Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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FoVo 12/2017, Anforderungen... / 1 I. Der Fall

Vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter … Die Antragstellerin ist Inhaberin der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Aus der Grundschuldbestellungsurkunde will die Antragstellerin die Zwangsvollstreckung betreiben. Nachdem über das Vermögen des Eigentümers des Grundstücks das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, erteilte Notar D. der Antragstellerin ein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Überschaubare Vermögensverhältnisse (e)

Rn 33a Dieses weitere Regelbeispiel eines Vergütungsabschlages wurde durch das "Verkürzungsgesetz"[138] eingefügt und gilt nach den entsprechenden Übergangsregelungen für alle ab dem 01.07.2014 beantragte Insolvenzverfahren. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das weitgehend in das Regelinsolvenzverfahren integriert wu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Überschaubare Vermögensverhältnisse (e)

Rn 33a Dieses weitere Regelbeispiel eines Vergütungsabschlages wurde durch das "Verkürzungsgesetz"[138] eingefügt und gilt nach den entsprechenden Übergangsregelungen für alle ab dem 01.07.2014 beantragte Insolvenzverfahren. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das weitgehend in das Regelinsolvenzverfahren integriert wu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Fortgeschrittene Masseverwertung (b)

Rn 27 Ein weiteres Abschlagskriterium enthält die Regelung in § 3 Abs. 2 Buchst. b) für den Fall, dass die Insolvenzmasse bei Amtsübernahme durch den Verwalter bereits zu einem wesentlichen Teil verwertet war. Dies wird i. d. R. nur vorkommen, wenn im Verfahren ein Verwalterwechsel stattfindet. Nicht anwendbar ist die Vorschrift dagegen auf die Fälle, in denen ein vorläufige...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Unternehmensfortführung und Hausverwaltung (b)

Rn 11 Einen zwingenden Zuschlag normiert § 3 Abs. 1 Buchst. b) für den Fall, dass der Verwalter das Unternehmen des Schuldners fortgeführt oder Häuser verwaltet hat. Dabei steht nur der Zuschlag für eine Unternehmensfortführung in Zusammenhang mit der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b). Mit der Möglichkeit eines Zuschlags über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch...mehr

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FoVo 12/2017, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Grundschuldurkunde als Vollstreckungstitel Die Zwangsvollstreckung findet nicht nur aus Endurteilen statt. Vielmehr kann sie auch aus den weiteren Vollstreckungstiteln nach § 794 Abs. 1 ZPO betrieben werden. Sie findet ferner statt aus Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder von einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen F...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wennmehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten (a)

Rn 6 Mit der Regelung normiert die InsVV einen weiteren Bereich, in dem sich mit Absonderungsrechten belastete Massegegenstände als vergütungsrelevant herausstellen, nachdem diese über die Kostenbeiträge des § 171 InsO bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG bereits die Insolvenzmasse nach § 1 Abs. 1 erhöhen, unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bei der Berechnungsgrundlage be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Degressionsausgleich (c)

Rn 13 Der Zuschlagstatbestand des § 3 Abs. 1 Buchst. c) bezieht sich auf die in den oberen Vergütungsstufen der Berechnung der Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 verankerte stärkere Degression im Vergleich zur Vorgängerregelung. Zu dieser Verstärkung der Degression sah sich der Verordnungsgeber nach spektakulären Einzelfällen mit exorbitant hohen Vergütungen, die angeblich völli...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Vorzeitige Beendigung (c)

Rn 29 Der Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2 Buchst. c) ist gegenüber der Vorgängerregelung in der VergVO um den Fall der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts ergänzt worden. Hinsichtlich der möglichen Fälle der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts darf auf die Kommentierung zu § 56 InsO [124] verwiesen werden. In Betracht kommt hier die Abwahl des Verwalters nach § 5...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Große Masse, geringer Aufwand (d)

Rn 32 Dieses Abschlagskriterium ist gewissermaßen das Gegenstück zu der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 Buchst. c). Damit verfolgt der Verordnungsgeber das Ziel, in Ausnahmefällen die bereits in die Berechnung der Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 einfließende starke Degression weiter zu verstärken. Rn 33 Voraussetzung dieses Minderungskriterium ist das Vorliegen einer großen In...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Belastungen im arbeitsrechtlichen Bereich (d)

Rn 19 Mit der Regelung in § 3 Abs. 1 Buchst. d), wird für das Insolvenzverfahren ausdrücklich klargestellt wird, dass – wie schon in der früheren Konkurspraxis – für eine erhebliche Inanspruchnahme des Verwalters durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen ein Zuschlag zu gewähren ist. Als Beispiele werden die Bereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan ausdr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.6 Sonstige Abschlagskriterien

