Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Finance Office Professional
Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Leitsatz Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhobe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag

Leitsatz Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung. Norm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.1 Sonderregelung für Liquidation

Rz. 64 Für Fälle der Liquidation enthält § 38 KStG über die Abs. 4–10 verstreut einige Sonderregelungen. Die Regelungen zur Liquidation gelten entsprechend auch für das Insolvenzverfahren. Zwar enthält § 38 KStG insoweit keine Bestimmung, jedoch gilt die allgemeine Verweisung in § 11 Abs. 7 KStG m. E. entsprechend auch im Rahmen des § 38 KStG, obwohl § 11 Abs. 7 KStG nur auf...mehr

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Jahresabschluss auf Basis von Fortführungswerten trotz bilanzieller Überschuldung

Zusammenfassung Übernimmt ein Steuerberater die Aufstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft, muss er ihn entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften aufstellen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn der Jahresabschluss trotz erkennbarer Insolvenzreife auf Basis von Fortführungswerten aufgestellt wird. Die Leistung des Steuerberaters ist dann mangelhaft und de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1 InsO, § 251 AO Sachverhalt Im Streitfall war zunächst über das Vermögen des Insolvenzschuldners ...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / Sachverhalt

Der Kl. hatte als Insolvenzverwalter einer Gesellschaft in dem vor dem AG München geführten Rechtsstreit einen Rückgewährsanspruch wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung i.H.v. 1.200 EUR zzgl. Zinsen geltend gemacht und vorweg die Bewilligung von PKH beantragt. Das AG München hat diesen Antrag zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Kl. hat das LG München I dem Kl. antragsgemä...mehr

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AGS 4/2017, Anfechtung eine... / 1 Sachverhalt

Mit Vollstreckungsbescheid wurde der Schuldner verpflichtet, an die T. GmbH & Co. KG, deren Insolvenzverwalter der Gläubiger ist, 260.000,00 DM zu zahlen. Der Antragsteller, ehemaliger Geschäftsführer der T. GmbH & Co. KG, beantragte später, den Vollstreckungsbescheid auf ihn umzuschreiben und ihm eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. Zur Begründung berief sich der A...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Leitsatz 1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch kann auch nach einer Insolvenzeröffnung weiterhin zulässig sein. Sachverhalt Der Kläger war ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH. Im Dezember 2011 meldete das Finanzamt Forderungen aus Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle an. Nachdem diese Forderungen bestritten wurden, erließ das Finanzamt Feststellungsbesche...mehr

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BGH erweitert Schadensersatzpflicht für Patronatserklärungen bei Insolvenz

Zusammenfassung Eine Muttergesellschaft, die eine harte externe Patronatserklärung abgibt, ist gegenüber dem Gläubiger, demgegenüber die Erklärung abgegeben wurde schadensersatzpflichtig, wenn die Tochtergesellschaft seinen Anspruch zwar zunächst erfüllt, er die erhaltene Befriedigung aber im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstatten muss. Klage gegen die Muttergesellschaft na...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzverfahren: Vorsteuerabzug für Rechtsanwaltskosten für die Rückforderung der an die Kommanditisten zu Unrecht ausgezahlten Einlagen

Leitsatz Im Insolvenzverfahren einer KG mit mehr als 300 Kommanditisten fehlt bei den o.g. Rechtsanwaltskosten der erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen einer Eingangs- und einer beabsichtigten Ausgangsleistung im Sinne des § 15 Abs. 1 UStG. Es fehlt die zum Vorsteuerabzug berechtigende Verknüpfung, wenn der Insolvenzverwalter in einer Phase, in der di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Aufrechnung in der Insolvenz bei Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer. Sachverhalt Der Kläger war der Insolvenzverwalter einer KG. Auf Antrag vom 25.7.2013 wurde zunächst vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KG angeordnet. Das Insolvenzverfahren wurde am 1.10.2013 eröffnet, und der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die KG verfügte über ein ab...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.1.2 Durch den Insolvenzverwalter

Rn 15 Die Regelung greift ausdrücklich Platz, wenn der Insolvenzverwalter die Veräußerung der Diensterfindung vornimmt. Ein Verkauf durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter reicht indes auch aus, da Sinn und Zweck der Regelung eine entsprechende Anwendung auf diese Konstellation gebieten.[55]mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Masseverbindlichkeit

Rn 1 Die Einkommensteuerschuld ist Masseverbindlichkeit, sofern sie nicht als Insolvenzforderung zu qualifizieren ist oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen ist. Dabei erfolgt die Zuordnung entsprechend den insolvenzrechtlichen und nicht den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Unterscheidung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung folgt dem zeitlichen Momen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten (§ 24 Abs. 2)

