Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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AGS 11/2021, Mehrkostenvergütung des Insolvenzverwalters bei Verwertung eines mit Fremdrechten belasteten Grundstücks

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV Leitsatz Verwertet der Insolvenzverwalter eine mit Fremdrechten belastete Immobilie, entsteht ebenfalls ein Feststellungskostenbeitrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV. Ist nur allgemein eine Massebeteiligung vereinbart worden, muss angenommen werden, dass diese sowohl einen Beitrag für Feststellungs- als auch für Verwertungskosten enthält. Auch für d...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / Leitsatz

Verwertet der Insolvenzverwalter eine mit Fremdrechten belastete Immobilie, entsteht ebenfalls ein Feststellungskostenbeitrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV. Ist nur allgemein eine Massebeteiligung vereinbart worden, muss angenommen werden, dass diese sowohl einen Beitrag für Feststellungs- als auch für Verwertungskosten enthält. Auch für daneben geltend gemachte Zuschläge g...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / I. Sachverhalt

Das Insolvenzgericht eröffnete im September 2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Der im Verfahren bestellte Insolvenzverwalter veräußerte eine mit Absonderungsrechten belastete Betriebsimmobilie der Schuldnerin freihändig. Ein entsprechender Kostenbeitrag wurde vereinbart und floss an die Masse. Der Verwalter hat für seine Tätigkeit als Insolvenzver...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist – anders kann man es nicht ausdrücken – ein Paukenschlag. Verwertet der Insolvenzverwalter unbewegliche Vermögensgegenstände, die mit Grundpfandrechten belastet sind, ist eine Massebeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen. In der Praxis wird jedoch in den meisten Fällen eine Massebeteiligung vereinbart, die sich in der Regel zwischen 2 % und 4 % des Kaufp...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / II. Feststellungskostenbeiträge auch bei Immobilien

Der Wert oder Erlös aus Gegenständen, an denen Absonderungsrechte bestehen, kann bei Ermittlung der Berechnungsgrundlage grds. in Ansatz gebracht werden, sofern diese Gegenstände durch den Insolvenzverwalter verwertet wurden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV). Der Begriff der Verwertung ist dabei weit auszulegen und umfasst alle Formen der Verwertung, sei es durch freihändigen Verkauf...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / IV. Feststellungskostenbeitrag ist zu benennen

Der BGH stellt klar, dass § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV einen nachvollziehbaren und benannten Feststellungskostenbeitrag verlange. Sei nur (allgemein) eine Massebeteiligung vereinbart worden, müsse hingegen angenommen werden, dass diese sowohl einen Beitrag für Feststellungs- als auch für Verwertungskosten enthält. Folglich sei auch für die freihändige Immobilienveräußerung du...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / V. Begrenzung gilt auch im Falle von Zuschlägen

Der BGH stellt damit klar, dass die Kappungsgrenze des § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV eine absolute Grenze darstelle. Dies gelte mithin auch für parallel wegen eines Mehraufwandes geltend gemachte Zuschläge die damit verbunden sind. Daher sei eine Mehrvergütung in einem letzten Rechenschritt in diesem Zusammenhang immer gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf höchstens 50 % der Fe...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / III. Schutz der Masse vor Auszehrung wegen Mehrvergütung auch bei Immobilien

Nach dem BGH ist die Beschränkung der Mehrvergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV dem Schutz der Masse geschuldet. Es soll vermieden werden, dass die Masse infolge der Einbeziehung von solchen Vermögensgegenständen in die Berechnungsgrundlage, die aufgrund ihrer Belastung mit Absonderungsrechten für die Zahlung der Vergütung tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, nicht v...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung an Behörden, juristische Personen usw. (§ 6 Abs. 2 VwZG)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass bei Zustellungen an Behörden an den Behördenleiter, an Körperschaften usw. an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen ist. Der Zusatz "z. Hd. des Behördenleiters/des Vorstands" ist nur erforderlich, wenn eine Ersatzzustellung ausgeschlossen sein soll; bei Fehlen dieses Zusatzes ist die Zustellung daher nicht unwirksam.[1] Die Bekanntgabe kann auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.3 Auflage der zu erbringende Geldleistung (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 35 Bei der Auflage der Geldleistung[1] handelt es sich um eine zusätzlich zu erbringende Geldleistung. Die Geldleistung wird insofern "freiwillig" erbracht[2], als der an der Tat Beteiligte nicht verpflichtet ist, sie zu erbringen. Er kompensiert hiermit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und "erkauft" sich die Verfahrenseinstellung. Die Auflage hat keinen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Wohnsitz/Betriebs- oder Geschäftsräume u.a.