Rn 34 Ebenso wie § 3 Abs. 1 enthält auch § 3 Abs. 2 keine abschließende Regelung, sondern Regelbeispiele, wie aus der Verwendung des Begriffs "insbesondere" hervorgeht. Als weiteres ungeschriebenes Abschlagskriterium ist in § 3 Abs. 2 die Entlastung des Insolvenzverwalters durch Delegation seiner Aufgaben im Rahmen von Dienstverträgen zu Lasten der Masse hineinzulesen. Dies ...mehr

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Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten werden von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst. 2. Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden. Der Verrechnung stehen eine dem Insolvenzverfahren immanente sog. Haftungsbeschränkung bzw. eine E...mehr

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Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. Normenkette § 240, § 224 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 AO, § 143, § 144 InsO Sachverhalt Über das Vermögen des A eröffnete das Amtsgericht X mit Beschluss im Mai 2013 das Insolve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz 1. Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks. 2. Die "Anschaffung" eines Erbbaurechts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass das Recht im Zeitpunkt der Übertragung bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Re...mehr

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AGS 11/2017, Umsatzsteuer a... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der A. GmbH wurde vor dem LG ein selbstständiges Beweisverfahren geführt. Über das Vermögen der A. GmbH sodann das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. X zum Insolvenzverwalter bestimmt. Dem Insolvenzverwalter wurde durch Beschluss des LG Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten, des Antragstellers, bewilligt. Zahlungsraten wur...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§§ 574 Abs. 1 Nr. 2, 575 ZPO) ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht gemeint, dem Beklagten zu 3) stehe lediglich ein Anspruch auf Ersatz der hälftigen Kosten zu, § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO. 1. Zu Unrecht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Beklagten zu 3) u. 4)...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsbeschwerdeführer (im Folgenden auch: Beklagter zu 3)) wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Kläger und Rechtsbeschwerdegegner nahm den beschwerdeführenden Rechtsanwalt und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden auch: Beklagte zu 4)), deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Rechtsbeschwerdeführer ist, erfolglos auf Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.8 Entstehung eines veräußerungsgleichen Gewinns oder Verlusts nach § 17 Abs 4 S 1 EStG

Tz. 515 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Feststellung, ob und in welcher Höhe ein Verlust nach § 17 Abs 4 EStG angefallen ist, liegt eine stichtagsbezogene Gewinn- bzw Verlustermittlung eigener Art zugrunde (s Tz 235 ff, weiter s Centrale-Gutachtendienst; GmbHR 1997, 643). Ein Gewinn aus der Rückzahlung von stlichem Einlagekonto entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der GA (s § 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.8 Zwangsweise Veräußerung

Tz. 116 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Anteilsveräußerung iSd § 17 EStG ist auch dann stpfl, wenn der AE die Anteile zwangsweise abgeben muss (s Urt des BFH v 10.12.1969, BStBl II 1970, 310). Beispiele: Zwangsversteigerung, Veräußerung durch Sicherungsnehmer, Veräußerung durch den Insolvenzverwalter oder durch den Pfandgläubiger.mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Schuldner und ein unterhaltsberechtigtes Kind Am 9.7.2014 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, der einem minderjährigen Kind aus erster Ehe zum Unterhalt verpflichtet ist. Von seiner zweiten Ehefrau hat sich der Schuldner getrennt und zahlt ihr keinen Unterhalt, weshalb deren Nichtberücksichtigung nach § 850c ZPO gerichtlich besch...mehr

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Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit?

Leitsatz Eine bloße (wissentliche) Duldung der Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter gilt nicht als verwalten bzw. verwerten der Insolvenzmasse gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Diesbezügliche Umsatzsteuerschulden entstehen nicht als Masseverbindlichkeiten. Sachverhalt Streitig ist die Behandlung von Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit. Mit Beschluss vom 22.10.2...mehr

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Erbringung der Haftungseinlage durch Gläubigerbefriedigung

Zusammenfassung Der Kommanditist kann seine Haftungseinlage vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Befriedigung von einzelnen Gesellschaftsgläubigern erbringen. Er wird damit auch im Verhältnis zu anderen Gläubigern von seiner Haftung nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe des Nennbetrags der getilgten Forderung frei. Hintergrund Der Beklagte war Kommanditist einer insolvente...mehr

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Jansen, SGB X § 65 Zustellung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1999 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsakts an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. ders., Die öffentliche Zustellung im Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, ZfSH/SGb 1996 S. 16. ders., Das Zustellungsverfahren der Sozialversicherungsträger und Behörden sowie der ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 Der Insolvenzverwalter als Überwachender

