Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.2 Mitwirkungsverpflichteter

Rz. 9 Mitwirkungsverpflichteter ist der Beteiligte.[1] Soweit die Mitwirkungshandlung keine höchstpersönliche Vornahme erfordert, kann sich der Beteiligte zu ihrer Erfüllung eines Bevollmächtigten i. S. d. § 80 AO oder einer anderen Hilfsperson bedienen. Allerdings ist der Beteiligte als unmittelbarer Wissensträger gegenüber einem beauftragten Dritten regelmäßig das tauglich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Als Haftungsschuldner nach § 69 AO kommen nur die in §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen in Betracht.[1] Haftungsschuldner können also sein: gesetzliche Vertreter natürlicher Personen[2], z. B. Eltern, Vormund, Pfleger, Betreuer, gesetzliche Vertreter juristischer Personen[3], z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Geschäftsführer nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen[4]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 5 Begründung und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 19 Der Haftungsanspruch entsteht wie jeder Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] Nach § 69 AO ist das der Fall, sobald infolge der Pflichtverletzung einer verpflichteten Person einer der in der Vorschrift umschriebenen "Erfolge" eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Verpfl...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Tätigkeit des Zedenten nicht als versicherte Tätigkeit i.S.d. vorliegend vereinbarten AVB zu bewerten ist. Das LG hat unter Bezugnahme auf BGH VersR 2016, 388, die rechtlichen Maßstäbe, nach denen zu beurteilen ist, ob eine von einem Rechtsanwalt übernommene Tätigkeit im Einzelfall eine versicherte “T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.8 Unbilligkeit bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 79 Bei der ErbSt ist es keine sachliche Unbilligkeit, wenn eine bestimmte Personengruppe in eine ungünstigere Steuerklasse eingereiht ist. Das gilt auch für Verlobte, wenn ein Verlobter nach Bestellung des Aufgebots stirbt, und zwar auch dann, wenn eine frühere Eheschließung wegen Verzögerungen in der behördlichen Bearbeitung unterblieben ist. Wenn das Gesetz als Anknüpf...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wahlrecht im Insolvenzverfahren

Rn. 81 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten berührt die Anwendung der §§ 26ff EStG nicht, es ist für den gesamten VZ unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen vor und nach Insolvenzeröffnung die Ehegattenbesteuerung durchzuführen. Nach inzwischen st Rspr (vgl BGH v 24.05.2007, DStR 2007, 1411; FG Münster ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

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zfs 08/2019, Ausschluss ein... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Die gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des beklagten Landes bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits in zutreffender Weise und mit vom Senat geteilter Begründung dem beklagten Land auferlegt. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung. D...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

Leitsatz 1. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. 2. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. 3. Mangels gesetzlicher Regelung in d...mehr

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Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. 2. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 18. September 2012 – VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128)...mehr

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – Einkünfte des Insolvenzschuldners aus einer (treuhänderischen) Beteiligung an einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Im Falle der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer Personengesellschaft ist es zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausreichend, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehörte und die Einkünfte hieraus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden. 2. Diese Rechtsgrundsätze gelten im Falle ein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Verfahrensbeteiligte

Rn 98 Die Insolvenzordnung enthält zwar in der Überschrift des Zweiten Teils – Erster Abschnitt (§ 11 ff.) den Begriff "Verfahrensbeteiligte", definiert diesen aber nicht. In den §§ 11 ff., 286 ff., aber auch in den 304 ff. werden u. a. erwähnt: Schuldner mit Antragsberechtigung (§§ 13, 15, 305) Gläubiger mit Antragsberechtigung (§§ 13 ff., 306 Abs. 3) und Einteilung (§§ 38 ff...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 211 Abs. 1)