Rz. 455 [Autor/Stand] Wo die Prüfung stattfindet, entscheidet die FinB nach pflichtgemäßem Ermessen[2] (vgl. § 5 AO). Gewöhnlich werden Prüfungen am Wohnsitz oder in den Betriebs- oder Geschäftsräumen des Steuerschuldners durchgeführt (vgl. § 200 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 1 BpO). Für die Sperrwirkung reicht es aber auch aus, wenn der Prüfer an einem dritten Ort erscheint, wenn sic...mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Regelung des § 32e AO Rz. 1 Anspruchsgrundlage eines Auskunftsersuchens können neben Art. 15 DSGVO grundsätzlich auch die Informationszugangsgesetze / Informationsfreiheitsgesetze / Transparenzgesetze des Bundes und der Länder (im Folgenden: Informationsfreiheitsgesetze – IFG) sein. § 32e AO regelt die Konkurrenz der datenschutzrechtlichen Informations- und Auskunftsrechte na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Regelungen des § 32a Abs. 1 AO

Rz. 15 § 32a Abs. 1 AO beinhaltet auf Grundlage von Art. 23 Abs. 1 DSGVO und in Anlehnung an § 32 BDSG Ausnahmen von der Informationspflicht, allerdings nur für die in Art. 13 Abs. 3 DSGVO geregelte Fallgruppe, dass die Finanzbehörde beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten bei der betroffenen Person erh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.3.1.2 Verfahrenshandlungen durch "besonders Beauftragte"

Rz. 36 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen haben keine gesetzlichen Vertreter. Diese handeln im Steuerverwaltungsverfahren durch ihren sog. "besonders Beauftragten". Besonders Beauftragte i. S. v. § 79 Abs. 1 S. 3 AO sind natürliche Personen, die nicht Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter sind, denen aber durch Steuergesetz – regelmäßig aufgru...mehr

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Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

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Verjährung der Kommanditistenhaftung nach Rückzahlung von Einlagen

Zusammenfassung Die Kommanditistenhaftung für Einlagenrückzahlung ist ausgeschlossen, wenn Gläubiger seit 5 Jahren von der Herabsetzung der Hafteinlage Kenntnis haben Kommanditisten haften für Rückzahlungen der Einlage bis zur Höhe des eingetragenen Haftkapitals. Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Komman...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Schuldner mit Versorgungszusage und Wahlrecht zu Rente oder Kapital Im Jahr 2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Jahr 1949 geborenen Schuldners eröffnet und der weitere Beteiligte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner bezieht eine gesetzliche Altersrente. Er war zuvor Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die ihm eine Versorgungszusage ...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgabe der Steuererklärung

Rz. 12 [Autor/Stand] Enthält die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung alle für die Entscheidung über die Steuerpflicht des Erwerbs notwendigen Angaben (§ 31 Abs. 2 ErbStG), kann die Steuer umgehend festgesetzt werden. Besteht jedoch noch Klärungsbedarf, gilt der Verjährung höchste Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn sich die Sachverhaltsermittlung verzögert hat – beispielsweise d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Mitglieder des Vertretungsorgans (Nr. 1)

Rz. 36 § 5 Abs. 2 Nr. 1 nimmt in den Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist, deklaratorisch vom Begriff des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 1 aus. Gemeint sind damit bei Vereinen die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB, bei Stiftungen die Mitglieder des nach dem Stiftungsgeschäft bestimmten...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.4 Eignung des Gruppenverwalters (Abs. 1 Satz 2)