Rn 12 § 261 Abs. 2 statuiert die Pflicht des Insolvenzverwalters, während der Überwachung Rechenschaft abzulegen. § 261 Abs. 2 Satz 2 erlaubt es dem Gläubigerausschuss, soweit ein solcher bestellt ist, und dem Gericht, jederzeit einen Zwischenbericht oder einzelne Auskünfte vom Verwalter zu verlangen. Hier finden sich die Grundsätze aus § 58 Abs. 1 Satz 2, § 69 wieder, so da...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 261 Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Gesetzestext (1) 1Die Überwachung ist Aufgabe des Insolvenzverwalters. 2Die Ämter des Verwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses und die Aufsicht des Insolvenzgerichts bestehen insoweit fort. 3 § 22 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) 1Während der Zeit der Überwachung hat der Verwalter dem Gläubigerausschuß, wenn ein solcher bestellt ist, und dem Gericht jährlich über de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Befugnisse des Überwachenden

Rn 8 Nach § 261 Abs. 1 Satz 3 hat der Insolvenzverwalter im Falle der Überwachung der Planerfüllung die einem vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 3 (Einzelheiten siehe dort) zustehenden Rechte, also die Berechtigung, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners zu nehmen ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Fiktion der fortbestehenden Ämter

Rn 5 Während normalerweise mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens auch die Ämter der Beteiligten erlöschen (§ 259 Abs. 1), durchbricht § 261 Abs. 1 Satz 2 diesen Grundsatz, wenn der Plan die Überwachung durch den Verwalter anordnet. Obwohl das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, behält der Verwalter in diesen Fällen sein Amt und die damit verbundenen Rechte und Pflichten...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Umfang der Überwachung

Rn 2 Die Überwachung der Planerfüllung ist grundsätzlich dem Insolvenzverwalter zugewiesen, wenn der Plan nichts anderes bestimmt. Bei angeordneter Eigenverwaltung obliegt die Planüberwachung grundsätzlich dem gerichtlich bestellten Sachwalter (§ 284 Abs. 2). Durch die Aufnahme einer Klausel in den Insolvenzplan, kann der Umfang der Überwachung detailliert ausgestaltet werde...mehr

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zerb 10/2017, Methodische G... / 3.4.4

4. Der heutige Gesetzeszweck ist maßgeblich von den heutigen Anforderungen an den Testamentsvollstrecker bestimmt. Mit der Dynamik und stetigen Entwicklung eines Nachlasses vor allem bei der Dauer- bzw. Verwaltungsvollstreckung sind für den Testamentsvollstrecker umfangreiche Pflichten mit strengen Anforderungen an die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung verbunden, die sich am...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Ein Sachwalter als Überwachender

Rn 14 Entsprechend der oben vertretenen Auffassung (Rn. 7), dass der Sachwalter auch der Kontrolle des Insolvenzgerichts unterliegen kann, gilt die Berichtspflicht grundsätzlich vorbehaltlich einer anderen Planregelung auch im Falle der Überwachung durch einen Sachwalter. Rn 15 Eine direkte Anwendung des § 60 kommt bei Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung des Sachwalters ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Die Überwachung ist Aufgabe des Insolvenzverwalters. 2Die Ämter des Verwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses und die Aufsicht des Insolvenzgerichts bestehen insoweit fort. 3 § 22 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) 1Während der Zeit der Überwachung hat der Verwalter dem Gläubigerausschuß, wenn ein solcher bestellt ist, und dem Gericht jährlich über den jeweiligen...mehr

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Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

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Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Grundsatz der anteiligen Tilgung

Leitsatz 1. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs‐ und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrä...mehr

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

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Vorrang der Inanspruchnahme des Gesellschafters bei einer Gesellschaftersicherheit

Zusammenfassung Der Gesellschafter muss einen Gläubiger, dem er eine Gesellschaftersicherheit gewährt hat, in der Insolvenz der Gesellschaft vorrangig befriedigen. Wird das (auch) durch den Gesellschafter besicherte Darlehen mit Mittel der Gesellschaft zurückgeführt, ist dies dem Gesellschafter gegenüber anfechtbar gem. § 135 Abs. 2 InsO, d.h. er muss einen Betrag in Höhe de...mehr

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Gegenleistungen können bei Gläubigerinteresse entgegengehalten werden