Rn 30 Durch den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1) werden laufende Zivilprozesse gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klageschrift bereits zugestellt worden ist.[62] Über eine Verweisung in den jeweiligen Prozessordnungen gilt dies auch für Arbeits-, V...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Wird nach Inanspruchnahme der Diensterfindung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, so gilt folgendes:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Anbietungspflicht (§ 27 Nr. 3 Satz 1 ArbnErfG)

Rn 21 Die neue Nr. 3 ist vom Gesetzgeber als Auffangtatbestand konzipiert, der die bisherigen Regelungen "Veräußerung der Diensterfindung ohne den Geschäftsbetrieb" (§ 27 Nr. 2 ArbnErfG a. F.) und "weder Verwertung noch Veräußerung der Diensterfindung" (§ 27 Nr. 4 ArbnErfG a. F.) in sich aufnehmen soll.[72] In beiden Konstellationen ist der Insolvenzverwalter nunmehr verpfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Rechtsfolgen/Genehmigung

Rn 26 Ist eine Verfügung nach § 24 Abs. 1 unwirksam, tritt ihr Erfolg nicht ein. Hat etwa ein Drittschuldner an den Schuldner geleistet und kann sich nicht auf § 82 berufen, bleibt die Leistungspflicht trotz der Leistung bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann grundsätzlich die Leistung nochmals verlangen, wenn ihm diese nicht auf anderem Weg ungeschmälert zufließt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.3 Keine Annahme durch den Arbeitnehmer

Rn 23 Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot innerhalb von zwei Monaten nach dessen Zugang nicht an, kann der Insolvenzverwalter die Erfindung ohne den Geschäftsbetrieb veräußern oder das Recht aufgeben (§ 27 Nr. 3 Satz 2 ArbnErfG). Kommt es zu einer Veräußerung der Diensterfindung durch den Insolvenzverwalter kann dieser mit dem Erwerber vereinbaren, dass sich Letzterer verpflic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Verwertung der Diensterfindung im Unternehmen (Nr. 2)

Rn 19 Kommt es nicht zu einer Veräußerung der Diensterfindung, sondern verwertet der Insolvenzverwalter sie im schuldnerischen Unternehmen, hat er dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Verwertung aus der Insolvenzmasse zu zahlen. § 27 Nr. 2 ArbnErfG übernimmt insoweit ohne sachliche Änderung § 27 Nr. 3 ArbnErfG a. F. Wie schon bei § 27 Nr. 1 ArbnErfG muss die Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Keine Verpflichtungsgeschäfte

Rn 10 Die Begründung eines schuldrechtlichen Anspruchs (Verpflichtungsgeschäft) kann nicht unter dem Verfügungsbegriff subsummiert werden und unterfällt mithin nicht den an diesem anknüpfenden Verfügungsbeschränkungen. Verpflichtungsgeschäfte des Schuldners sind mithin wirksam.[26] Zu Einschränkungen siehe unten Rn. 11. Die spätere Insolvenzmasse wird dadurch geschützt, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Zustellung

Rn 11 Der Beschluss über die Anordnung der Verfügungsbeschränkungen ist des Weiteren dem Schuldner, den Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, und dem vorläufigen Insolvenzverwalter besonders zuzustellen. Diese Zustellungen können nach § 8 auch durch Aufgabe zur Post erfolgen. Räumt man dem faktischen Geschäftsführer ein Beschwerderecht für den Schuldne...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung

Rn 11 Steuerrechtlich können die Ehegatten die Wahl der Veranlagungsart gemäß §§ 26 bis 26b EStG wählen. Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander, so dass das Finanzamt Einzelveranlagung durchführen muss, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Die Zusammenveranlagung ist steuerrechtlich nicht erzwingbar.[23] Der Antrag auf Einzel...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Insolvenzeröffnung nach Inanspruchnahme

Rn 12 Entsprechend des Einleitungssatzes ist der Anwendungsbereich von § 27 ArbnErfG nur dann eröffnet, wenn die Arbeitgeberinsolvenz der Inanspruchnahme der Diensterfindung nachfolgt. Zwar fällt die Diensterfindung ebenfalls in die Insolvenzmasse, wenn sie erst vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird[47] und führt die Inanspruchnahme hinsichtlich der Vergütungsford...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.2 Rechtsfolge

