Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die C., Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31.12.2009) iVm § 2313 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30 a Abs. 1 S. 1 VermG (31.12.1992, bei beweglichen Sachen 30.6.1993) zu laufen.

BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 – IV ZR 147/15

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