Rn 18 Der Gruppenverwalter muss alle Verfahren der Gruppengesellschaften mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen können. Für die Bestimmung dieses Unabhängigkeitsbegriffs stehen die Interessen der einzelnen insolventen Konzerngesellschaften im Mittelpunkt, für die der Einheitsverwalter zu bestellen wäre.[42] Gesellschaften der Unternehmensgruppe, die von den Insolvenzant...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1 Voraussetzungen

Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszugehen ist, der die an...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / VI. Keine Bindungswirkung an den Antrag des Verwalters bei Abschlägen und grundsätzlicher Abschlag bei vorausgegangener vorl. Verwaltung

Der Insolvenzverwalter hatte in der Entscheidung bereits einen Abschlag vorgenommen. Der BGH stellt klar, dass diesem selbst vorgegebenen Abschlag keine Bindungswirkung zukommt, sondern das Gericht dies selbst zu würdigen habe. Nach § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV komme ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz grds. in Betracht, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.2 Abstimmung der Insolvenzgerichte

Rn 10 Normadressat des § 56b sind die Insolvenzgerichte. Deren Richter sind nach dem Wortlaut der Vorschrift ("haben … sich abzustimmen") dazu im Sinne einer Amtspflicht verpflichtet, sich wegen der möglichen Bestellung einer Person zum Insolvenzverwalter für mehrere Insolvenzverfahren über die Vermögen gruppenangehöriger Schuldner untereinander ins Benehmen zu setzen. Den G...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / I. Sachverhalt

Ein Insolvenzverwalter wurde in einem größeren Insolvenzverfahren einer jur. Person bestellt, nachdem er zuvor bereits vorl. Insolvenzverwalter dieses Verfahrens war. Für diese Tätigkeit wurde eine Vergütung i.H.v. 47.815,99 EUR einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt, wobei Zuschläge für die Inventarisierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie wegen be...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / IX. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH wird in der gerichtlichen Praxis für Aufsehen sorgen und gerade in großen Insolvenzverfahren für eine Änderung, zumindest für eine stringentere Prüfung von Zuschlägen sorgen. Flankiert wird das Ganze durch die Anpassung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch das SanInsFoG (Gesetz vom 22.12.2020, BGBl. I 2020, 3256), welches zum 1.1.2021 die Gebü...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / VII. Korrektiv der Berechnungsgrundlage

Nach Ansicht des BGH sei unausgesprochenes Korrektiv bei der Frage der Zuschläge, wie sich die Berechnungsgrundlage darstelle. Bei der Prüfung einer im Einzelfall gebotenen Erhöhung der Regelvergütung sei auch die Höhe der Berechnungsgrundlage in die Gesamtwürdigung einzubeziehen. Je größer die Insolvenzmasse sei, umso höher falle schon die Regelvergütung aus, sodass ein Meh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Zustellung des Plans (Abs. 1 Satz 1, 3)

Rn 5 Die Zustellung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger erfolgt gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 von Amts wegen nach den allgemeinen Vorschriften (§ 4 i.V.m. §§ 166 ff. ZPO). Die im Insolvenzverfahren üblichen Zustellungserleichterungen (Zustellung durch Aufgabe zur Post, Zustellungsfiktion nach drei Tagen, Verzicht auf Zustellung an Personen unbe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Wird über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so haben die angegangenen Insolvenzgerichte sich darüber abzustimmen, ob es im Interesse der Gläubiger liegt, lediglich eine Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. 2Bei der Abstimmung ist insbesondere zu erörtern, ob diese Person alle Verfahren über die grup...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / II. Bemessung von Zu- oder Abschlägen allgemein

Der BGH hat zunächst einmal dargelegt, wonach die Bemessung von Zu- oder Abschlägen im Einzelfall Sache des Tatrichters ist. Dies ist im Rahmen der Festsetzung nach der InsVV regelmäßig der Rechtspfleger. Dabei ist folglich jeweils auf den Einzelfall abzustellen. Dargelegt wird indirekt, wonach § 2 InsV zunächst einmal den Grundsatz der Regelvergütung beinhaltet. Sollen Zu- ...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / Leitsatz

