Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Verzicht auf und Anordnung der Überwachung

Rn 5 Der Verzicht auf die Planüberwachung tritt im Hinblick auf den Wortlaut des § 260 Abs. 1 ohne weiteres immer dann ein, wenn im Insolvenzplan keine Regelung zur Überwachung getroffen wird. Soll eine Planüberwachung erfolgen, muss diese im gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegt werden. Dies kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: Hinweis "Die Überwachung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2 Unbewegliches Anlagevermögen

Rn 46 Grundstücke und Wohnungseigentum (hier ist § 11 Abs. 2 WEG zu beachten) gehören einschließlich ihres Zubehörs, § 97 BGB, d. h. die der Hypothek gemäß § 865 ZPO mithaftenden Gegenstände (z. B. Baumaschinen eines Bauunternehmens, Bestände einer Baumschule[111]), zur Insolvenzmasse,[112] auch wenn sie wertausschöpfend mit Grundpfandrechten belastet sind.[113] Dass der Schu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Rechnungslegung

Rn 25 Kaufleute haben bei der Buchführung und Rechnungslegung die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu beachten; Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Insolvenzverwalter.[49] Rn 26 Die Buchführung und der Jahresabschluss müssen deshalb verständlich sein (Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit). Die Buchführung muss einem sachverständigen Dritten innerhalb ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1.1 Unternehmen und freiberufliche Praxis

Rn 13 Der Begriff Unternehmen ist in Bezug auf die Insolvenzmasse lediglich als Oberbegriff aller zum Betrieb gehörigen Vermögensgegenstände zu verstehen. Es handelt sich um eine Gesamtheit von Sachen und Rechten, die nur einzeln nach den zivilrechtlichen Regeln im Wege einzelner Rechtsgeschäfte[30] einer Verwertung zugeführt werden können. Das "Unternehmen" als solches ist ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 1 I. Der Fall

Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet. Gläubigerin gerät in Insolvenz Im Lauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / Leitsatz

Klagt der Insolvenzverwalter einen nach Rechtshängigkeit abgetretenen Anspruch des Insolvenzschuldners ein, liegt mit Blick auf den Zessionar eine gesetzliche Prozessstandschaft gemäß § 265 Abs. 2 ZPO vor. Seine Rolle als Partei kraft Amtes ändert daran nichts. Das Eintreten der gesetzlichen Prozessstandschaft infolge Abtretung des klageweise geltend gemachten Anspruchs nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %‐Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a.F.)

Leitsatz Leistungen der sog. 24‐Stunden‐Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsstand bei Zahlungsansprüchen gegen Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG

Zusammenfassung Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG können am Sitz der Gesellschaft (Erfüllungsort) eingeklagt werden. Hintergrund: Zwei unterschiedliche Gerichtsbezirke Ein Insolvenzverwalter klagte gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH. Noch vor der Stellung des Insolvenzantrags hatten die Geschäftsführer für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsgemäße Erbringung der Einlage und deren Nachweis

Zusammenfassung Übernehmen Gesellschafter einer GmbH bei Gründung oder Kapitalerhöhung eine Stammeinlage, müssen sie diese Einlage tatsächlich zur freien Verfügung der Gesellschaft leisten. Wichtig ist, dass die Einlagenleistung sorgfältig dokumentiert wird. Sonst kann auch noch Jahre später drohen, dass der Gesellschafter die Einlage noch einmal erbringen muss. Hintergrund: ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juli 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im August 2012 wurde der Kläger wegen ausstehender Steuerforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Verwertungspflicht des Insolvenzverwalters (§ 208 Abs. 3)

Rn 21 Aus der Sicht des Insolvenzverwalters trifft § 208 Abs. 3 eine Regelung über die Frage, in welchem Umfang der Verwalter bei Masseunzulänglichkeit zur Verwertung der Masse verpflichtet bleibt. Anders als in den Fällen der Massearmut (vgl. § 207 Abs. 3) ist der Verwalter bei Masseunzulänglichkeit verpflichtet, die Masse weiterhin zu verwerten und zu verwalten. Der Antrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Anzeige des Insolvenzverwalters an das Insolvenzgericht

