Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). Der Auszahlungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.1 Grundsatz

Rz. 29 Dritte, die nicht Adressaten des Verwaltungsakts sind, sind nur ausnahmsweise einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis ist nur dann gegeben, wenn der Verwaltungsakt ihnen gegenüber Rechtswirkungen oder einen Rechtsschein entfaltet. Sie müssen eine aus dem Verwaltungsakt erwachsende eigene Beschwer geltend machen können. Dies ist nur der Fall, wenn der Verwaltungsakt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4.2 Vollbeendigung

Rz. 14 Im handelsrechtlichen Sinn ist eine aufgelöste Personenhandelsgesellschaft regelmäßig voll beendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesamthandsvermögen vollständig abgewickelt ist. Auf die Löschung der Personengesellschaft im Handelsregister kommt es dagegen nicht an.[1] Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Liq...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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GmbH: Wirksame Erbringung der Resteinlagenschuld

Zusammenfassung Die Zahlung auf die Resteinlagenschuld muss dem Vermögen der Gesellschaft vollwertig, unbeschränkt und definitiv zufließen. Für diese Tatsachen trägt der einlagepflichtige Gesellschafter die Beweislast. Der bloße Nachweis des Mittelzuflusses ist nicht ausreichend. Hintergrund Der Beklagte hatte seine Gesellschaftsanteile an den neuen Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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Haftung für Zahlungen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes auch bei Kenntniserlangung als Geschäftsführer der Muttergesellschaft

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann für Zahlungen der Gesellschaft nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er die Erkenntnisse über den Eintritt eines Insolvenzgrundes nur als Geschäftsführer der an der Gesellschaft beteiligten Muttergesellschaft gewonnen hat. Hintergrund Der Beklagte war im Februar 2014 zum Geschäftsführer einer nunmehr insolventen GmbH beste...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 8. Insolvenzverwalter

a) Rechtsstellung und Bestellung Rz. 463 Der Insolvenzverwalter ist – wie der Testamentsvollstrecker – Partei kraft Amtes. Insolvenzverwalter kann nur eine geschäftsfähige, natürliche Person sein, § 56 Abs. 1 InsO. Die Bestellung erfolgt vorläufig vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss, § 27 Abs. 1 InsO, und endgültig nach der ersten Gläubigerversammlung, § 57 InsO. Der ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Rechtsstellung und Bestellung

Rz. 463 Der Insolvenzverwalter ist – wie der Testamentsvollstrecker – Partei kraft Amtes. Insolvenzverwalter kann nur eine geschäftsfähige, natürliche Person sein, § 56 Abs. 1 InsO. Die Bestellung erfolgt vorläufig vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss, § 27 Abs. 1 InsO, und endgültig nach der ersten Gläubigerversammlung, § 57 InsO. Der Insolvenzverwalter untersteht de...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / VII. Insolvenz

Rz. 17 Ist der Insolvenzschuldner als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Bruchteilseigentümer an einem Grundstück berechtigt, fällt dieser Vermögenswert in die Insolvenzmasse. Ist der Insolvenzschuldner Mitglied einer Erbengemeinschaft, kann der Insolvenzverwalter die Teilungsversteigerung des Grundstücks betreiben. Falls der Insolvenzschuldner Bruchteilseigentümer ist,...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 6. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Aufgaben

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 5. Besonderheit: Insolvenz und Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse.[131] Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die Erbengläubi...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 458 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO (nicht wie früher beim Gericht). Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden. Vgl. im Einzelnen zum insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren Merkle, Rpfleger 2001, 157 ff. m.w.N. ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Rechtswirkungen der Forderungsanmeldung

Rz. 462 Die Anmeldung einer Nachlassforderung zur Insolvenztabelle hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB; sie führt aber nicht zur Rechtshängigkeit der Forderung. Die angemeldeten Insolvenzforderungen werden im Rahmen einer Gläubigerversammlung, dem Prüfungstermin, geprüft, §§ 176, 177 InsO. Wird die Forderung von niemandem (Erbe als Insolvenzschuldner, Insolvenzverw...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 1. Materielles Recht

