Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Voraussetzungen

Rn 2 Die Regelung betrifft Gläubiger, die eine persönliche Forderung gegen den Schuldner haben.[5] Weiterhin muss das Absonderungsgut bei Insolvenzeröffnung Teil der Masse sein.[6] § 52 findet daher keine Anwendung, wenn das Absonderungsgut unpfändbar und damit nicht massebeschlagen ist.[7] Steht das Absonderungsgut im Eigentum eines Dritten, kann der Gläubiger mit seiner In...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Gütergemeinschaft

Rn 9 Beim Güterstand der Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff. BGB treten die in der vorliegenden Vorschrift aufgeführten Rechtsfolgen unter den dort genannten Voraussetzungen – alleinige Verwaltung durch einen Ehegatten, gemeinschaftliche Verwaltung, fortgesetzte Gütergemeinschaft – ein. Massezugehörig ist das Eigenvermögen des Schuldners sowie das Gesamtgut soweit der Schuldne...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2 Factoring

Rn 29 Beim Factoring ist zwischen dem sogenannten echten Factoring und dem unechten Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring tritt der Forderungsinhaber seine Forderung im vollen Umfang an den Factor ab, der im Gegenzug hierfür eine Vergütung bezahlt. Das Risiko, dass eine Forderung ausfällt, trägt beim echten Factoring der Factor. Ist für den Fall, dass ein Forderu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.4 Gemeinschaftskonten

Rn 34 Gemeinschaftskonten können unterschiedlich ausgestaltet sein. Hier kommt es auf die konkret vereinbarte Verfügungsbefugnis an. Wenn beide Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt sind (Oder-Konto) kann die Bank an denjenigen leisten, der zuerst die Auszahlung verlangt. Der Insolvenzverwalter sollte daher zuerst die Auszahlung verlangen. Ein Aussonderungsrecht des ande...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Normzweck

Rn 1 Ein Absonderungsrecht nach §§ 49 bis 51 gewährt dem Inhaber ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung seiner Forderung aus einem zur Masse gehörenden Gegenstand.[1] Der Gegenstand ist in Abgrenzung zur Aussonderung nach § 47 Bestandteil der Insolvenzmasse. Lediglich haftungsrechtlich wird einem Gläubiger ein bestimmter Gegenstand aufgrund eines bestehenden Sicherungsrecht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Reduziertes geringstes Gebot

Rn 44 § 174 a ZVG gibt dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit bei der Feststellung des geringsten Gebotes bis zum Schluss der Verhandlungen im Versteigerungstermin zu verlangen, dass bei der Feststellung des geringsten Gebotes abgesehen von den Kosten des Verfahrens nur den Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG vorgehende Rechte zu berücksichtigen sind. Hierdurch soll verhi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2.2 Erlöschen

Rn 19 Das Pfändungspfandrecht erlischt, wenn der Gläubiger oder Gerichtsvollzieher den Pfandgegenstand freigibt[50] oder wenn Vollstreckungsmaßnahmen auf eine Erinnerung (§ 766 ZPO) hin als unzulässig erklärt werden und daraufhin nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO aufgehoben werden.[51] Aufgrund der Akzessorietät erlischt das Pfändungspfandrecht nach § 804 Abs. 2 ZPO auch mit dem Un...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Dauerschuldverhältnisse

Rn 13 Bei Dauerschuldverhältnissen ist zu differenzieren, ob der die Verbindlichkeit des Schuldners begründende Tatbestand vor Eröffnung des Verfahrens vollständig abgeschlossen ist oder der Tatbestand zwar auf einem einheitlichen Dauerschuldverhältnis basiert, die einzelnen Leistungen und Gegenleistungen jedoch jeweils zeitlich abgrenzbar sind.[29] Bei Rentenverbindlichkeite...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1 Anfechtungsanspruch