Rn 15 Die Erforderlichkeit einer Anzeige an das Insolvenzgericht hat den Zweck und damit weiterhin den Vorteil, dass hierdurch der Zeitpunkt des Eintritts der Masseunzulänglichkeit für alle Betroffenen transparent gemacht wird. Maßgeblich ist der Zugang der Anzeige des Verwalters beim Insolvenzgericht,[25] wobei § 130 BGB analog anzuwenden ist. Von der Anzeige an – und nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Anwendungsbereich

Rn 12 Nach seinem Wortlaut umfasst der Anwendungsbereich des Abs. 2 nur den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5), da nur auf diesen die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist. Gleichwohl gebietet der Sinn und Zweck der Vorschrift eine analoge Anwendung beim schwachen vorläufigen Insolvenzverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Verfahren des Gerichts

Rn 13 Grundsätzlich müssen angeordnete Sicherungsmaßnahmen unverzüglich aufgehoben werden, wenn der Anordnungszweck entfallen ist (s. o. Rn. 6). In seinem Anwendungsbereich (s.o. Rn. 12) verpflichtet § 25 Abs. 2 jedoch das Insolvenzgericht, die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zurückzustellen, bis der Verwalter die entstandenen Kosten und die von ihm begründeten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Abwicklung der vorläufigen Insolvenzverwaltung (Abs. 2)

Rn 11 War gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und ein (starker) vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so muss dem damit gemäß § 22 Abs. 1 verbundenen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Aufgrund des Übergangs der Verwaltungs- und Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Berichtigung der Verfahrenskosten

Rn 23 Die von § 25 Abs. 2 in Bezug genommenen "Kosten" sind die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens in Anlehnung an § 54, mithin die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses. Wird ein Eröffnungsbeschluss vom Beschwerdegericht aufgehoben, gehören zu den Verfahrenskosten auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Praxis

Rn 30 In der praktischen Anwendung birgt die Vorschrift des § 25 Abs. 2 eine Fülle von Problemen, weil die fehlende Regelung der zeitlichen Abfolge zu Unsicherheiten im Vorgehen führt.[77] Vor diesem Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift erhoben worden.[78] Zur Reduzierung der Unsicherheit ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen vorläufigem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst in Abs. 1, dass die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen in gleicher Weise bekannt zu machen ist wie deren Anordnung und verweist zu diesem Zweck auf § 23. Darüber hinaus soll über Abs. 2 eine sachgerechte Beendigung der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwaltung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5) sichergestellt werden.[1] F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend. (2) 1Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser vor der Aufhebung seiner Bestellung aus dem von ihm verwalteten Vermögen die entstandenen Kosten zu ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.4.2 Zustellung an die Massegläubiger (§ 208 Abs. 2 Satz 2)

Rn 28 Andererseits ist § 208 Abs. 2 Satz 2 so zu verstehen, dass die gesonderte Information der Massegläubiger ebenfalls vom Gericht zu bewirken ist. Dabei hat es den vom Insolvenzverwalter beigefügten aktuellen Insolvenzstatus (Rn. 17) weiterzuleiten. Der Verwalter hat diese Tätigkeit des Insolvenzgerichts insofern zu unterstützen, als er eine vollständige Liste aller bishe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Erfüllung der Verbindlichkeiten

Rn 19 Verbindlichkeiten i. S. v. § 25 Abs. 2 sind zunächst die vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Ansprüche, die für den Fall der Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1) darstellen würden.[43] Umfasst sind auch Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter die Gegenleistung in Anspruch genommen hat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Forderungen, bei deren Gegenforderungen der Verwalter Erfüllung verlangt (§ 209 Abs. 2 Nr. 1)

Rn 10 Wählt der Verwalter bei einem gegenseitigen Vertrag nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Erfüllung, so liegt eine Neumasseverbindlichkeit i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 vor. Hat beispielsweise der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Kaufvertrag geschlossen, der von beiden Seiten noch nicht erfüllt wurde, und wählt der Insolvenzverwalter erst nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Rechtsmittel bei Anordnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 2)

