Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Sicherung am zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen

Rn 7 Des Weiteren muss die Sicherung an Vermögensgegenständen des Schuldners erlangt sein, die zur Insolvenzmasse gehören. Welches Vermögen dem Insolvenzbeschlag unterliegt, ergibt sich aus den §§ 35-37. Unberührt von den Wirkungen des § 88 bleiben deshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners. Als das wohl häufigste Beispiel wird bereit...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt die bisherigen Regelungen der §§ 152, 168 Nr. 1 KO, ohne inhaltlich Änderungen vorzunehmen. Sie gilt nur für nichttitulierte Forderungen. Durch sie wird gewährleistet, dass Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, bei Verteilungen von Quoten berücksichtigt werden. Nach 189 Abs. 1 kommt bei einer nicht festgestellten Forderung (vgl. § 179 A...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.2 Fehlerhafte Aufnahme in das Verzeichnis

Rn 36 Nimmt der Insolvenzverwalter einen Gläubiger zu Unrecht in das Verzeichnis auf und leistet eine Zahlung an diesen, so können die übrigen Gläubiger vom Verwalter den Betrag als Schaden beanspruchen, den sie, wäre es nicht zur Auszahlung an den Nichtberechtigten gekommen, zusätzlich erhalten hätten.[51] Auch hier kommt allerdings eine Kürzung des Anspruchs in Betracht, w...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rn 6 In das Verteilungsverzeichnis dürfen nur solche Forderungen aufgenommen werden, die angemeldet, geprüft und festgestellt worden sind.[8] Sofern Forderungen erst nachträglich angemeldet werden, müssen sie gemäß § 177 in einem besonderen Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Ungeprüfte Forderungen dürfen auch nicht mit der Maßgabe in das Verzeichn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1

Rn 2 Die in § 189 Abs. 1 normierte Zweiwochenfrist ist die zentrale Ausschlussfrist im Verteilungsverfahren, auf die in den nachfolgenden Paragraphen Bezug genommen wird. Sie ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, die weder von dem Insolvenzgericht (vgl. § 4 i. V. m. § 224 Abs. 2 ZPO) noch von den Parteien (vgl. § 4 i. V. m. § 224 Abs. 1 ZPO) geändert werden kann. Eine Wieder...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2.1 Bestrittene, aber titulierte Forderungen

Rn 15 In das Verzeichnis aufzunehmen sind solche bestrittene Forderungen, für die ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt. Gemäß § 179 Abs. 2 gehören zu den titulierten Forderungen auch Titel, die gemäß §§ 708 ff. ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt wurden, Vollstreckungsbescheide und mit einer Vollstreckungsklausel versehene Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), ebenso ...mehr

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zfs 3/2015, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Der Kl. war Insolvenzverwalter der Fa. … GmbH (im Folgenden: F). Seine gesetzliche Haftpflicht aus dieser Tätigkeit hatte er durch einen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag bei der Bekl. versichert. Nach § 4 Nr. 5 der diesem Vertrag zugrunde liegenden AVB sind Haftpflichtansprüche wegen Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung vom Versicherungssc...mehr

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FoVo 3/2015, Überobligatori... / 1 I. Der Fall

Erwerbsunfähigkeitsrente und weitere Einkünfte Die Schuldnerin bezog Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung als Altenpflegerin und einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Seniorenbetreuerin. Dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Zusammenrechnung ist sie mit dem Einwand begegnet, dass die Nebentätigkeiten überobligatorisch seien. Der Treuhän...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Aufrechnung mit Insolvenzforderungen des FA

Leitsatz 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm...mehr

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AGS 2/2015, Geltung der all... / 1 Sachverhalt

Durch Beschluss des AG ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A AG als Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Beschwerdegegner als Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Mit korrigierender Kostenrechnung hat das AG bei ihm einen Gerichtskostenvorschuss von EUR 67.504.368,00 angefordert, den es aus einem Gegenstandswert von 7,5 Mrd. EUR ermittelt hat. Der Betrag ist v...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Der vorliegende Rechtsstreit wurde durch Klagerücknahme beendet. Das LG hat die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt. Die Beklagte hat sodann beantragt, die von der Klägerin an sie zu erstattenden Kosten auf 1.826,65 EUR festzusetzen. In diesem Betrag war eine Terminsgebühr in Höhe von 727,20 EUR enthalten. Das LG hat die von der Klägerin an die Beklagte zu erstat...mehr

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AGS 2/2015, Geltung der all... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die weitere Beschwerde nicht begründet, denn das LG hat der Beschwerde zu Recht abgeholfen. 1. Zutreffend hat das LG die Beschwerde des Insolvenzverwalters für zulässig gehalten. Dabei ist es zu Recht von einer Beschwerde nach § 66 GKG ausgegangen. Denn eine Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung nach § 67 Abs. 1 GKG setzt einen förmlichen Geri...mehr

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Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

Zusammenfassung Der Bundesgerichtshof hat eine lange umstrittene Frage geklärt und die Rechtssicherheit für Geschäftsführer erhöht, die nach Eintritt der Insolvenzreife einer Gesellschaft den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wollen und hierfür Zahlungen leisten müssen. Hintergrund Fließen dem insolventen Unternehmen unmittelbar im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zahlung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Planvermögen

Tz. 30 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Als Planvermögen (plan assets) iSv. IAS 19 gelten langfristig angelegte Mitarbeiterfonds und qualifizierende Versicherungsverträge (qualifying insurance policies; vgl. Tz. 36). Die plan asset-Fähigkeit ist bei langfristig angelegten Mitarbeiterfonds nur dann gegeben, wenn:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Treuhandmodelle

Tz. 197 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 In der Praxis verbreitet sind Gestaltungen, mit denen privatwirtschaftlich eine Insolvenzsicherung von bestehenden Pensionszusagen erreicht werden soll; solche Gestaltungen finden sich bspw. auch zur Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten etc. Diese Modelle werden in der Praxis so ausgestaltet, dass sie gleichzeitig die Kriterien von...mehr

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Vorläufige Insolvenzverwaltung: Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten?

Leitsatz Die Qualifizierung offener Steuerforderungen als bevorrechtigte Masseforderungen (sog. Fiskus-Privileg) bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Regelung und lässt sich nicht über die Korrekturvorschrift des § 17 UStG lösen. Sachverhalt Der Kläger wurde mit Beschluss vom 14.5.2012 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der A-GmbH bestellt. Es wurde angeord...mehr

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Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bei früherer Organgesellschaft: Vorsteuerberichtigung beim ehemaligen Organträger

Leitsatz Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann vor Stellung des Insolvenzantrags nur gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige zahlungsunfähig ist. Anzeichen für eine Zahlungseinstellung ist z. B. die Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen (wenn diese für mehr als einen Monat nicht gezahlt wurden) sowie die Nichtzahlung von Versicherungspräm...mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass der Zahlung der Beklagten keine Erfüllungswirkung zukomme. Der Kläger sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ARB aktivlegitimiert. Ihm stehe aus § 44 Abs. 1 VVG das materielle Verfügungsrecht über die Forderung zu. § 44 Abs. 2 VVG sei durch § 15 ARB abbedungen. Zwar habe der Versicherungsnehmer nach § 45 VVG das formelle Verfügungsrecht, das n...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / I. Die vergütungsrechtliche Grundlage

Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist in § 63 InsO geregelt. Danach hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, da er – als eigenständiger Beruf[2] – mit seiner Tätigkeit öffentliche Interessen wahrnimmt, für die ihn der Staat aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Leistungen in Anspruch ...mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH, die bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. Die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sehen in § 15 Abs. 2 vor, dass für mitversicherte Personen die den Versicherungsnehmer betreffenden Bestimmun...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / III. Der Ausschluss einer Verzinsung

Im Rahmen der bisherigen Betrachtung in diesem Beitrag wurde festgestellt, dass ein Anspruch auf beschleunigte Bearbeitung bei der Vergütung des Verwalters besteht,[31] diese aber nicht immer umsetzbar sein wird, die Unterscheidung zwischen sachlicher und unsachgemäßer Verzögerung zudem schwer darzulegen sein wird. Während in Zivilverfahren – etwa im Rahmen der Bestimmungen ...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 1. Was bedeutet unverzüglich?

Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Damit soll die bereits erwähnte Problematik um die ungewisse Verwaltervergütung schnellstmöglich geregelt und erledigt werden und so für den in Vorwegleistung tretenden Insolvenzverwalter ein Stück Sicherheit eintreten. Unangemessene Wartezeiten oder sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerungen sollen dabei ausgeschlossen wer...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / b) Sachliche Zwänge

Nicht immer aber scheitert es an den sachlichen und personellen Ressourcen. In vielen Fällen bestehen auch Rechtfertigungsgründe, die eine Bearbeitung nicht "unmittelbar" zulassen. Über die dem Verwalter mit seinem Amt übertragenen Aufgaben hat das Gericht die Aufsicht zu führen und gegebenenfalls eine Disziplinargewalt auszuführen.[21] Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalter...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 4. Wie vorgehen?

Letztlich bietet sich keine echte Lösung an. Entweder der Insolvenzverwalter nimmt seinen Verlust hin oder er versucht, die Verzinsung geltend zu machen. Einen Anspruch wegen Amtspflichtverletzung wird er bereits aus Eigeninteresse (s.o.) kaum geltend machen. Zudem wird es ihm schwer fallen, eine solche nachzuweisen oder eine sachliche Verzögerung zu widerlegen. Bei der Verw...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / V. Fazit

Was die Verzinsung im insolvenzrechtlichen Vergütungsverfahren betrifft, scheiden sich die Gemüter. Betrachtet man die Vergütung des Insolvenzverwalters, so sind seine Beweggründe nachvollziehbar und legitim. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb sein Anspruch – es sei denn, er resultiert nicht aus der Masse, sondern aus der Staatskasse im Rahmen der meist endgültigen Stund...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 5. Vorschuss als "Lösung"

Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das Insolvenzverfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Der Vorschuss kann auch bis zur vollen Höhe gefordert werden. Zu beachten ist ...mehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / Sachverhalt

Die Kl. begehren für eine Einziehungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, welche sie bei der Bekl. von 1987 bis zur Vertragsbeendigung durch Kündigung im Jahre 2006 hielten und der die ARB 75 zugrunde lagen. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren insb. darüber, ob der Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetrete...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / I. Grundhonorar

Auf welcher Grundlage sich die Höhe des Grundhonorars des Sachverständigen bemisst, stellt eigentlich eine Black-Box dar, denn die Bemessung ist dem Sachverständigen selbst überlassen, da es an verbindlichen Vorgaben über die Preisgestaltung für die geleistete Tätigkeit mangelt, die für andere Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter) gesetzlich geregelt ist. Ins...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / Einführung

Gegenwärtig erhalten Treuhänder und Insolvenzverwalter ihre Vergütung errechnet aus einem bestimmten und gegliederten Prozentsatz aus der Insolvenzmasse oder – bei der Mindestvergütung – nach Zahl der Gläubigerköpfe. Eine Verzinsung des Anspruchs findet gegenwärtig überwiegend nicht statt. Die Literatur fordert sie, die Rechtsprechung hat sie ausgeschlossen. Sofern der Anspr...mehr

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AGS 12/2014, Streitwertaddi... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert zutreffend auf 36.405,67 EUR festgesetzt. 1. Die Bewertung der einzelnen Anträge lässt Rechts- und/oder Ermessensfehler nicht erkennen und wird von der Beschwerde auch nicht angegriffen, so dass sich weitere Ausführungen des Beschwerdegerichts hierzu erübrigen. 2. Zutreffend hat das ArbG auch die Werte des Bestandsschu...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / II. Der Anspruch auf "unverzügliche" Erfüllung

Wie unter I. geschildert besteht angesichts der berechtigten Interessen des Insolvenzverwalters ein Anspruch auf unverzügliche Erfüllung, sobald ein entsprechender Antrag auf Vergütung gestellt ist.[11] Unverzüglich bedeutet im juristischen Sprachgebrauch "ohne schuldhaftes Zögern". Deshalb hat das Gericht die Festsetzung mit der gebotenen Beschleunigung vorzunehmen.[12] In ...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / IV. Verzinsung im Ausnahmefall?

Teilweise wird – s.o. – von der Lit. eine Verzinsung angenommen. Dies wird auch von der herrschenden Lit. so gesehen.[37] Auch Holdt[38] sieht eine Verzinsungsmöglichkeit einerseits, einen unerträglichen Zustand bei regelmäßiger Verfahrensverzögerung andererseits. Er argumentiert, dass die Bestellung eines Insolvenzverwalters letztlich nichts anderes als die Inanspruchnahme ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

Leitsatz 1. Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.5.2013, IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2003, 759). 2. Wann eine Einkommensteuerforderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Nach dem Realisationsprinzip ist im F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Versteigerung als wertbegründendes Ereignis

Leitsatz Wird ein Grundstück kurz nach dem Bilanzstichtag zwangsversteigert, stellt der dabei erzielte Erlös nicht ein werterhellendes, sondern ein wertbegründendes Ereignis dar, das nicht auf den Wertansatz des Grundstücks in der letzten Bilanz zurückwirkt. Sachverhalt Über das Vermögen einer GmbH & Co. KG wurde 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter, d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO

Leitsatz 1. Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmas...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Liquidationsbesteuerung bei Insolvenzplanverfahren

Leitsatz Eine Liquiditätsbesteuerung nach § 11 KStG setzt die Auflösung und die tatsächliche Liquidation einer Körperschaft voraus; daran fehlt es bei einem Insolvenzplanverfahren. Sachverhalt Über das Vermögen einer AG wurde in 2009 ein Insolvenzverfahren eröffnet, das als sog. Insolvenzplanverfahren durchgeführt wurde. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in 2011 ist die ...mehr

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zfs 11/2014, Festlegung des... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das LG hat den Bekl. Zur Zahlung der vom Kl. Begehrten Teilsumme aus der Honorarforderung seines Verteidigers verurteilt. Die Revision bleibt ohne Erfolg. …" [9] II. Das Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. … [10] 1. a) Im Ansatz zutreffend geht das BG davon aus, dass sich allein durch die Insolvenz des VN an der materiellen Rechtsposition des...mehr

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zfs 11/2014, Festlegung des... / Sachverhalt

Der Kl. ist ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH, die bei der Bekl. einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. Die vereinbarten ARB sehen in § 15 Abs. 2 vor, dass für mitversicherte Personen die den VN betreffenden Bestimmungen sinngemäß gelten, der VN jedoch widersprechen kann, wenn eine andere mitversic...mehr

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Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes

Leitsatz Die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten KSt-Festsetzung gemäß § 164 Abs. 2 AO ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplanes, der die vom FA angemeldete und im Prüfungstermin vom Steuerpflichtigen nicht bestrittene KSt-Forderung erfasst, nicht mehr zulässig. Normenkette § 164 Abs. 2, § 251 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 AO, § 254 Ab...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Begründung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Rn 54 Der Wortlaut des Abs. 2 bezieht sich auf Verbindlichkeiten, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründet wurden. Der Wortlaut ist zwar nicht identisch mit dem Wortlaut des Abs. 1 ("durch Handlungen des Insolvenzverwalters … begründet werden"), in teleologischer Hinsicht sind jedoch die gleichen Kriterien anzuwenden. Hier wie dort dient die Kompetenz zur Begründung ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter (1) Der Insolvenzverwalter hat dem ausländischen Verwalter unverzüglich alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des ausländischen Verfahrens Bedeutung haben können. Er hat dem ausländischen Verwalter Gelegenheit zu geben, Vorschläge für die Verwertung oder sonstige Verwendung des inländischen Vermögens zu unterbreiten. (...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / § 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

(1) Der Insolvenzverwalter hat dem ausländischen Verwalter unverzüglich alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des ausländischen Verfahrens Bedeutung haben können. Er hat dem ausländischen Verwalter Gelegenheit zu geben, Vorschläge für die Verwertung oder sonstige Verwendung des inländischen Vermögens zu unterbreiten. (2) Der ausländische Verwalter ist berechtig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1 Herausgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter

Rn 12 Die Rechtswirkungen der Verfahrenseinstellung nach § 215 entsprechen weitgehend den Wirkungen der Einstellung nach § 200. Gem. § 215 Abs. 2 kann der Schuldner im Falle der Einstellung wieder frei über sein Vermögen verfügen. Etwas Anderes gilt nur für solche Gegenstände, für die eine Nachtragsverteilung angeordnet oder vorbehalten wurde.[16] Rn 13 Mit Rechtskraft des Ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Aufrechnung durch den Insolvenzverwalter

Rn 9 Obwohl § 95 Abs. 1 nach seinem Wortlaut beide Forderungen erfasst, d.h. sowohl die aufzurechnende Gegenforderung des Insolvenzgläubigers als auch die Hauptforderung der Insolvenzmasse, ist das Regelungssystem der §§ 94–96 doch ausschließlich auf eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger zugeschnitten. Ausdrückliche Regelungen für eine Aufrechnung durch den Insolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Begründung durch den Insolvenzverwalter (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 11 Originäre Masseverbindlichkeiten können zunächst durch ein Handeln, also ein aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen des Insolvenzverwalters begründet werden. 2.1.1 Handlungen des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Nr. 1 Var. 1) Rn 12 Handlungen des Insolvenzverwalters im Sinne des Abs. 1 sind alle rechtsgeschäftlichen und nicht rechtsgeschäftlichen Handlungen oder echte U...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.3 Durch den Insolvenzverwalter

Rn 70 Eine unberechtigte Verwertung durch den Verwalter wird in der Praxis hauptsächlich nur dann vorkommen, wenn dem Verwalter bestehende Fremdrechte nicht bekannt sind. Verwertet der Verwalter unberechtigt, entsteht zu Gunsten des Absonderungsberechtigten ein Ersatzabsonderungsrecht gemäß § 48 , d.h. der erzielte Erlös ist herauszugeben.[153] In diesen Fällen kann dem Gläubi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Vorläufige Unterhaltsgewährung durch den Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 6 Um den Zeitraum bis zu einer Beschlussfassung durch eine Gläubigerversammlung zu überbrücken, räumt § 100 Abs. 2 dem Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, dem Schuldner Unterhalt zu gewähren. Aus der Gesetzesformulierung ("kann") ergibt sich aber, dass dem Schuldner auch in diesem Stadium kein Anspruch auf Unterhalt gegen die Insolvenz...mehr