Rn 28 Betreibt ein Dritter bzw. ein dritter Insolvenzverwalter gegen den Schuldner die zivilrechtliche Anfechtung nach §§ 11 AnfG oder die insolvenzrechtliche Anfechtung nach § 143 kann der entsprechende Gegenstand aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden.[51] Dies war lange umstritten. Nach der schuldrechtlichen Theorie verschaffte der Anspruch lediglich eine Insolvenzfor...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 (Echte) uneigennützige Treuhand

Rn 36 Bei der (echten) uneigennützigen Treuhand gilt: Fällt der Treuhänder in die Insolvenz, steht dem Treugeber nach herrschender Meinung ein Aussonderungsrecht zu, da das Treugut ihm haftungsrechtlich zugewiesen ist.[66] Probleme bestehen, weil das Treugut "quasi-dinglich" dem Treuhänder zuzuordnen ist. Die Treuhand beschreibt Grenzfälle zwischen einer nur schuldrechtliche...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 1. Ausgangspunkt

Ausgehend von diesem Katalog der begünstigungsfähigen Vermögenswerte findet sich die Definition des begünstigten Vermögens in § 13 b Abs. 2 S. 1 ErbStG. Vor seiner Ermittlung ordnet § 13 b Abs. 2 S. 2 ErbStG einen Einstiegstest oder Vorabfilter an.[14] Denn wird die dortige 90 %-Grenze überschritten, bestimmt § 13 b Abs. 2 S. 2 ErbStG unmissverständlich, dass "der Wert des b...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3.2 Gesicherte Forderungen beim Vermieterpfandrecht

Rn 32 Das Vermieterpfandrecht deckt grundsätzlich sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis ab.[90] Dies umfasst zunächst die Grundmiete, aber auch Kosten für Strom-, Wasser- und Gaslieferungen, wenn der Vermieter den Mieter versorgt. Weiterhin werden Entschädigungsansprüche beispielsweise wegen Veränderung oder Verschlechterung der Miet- bzw. Pachtsache, Ansprüche aus Er...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Fehlende Berechtigung

Rn 9 Die Veräußerung muss unberechtigt erfolgt sein.[19] Diese entfällt, wenn der Schuldner mit Einwilligung oder Genehmigung des Gläubigers verfügt hat.[20] Hauptanwendungsbereich dürften Weiterveräußerungsermächtigungen bei einfachen Eigentumsvorbehalten sein. Sie erlöschen dann, wenn die Weiterveräußerung nicht im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zum Beispiel du...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5 Rechtsfolge

Rn 13 Soweit die Gegenleistung noch aussteht, kann der Berechtigte die Abtretung des Anspruches auf die Gegenleistung verlangen (Satz 1). Daraus folgt, dass er nicht automatisch Inhaber der Forderung wird, sondern hier ein Verfügungsgeschäft des Insolvenzverwalters notwendig ist.[26] Die Pflicht zur Erteilung von Auskünften richtete sich nach § 402 BGB.[27] Abzutreten ist de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Entgeltlichkeit

Rn 7 Der Ersatzaussonderungsanspruch setzt voraus, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft gehandelt hat.[16] Bei einer Schenkung besteht naturgemäß keine Gegenleistung, die aus der Masse ersatzauszusondern wäre. § 48 würde ins Leere laufen. Verfügt der Schuldner vor Insolvenzeröffnung unentgeltlich über den aussonderungsfähigen Gegenstand, kommt ein Anspruch gegen den Be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Kein Selbsthilferecht

Rn 43 Nach § 47 Satz 2 muss der Aussonderungsberechtigte seine Rechte nach den außerhalb des Insolvenzverfahrens geltenden Rechtsvorschriften verfolgen. Daraus folgt auch, dass ihm kein Selbsthilferecht zusteht. Er kann daher weder ohne Zustimmung des Schuldners bzw. des Insolvenzverwalters die Räume des Schuldners betreten, das Aussonderungsobjekt besichtigen oder es an sic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Sicherheiten für öffentliche Abgaben

