.2015 haben sie sodann unter Vorlage eines Testaments des bisherigen Klägers vom 9.8.2008 sowie Ablichtungen von Personenstandsurkunden den Tod des bisherigen Klägers angezeigt und erklärt, die Erben und nunmehrigen Kläger führten das Verfahren fort. Die Beklagte stellt die behauptete Rechtsnachfolge auf Seiten des bisherigen Klägers in Abrede.

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