Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 5. Mehrere Beweisverfahren vor Hauptsacheverfahren

Rz. 53 Möglich ist auch, dass in einem Hauptsacheverfahren mehrere einzelne Beweisverfahren vorausgehen.[13] Die Lösung ergibt sich in diesem Fall aus der zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 eingefügten Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG. Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zur Anrechnung mehrerer vorausgegangener Gebühren, die sämtlich anzurechnen sind, dann werden diese...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 4. Anrechnung

Rz. 34 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Erstmaliger Antrag vor dem Berufungsgericht

Rz. 270 Wird der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erstmals im Berufungsverfahren gestellt (§ 86 Abs. 3 S. 2, 3 SGG), ändert sich nichts. Nach Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 2, S. 1 VV gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt auch dann, wenn das Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen ist. Beispiel 151: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im B...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 175 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG auszugehen.[64] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergeri...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 6. Erinnerung gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 145 Die gleichen Berechnungen wie zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gelten auch bei Erinnerungsverfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, wobei die Erinnerung nur hinsichtlich des Absetzens von Kostenpositionen unter 200,01 EUR in Betracht kommt (§ 11 Abs. 2 RPflG i.V.m....mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (4) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr im verwaltungsrechtlichen Nachprüfungsverfahren

Rz. 38 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenhe...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 35 Strafsachen / (10) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 136 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber nach der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Rz. 137 Auf die Vergütung im vorbereitenden Verfahren hat die Verbindung im gerichtlichen Verf...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 35 Strafsachen / 4. Beschwerdeverfahren

Rz. 263 Beschwerden in den vorgenannten Vollstreckungsverfahren nach Nr. 4200 VV sowie in den sonstigen Vollstreckungsverfahren nach Nr. 4204 VV, die sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache richten, lösen die Gebühren erneut aus (Vorbem. 4.2 VV) und sind damit eigene Angelegenheiten (arg. e. § 19 Nr. 10a RVG). Der Anwalt kann daher in jedem Beschwerdeverfahren die betr...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 35 Strafsachen / (6) Terminsgebühr für Hauptverhandlung und Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 123 Auch im gerichtlichen Verfahren kann neben einer Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung eine allgemeine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV anfallen. Dann entstehen beide Terminsgebühren nebeneinander. Beispiel 68: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung und Termin außerhalb der Hauptverhandlung Im gerichtlichen Verfahren findet ein Haftprüfungstermin...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / VIII. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof

Rz. 109 Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO), einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof (§§ 47, 48 VwGO) richten sich nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 VV. Danach erhält der Anwalt gem. Nr. 3300 Nr. 2 VV[39] für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsg...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 144 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[44] Beispiel 78: Gegenläufige Kostenentscheidungen in Anordnungs- und Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt ei...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 189 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel 83: Anfechtungsklage und Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000,00 EUR) legt der Anwalt Anfechtu...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Reine Bescheidungsklage

Rz. 107 Wird eine reine Bescheidungsklage erhoben, so sind die Gegenstände von Verwaltungsverfahren und Klageverfahren unterschiedlich, sodass die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahren nicht angerechnet wird.[38] Sie wird erst angerechnet, wenn es nach Bescheidung zu einem Klageverfahren zur Hauptsache kommt. Beispiel 51: Untätigkeitsklage (Bescheidungsklage) Der Anwalt wa...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Wahlrecht bei unterschiedlichen Quoten

Rz. 66 Zu beachten ist, dass sich die Frage, welche Gebühr auf welche anzurechnen ist, im Rahmen der Kostenerstattung unterschiedlich auswirken kann, nämlich dann, wenn für die verschiedenen Gebühren unterschiedliche Erstattungsquoten gelten. Jede Partei kann sich dann auf die ihr günstigste Anrechnung berufen. Beispiel 38: Anrechnung bei unterschiedlichen Erstattungsquoten ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 156 Weist das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren wiederum stellt gem. § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit dar, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu vergüten ist. Rz. 157 Wird ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (1) Überblick

Rz. 32 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Verwaltungsverfahren beauftragt, so erhält er im Nachprüfungsverfahren zwar auch eine Gebühr nach Nr. 2300 VV mit einem Rahmen von 0,5–2,5 (Mittelgebühr 1,5) und der Begrenzung in weder umfangreichen noch schwierigen Sachen auf die Schwellengebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV); im Gegenzug wird allerdings die im Verwaltungsverf...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / cc) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr (Nrn. 3305, 3306 VV)

Rz. 31 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV sowohl in voller Höhe als auch in ermäßigter Höhe anfällt. Das ist z.B. bei einer nur teilweisen vorzeitigen Erledigung der Fall. Es entsteht dann die Gebühr der Nr. 3305 VV zu unterschiedlichen Teilen: eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV) aus dem Wert, nach dem der Mahnantrag oder ein Schriftsatz, der Sac...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 36 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 VV ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 37 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verf...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IX. Abrechnungsmuster

Rz. 65 Beispiel 8: Einfache Abrechnung, einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert Der Anwalt ist mit einer Unfallschadenregulierung beauftragt (Wert: 3.000,00 EUR) und schließt mit dem Haftpflichtversicherer eine Einigung. Herrn/Frau/Firma (…) (Name, Adresse) In Sachen (…) ./. (…) Rechnungsdatum: (…) Rechnungsnummer: (…) Steuernummer: (…) Leistungszeitraum: (…) Rechn...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / b) Terminsgebühr