Rn 18 Liegen die Voraussetzungen von § 27 Nr. 1 ArbnErfG vor, kommt es zu einem gesetzlich angeordneten Schuldeintritt des Erwerbers in die (vormalige) Verpflichtung des Insolvenzschuldners/Insolvenzverwalters, dem Erfinder seine Vergütung gemäß §§ 9, 11, 12 ArbnErfG zu zahlen.[63] Der Käufer schuldet die Vergütung dabei nicht etwa, was naheliegend wäre, ab dem Stichtag des ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.7 Verwertung von Wirtschaftsgütern mit Absonderungsrechten

Rn 23 Verwertet der Insolvenzverwalter mit Einverständnis der Sicherungsgläubiger ein Wirtschaftsgut freihändig und fließt nach Befriedigung des Sicherungsgläubigers der Masse lediglich ein Erlös zu, der geringer ist als die Einkommensteuer, die die Veräußerung auslöst (Auflösung stiller Reserven), so ist dennoch die Einkommensteuer aus dem Veräußerungsgewinn in voller Höhe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der Beschluß, durch den eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekanntzumachen. 2Er ist dem Schuldner, den Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, und dem vorläufigen Insolvenzverwalter besonders zuzustellen. 3Die Schuldner des Schuldners si...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Lohnsteuerklassenwahl

Rn 9 Das Recht des Arbeitnehmers die Lohnsteuerklasse gemäß § 38 b EStG zu wählen geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht auf den Insolvenzverwalter über.[20] Diese Entscheidung begründet der BFH nicht, jedoch dürfte es damit zusammenhängen, dass der Arbeitslohn als solches und die aus dem Arbeitseinkommen zu zahlende Lohnsteuer ebenfalls nicht in die Masse fällt. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Leistungen an den Schuldner während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 82)

Rn 22 Leistet im Eröffnungsstadium ein Dritter auf eine Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner, so ist die Entgegennahme dieser Leistung und die Herbeiführung der Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB durch den Schuldner schon gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 rechtlich unwirksam, denn auch eine solche Rechtshandlung des Schuldners stellt eine Verfügung i. S. d. § 81 Abs. 1 dar, denn si...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Sonstige Ansprüche

Rn 25 § 27 ArbnErfG enthält nicht zu sämtlichen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmererfinder und Insolvenzverwalter bestehenden Ansprüchen Regelungen. Namentlich werden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche von ihm nicht erfasst.[87] Insoweit ist auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückzugreifen. Das soll beispielsweise zur Konsequenz haben, dass ein Insolvenzverwalter einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1 Öffentliche Bekanntmachung

Rn 8 § 23 Abs. 1 begründet eine Pflicht des Insolvenzgerichts zur öffentlichen Bekanntmachung bei Anordnung einer Verfügungsbeschränkung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Umfasst sind sowohl die Auferlegung eines allgemeinen Verfügungsverbots, als auch die Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts.[12] Dies ist in d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Ausdrückliche Inanspruchnahme (§ 6 Abs. 1 ArbnErfG)

Rn 9 Die Inanspruchnahme der Diensterfindung kann zum einen durch arbeitgeberseitige Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Die von § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbnErfG a. F. verlangte schriftliche Erklärung ist wegen der in § 6 Abs. 2 ArbnErfG neu eingeführten Fiktion der Inanspruchnahme nicht mehr erforderlich, da die Wirkungen der Inanspruchnahme ohne weiteres Zutun mit Zei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Veräußerung der Diensterfindung mit dem Geschäftsbetrieb (Nr. 1)

Rn 13 Veräußert der Insolvenzverwalter die Diensterfindung mit dem Geschäftsbetrieb, tritt nach § 27 Nr. 1 ArbnErfG der Erwerber für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an in die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ein. 3.1.1 Voraussetzungen Rn 14 Der Erwerber haftet aufgrund dieses gesetzlich angeordneten Schuldeintritts[53] also dann für die Vergütungsansprüche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO: etwas zur Masse schuldig werden

Rn 6 Steuerforderungen werden der Masse nicht erst dann geschuldet, wenn sie entstanden oder gar fällig sind, sondern wenn sie begründet sind. Die Begründetheit einer Steuerforderung gem. § 38 InsO ist gleichbedeutend mit dem "schuldig werden" gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[4] Für die insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs genügte, dass die Forderung ihrem Kern nach berei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.1 Voraussetzungen

Rn 14 Der Erwerber haftet aufgrund dieses gesetzlich angeordneten Schuldeintritts[53] also dann für die Vergütungsansprüche, wenn einerseits die Veräußerung der Diensterfindung durch den Insolvenzverwalter und andererseits gemeinsam mit dem Geschäftsbetrieb erfolgt. 3.1.1.1 Veräußerung Rn 14a Die Diensterfindung muss veräußert worden sein. Der Begriff der Veräußerung i. S. v. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so gelten für die Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten § 85 Abs. 1 Satz 1 und § 86 entsprechend.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Finanzplan (§ 229 Satz 2 2. Fall)

