Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung, § 15 AVB

Rz. 127 Zunächst ist hervorzuheben, dass der Kreditversicherer im Schadenfall kein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Ein derartiges Recht besteht weder in den AVB noch in einem anderen Gesetz. Für die der Kreditversicherung nahestehende Transportversicherung, die ebenfalls eine Vielzahl von Einzelrisiken abdeckt und eine auf Dauer angelegte Versicherungsbeziehung ist, h...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 328 Die Bestimmung des Wohnsitzgerichtes ist nicht auf den Versicherungsnehmer beschränkt, sie gilt auch für die versicherte Person, nicht jedoch für den Zessionar, den Pfandgläubiger[457] oder den Insolvenzverwalter.[458] § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht dem "Verbraucher", so dass diese Gerichtsstandregelung auch für juristische Personen gilt.[459] D...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Abtretungsvereinbarung und -anzeige

Rz. 564 Daraus folgt, dass die Abtretungsvereinbarung zwar nach den Regeln des BGB grundsätzlich auch formlos geschlossen werden kann, die Abtretung jedoch erst mit der Anzeige in Textform durch den bisher Berechtigten an den Versicherer wirksam wird. Ohne bedingungsgemäße Anzeige ist die Abtretung absolut unwirksam.[942] Die Abtretungsanzeige kann vorweggenommen werden; z.B...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Versicherungsschein

Rz. 242 Unabhängig von der Fälligkeit der Versicherungsleistung nach § 14 VVG ist der Versicherer in der Lebensversicherung zur Leistung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet. Kann der Versicherungsschein nicht eingereicht werden, braucht der Versicherer nur gegen gerichtliche Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens (§§ 466 ff. FamFG) die Lei...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / N. Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung

Rz. 70 Die Baufertigstellungsversicherung, die als Annex zu der Baugewährleistungsversicherung angeboten wird, deckt das Risiko der Mehrkosten der Baufertigstellung im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers. Ihre Durchsetzung am Markt ist bisher nicht gelungen.[270] Nur die VHV bietet eine solche von dem Deutschen Baugerichtstag empfohlene Versicherung an.[271] Die Notwendi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 193 Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres ist entsprechend der allgemein in der Haftpflichtversicherung geltenden Regelung auf das Zweifache der Versicherungssumme. Bei höheren Deckungssummen – im Allgemeinen ab 20 Mio. EUR – wird die Deckungssumme auf das Einfache pro Jahr begrenzt, wobei sich die vereinbarte Jahreshöchstleistun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 133 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[143] Rz. 134 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Einschränkungen und bedingte Bezugsrechte

Rz. 520 In der Praxis sind weitere Einschränkungen oder in anderer Form bedingte Bezugsrechte durchaus üblich. Rechtlich sind sie größtenteils unbedenklich. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Inhalt des Bezugsrechts unter bestimmten Umständen keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsleistung ermöglicht oder wenn mit der Einräumung des Bezugsrechts über die Bezugsr...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[34] – nicht zuletzt der Bankenkrise[35] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[36] zur Insolvenzverschleppungshaftung[37] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 171 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, Schäden herleiten (§ 1 I Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind qua Definitionem ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 75 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. 1.1 Abs. 1 des Modells gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[216]mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe und durch deliktisches Handeln außenstehender Dritter unmittelbar zugefügt werden. In der Fallentwicklung sind diese, dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zuzurechnenden Handlungen, auswe...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 93 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[279] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / D. Versicherungsschein (§ 3 VVG)

Rz. 88 Neben den Vertragsunterlagen kann der Versicherungsnehmer "jederzeit vom Versicherer Abschriften der Erklärungen verlangen, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat" (§ 3 Abs. 4 VVG). Diese Regelung ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Versicherer sich darauf beruft, dass bei Antragstellung unwahre Angaben gemacht worden sind. Der Versicherer ist verpflichte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Ziff. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung?

