Rz. 263

Beschwerden in den vorgenannten Vollstreckungsverfahren nach Nr. 4200 VV sowie in den sonstigen Vollstreckungsverfahren nach Nr. 4204 VV, die sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache richten, lösen die Gebühren erneut aus (Vorbem. 4.2 VV) und sind damit eigene Angelegenheiten (arg. e. § 19 Nr. 10a RVG). Der Anwalt kann daher in jedem Beschwerdeverfahren die betreffenden Gebühren nach Nrn. 4200 ff. VV bzw. Nrn. 4204 ff. VV erneut verdienen. Die Gebühren richten sich wiederum nach den Nrn. 4200 ff. VV in den dort genannten Verfahren und nach Nrn. 4204 ff. VV in den sonstigen Verfahren.

 

Beispiel 175: Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung

Gegen den Widerruf der Strafaussetzung wird Beschwerde (§ 454 Abs. 3 S. 2 StPO) erhoben.

Für das Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt eine weitere Gebühr nach Nr. 4200 Nr. 3 VV.

 
I. Ausgangsverfahren    
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4200 Nr. 3 VV   401,50 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 421,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   80,09 EUR
Gesamt   501,59 EUR
II. Beschwerdeverfahren    
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4200 Nr. 3 VV   401,50 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 421,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   80,09 EUR
Gesamt   501,59 EUR
 

Rz. 264

 

Beispiel 176: Beschwerde gegen nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Das Vollstreckungsgericht hat im Verfahren nach § 460 StPO nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet. Hiergegen legt der Verteidiger für den Verurteilten Beschwerde ein.

Auch hier ist das Beschwerdeverfahren keine eigene Angelegenheit. Im Verfahren auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO entsteht wohl eine weitere Verfahrensgebühr nach Nr. 4204 VV (siehe Beispiel 174). Für das Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt daher wiederum eine Gebühr nach Nr. 4204 VV.

 
I. Ausgangsverfahren    
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4204 VV   181,50 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 201,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   38,29 EUR
Gesamt   239,79 EUR
II. Beschwerdeverfahren    
1. Verfahrensgebühr, Nr. 4204 VV   181,50 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 201,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   38,29 EUR
Gesamt   239,79 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge