Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Niederlegung des Plans auf der Geschäftsstelle

Rn 2 Der Insolvenzplan ist nebst Anlagen (Vermögensübersicht sowie Ergebnis- und Finanzplan nach § 229, Erklärungen von Schuldner, Gesellschaftern, Gläubigern und/oder Dritten gemäß § 230) und Stellungnahmen (§ 232) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts auszulegen. Während Plan und Anlagen noch am Tag der Weiterleitung zur Stellungnahme (§ 232) niederzulegen sind, wer...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach den gesetzgeberischen Intentionen soll die Vorschrift sicherstellen, dass Verfügungsbeschränkungen des Schuldners dem Geschäftsverkehr bekannt werden.[1] Neben der Informationswirkung dient die Veröffentlichung vor allem auch der Vermeidung gutgläubigen Rechtserwerbs, z. B. bei Leistungen an den Schuldner nach Anordnung der Verfügungsbeschränkungen, da die Gutglaub...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers

Rn 11 Damit die Regelungen von § 27 Nr. 1 bis 4 ArbnErfG zur Anwendung kommen können, muss über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Das meint neben einem Regelverfahren auch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.[43] Indem die Vorschrift allein auf die Verfahrenseröffnung rekurriert, wird zugleich deutlich, dass sie im Insolvenzeröf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Sonstige Mitteilungspflichten

Rn 33 Weitere Mitteilungspflichten des Gerichts finden sich in den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi). Die insolvenzrechtlich relevanten Vorschriften wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.10.2014 geändert und finden sich nunmehr im Abschnitt IX. Dieser regelt eine Mitteilungspflicht für Sicherungsmaßnahmen in folgenden Fällen: Bestellung eines vorläufigen Insolve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Rechte an Gegenständen

Rn 3 Der Begriff "Rechte an Gegenständen" umfasst neben Rechten an Sachen auch unkörperliche Gegenstände. Das folgt aus einem Umkehrschluss zu § 90 BGB. Der Gegenstandsbegriff i. S.v. Satz 1 ist also weiter als der Sachbegriff des § 90 BGB. § 228 bezieht dementsprechend in seinen Anwendungsbereich Verfügungen über Forderungen,[1] Gesellschaftsanteile, immaterielle Rechte und...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen der gerichtlich angeordneten Verfügungsbeschränkungen (§ 24 Abs. 1)

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut erfasst die Regelung in § 24 Abs. 1 beide gesetzlich in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, d. h. sowohl das allgemeine Verfügungsverbot als auch den Zustimmungsvorbehalt. Nur die zuletzt genannte Beschränkung erfordert zwingend die gleichzeitige Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, dagegen gilt § 24 Abs....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Diensterfindung

Rn 7 Die Vorschrift regelt nur die Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers auf "Diensterfindungen". Hierunter sind nach der Legaldefinition von § 4 Abs. 2 ArbnErfG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen zu verstehen, die entweder aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Veröffentlichung sonstiger Sicherungsmaßnahmen

Rn 16 Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs. 1 besteht eine Veröffentlichungspflicht des Gerichts nur für die dort genannten Verfügungsbeschränkungen bei gleichzeitiger Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Da § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nicht auf § 30 Abs. 1 verweist und andererseits die bloße vorläufige Insolvenzverwaltung ohne Anordnung von Verfügung...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.4 Maßgeblicher Zeitpunkt (§ 81 Abs. 3)

Rn 13 An die Stelle des Tags der Verfahrenseröffnung tritt der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung. Diese tritt – wie bei allen vorläufigen Maßnahmen des § 21 – grundsätzlich im Zeitpunkt des Erlasses ein (vgl. die Kommentierung zu § 21 Rn. 106). Ob eine Verfügung zuvor oder danach erfolgt ist, hängt grundsätzlich nicht vom Eintritt des Verfügungserfolgs ab,...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.6 Rückgewähr der Gegenleistung (§ 81 Abs. 1 Satz 3)

Rn 19 Über die unbeschränkte Verweisung in § 24 ist auch § 81 Abs. 1 Satz 3 anwendbar. Hat daher der Dritte in Unkenntnis der unwirksamen Verfügung des Schuldners die ihm obliegende Gegenleistung bereits erbracht, so ist sie ihm zurückzugewähren. Für den Zeitraum nach Eröffnung des Verfahrens stellt § 81 Abs. 1 Satz 3 eine Selbstverständlichkeit dar, welche sich bereits aus ...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / 1. Verlust der Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit

Zu Recht weisen Lützenkirchen [15] und Roth [16] auch darauf hin, dass das Anwachsen des Anteils der nicht der Genossenschaft angehörenden Wohnungsnutzer zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann.[17] Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG sind Wohnungsbaugenossenschaften von der Körperschaftsteuerpflicht befreit.[18] Diese Befreiung besteht, so lange wie die Einnahmen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). Der Auszahlungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.1 Grundsatz