Rn 37 Insoweit auf einzelnen Gegenständen Zölle und Steuern ruhen (Sachhaftung nach § 76 AO ) besteht an den jeweiligen Gegenständen ein Absonderungsrecht.[78] Eine Beschlagnahme ist für die Entstehung des Absonderungsrechtes nicht erforderlich.[79] Ist die Beschlagnahme vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, schließt dies das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Gläubiger, die an einem Gegenstand der Insolvenzmasse ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht, ein durch Pfändung erlangtes Pfandrecht oder ein gesetzliches Pfandrecht haben, sind nach Maßgabe der §§ 166 bis 173 für Hauptforderung, Zinsen und Kosten zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt. (2) 1Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters oder Verpächt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1.1 Entstehen an beweglichen Sachen

Rn 5 Das Entstehen bzw. Erlöschen des rechtsgeschäftlichen Pfandrechtes richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen.[12] Die Entstehung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen erfolgt durch Bestellung und setzt die Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Gläubiger über das Entstehen des Pfandrechtes sowie die Übergabe der Pfandsache an den Gläubiger vor...mehr

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Erschwerniszulage i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO

Leitsatz Eine Erschwerniszulage ist gem. § 850a ZPO nur so lange unpfändbar, wie klar erkennbar ist, für welche konkrete Erschwernis sie gezahlt wird. Sachverhalt Die beklagte Fluggesellschaft überwies der Klägerin, einer Stewardess, laut Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt u.a. eine Flugzulage 1 "zur Abgeltung sonstiger Erschwernisse" sowie eine "Flugzulage 2" zur "Abgeltung der Erschwernisse durch Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit", wodurch über mehrere Monate hinweg etwa 1.742,59 E...mehr

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Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S.d. § 14c Abs. 2 UstG

Leitsatz Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 14c Abs. 2, § 17 Abs. 1 UStG Sachverhalt Im F...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / VII. Versicherungsschein

Die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins als Urkunde gem. § 808 BGB erstreckt sich auch auf das Kündigungsrecht zur Erlangung des Rückkaufswertes. Diese Legitimationswirkung greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Versicherer die mangelnde Verfügungsberechtigung positiv kennt oder die Leistung unter Verstoß gegen Treu und Glauben bewirkt hat. Der Versicherer l...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Exkurs: Regress nach Leistung eines Insolvenzverwalters

Rn 21 Schüttet ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Mithaftung auf einen Anspruch eines Gläubigers eine Quote aus, kommt es in der entsprechenden Höhe zu einer teilweisen (wenn auch meist geringfügigen) Befriedigung. Damit stellt sich für solche ausschüttungsbedingte Ausgleichsansprüche die Frage nach den Regressmöglichkeiten des Verwalters. In der Insolvenz eines Regresss...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Regelungsgehalt

Rn 6 Rechtsfolge der Einordnung als Masseverbindlichkeit ist die Privilegierung der jeweiligen Forderung mit einer uneingeschränkten Durchsetzbarkeit nach den allgemeinen Regeln und damit einer gegenüber einfachen Insolvenzforderungen bevorzugten Befriedigung ("Berichtigung vorweg") aus der Insolvenzmasse. Dogmatisch sind Masseverbindlichkeiten keine mit einem Vorrang verseh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.1 Insolvenz der Gesellschaft

Rn 16 § 43 ist anwendbar, wenn neben einer Gesellschaft in Form einer juristischen Person auch ein Gesellschafter eine eigenständige persönliche Verpflichtung gegenüber dem beteiligten Gläubiger übernommen hat.[19] Eine Anrechnung auf die angemeldete Insolvenzforderung erfolgt demnach auch nach der Realisierung von Sicherheiten aus dem Vermögen des nicht persönlich haftenden...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift legt fest, dass bestimmte Verbindlichkeiten die Insolvenzmasse unmittelbar treffen und insofern nicht der gemeinschaftlichen Befriedigung nach § 1 unterliegen. Diese Verbindlichkeiten werden unmittelbar aus der Insolvenzmasse befriedigt und daher als Masseverbindlichkeiten bezeichnet. § 54 strukturiert Masseverbindlichkeiten in Kosten des Insolvenzverfahr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Masseverbindlichkeiten bei Masseunzulänglichkeit

