Verbesserung des einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraums
Vorschläge der EU-Kommission
Dem Bundesrat waren Unterrichtungen bzw. Vorschläge zu folgenden 4 Themenbereichen zugegangen:
- In einem sog. Follow-up zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan kommt die Kommission zum Ergebnis, dass die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems und seine Anpassung an die Herausforderungen der Betrugsbekämpfung entscheidende Punkte für die Zukunft des Binnenmarkts sind. Dies dürfte auch das Ziel einer gerechteren und effizienteren Unternehmensbesteuerung in der EU unterstützen. Als erforderlich wird ein EU-weites Mehrwertsteuersystems mit einer Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat angesehen; eine Position die bereits in 1967 vertreten worden ist
- Sodann lag ein Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten vor. Darin werden u. a. Optimierungen im Bereich der USt-IdNr, der Besteuerung von Reihengeschäften, Konsignationslagern und beim Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorgeschlagen.
- Ebenfalls erörtert wird die Einführung eines sog. zertifizierten Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige sollen unter bestimmten Bedingungen den Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen erhalten können. Dieser Status würde bescheinigen, dass das Unternehmen insgesamt ein zuverlässiger Steuerzahler ist. Zugleich könnte der Status Voraussetzung sein, um bestimmte Vereinfachungsvorschriften in Anspruch nehmen zu können.
- Und schließlich galt es noch einen Vorschlag für Änderungen zu Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu erörtern. Konkret geht es um den Nachweis durch Belege, als Grundlage für die beantragte Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Stellungnahme des Bundesrats
Die Initiativen der Kommission das bestehende EU-Mehrwertsteuersystem zu reformieren werden begrüßt. Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Die von der Kommission vorgesehene risikoorientierte Vorgehensweise wird befürwortet; das Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen als interessanter Ansatz bezeichnet.
Der Bundesrat hält aber endgültige konkrete Festlegungen für die Ausgestaltung des Bestimmungslandprinzips zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Bis zur Umsetzung sollten die bestehenden Anwendungsschwierigkeiten bei der Steuerbefreiung bzw. die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beseitigt werden und Verbesserungen bei der Besteuerung grenzüberschreitender Reihengeschäfte und für Lieferungen in Konsignationslager vorgenommen werden. Diese sog. "Quick Fixes" sollten kurzfristig umgesetzt werden, um eine größere Rechtssicherheit zu erhalten; dies könnte ggf. auch schon vor der Einführung eines zertifizierten Steuerpflichtigen möglich sein.
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