Rz. 29 Dritte, die nicht Adressaten des Verwaltungsakts sind, sind nur ausnahmsweise einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis ist nur dann gegeben, wenn der Verwaltungsakt ihnen gegenüber Rechtswirkungen oder einen Rechtsschein entfaltet. Sie müssen eine aus dem Verwaltungsakt erwachsende eigene Beschwer geltend machen können. Dies ist nur der Fall, wenn der Verwaltungsakt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4.2 Vollbeendigung

Rz. 14 Im handelsrechtlichen Sinn ist eine aufgelöste Personenhandelsgesellschaft regelmäßig voll beendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesamthandsvermögen vollständig abgewickelt ist. Auf die Löschung der Personengesellschaft im Handelsregister kommt es dagegen nicht an.[1] Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Liq...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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GmbH: Wirksame Erbringung der Resteinlagenschuld

Zusammenfassung Die Zahlung auf die Resteinlagenschuld muss dem Vermögen der Gesellschaft vollwertig, unbeschränkt und definitiv zufließen. Für diese Tatsachen trägt der einlagepflichtige Gesellschafter die Beweislast. Der bloße Nachweis des Mittelzuflusses ist nicht ausreichend. Hintergrund Der Beklagte hatte seine Gesellschaftsanteile an den neuen Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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Haftung für Zahlungen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes auch bei Kenntniserlangung als Geschäftsführer der Muttergesellschaft

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann für Zahlungen der Gesellschaft nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er die Erkenntnisse über den Eintritt eines Insolvenzgrundes nur als Geschäftsführer der an der Gesellschaft beteiligten Muttergesellschaft gewonnen hat. Hintergrund Der Beklagte war im Februar 2014 zum Geschäftsführer einer nunmehr insolventen GmbH beste...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2016

Überblick Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

Leitsatz 1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. 2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft. 3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berichtigung im Insolvenzfall

Leitsatz Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung. Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr. Das FA kann gegen eine abgetretene Forderung der Insolvenzmasse unter den Voraussetzungen des § 406 BGB auch gegenüber dem neuen Gläubiger die Aufrechnung erklären. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 201, § 203 InsO, § 215, § 406 BGB, § 226 AO Sachverhalt Zugun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerschulden: Verheimlichte Einnahmen begründen keine Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Ist der Schuldner ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter selbstständig tätig und vereinnahmt er entsprechende Beträge für sich, werden dadurch keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F. begründet. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuerschulden des Insolvenzschuldners Masseverbindlichkeiten darstellen und dami...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs (Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG)

Leitsatz Die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung. Normenkette § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 EStG 1997, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 133, § 157, § 314 Abs. 1 BGB, § 57 AktG, § 32a GmbHG Sachverhalt Der Kläger...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Pflichten des Insolvenzverwalters

Rn 45 Zunächst hat der Insolvenzverwalter die Pflicht, einen geltend gemachten Aussonderungsanspruch zu prüfen.[89] Hierbei handelt es sich um eine originäre Pflicht des Insolvenzverwalters. Der Zeitraum, in dem diese Prüfung durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht normiert. In mittleren Firmeninsolvenzverfahren wird ihm allgemein ein Zeitraum von zwei Monaten zugebilligt.[9...mehr

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zfs 12/2016, Bank: Insolvenzverwalterhaftung, ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2016, 336 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-89655-838-1

Der Rezensent war mehrere Jahre als verfahrensleitender Rechtsanwalt in Insolvenzverfahren von Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen jeglicher Größenordnung tätig. Er weiß daher: Die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters ist sozusagen "immer" mit einer Haftung verbunden – und zwar der persönlichen nach §§ 60, 61 InsO. Jüngst verschärfen sich die Haftungsrisiken: Immer k...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Im Rahmen einer Vollstreckung

Rn 15 Die Verwertung von unbeweglichem Vermögen erfolgt entweder im Wege der Zwangsversteigerung nach §§ 15 ff. ZVG oder durch die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG.[27] Nach § 165 kann auch der Insolvenzverwalter die Zwangsversteigerung betreiben. Rn 16 Ist die Zwangsvollstreckung bei Verfahrenseröffnung noch nicht anhängig, gilt: Ein absonderungsberechtigter Gläubiger, d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Im Rahmen einer freihändigen Verwertung

