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Honorargestaltung für Steuerberater 05/2019 / 3 Betriebswirtschaftliche Beratung: BWL-Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig

Jürgen Berners, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" erhalten können. Die Gewährung dieser Förderung liegt in Händen des BMWi und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das neue Förderprogramm löst die bisherigen Förderprogramme (Gründer Coaching Deutschland, Turn-Around-Beratung und Runder Tisch) ab. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Fördergelder sind einige grundsätzliche Dinge zu beachten.

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an solche Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits gegründet sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beratungen, die vor einer Unternehmensgründung durchgeführt werden, im Rahmen dieses Programms nicht bezuschusst werden. Insbesondere richtet sich die Förderung an:

  • Jungunternehmer, die noch nicht länger als 2 Jahre am Markt positioniert sind.
  • Bestandsunternehmer, die sich mindestens im dritten Jahr nach Unternehmensgründung befinden.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (unabhängig vom Alter des Unternehmens).

Zudem muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben und der Kategorie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

In wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Unternehmen müssen zusätzlich die Voraussetzungen nach Nr. 20 Buchst. a oder Nr. 20 Buchst. b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfi...

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