Rz. 24 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Die Einordnung einer Haftpflichtversicherung als Pflichthaftpflichtversicherung nimmt der Gesetzgeber vor, wenn er auch den geschädigten Dritten schützen will. Dieser erhält nämlich einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[31] de...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / F. Kündigungsschaden

Rz. 16 Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers entsteht ohne Mahnung und Fristsetzung bereits mit Zugang der Kündigung; es handelt sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art.[34] Er entsteht auch ohne Kündigung im Fall der Insolvenz des Leasingnehmers, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung ablehnt.[35] Bei Verlust oder Beschädigung des Leasingfahrzeugs muss de...mehr

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Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 1 I. Der Fall

Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet. Gläubigerin gerät in Insolvenz Im Lauf...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / Leitsatz

Klagt der Insolvenzverwalter einen nach Rechtshängigkeit abgetretenen Anspruch des Insolvenzschuldners ein, liegt mit Blick auf den Zessionar eine gesetzliche Prozessstandschaft gemäß § 265 Abs. 2 ZPO vor. Seine Rolle als Partei kraft Amtes ändert daran nichts. Das Eintreten der gesetzlichen Prozessstandschaft infolge Abtretung des klageweise geltend gemachten Anspruchs nach ...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %‐Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a.F.)

Leitsatz Leistungen der sog. 24‐Stunden‐Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen ...mehr

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Gerichtsstand bei Zahlungsansprüchen gegen Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG

Zusammenfassung Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG können am Sitz der Gesellschaft (Erfüllungsort) eingeklagt werden. Hintergrund: Zwei unterschiedliche Gerichtsbezirke Ein Insolvenzverwalter klagte gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH. Noch vor der Stellung des Insolvenzantrags hatten die Geschäftsführer für d...mehr

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Ordnungsgemäße Erbringung der Einlage und deren Nachweis

Zusammenfassung Übernehmen Gesellschafter einer GmbH bei Gründung oder Kapitalerhöhung eine Stammeinlage, müssen sie diese Einlage tatsächlich zur freien Verfügung der Gesellschaft leisten. Wichtig ist, dass die Einlagenleistung sorgfältig dokumentiert wird. Sonst kann auch noch Jahre später drohen, dass der Gesellschafter die Einlage noch einmal erbringen muss. Hintergrund: ...mehr

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Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juli 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im August 2012 wurde der Kläger wegen ausstehender Steuerforder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Verwertungspflicht des Insolvenzverwalters (§ 208 Abs. 3)

Rn 21 Aus der Sicht des Insolvenzverwalters trifft § 208 Abs. 3 eine Regelung über die Frage, in welchem Umfang der Verwalter bei Masseunzulänglichkeit zur Verwertung der Masse verpflichtet bleibt. Anders als in den Fällen der Massearmut (vgl. § 207 Abs. 3) ist der Verwalter bei Masseunzulänglichkeit verpflichtet, die Masse weiterhin zu verwerten und zu verwalten. Der Antrag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Anzeige des Insolvenzverwalters an das Insolvenzgericht

Rn 15 Die Erforderlichkeit einer Anzeige an das Insolvenzgericht hat den Zweck und damit weiterhin den Vorteil, dass hierdurch der Zeitpunkt des Eintritts der Masseunzulänglichkeit für alle Betroffenen transparent gemacht wird. Maßgeblich ist der Zugang der Anzeige des Verwalters beim Insolvenzgericht,[25] wobei § 130 BGB analog anzuwenden ist. Von der Anzeige an – und nicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Anwendungsbereich

Rn 12 Nach seinem Wortlaut umfasst der Anwendungsbereich des Abs. 2 nur den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5), da nur auf diesen die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist. Gleichwohl gebietet der Sinn und Zweck der Vorschrift eine analoge Anwendung beim schwachen vorläufigen Insolvenzverwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Verfahren des Gerichts

Rn 13 Grundsätzlich müssen angeordnete Sicherungsmaßnahmen unverzüglich aufgehoben werden, wenn der Anordnungszweck entfallen ist (s. o. Rn. 6). In seinem Anwendungsbereich (s.o. Rn. 12) verpflichtet § 25 Abs. 2 jedoch das Insolvenzgericht, die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zurückzustellen, bis der Verwalter die entstandenen Kosten und die von ihm begründeten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Abwicklung der vorläufigen Insolvenzverwaltung (Abs. 2)

Rn 11 War gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und ein (starker) vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so muss dem damit gemäß § 22 Abs. 1 verbundenen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Aufgrund des Übergangs der Verwaltungs- und Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 Berichtigung der Verfahrenskosten