In einem größeren Insolvenzverfahren ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Zuschlag auslösender Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten ist, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt. BGH, Beschl. v. 29.4.2021 – IX ZB 58/19mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung einer im Registe... / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin verneint die Frage! Die Ausfertigung reiche nicht zum Nachweis. Ein gem. § 66 Abs. 5 GmbHG bestellter Liquidator könne nämlich aus einem wichtigen Grund abberufen werden. Diese Möglichkeit könne auch nicht ausgeschlossen werden, nachdem zwischen der Bestellung des Nachtragsliquidators und der Beurkundung der Bewilligung ein Jahr vergangen sei. Der AG-Beschluss ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VI. Gesellschafterdarlehen

Rz. 159 Hat der Verkäufer der Gesellschaft Gesellschafterdarlehen gegeben, so sollen diese naturgemäß mit der Veräußerung des Unternehmens abgelöst werden. Dabei liegt es nahe, dass die Gesellschaft das Darlehen an den Veräußerer zurückzahlt. Alternativ kann der Erwerber das Darlehen übernehmen und dem Veräußerer abkaufen. Rz. 160 Bis zur Reform der Insolvenzordnung durch das...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IX. Insolvenz des Vorerben

Rz. 82 Im Insolvenzverfahren des Vorerben ist der Nacherbe gegen beeinträchtigende Verfügungen des Insolvenzverwalters insoweit geschützt, als der Insolvenzverwalter aus dem Nachlass keine Insolvenzgläubiger befriedigen darf (§ 83 Abs. 2 InsO, § 2115 BGB). Der Nacherbe kann Drittwiderspruchsklage erheben im Falle der Verwertung des Nachlasses in der Zwangsvollstreckung (§ 77...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Vertragsparteien

Rz. 139 Beim Share Deal treten als Verkäufer regelmäßig die Anteilseigner auf, also die Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Komplementäre und Kommanditisten bzw. die OHG- bzw. GbR-Gesellschafter. Beim Asset Deal ist das Unternehmen selbst Verkäufer, beim Einzelunternehmen dessen Inhaber. Daneben kommen jedoch auch Vollstreckungs- bzw. Pfandgläubiger, die ihnen gestellte Sicherheit...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 2. Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille

Rz. 39 Bislang ungeklärt ist, auf was sich der einheitliche geschäftliche Betätigungswille beziehen muss. Dieser liegt jedenfalls dann vor, wenn der Besitzunternehmer in der Lage ist, jede einzelne Maßnahme der Geschäftsführung bei dem Betriebsunternehmen unmittelbar durch seine Willensentscheidung zu bestimmen.[62] Dies ist stets der Fall, wenn eine Einmann-Betriebsaufspalt...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen der Haftung

Rz. 233 Eine Haftung für Altverbindlichkeiten setzt gem. § 25 Abs. 1 HGB zunächst voraus, dass ein Handelsgeschäft fortgeführt wird. Gemeint ist hiermit nach h.M. ein kaufmännisches Handelsgeschäft, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.[188] Auf Nichtkaufleute ist § 25 HGB nicht anwendbar.[189] Hier kommt nur im konkret...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.3 Umfang der Leistungspflicht der Gesamtschuldner (Abs. 1 S. 2)

Rz. 33 Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet nach § 44 Abs. 1 S. 2 AO jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Dies entspricht dem Wesen der Gesamtschuld, das gerade darin besteht, dass mehrere eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] In ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.2 Erfüllung

Rz. 36 Der Begriff der Erfüllung ist in der AO nicht definiert und daher auf der Grundlage von § 362 Abs. 1 BGB zu bestimmen.[1] Danach ist unter Erfüllung die Tilgung der Schuld durch das Bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger zu verstehen. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen.[2] Da Gegenstand einer Gesamtschuld i. S. v. § 44 AO nur Geldleistungspflicht...mehr