Rn 1 § 211 Abs. 1 ordnet die Einstellung des Verfahrens durch das Insolvenzgericht an und stellt klar, dass diese erst nach Verteilung der Insolvenzmasse gemäß § 209 Abs. 1 durch den Insolvenzverwalter erfolgen kann. Eine Hinterlegung der Restmasse reicht nicht aus. Daher tritt neben die Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Verteilung als ein weiteres Tatbestandsmerkmal für...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Allgemeines

Rn 70 Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten zunächst die Vorschriften der §§ 1 bis 303, sofern im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind (§ 304 Abs. 1).[122] Die §§ 304 ff. enthalten in den §§ 305–310 erhebliche Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, die zunächst zur Entlastung der Insolvenzgerichte dem gerichtlichen Verfa...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Nachtragsverteilung (§ 211 Abs. 3)

Rn 5 Auch bei der Einstellung nach § 211 können nachträglich Massegegenstände festgestellt werden, die aufgrund des Verweises in Abs. 3 Satz 2 nach den allgemeinen Regeln verteilt werden.[6] Rn 6 Anders als § 203 Abs. 1 lässt § 211 Abs. 3 Satz 1 eine Nachtragsverteilung dem Wortlaut nach nur dann zu, wenn ein Vermögensgegenstand nachträglich ermittelt wird, d. h. bei der Eins...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.6 Kosten, Vergütung

Rn 113 Die Gerichtskosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens richten sich nach den allgemeinen Regelungen für die Durchführung des Verfahrens auf Antrag des Schuldners. Dementsprechend wird nach KV Nr. 2310 GKG eine halbe Gerichtsgebühr erhoben, unabhängig davon, ob ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt worden ist. Kommt es zur Eröffnung, bestimmt ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. (2) Der Verwalter hat für seine Tätigkeit nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesondert Rechnung zu legen. (3) 1Werden nach der Einstellung des Verfahrens Gegenstände der Insolvenzmasse ermittelt, so ordnet das Gericht auf An...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1 Selbstständige und gleichgestellte Personen

Rn 28 Die Regelung in § 304 greift nicht auf den allgemeinen Verbraucher- und Unternehmerbegriff (§§ 13, 14 BGB) zurück, sondern definiert einen eigenständigen Anwendungsbereich. Gleichwohl können die dort entwickelten Grundsätze zur Auslegung des § 304 ergänzend herangezogen werden. Eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn sie im eigenen N...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.2 Veränderungen der Umstände

Rn 67 Bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eintretende Veränderungen der Umstände werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.[117] Reduziert sich also nach Antragstellung die Zahl der Gläubiger (bspw. durch einen Verzicht), hat dies keine Auswirkung auf die Zuordnung des Verfahrens. Erlangt das Gericht aber neue Erkenntnisse über die Vermögensverhältnisse des Schuld...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / P

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 7 Zur Zeit der Geltung der Konkursordnung konnte auch gegen natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübten, ein Konkursantrag gestellt werden. In der breiten Öffentlichkeit war völlig unbekannt, dass diese Personen sogar einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen konnten. Die rechtlichen Regelunge...mehr

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Rechnung i.S.d. § 14c UStG: Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis eines negativen Steuerbetrags

Leitsatz 1. Bei der Prüfung, ob ein als "Belastung" bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnet, ist der Inhalt einer dem FA vorliegenden Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen, wenn in dem Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. 2. Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechti...mehr

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Wahlrecht des Insolvenzverwalters nur bei gegenseitigen Hauptleistungspflichten

Zusammenfassung Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wählen, ob er einen Vertrag, bei dem beide Seiten ihre Hauptleistungspflichten noch nicht vollständig erfüllt haben, erfüllen will oder nicht. Hintergrund Die Klägerin beauftragte den später insolventen Bauträger (Insolvenzschuldner) zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen wurden ...mehr

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Anfechtung von Zahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Zusammenfassung Die Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entfällt nicht dadurch, dass der Gesellschaft von dritter Seite die gleiche Summe wieder zufließt. Hintergrund Eine Tochter-GmbH hatte an den alleinigen Gesellschafter ihrer Muttergesellschaft (diese eine GmbH & Co. KG) 100.000 EUR auf ein (Gesellschafter)Darlehen zurückgezahlt. Der Gese...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