Rz. 27 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[26] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[27] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befriedigen oder vom Vore...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 9. Insolvenzanfechtung

Rz. 465 Gegenstände, die ein Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert hat, gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Um aber zu vermeiden, dass der Schuldner noch vor der Insolvenzeröffnung Vermögen beiseiteschafft oder sich einzelne Gläubiger im Wege der Einzelvollstreckung Vorteile verschaffen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit der Insolvenz...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 2. Prozessrecht

Rz. 29 Gegen die Verwertung durch den Insolvenzverwalter kann sich der Nacherbe mit der Drittwiderspruchsklage nach §§ 773 S. 2, 771 ZPO wenden. Rz. 30 Zur örtlichen Zuständigkeit und zur Antragsformulierung vgl. oben Rdn 25 f.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Eigengläubiger

Rz. 284 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / dd) Universalzwangsvollstreckung gegen den Erben

Rz. 216 Im Insolvenzverfahren in das Eigenvermögen des Erben fällt nicht dessen Anteil an den Nachlassgegenständen in die Insolvenzmasse, sondern sein Erbanteil. Die zu diesem Anteil gehörenden Mitwirkungs- und Verfügungsrechte bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses gehen auf den Insolvenzverwalter über. Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinsc...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 44 Wurde die Nachlassverwaltung angeordnet und vollstreckt ein Gläubiger des Erben in den Nachlass, so kann der Nachlassverwaltung gem. § 784 Abs. 2 ZPO die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verlangen. § 89 Abs. 1 InsO schließt die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch die Zwangsvollstreckung der Insolvenzgläubiger aus. Dementsprechend kann der Insolve...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Allgemeines

Rz. 296 Gemäß § 857 BGB geht auch der Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[310] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht geschützt wär...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / bb) Anfechtungsfrist, Anfechtungsberechtigung, Form der Anfechtung

Rz. 14 Die Anfechtungsfrist entspricht in ihrer Länge im Wesentlichen der Ausschlagungsfrist. Sie beträgt gem. § 1954 Abs. 1 BGB sechs Wochen, bei Auslandsbezug gem. § 1954 Abs. 3 BGB sechs Monate und beginnt gem. § 1954 Abs. 2 BGB mit Kenntnis des anfechtungsberechtigten Erben vom Anfechtungsgrund bzw. bei der Anfechtung wegen Drohung mit dem Wegfall der Zwangslage. Rz. 15 V...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / ff) Konfusion

Rz. 221 Zu Einzelzwangsvollstreckung, Universalvollstreckung und Aufrechnung kommt noch eine vierte Möglichkeit, bei der der Erbe mit seinem Eigenvermögen für eine Nachlassschuld einsteht, und zwar kraft Gesetzes: die Konfusion. Sie tritt ein, wenn der Erbe Gläubiger des Erblassers gewesen war. Der Erbe verliert seine Forderung mit dem Erbfall. Die Eröffnung eines der zwei N...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 403 Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung überträgt der Erbe die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, auf den Nachlassverwalter (§§ 1985 Abs. 1, 1986 Abs. 1 BGB). Rz. 404 Der Nachlassverwalter hat den Nachlass in Besitz...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / e) Eidesstattliche Versicherung, § 352 Abs. 3 FamFG

Rz. 32 Für einen Teil der geforderter Angaben nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG und dafür, dass der Erblasser zur Zeit des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, lässt § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG als Nachweis die Versicherung an Eides Statt zu. Der Antragsteller hat dabei zu versichern, "dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht"...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 203 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen.[244] Die Berufung gegen ein erstinstanzliches...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 11. Rangfolge der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 473 Da die einzelnen Verbindlichkeiten ganz unterschiedliche Entstehungsgründe haben, ist bei ihrer Rangfolge nach diesem Kriterium zu differenzieren: So muss beispielsweise der Gläubiger, der schon dem Erblasser ein Darlehen gewährt hat, einen besseren Rang haben als ein Vermächtnisnehmer; dieser wiederum einen schlechteren als ein Pflichtteilsberechtigter. Nach Befriedi...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 387 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[357] Die Erben haften für die ordnungsgemäße Verwaltu...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 1. Materielles Recht