Rn 22 Daneben ist auch die freihändige Veräußerung des Grundstückes durch den Insolvenzverwalter möglich.[36] Dieser verkauft in Absprache mit den grundbuchbesicherten Gläubigern das Grundstück, wobei die grundbuchbesicherten Gläubiger gegen Zahlung eines vereinbarten Betrages die Löschungsbewilligung hinsichtlich ihrer Grundpfandrechte erklären. Rn 23 Bestehen zwischen dem S...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1.3 Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Rn 12 Eine weitere Unterform der Sicherungsabtretung ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel.[27] Rn 13 Ein einfacher Eigentumsvorbehalt gewährt ein Aussonderungsrecht. Aufgrund der Vereinbarung, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Vorbehaltsverkäufers steht, wäre jedoch die Verarbeitung durch den Vorbehaltskäu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Kostenverteilung bei mitversteigertem Zubehör

Rn 31 § 10 ZVG regelt außerhalb der Insolvenzordnung die Rangordnung der einzelnen Absonderungsberechtigten. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a ZVG sichert für die Insolvenzmasse auch im Falle einer Versteigerung die sonst in §§ 171 Abs. 1 Satz 1, 170 Abs. 1 geregelte Feststellungskostenpauschale.[50] Im Falle der freihändigen Veräußerung würde diese der Insolvenzmasse zustehen. Dies soll ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.3.2 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Rn 19 Beim einfachen Eigentumsvorbehalt findet die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung statt (§§ 929, 158 Abs. 1 BGB). Regelmäßig wird der Eigentumsvorbehalt bereits im Kaufvertrag vereinbart, kann aber auch erst bei der Lieferung vereinbart werden[37]. Der Insolvenzverwalter hat daher die Vertragsunterlagen und die Lief...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtsfolge

Rn 42 Die Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen erfolgt im Insolvenzverfahren nach §§ 166 ff. Bei gepfändeten beweglichen Gegenständen, die keinem besitzlosen Pfandrecht wie dem Vermieterpfandrecht unterliegen, wird der Gläubiger die Verwertung vornehmen, weil der Besitz des Insolvenzverwalters i. S. d. § 166 Abs. 1 Halbs. 2 nicht vorliegt.[107] Für ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Rn 7 Ein Unterfall der Sicherungsübereignung ist der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt erfolgt die Übereignung nicht nur aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des auf den konkreten Sicherungsgegenstand entfallenden Kaufpreises, sondern der Sicherungsgegenstand wird auch für weitere offene Forderungen des Vorbehaltsverkäufers z...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher Verwendungen

Rn 28 Ein Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher Verwendungen auf einem beweglichen Gegenstand führt zu einem Absonderungsrecht an diesem Gegenstand. Solche Zurückbehaltungsrechte ergeben sich aus § 273 Abs. 2 BGB und § 1000 BGB [61] , auf die sich eine Vielzahl von schuld-, sachen- und erbrechtlichen Vorschriften beziehen. So beziehen sich §§ 994, 996; §§ 292, 944; §§ 850, 99...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.3 Direktversicherungen

Rn 32 Häufig schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer bzw. sonstigen dienstvertraglich Verbundenen eine Direktversicherung ab. Ob ein Aussonderungsrecht an dieser Direktversicherung besteht, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag. Ist in diesem ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, besteht für den Dritten ein Aussonderungsrecht.[57] Ist das Bezugsrecht wid...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3.3 Erlöschen des Vermieterpfandrechts

Rn 37 Das Vermieterpfandrecht erlischt nach § 526 a BGB ersatzlos mit der Entfernung der eingebrachten Sache aus den Mieträumlichkeiten.[98] Geschieht die Entfernung vor Insolvenzeröffnung und außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges, kann der Vermieter widersprechen und das Verfolgungsrecht nach § 562 BGB geltend machen. Gegenüber dem Insolvenzverwalter besteht dieses Wid...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsfolge (§ 52 Satz 2)

Rn 5 Die Forderung nimmt an der Verteilung jedoch nur dann teil, wenn auf die abgesonderte Befriedigung verzichtet wird[14] oder der Gläubiger insofern ausgefallen ist.[15] Bei einer Abschlagsverteilung ist der Ausfall glaubhaft zu machen (§ 190 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2), bei der Schlussverteilung ist er nachzuweisen (§ 190 Abs. 1 Satz 1).[16] Liegt das Verwertungsrecht beim A...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.1 Eigentum

Rn 11 Der Hauptanwendungsfall der Aussonderung ist das Eigentum Dritter. Schon im Insolvenzeröffnungsverfahren, spätestens jedoch nach Insolvenzeröffnung, verlangen Dritte die Herausgabe von Gegenständen, an dem sie Eigentumsrechte geltend machen. Regelmäßig richtet sich der Anspruch auf Herausgabe des Aussonderungsobjektes nach § 985 BGB , soweit der Schuldner Besitzer ist u...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Norminhalt

Rn 4 Über § 47 kann der Aussonderungsberechtigte seine Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Aufgrund seiner materiellen außerhalb des Insolvenzverfahrens geregelten Rechtsposition kann er entweder Herausgabe des Gegenstandes, oder aber Feststellung seines Rechtes begehren.[8] Zudem kann er sich gegen ein Herausgabeverlangen des Insolvenzverwalters zur Wehr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3.1 Entstehen des Vermieterpfandrechts