Rn 9 Im Finanzplan wird in zeitlicher Reihenfolge dargelegt, durch welche zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben [17] die Aufrechterhaltung des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts des Unternehmens zu gewährleisten ist. Es handelt sich materiell um einen Liquiditätsplan, [18] mit dessen Hilfe während des Sanierungszeitraums die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nachgewiesen w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsfolgen

Rn 21 Ficht der Insolvenzverwalter nach § 136 an, muss der Stille die Leistung nach § 143 Abs. 1 Satz 1 zurückgewähren. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch. Eine Nichtigkeit der Einlagenrückgewähr tritt hingegen nicht ein.[59] Kommt der Stille dieser Verpflichtung nach, lebt sein Anspruch nach § 144 Abs. 1 wieder auf und der Stille kann seinen Auszahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Auffangtatbestand (Nr. 3)

Rn 20 In allen anderen Fällen, d. h. wenn keine Veräußerung des Geschäftsbetriebs mitsamt der Diensterfindung und auch keine Verwertung der Erfindung im schuldnerischen Unternehmen erfolgt, hat der Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer die Diensterfindung sowie die darauf bezogenen Schutzrechtspositionen spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Vorbemerkung

Rn 6 Die Vorschrift normiert katalogartig für vier Konstellationen die Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers auf die Rechte des Arbeitnehmererfinders. Unter der Voraussetzung, dass die Insolvenzeröffnung nach Inanspruchnahme der Diensterfindung erfolgt, trifft § 27 ArbnErfG folgende Regelungen: Im Falle der gemeinsamen Veräuße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Beweislast

Rn 22 Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Insolvenzverwalter. Mitunter wird jedoch die Ansicht vertreten, dass der stille Gesellschafter dafür beweispflichtig ist, dass eine Rückgewähr oder ein Verlusterlass nicht auf einer im Jahr vor der Antragstellung geschlossenen Vereinbarung beruht.[61] Unstreitig zu beweisen hat der stille Gesellschafter, dass der Eröffnungsgrund ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Zwangsverwaltung

Rn 19 Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer für den Schuldner zu entrichten, soweit diese aus Mieteinkünften der zwangsverwalteten Objekte resultiert. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über den Schuldner eröffnet wird.[37] Begründet wird dies damit, dass ein Zwangsverwalter genauso wie ein Insolvenzverwalter Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3 Gegenstände der Insolvenzmasse

Rn 12 Wenn sich die Verfügungen auf "Gegenstände der Insolvenzmasse" beziehen müssen, wird damit auf die Bestimmung des § 35 verwiesen. Danach gehört dazu das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Im Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 ist § 81 nur entsprechend anzuwenden, da es an der in § 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.5 Gutgläubiger Erwerb

Rn 16 Da alle Verfügungshandlungen des Schuldners nach Wirksamkeit der allgemeinen Verfügungsbeschränkungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 unwirksam sind und es auf den Eintritt des Verfügungserfolgs nicht ankommt (s. o. Rn. 14), sind Verfügungen des Schuldners über bewegliche Sachen unwirksam; ein gutgläubiger Erwerb kommt jedenfalls im Verhältnis zwischen Schuldner und Dritt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Fingierte Inanspruchnahme (§ 6 Abs. 2 ArbnErfG)

Rn 10 Mit der Novellierung von § 6 Abs. 2 ArbnErfG ist das bislang bekannte Regel-/Ausnahmeverhältnis umgekehrt worden. Sah § 6 Abs. 2 ArbnErfG a. F. noch vor, dass der Arbeitgeber spätestens binnen vier Monaten nach Meldung die Erfindung in Anspruch nehmen musste, um zu verhindern, dass diese nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 ArbnErfG a. F. frei wurde, gilt nach der Neufassung der Vors...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Annahme durch den Arbeitnehmer

Rn 22 Der Hinweis auf § 16 ArbnErfG in § 27 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 ArbnErfG beinhaltet eine Klarstellung des Inhalts, dass der Insolvenzverwalter, wenn der Arbeitnehmer die ihm angebotene Diensterfindung zurückerwerben möchte, auf dessen Kosten die Diensterfindung zu übertragen[80] und die weiteren zur Wahrung des Rechts erforderlichen Unterlagen an den Arbeitnehmer auszuhä...mehr