Rz. 47 Die Regelungen über die Vor- und Nacherbschaft sind nur zum Teil zwingendes Recht. In dem von § 2136 BGB vorgegebenen Umfang kann der Erblasser den Vorerben von seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Nacherben befreien. Dabei gibt § 2136 BGB nur die äußerste Grenze der Befreiungsmöglichkeiten vor.[47] Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Befreiung auf ei...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / c) Zwangsvollstreckung eines Pflichtteilsanspruches bei Testamentsvollstreckung

Rz. 36 Soll wegen eines Pflichtteilsanspruches die Zwangsvollstreckung betrieben werden, kann auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des gesamten Nachlasses zusteht, dieser Anspruch wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Die Zwangsvollstreckung in den verwalteten Nachlass bzw. in die Nachlassgegenstände bedarf eines Titels gege...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / III. Nachlasserbenschulden

Rz. 150 Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung. Für sie haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben, d.h. der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld kann sowohl auf den Nachlass als auch auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen; er hat zwei Haftungsgrundlagen. Letztlich haft...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2016

Überblick Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

Leitsatz 1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. 2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft. 3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers un...mehr

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Berichtigung im Insolvenzfall

Leitsatz Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung. Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, ...mehr

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Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr. Das FA kann gegen eine abgetretene Forderung der Insolvenzmasse unter den Voraussetzungen des § 406 BGB auch gegenüber dem neuen Gläubiger die Aufrechnung erklären. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 201, § 203 InsO, § 215, § 406 BGB, § 226 AO Sachverhalt Zugun...mehr

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Umsatzsteuerschulden: Verheimlichte Einnahmen begründen keine Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Ist der Schuldner ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter selbstständig tätig und vereinnahmt er entsprechende Beträge für sich, werden dadurch keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F. begründet. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuerschulden des Insolvenzschuldners Masseverbindlichkeiten darstellen und dami...mehr

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Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs (Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG)

Leitsatz Die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung. Normenkette § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 EStG 1997, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 133, § 157, § 314 Abs. 1 BGB, § 57 AktG, § 32a GmbHG Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Pflichten des Insolvenzverwalters

Rn 45 Zunächst hat der Insolvenzverwalter die Pflicht, einen geltend gemachten Aussonderungsanspruch zu prüfen.[89] Hierbei handelt es sich um eine originäre Pflicht des Insolvenzverwalters. Der Zeitraum, in dem diese Prüfung durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht normiert. In mittleren Firmeninsolvenzverfahren wird ihm allgemein ein Zeitraum von zwei Monaten zugebilligt.[9...mehr

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zfs 12/2016, Bank: Insolvenzverwalterhaftung, ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2016, 336 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-89655-838-1

Der Rezensent war mehrere Jahre als verfahrensleitender Rechtsanwalt in Insolvenzverfahren von Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen jeglicher Größenordnung tätig. Er weiß daher: Die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters ist sozusagen "immer" mit einer Haftung verbunden – und zwar der persönlichen nach §§ 60, 61 InsO. Jüngst verschärfen sich die Haftungsrisiken: Immer k...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Im Rahmen einer Vollstreckung

Rn 15 Die Verwertung von unbeweglichem Vermögen erfolgt entweder im Wege der Zwangsversteigerung nach §§ 15 ff. ZVG oder durch die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG.[27] Nach § 165 kann auch der Insolvenzverwalter die Zwangsversteigerung betreiben. Rn 16 Ist die Zwangsvollstreckung bei Verfahrenseröffnung noch nicht anhängig, gilt: Ein absonderungsberechtigter Gläubiger, d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Im Rahmen einer freihändigen Verwertung