Rn 28 Das Pfandrecht entsteht mit dem Einbringen pfändbarer Sachen des Mieters bzw. Pächters, soweit ein gültiges Miet- bzw. Pachtverhältnis besteht.[78] Einbringen ist dabei das bewusste (wissentliche und willentliche[79]) Hineinbringen, Herstellen oder die Übernahme vom Vormieter bzw. Vorpächter, nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck.[80] Nicht als eingebracht gelten Ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.2 Einstellung der Zwangsverwaltung

Rn 40 § 153 b ZVG eröffnet dem Insolvenzverwalter ähnlich wie bei der Zwangsversteigerung die Möglichkeit, die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung zu betreiben. Hierzu muss er glaubhaft machen, dass die Fortsetzung der Zwangsverwaltung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschweren würde. Dies wird dann der Fall sein, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2.3 Einziehungsrecht

Rn 26 Vor Insolvenzeröffnung kann das Insolvenzgericht für Altforderungen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 anordnen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter zum Einzug der Forderungen berechtigt ist. Dann gelten §§ 170, 171 entsprechend.[58] Unterbleibt eine solche Anordnung und hat der Sicherungsgläubiger die Einziehung untersagt, unterliegen die Erlöse analog § 48 der Ersatza...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Norm bestimmt den Umgang mit Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Die vom Insolvenzverwalter beim Schuldner vorgefundenen Gegenstände sind zunächst einmal der sogenannten "Ist-Masse" zuzurechnen. In dieser befinden sich regelmäßig Gegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Hierbei kommt es nicht allein auf das dingliche Recht an, sondern im Sp...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.8 Ersatzabsonderung

Rn 21 Die Vorschrift des § 48 ist mangels sprechender Regelung in den §§ 49 ff. auf Absonderungsrechte entsprechend anwendbar.[42] Hierbei gelten die gleichen Grundsätze wie für die Ersatzaussonderung.[43] Rn 22 Eine Ersatzabsonderung findet zum Beispiel statt, wenn der Insolvenzverwalter Grundstückszubehör unberechtigt veräußert, welches dem Haftungsverband der Hypothek unte...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1.1 Miete von Geschäfts- oder Wohnräumen

Rn 14 Die Qualität der Ansprüche des Vermieters von Geschäfts- oder Wohnräumen auf Mietzahlung richtet sich nach den obigen Grundsätzen (§ 108 Abs. 3). Rn 15 Der Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung entsteht nach § 163 BGB in der Regel am Monatsanfang.[31] Daraus wird zum Teil gefolgert, dass die Miete für den Monat, in den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt, insg...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.7 Durchsetzung der Ersatzaussonderung

Rn 20 Die Klage auf Ersatzaussonderung richtet sich gegen den Insolvenzverwalter.[41] Sie kann sich entweder auf Abtretung des Anspruches auf die Gegenleistung oder Herausgabe des Erlangten richten.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.1 Einstellung der Zwangsversteigerung

Rn 34 § 30 d ZVG gibt dem Insolvenzverwalter das Recht, das Verwertungsrecht des Gläubigers zunächst zu blockieren, beispielsweise um Sanierungschancen zu wahren bzw. um die Masse besser verwerten zu können. Hintergrund der Regelung ist, dass der Inhaber des Grundpfandrechtes zunächst wie jeder andere Gläubiger des Insolvenzverfahrens "in einem Boot" sitzt und seine Partikul...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

1Ist ein Gegenstand, dessen Aussonderung hätte verlangt werden können, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner oder nach der Eröffnung vom Insolvenzverwalter unberechtigt veräußert worden, so kann der Aussonderungsberechtigte die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung verlangen, soweit diese noch aussteht. 2Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmass...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6 Zweite Ersatzaussonderung

Rn 19 Eine Ersatzaussonderung besteht auch für Fälle, in denen zunächst der Insolvenzschuldner bzw. Insolvenzverwalter unberechtigterweise Aussonderungsgut veräußert und dafür einen weiteren Gegenstand erlangt und im weiteren Verlauf diesen wiederum unberechtigterweise veräußert. Auch auf die zweite Veräußerung werden die Grundsätze der Ersatzaussonderung angewandt. Im Einze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 38 wird häufig missverstanden und nur verkürzt zitiert. Die Vorschrift trifft zwei Aussagen. Vordergründig legt sie den Zweck der Insolvenzmasse fest, die haftungsrechtliche Zuweisung der Massegegenstände an die Insolvenzgläubiger, und ist insoweit Auslegungshilfe für § 36.[1] Hintergründig enthält sie eine Legaldefinition des Insolvenzgläubigers. Durch diese Legaldefi...mehr