Rz. 23 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt auch eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Möglich sind hier gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), die Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV) oder auch die Mitwirkung an Besprechungen zu Erledigung oder Vermeidung eines Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 3 ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 31 Soweit eine Einigung der Beteiligten in Betracht kommt, kann der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen. Sind die Gegenstände anhängig, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,0 (Nr. 1003 VV). Soweit nicht anhängige Gegenstände mit in die Einigung einbezogen werden, entsteht aus deren Wert unter der...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / aa) Volle Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV)

Rz. 23 Für seine Tätigkeit im Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, sobald er einen verfahrenseinleitenden Antrag (also i.d.R. den Mahnantrag) oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat (arg. e Nr. 3306 VV). Mit dieser zum 31...mehr

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§ 35 Strafsachen / (3) Hauptverhandlung

Rz. 174 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Hauptverhandlung, entsteht wiederum für jeden Tag der Hauptverhandlung eine Terminsgebühr nach Nr. 4126 VV. Beispiel 106: Berufungsverfahren mit Hauptverhandlung Das Landgericht führt die Hauptverhandlung durch. Im ersten Termin wird die Sache eingestellt. Neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht für die Teilnahme an ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erörterung nur über Nebenforderung

Rz. 129 Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. Zinsen, oder wegen vorgerichtlicher Kosten erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 Abs. 1 u. 2 GKG. Rz. 130 Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 85 Befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren ohne Zuschlag. Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach der Ordnung des Gerichts, vor dem die Anklage erhoben worden ist, bzw., vor dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden ist. Beispiel 34: Gerichtliches Verfahren o...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV und Terminsgebühr

Rz. 69 Neben der zusätzlichen Verfahrensgebühr im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch eine Terminsgebühr entstehen (Vorbem. 5.1.2 Abs. 2 VV). Dass ein Termin außerhalb der Hauptverhandlung nicht vermieden wurde, ist unerheblich. Beispiel 26: Verfahren vor der Verwaltungsbehörde mit Terminsgebühr und zusätzlicher Verfahrensgebühr Der Anwalt wird im Verfahren vor der...mehr

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§ 38 Auslagen / d) Einfarbige und mehrfarbige Kopien

Rz. 43 Sind sowohl einfarbige als auch mehrfarbige Kopie und Ausdrucke angefallen, so sind diese jeweils gesondert abzurechnen. Beispiel 24: Farbkopien und einfarbige Kopien (jeweils bis 50 Seiten) Der Anwalt fertigt im Rahmen des Mandats 20 Kopien einfarbig und 10 in Farbe an. Jetzt ist gesondert abzurechnen:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Beschwerdeverfahren

Rz. 206 Beschwerdeverfahren wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes wurden in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten bisher nach den Nrn. 3500, 3513 VV vergütet. Versuche, zu einer analogen Anwendung der Vorbem. 3.2.1 VV zu gelangen oder über einen Umkehrschluss aus Vorbem. 3.2 VV zu erreichen, dass die höheren Gebühren eines Berufungsverfahrens gelten,...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VI. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 209 Findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt, so gilt dieses nach § 17 Nr. 12 RVG als gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält in diesem Verfahren die gleichen Gebühren wie in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Vorbem. 5.1.3 VV).[68] Rz. 210 Kommt es zu einer Wiederaufnahme, zählt das wieder aufgenommene Verfahren ebenfalls als neue Angelegenheit, sodass ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Anrechnung bei mehreren Verwaltungsverfahren

Rz. 66 Mit dem KostRÄG 2021 ist in § 15a RVG ein neuer Abs. 2 eingefügt worden, der klarstellt, wie anzurechnen ist, wenn einem Widerspruchsverfahren mehrere Verwaltungsverfahren vorausgegangen sind. Die neue Vorschrift stellt klar, dass jede Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen ist, jedoch insgesamt nicht mehr als 207,00 EUR. Erfasst werden hiermit die Fälle, dass mehrere Ve...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Möglich ist ferner eine Einigungsgebühr, die in der Praxis aber wohl kaum vorkommt. Anzuwenden ist in diesem Fall Nr. 1003 VV; eine analoge Anwendung der Nr. 1004 VV dürfte hier nicht in Betracht kommen, nachdem der Gesetzgeber die Nr. 1004 VV mehrmals geändert und sie nur auf die in Vorbem. 3.2.1 und 3.2.2 VV genannten Rechtsbeschwerdeverfahren erweitert hat,[9] nich...mehr

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§ 35 Strafsachen / (b) Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 91 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Strittig ist, ob die Nichteröffnung rechtskräftig werden muss.[46] Nach zutreffender Auffassung[47] ist das nicht erforderlich, da auch eine Einstellung nicht endgültig sein muss, sondern nur endgültig gewollt sein muss (siehe Rdn 92)...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren mit Einigung

Rz. 61 Auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 ff. VV kann in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren anfallen. Es gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Rz. 62 Die Anforderungen dürfen auch hier nicht zu hoch gestellt werden. So entsteht eine Einigungsgebühr bereits dann, wenn die Parteien sich über die Beendigung des Verfügungsverfahrens und eine Kostenregelu...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger wird erstmals im Berufungsverfahren beauftragt

Rz. 191 Wird der Verteidiger erstmals im Berufungsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Verteidiger tätig, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 94 bis 122. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Berufung die Verfahrens...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / III. Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

Rz. 192 Die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird wie eine Vollstreckung vergütet (Vorbem. 3.3.3 Nr. 4 VV). Rz. 193 Jede Vollziehungsmaßnahme, die sich nicht auf die Zustellung beschränkt, ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 194 Lediglich für die Zustellung einer Gebots-, Verbots- oder Unterlassungsverfügung steht de...mehr