Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung

Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet.

Gläubigerin gerät in Insolvenz

Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde über das Vermögen der Gläubigerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der jetzige Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat das Verfahren als Insolvenzverwalter sowie als Prozessstandschafter zugunsten der Insolvenzschuldnerin mit der Begründung aufgenommen, er habe sämtliche gegen die Beklagte bestehenden Forderungen, Ansprüche und Rechte einschließlich Hilfs- und Nebenansprüchen sowie sonstigen Rechten an die C. S. GmbH amp Co. KG abgetreten. Die Beklagte hat einem Parteiwechsel auf die C. S. GmbH amp Co. KG widersprochen und die Wirksamkeit der Abtretung in Zweifel gezogen.

Insolvenzverwalter erhält eine Klausel

Der Rechtspfleger des BGH hat dem Kläger antragsgemäß eine mit einer Rechtsnachfolgeklausel versehene Ausfertigung des zugunsten der Insolvenzschuldnerin ergangenen landgerichtlichen Urteils erteilt. Der hiergegen gerichteten Erinnerung hat er nicht abgeholfen und sie dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

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