Rn 4 Für den Fall, dass das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung anordnet, regelt § 204 Abs. 2 Satz 1 eine Zustellung des Beschlusses an den Insolvenzverwalter, den Schuldner und gegebenenfalls an den antragstellenden Gläubiger. Rn 5 Dem Schuldner steht gegen den anordnenden Beschluss gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 die sofortige Beschwerde zu; § 11 Abs. 1 RPflG. Nur er ist du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Rechtsbehelfe bei Ablehnung der Nachtragsverteilung (§ 204 Abs. 1)

Rn 1 Wird eine beantragte Nachtragsverteilung vom Insolvenzgericht abgelehnt, ist der Ablehnungsbeschluss gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 dem jeweiligen Antragsteller gemäß § 8 zuzustellen. Antragsberechtigt sind nach § 203 Abs. 1 der Insolvenzverwalter und die Insolvenzgläubiger. Rn 2 § 204 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Antragsteller im Falle des ablehnenden Beschlusses die Möglichkeit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.3 Verteilung bei unzulänglichem Schuldnervermögen

Rn 25 Wie bereits ausgeführt (s. o. Rn. 20 und Rn. 23), darf der vorläufige Insolvenzverwalter das Verfahren auch dann nicht fortführen, wenn das zur Verfügung stehende Schuldnervermögen nicht ausreicht und er die Hoffnung hegt, die Teilungsmasse ließe sich so vergrößern. Nicht befriedigte Gläubiger müssen sich nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich an den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 32 Graeber, Die notwendige Absicherung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZInsO 2013, 2083; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Anwendung des § 25 Abs. 2 InsO auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, DZWiR 2003, 309; Haarmeyer, Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens und das besondere Abwicklungsverfahren nach § 25 InsO, ZInsO 2000, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubiger die Verteilung beantragt hatte, diesem Gläubiger zuz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.4 Bekanntmachungspflicht des Insolvenzgerichts (§ 208 Abs. 2)

Rn 26 Dem Insolvenzgericht obliegt keine gesonderte Prüfungspflicht der vom Insolvenzverwalter festgestellten Masseunzulänglichkeit. Teilweise wird eine Schlüssigkeitsprüfung durch das Gericht verlangt.[38] Dem Gericht obliegt jedoch die Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit. 4.4.1 Öffentliche Bekanntmachung (§ 208 Abs. 2 Satz 1) Rn 27 Das Insolvenzgericht hat einerseits na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Anwendbarkeit

Rn 2 Nach seinem Wortlaut und der systematischen Stellung findet § 208 nur Anwendung im eröffneten Insolvenzverfahren. Dieselbe Sachlage (keine ausreichenden Mittel, alle sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen) kann jedoch schon im Antragsverfahren eintreten, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 208 und 209 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Verwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Feststellung

Rn 6 Die Feststellung des Tatbestands der Masseunzulänglichkeit und seine Anzeige an das Insolvenzgericht obliegen dem Insolvenzverwalter, der insoweit allein zuständig ist.[7] Die InsO hat damit nicht die ursprüngliche Konzeption des RegE übernommen, welcher die gerichtliche Feststellungskompetenz vorsah. Um die Belastung der Insolvenzgerichte zu reduzieren,[8] hat der Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Wirkung

Rn 10 Die Bekanntmachung der Aufhebung wirkt lediglich deklaratorisch. Die Wirksamkeit der aufgehobenen Sicherungsmaßnahmen entfällt mithin unabhängig von deren Bekanntmachung mit dem Erlass (oder der Verkündung) des entsprechenden gerichtlichen Beschlusses ex nunc (vgl. die Kommentierung zu § 21 Rn. 106).[18] Ausnahmsweise können dem vorläufigen Insolvenzverwalter eingeräum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Überanspruchsmäßige Befriedigung

Rn 25 Wird ein Massegläubiger, der infolge der Masseunzulänglichkeit nur anteilige oder gar keine Befriedigung zu beanspruchen hatte, weitergehend befriedigt, so stellt sich die Frage, ob dieser Betrag zurückgefordert werden kann. Keine weitergehende Befriedigung i. d. S. liegt vor, wenn Ansprüche von Massegläubigern entsprechend deren Fälligkeit vor Anzeige der Masseunzulän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.4 Rechnungslegung

