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Mehrwertsteuerreform

Mehrwertsteuerreform

Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 den sog. Mehrwertsteueraktionsplan vorgelegt. Dieser sieht u.a. eine große Mehrwertsteuerreform für den europäischen Binnenmarkt vor. Dabei soll das im Jahr 1993 eingeführte „provisorische“ Mehrwertsteuersystem in ein endgültiges System überführt werden, das weniger betrugsanfällig ist

Mehrwertsteuerreform

Insbesondere wird sich dabei die Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen ändern. Diese sollen vom liefernden Unternehmer im Bestimmungsmitgliedstaat zum dortigen Steuersatz versteuert werden. Die erste Phase der Reform soll bis 2022 umgesetzt werden, erste Maßnahmen sind jedoch bereits ab 2019 vorgesehen. Langfristig sollen die neuen Grundsätze auch auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen ausgedehnt werden.

Mehrwertsteueraktionsplan

Neben der großen Mehrwertsteuerreform werden mit dem Mehrwertsteueraktionsplan folgende weitere Ziele verfolgt:

  • Mehrwertsteuerpaket für KMU
  • Mehr Spielraum für die Festlegung der MwSt-Sätze
  • Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

Darüber hinaus will die EU-Kommission die Effizienz und Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen sowie die freiwillige Einhaltung der Vorschriften verbessern.

Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter (ViDA)

Weitere Maßnahmen sind im Rahmen der sog. ViDA-Initiative geplant. ViDA steht für "VAT in the Digital Age", also Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter. Die wichtigsten Aspekte sind:

  • Einheitliche EU-Mehrwertsteuer-Registrierung
  • E-Rechnung und Digitale Meldepflichten
  • Leistungskettenfiktionen (u.a. für digitale Plattformen, die die Vermietung von Unterkünften oder Personenbeförderung unterstützen)





MwSt-Digitalpaket

Import-One-Stop-Shop nach § 18k UStG

Das MwSt-Digitalpaket bringt zur Jahresmitte erhebliche Änderungen für den E-Commerce. Ein Teil der Regelungen tritt bereits zum 1.4.2021 in Kraft. Wir stellen die Neuregelungen in den nächsten Wochen im Einzelnen vor. Im dritten Teil unserer Serie schauen wir uns den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) nach § 18k UStG an. Er kommt beim sog. Fernverkauf von Gegenständen, die aus Drittländern eingeführt werden, zur Anwendung.



MwSt-Digitalpaket

One-Stop-Shop nach § 18i UStG (Nicht-EU-Regelung)

Das MwSt-Digitalpaket – genauer gesagt dessen 2. Stufe – bringt zur Jahresmitte erhebliche Änderungen für den E-Commerce. Ein Teil der Regelungen tritt bereits zum 1.4.2021 in Kraft. Wir stellen die Neuregelungen in den nächsten Wochen im Einzelnen vor. Den Anfang machen wir mit dem One-Stop-Shop nach § 18i UStG, der sog. Nicht-EU-Regelung, bei der es um sonstige Leistungen durch Drittlandsunternehmer an Privatpersonen in der EU geht.