Zusammenfassung Gegenleistungen können der Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG entgegengehalten werden, wenn sie für eine Verwertung im Interesse der Gläubiger geeignet sind. Auf einen zeitlichen Zusammenhang kommt es hierbei nicht an. Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife gem. § 64 S. 1 GmbHG entfällt, soweit dem Gesellschaftsvermög...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Überwachung durch den Insolvenzverwalter

Rn 8 Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass im Plan zwar eine Kontrolle vorgesehen ist, aber keine Vereinbarungen über deren Durchführung im Einzelnen getroffen wurden, mit den §§ 261 bis 266 ein Regelüberwachungsmodell geschaffen. Rn 9 Nach den dortigen Regelungen bleibt der Insolvenzverwalter bis zur Aufhebung der Überwachung im Amt. Da damit neben seinen Rechten auch seine...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.5 Freigabe des Vermögens aus selbstständiger Tätigkeit

Rn 155 Der Insolvenzverwalter muss sich entscheiden, ob er das Vermögen, das der Schuldner aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, freigeben möchte, um damit auch die Masse vor einer möglichen Inanspruchnahme zu schützen. Eine Freigabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Schuldner. Die Freigabe erfasst keinen konkreten Gegenstand, wie die echte Freigabe, sondern eine...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.8 Unwirksamkeit der Freigabeerklärung

Rn 164 Die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 kann durch Beschluss des Insolvenzgerichts nachträglich aufgehoben werden.[373] Das Insolvenzgericht wird dabei allerdings nur auf Antrag des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung tätig. Das Gesetz enthält keine Vorgaben, ob der Antrag der Gläubigerorgane ausreichend begründet werden muss. Nach allgem...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.7 Anzeigepflicht gegenüber dem Gericht

Rn 161 Die nach Abs. 2 Satz 2 durch den Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner erklärte Freigabe ist nach Abs. 3 Satz 1 dem Insolvenzgericht gegenüber anzuzeigen. Form- und Fristvorgaben bestehen für die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht nicht. Die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht hat keine konstitutive Wirkung.[366] Vielmehr soll die Anzeige der Freigabe gege...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.9 Haftungsfragen

Rn 168 Im Zusammenhang mit der Freigabe des schuldnerischen Vermögens kommt eine Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 grundsätzlich nicht in Betracht, selbst wenn der Insolvenzverwalter die Freigabeerklärung nicht abgibt. Denn etwaige Masseverbindlichkeiten werden insofern nicht allein durch das Unterlassen des Insolvenzverwalters begründet, so wie dies bei unterlassene...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.9 Sanktionen und Haftung bei Nichterfüllung

Rn 60 Dem Insolvenzverwalter obliegt im Hinblick auf den zur Insolvenzmasse gehörenden Geschäftsbetrieb ab Verfahrenseröffnung die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung. Die Aufstellung des Jahresabschlusses, dessen Feststellung, die Prüfung desselben sowie die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Dokumente unterliegen zudem bestimmten Fristen. Kommt der Insolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.2 Hintergrund der Regelung

Rn 149 Mit der gesetzlichen Neuregelung beabsichtigte der Gesetzgeber, Konfliktpotential zwischen dem selbstständig tätigen Schuldner sowie dem Insolvenzverwalter zu entschärfen sowie die Masse vor Masseverbindlichkeiten, die eng mit der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners verbunden sind, zu schützen. Die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zu der Neufassung von § 35...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Pflichten in Bezug auf die bisherige Buchführung und Rechnungslegung

Rn 66 Wie auch in Bezug auf die handelsrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten gilt, dass die steuerrechtlichen Pflichten erst ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und zu erfüllen sind. Namentlich hat der Insolvenzverwalter nicht auch solche steuerlichen Pflichten des Schuldners zu erfüllen, die sich auf abgeschlossene Veranlagungs...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.8 Sanktionen, Haftung des Verwalters

Rn 88 Erfüllt der Insolvenzverwalter nicht die ihm obliegenden steuerrechtlichen Pflichten, kann ihn die Finanzbehörde in gleicher Weise wie den Schuldner selbst sanktionieren. Dementsprechend können gegen ihn zur Bewirkung einer Anmeldung, zur Abgabe einer Steuererklärung und zur Vorlage von Jahresabschlüssen Zwangsmittel gemäß §§ 328 ff. AO angedroht, festgesetzt und volls...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Systematik und Regelungszweck

Rn 1 § 35 definiert den gesetzlichen Umfang des Insolvenzbeschlags und damit die Reichweite der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters gemäß § 80.[1] Der Insolvenzbeschlag umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners (§ 35 Abs. 1). Die Vorschrift trennt systematisch zwischen Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzve...mehr