Rn 23 Die von § 25 Abs. 2 in Bezug genommenen "Kosten" sind die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Anlehnung an § 54, mithin die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses. Wird ein Eröffnungsbeschluss vom Beschwerdegericht aufgehoben, gehören zu den Verfahrenskosten auch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst in Abs. 1, dass die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen in gleicher Weise bekannt zu machen ist wie deren Anordnung und verweist zu diesem Zweck auf § 23. Darüber hinaus soll über Abs. 2 eine sachgerechte Beendigung der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwaltung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5) sichergestellt werden.[1] F...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Praxis

Rn 30 In der praktischen Anwendung birgt die Vorschrift des § 25 Abs. 2 eine Fülle von Problemen, weil die fehlende Regelung der zeitlichen Abfolge zu Unsicherheiten im Vorgehen führt.[77] Vor diesem Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift erhoben worden.[78] Zur Reduzierung der Unsicherheit ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen vorläufigem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Rechtsbehelfe bei Ablehnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 1)

Rn 1 Wird eine beantragte Nachtragsverteilung vom Insolvenzgericht abgelehnt, ist der Ablehnungsbeschluss gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 dem jeweiligen Antragsteller gemäß § 8 zuzustellen. Antragsberechtigt sind nach § 203 Abs. 1 der Insolvenzverwalter und die Insolvenzgläubiger. Rn 2 § 204 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Antragsteller im Falle des ablehnenden Beschlusses die Möglichkeit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend. (2) 1Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser vor der Aufhebung seiner Bestellung aus dem von ihm verwalteten Vermögen die entstandenen Kosten zu ber...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Zustellung an die Massegläubiger (§ 208 Abs. 2 Satz 2)

Rn 28 Andererseits ist § 208 Abs. 2 Satz 2 so zu verstehen, dass die gesonderte Information der Massegläubiger ebenfalls vom Gericht zu bewirken ist. Dabei hat es den vom Insolvenzverwalter beigefügten aktuellen Insolvenzstatus (Rn. 17) weiterzuleiten. Der Verwalter hat diese Tätigkeit des Insolvenzgerichts insofern zu unterstützen, als er eine vollständige Liste aller bishe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtsmittel bei Anordnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 2)

Rn 4 Für den Fall, dass das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung anordnet, regelt § 204 Abs. 2 Satz 1 eine Zustellung des Beschlusses an den Insolvenzverwalter, den Schuldner und gegebenenfalls an den antragstellenden Gläubiger. Rn 5 Dem Schuldner steht gegen den anordnenden Beschluss gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 die sofortige Beschwerde zu; § 11 Abs. 1 RPflG. Nur er ist du...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Forderungen, bei deren Gegenforderungen der Verwalter Erfüllung verlangt (§ 209 Abs. 2 Nr. 1)

Rn 10 Wählt der Verwalter bei einem gegenseitigen Vertrag nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Erfüllung, so liegt eine Neumasseverbindlichkeit i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 vor. Hat beispielsweise der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Kaufvertrag geschlossen, der von beiden Seiten noch nicht erfüllt wurde, und wählt der Insolvenzverwalter erst nach d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Erfüllung der Verbindlichkeiten

Rn 19 Verbindlichkeiten i. S. v. § 25 Abs. 2 sind zunächst die vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Ansprüche, die für den Fall der Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1) darstellen würden.[43] Umfasst sind auch Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter die Gegenleistung in Anspruch genommen hat ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Verteilung bei unzulänglichem Schuldnervermögen

Rn 25 Wie bereits ausgeführt (s. o. Rn. 20 und Rn. 23), darf der vorläufige Insolvenzverwalter das Verfahren auch dann nicht fortführen, wenn das zur Verfügung stehende Schuldnervermögen nicht ausreicht und er die Hoffnung hegt, die Teilungsmasse ließe sich so vergrößern. Nicht befriedigte Gläubiger müssen sich nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich an den ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 32 Graeber, Die notwendige Absicherung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZInsO 2013, 2083; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Anwendung des § 25 Abs. 2 InsO auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, DZWiR 2003, 309; Haarmeyer, Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens und das besondere Abwicklungsverfahren nach § 25 InsO, ZInsO 2000, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubiger die Verteilung beantragt hatte, diesem Gläubiger zuz...mehr