Leitsatz Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Normenkette § 35, § 55 InsO, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO Sachverhalt Über das Vermögen des früheren Steuerberaters E, für den ein Berufsverbot besteht, wurde das Insolvenzverf...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Betriebswirtschaftliche Beratung: BWL-Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unterne...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzanfechtung des vormaligen Organträgers

Leitsatz Ficht der Insolvenzverwalter des vormaligen Organträgers Zahlungen an Lieferanten der vormaligen Organgesellschaft (Leistungsempfänger) erfolgreich an, erfolgt keine Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG. Sachverhalt Zwischen A und B bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft mit B als Organträgerin und A als Organgesellschaft. Nachdem A in Liquiditätsschwierigkeiten ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen

Leitsatz Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten nach § 226 Abs. 1 AO grundsätzlich die Vorschriften des BGB. Allerdings ist die Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. Sach...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bilanzierung von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen hat ihre bislang vertretene Rechtsauffassung zur gewinnrealisierenden Bilanzierung von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung geändert. Vergütungsvorschüsse eines Insolvenzverwalters Der BFH hat mit Urteil v. 7.11.2018, IV R 20/16 (vgl. Kommentierung) entschieden, dass es sich bei dem Anspruch des In...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Insolvenzverwalter

Rz. 2 Gemäß § 66 a kann die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden. Dies betrifft sowohl die ordentliche Kündigung nach § 65 GenG als auch die Kündigung wegen Aufgabe des Wohnsitzes gem. § 67 GenG, die außerordentliche Kündigung gem. § 67 a GenG und die Kündigung einzelner Geschäftsanteile entsprechend § 6...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vor §§ 105 ff.

Rz. 1 Die §§ 105 bis 116 regeln die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ggf. entstehenden Ansprüche der eG gegen ihre Mitglieder auf Leistung von Nachschüssen, ihre Ermittlung, Einziehung und Verteilung. Es handelt sich also im Wesentlichen um besonderes Insolvenzrecht. Die Nachschusspflicht der Mitglieder wird über die Insolvenzmasse abgewickelt und kommt somit der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 3. Auflage

Ein neuer Kommentar zu einer im Wettbewerb der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsformen nicht allzu verbreiteten Unternehmensform stellt für die Verfasser und den Verlag allemal ein gewisses Risiko dar. Dies gilt umso mehr, wenn er sich zugleich einer vom Üblichen abweichenden Konzeption bedient. So ist denn auch die überraschend erfolgreiche Aufnahme, die ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 109 Einziehung der Vorschüsse

Rz. 1 Sobald die Vorschussberechnung nach § 106 Abs. 3 für vollstreckbar erklärt ist, hat der Insolvenzverwalter die Beiträge von den Mitgliedern nach § 109 Abs. 1 unverzüglich einzuziehen. Die verbreitete Auffassung, dass der Insolvenzverwalter hierbei mit den Beitragspflichtigen Stundungen, Ratenzahlungen und Teilerlasse unter Beachtung des genossenschaftlichen Gleichbehan...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 3 Die Kündigung einzelner Geschäftsanteile gem. Abs. 2

Rz. 3 Gemäß Abs. 2 ist eine Kündigung seitens des Insolvenzverwalters oder Gläubigers auch dann ausgeschlossen, wenn das Geschäftsguthaben die Obergrenze nach Abs. 1 Nr. 2 übersteigt, es durch Kündigung einzelner –freiwilliger – Geschäftsanteile nach § 67 b jedoch auf einen nach Abs. 1 Nr. 2 zulässigen Betrag vermindert werden kann. Der Insolvenzverwalter ist folglich zur Kü...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 106 Vorschussberechnung