Rn 27 Schließlich hat der vorläufige Verwalter nach Erfüllung der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten über seine Geschäftsführung Rechnung zu legen (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 66). Wegen der unglücklichen Pauschalverweisung ist allenfalls fraglich, ob dies gegenüber dem Schuldner zu geschehen hat (etwa bei einer Unternehmensfortführung) oder gegenüber dem Insolvenzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. 2Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Regelungszweck

Rn 1 § 209 dient vordergründig der Abwicklung von Verfahren, deren Insolvenzmasse nach § 208 vom Verwalter für unzulänglich befunden wurde. Sind zwar die Verfahrenskosten gedeckt, ist der Verwalter jedoch nicht in der Lage, sämtliche sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 zu begleichen, ist formal die Masseunzulänglichkeit nach § 208 anzuzeigen. Die Massegläubiger i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3 Ansprüche aus weitergeführten Dauerschuldverhältnissen (§ 209 Abs. 2 Nr. 3)

Rn 14 In Ergänzung zu § 209 Abs. 2 Nr. 2 bestimmt § 209 Abs. 2 Nr. 3, dass auch dann eine Neumasseverbindlichkeit vorliegt, wenn der Verwalter die Dauerschuldbeziehung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit fortsetzt und die Gegenleistung in Anspruch nimmt. Die Frage der Kündigung (Rn. 12) stellt sich in diesem Fall nicht mehr. Beschäftigt z. B. der Insolvenzverwalter Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2017, Geltendmachung ... / Sachverhalt

Der jetzige Kl. zu 1 ist der Insolvenzverwalter der früheren Kl. zu 1 (Schuldnerin). Diese ist aufgrund einer Rechtsnachfolge VN einer bei der Bekl. abgeschlossenen D&O-Versicherung, in der den versicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall zugesagt ist, dass sie wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Verfahrenskosten (§ 209 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 7 Zuerst sind die in § 54 aufgezählten Masseverbindlichkeiten zu begleichen, also die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Diese Ansprüche müssen vom Verwalter in vollem Umfang befriedigt werden, andernfalls handelt es sich nicht um einen Fall der Mas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Wirkungen

Rn 28 Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Zeit seiner Bestellung behalten auch danach uneingeschränkte Wirksamkeit für den Schuldner. Dies dürfte sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 2 ableiten lassen.[72] Im Kollisionsfall mit Verfügungen des Schuldners gehen die Verfügungen des vorläufigen Verwalters vor.[73] Rn 29 Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Verteilungsschlüssel bei Masseunzulänglichkeit

Rn 2 Das Verteilungsverfahren teilt die bestehenden Ansprüche zunächst in drei Klassen ein. Die Kosten des Verfahrens, die Neumasseverbindlichkeiten sowie die Altmasseverbindlichkeiten. Eine nachfolgende Klasse erhält nur dann Zahlungen, wenn die vorhergehende vollständig befriedigt wurde. Reicht die Masse hierzu nicht aus, kommt es innerhalb dieser Klasse zu einer quotalen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2017, Geltendmachung ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Prozessführungsbefugnis des Kl. verneint, da nach § 8.1. der AVB-O nur die versicherten Personen den Anspruch geltend machen könnten, wodurch die Regelung der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 VVG wirksam abbedungen sei." [10] Die Klage sei – wegen des Trennungsprinzips – auch unbegründet, solange im Haftpflichtprozess nicht die Haftung der versicherten Persone...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln – § 33 Absatz 1 des Postgesetzes –) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft

Leitsatz Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten. Normenkette § 73 Satz 1 AO, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG S...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universal­dienstleistungen

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein "Anbieter von Universaldienstleistungen" im Sinne des Artikel 2 Nummer 13 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997, der die Leistungen des postali...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Widerruf der Zustimmung zur Veräußerung

Leitsatz Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war. Normenkette WEG § 12 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart (zustimmen muss der Verwalter). Im März 2016 verka...mehr