Rn 22 Daneben ist auch die freihändige Veräußerung des Grundstückes durch den Insolvenzverwalter möglich.[36] Dieser verkauft in Absprache mit den grundbuchbesicherten Gläubigern das Grundstück, wobei die grundbuchbesicherten Gläubiger gegen Zahlung eines vereinbarten Betrages die Löschungsbewilligung hinsichtlich ihrer Grundpfandrechte erklären. Rn 23 Bestehen zwischen dem S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.3 Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Rn 12 Eine weitere Unterform der Sicherungsabtretung ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel.[27] Rn 13 Ein einfacher Eigentumsvorbehalt gewährt ein Aussonderungsrecht. Aufgrund der Vereinbarung, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Vorbehaltsverkäufers steht, wäre jedoch die Verarbeitung durch den Vorbehaltskäu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3.2 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Rn 19 Beim einfachen Eigentumsvorbehalt findet die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung statt (§§ 929, 158 Abs. 1 BGB). Regelmäßig wird der Eigentumsvorbehalt bereits im Kaufvertrag vereinbart, kann aber auch erst bei der Lieferung vereinbart werden[37]. Der Insolvenzverwalter hat daher die Vertragsunterlagen und die Lief...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Kostenverteilung bei mitversteigertem Zubehör

Rn 31 § 10 ZVG regelt außerhalb der Insolvenzordnung die Rangordnung der einzelnen Absonderungsberechtigten. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a ZVG sichert für die Insolvenzmasse auch im Falle einer Versteigerung die sonst in §§ 171 Abs. 1 Satz 1, 170 Abs. 1 geregelte Feststellungskostenpauschale.[50] Im Falle der freihändigen Veräußerung würde diese der Insolvenzmasse zustehen. Dies soll ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher Verwendungen

Rn 28 Ein Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher Verwendungen auf einem beweglichen Gegenstand führt zu einem Absonderungsrecht an diesem Gegenstand. Solche Zurückbehaltungsrechte ergeben sich aus § 273 Abs. 2 BGB und § 1000 BGB [61] , auf die sich eine Vielzahl von schuld-, sachen- und erbrechtlichen Vorschriften beziehen. So beziehen sich §§ 994, 996; §§ 292, 944; §§ 850, 99...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfolge

Rn 42 Die Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen erfolgt im Insolvenzverfahren nach §§ 166 ff. Bei gepfändeten beweglichen Gegenständen, die keinem besitzlosen Pfandrecht wie dem Vermieterpfandrecht unterliegen, wird der Gläubiger die Verwertung vornehmen, weil der Besitz des Insolvenzverwalters i. S. d. § 166 Abs. 1 Halbs. 2 nicht vorliegt.[107] Für ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Rn 7 Ein Unterfall der Sicherungsübereignung ist der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt erfolgt die Übereignung nicht nur aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des auf den konkreten Sicherungsgegenstand entfallenden Kaufpreises, sondern der Sicherungsgegenstand wird auch für weitere offene Forderungen des Vorbehaltsverkäufers z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3 Direktversicherungen

Rn 32 Häufig schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer bzw. sonstigen dienstvertraglich Verbundenen eine Direktversicherung ab. Ob ein Aussonderungsrecht an dieser Direktversicherung besteht, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag. Ist in diesem ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, besteht für den Dritten ein Aussonderungsrecht.[57] Ist das Bezugsrecht wid...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolge (§ 52 Satz 2)

Rn 5 Die Forderung nimmt an der Verteilung jedoch nur dann teil, wenn auf die abgesonderte Befriedigung verzichtet wird[14] oder der Gläubiger insofern ausgefallen ist.[15] Bei einer Abschlagsverteilung ist der Ausfall glaubhaft zu machen (§ 190 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2), bei der Schlussverteilung ist er nachzuweisen (§ 190 Abs. 1 Satz 1).[16] Liegt das Verwertungsrecht beim A...mehr