Rz. 1 § 106 regelt zusammen mit den Vorschriften der §§ 107 bis 114 das Verfahren für den Einzug der Nachschüsse. Die Einziehung erfolgt zunächst aufgrund einer Vorschussberechnung nach Maßgabe des § 106. Sie trägt naturgemäß einen vorläufigen Charakter, weil es im Laufe der Abwicklung aus den verschiedensten Gründen – § 113 Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Zahlungsunfä...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 114 Nachschussberechnung

Rz. 1 Die nach §§ 106, 113 erstellten Vorschuss- und Zusatzberechnungen beruhen auf Schätzungen des Insolvenzverwalters über den Wert der Aktiva der Insolvenzmasse und die Höhe der am Insolvenzverfahren teilnehmenden Forderungen der Masse- und Insolvenzgläubiger. Sie können darum den wirklichen Umfang der Nachschusspflicht im Regelfall nicht erfassen. Erst mit dem Beginn de...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorbemerkung §§ 83 ff.

Rz. 1 Mit der Auflösung treten die Liquidatoren an die Stelle des VSt. Dies gilt nicht, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, da dann das Insolvenzgericht das Gläubigeraufgebot erlässt und die Abwicklung durch den Insolvenzverwalter erfolgt (vgl. Kleindiek in Lutter/Hommelhoff § 66 RN 2). Während das Insolvenzverfahren ausschließlich im Interesse der Gläubiger durchgefü...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 108 Erklärungstermin

Rz. 1 Die Anhörung nach § 108 Abs. 1 dient der Nachprüfung und Feststellung der Richtigkeit der Vorschussberechnung des Insolvenzverwalters und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Insolvenzgerichts über deren Vollstreckbarkeit. Nach §§ 113 Abs. 1, 114 Abs. 2, 115 c Abs. 3 findet eine solche Anhörung auch über alle weiteren vom Insolvenzverwalter erstellten Berechnung...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 66 a wurde im Zusammenhang mit § 67 c GenG (Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften) durch das ›Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte‹ mit Wirkung vom 15.07.2013 eingeführt (BGBl. I 2379). § 66 a regelt ausdrücklich das Recht des Insolvenzverwalters, die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Genossens...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.3 Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 62 Ausführlich zur Insolvenzhaftung der Vorstandsmitglieder oder Liquidatoren siehe die Kommentierung Anhang § 34 unter 3 und zur Insolvenzhaftung der Aufsichtsratsmitglieder die Kommentierung zu § 41. Hier nur ein systematischer Überblick. Rz. 63 Die schuldhafte Verletzung der nach § 15 a Abs. 1 oder Abs. 2 InsO bestehenden Insolvenzantragspflicht führt zu Schadensersatz...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 115a Abschlagsverteilung der Nachschüsse

Rz. 1 Die aufgrund der Vorschuss- und Zusatzberechnungen nach Maßgabe der §§ 106, 113 eingegangenen und nach § 110 hinterlegten sowie aufgrund der Nachschussberechnung nach Maßgabe des § 114 noch eingehenden Beträge hat der Insolvenzverwalter unverzüglich nach Vollstreckbarerklärung der Nachschussberechnung gemäß § 115 Abs. 1 entgegen § 187 InsO im Wege der Nachtragsverteilu...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 67 c wurde im Zusammenhang mit § 66 a GenG (Kündigung im Insolvenzverfahren) durch das ›Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte‹ mit Wirkung vom 15.07.2013 eingeführt (BGBl. I 2379). Da die Mitgliedschaft regelmäßig Voraussetzung für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ist, drohte den Genossenschaftsmitgl...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 101 Auflösung durch Insolvenzeröffnung

Rz. 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt sich die Abwicklung der eG, auch wenn sie sich aus einem anderen Grund bereits in Liquidation befinden sollte, nicht nach den §§ 78 ff., sondern nach den Vorschriften der InsO. Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 21.06.2011 – II ZB 12/10 – in ZIP 2011, 1673 = DB 2011, 1968 findet eine gesetzliche Pflichtprüfung durch...mehr