Ein klassisches Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der damit ausgeschlossene Pflichtteilsanspruch des Sozialleistungsempfängers zur dauerhaften Deckung seiner Versorgung ausreichend wäre.
LG Essen, Urteil vom 3. Dezember 2015 – 2 O 321/14
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