Rn 15 Wenn die liquide vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle fälligen Masseverbindlichkeiten in voller Höhe zu befriedigen, kann der Insolvenzverwalter diesen Umstand gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen nach § 208 ("Masseunzulänglichkeit")[27]. Rn 16 Rechtsfolge dieser Anzeige ist ein Vollstreckungsverbot (§ 210) und ein Durchsetzungshindernis: der jeweilige ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Bekanntgabe und Ladung zum nachträglichen Prüfungstermin

Rn 19 § 177 Abs. 3 regelt die Art und Weise der Bekanntgabe des nachträglichen Prüfungstermins. In Satz 1 wird die öffentliche Bekanntmachung angeordnet. Satz 2 bestimmt ergänzend, dass die Gläubiger verspätet angemeldeter Forderungen – sowohl die Insolvenzgläubiger (§ 38) als auch die nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39) – sowie der Insolvenzverwalter und der Schuldner zu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Vergütungen und Auslagen

Rn 50 Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 54 sind neben den Gerichtskosten auch Vergütungen und Auslagen, die beansprucht werden können von vorläufigem Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses. Rn 51 Die Höhe von Vergütungsansprüchen und Auslagen regelt § 64 bzw. § 73 jeweils i. V. m. den Vorschriften der InsVV. Zur Kommentierung sieh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1 Eröffnungsverfahren (§ 23 Abs. 1 GKG)

Rn 7 Das Eröffnungsverfahren kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger initiiert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 2). Stellt der Schuldner den Antrag, haftet er für die Gebühren und Auslagen (§ 23 Abs. 1, Abs. 3 GKG). Berechnungsgrundlage ist hier die Höhe der Insolvenzmasse abzüglich des Wertes der Absonderungsrechte (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GKG).[15] Rn 8 Stellt ein Gläubiger den In...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. 2Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestim...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Verfahren vor dem Insolvenzgericht

Rn 10 Für das Verfahren vor dem Insolvenzgericht sind die §§ 4 bis 9 maßgeblich, so dass insbesondere die Vorschriften der ZPO entsprechend gelten (§ 4) und der Grundsatz der Amtsermittlung herrscht. Das Insolvenzgericht hat insbesondere Zeugen und Sachverständige zu vernehmen. Es kann hinsichtlich der Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach pflichtgemäßem Ermessen fr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Prüfung nachträglicher Anmeldungen außerhalb des eigentlichen Prüfungstermins (§ 177 Abs. 1 Satz 2)

Rn 5 Nach § 177 Abs. 1 Satz 2 hat nur dann, wenn der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger der Prüfung der verspätet angemeldeten Forderung widerspricht oder eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet wird, das Insolvenzgericht auf Kosten des verspätet anmeldenden Gläubigers einen besonderen nachträglichen Prüfungstermin anzuberaumen oder die Prüfung im ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Verfahren bei abweisender Entscheidung (§ 194 Abs. 2)

Rn 12 Für den Fall der abweisenden Entscheidung regelt § 194 Abs. 2 das weitere Verfahren. Nach § 194 Abs. 2 Satz 1 ist eine abweisende Entscheidung des Insolvenzgerichts sowohl dem Gläubiger, der die Einwendung geltend gemacht hat, als auch dem Insolvenzverwalter zuzustellen. Rn 13 § 194 Abs. 2 Satz 2 regelt, dass dem Gläubiger gegen diesen abweisenden Beschluss die sofortig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.3. Doppelinsolvenz

Rn 20 Nicht selten folgt auf die Insolvenz einer Gesellschaft auch die Insolvenz der hinter der Unternehmung stehenden Gesellschafter (s. oben, Rn. 18). Bei der Insolvenz des Gesellschafters einer juristischen Person ergeben sich im Hinblick auf die Anwendung des § 43 keine Einschränkungen. Ebenso verhält es sich nach der hier vertretenen Auffassung in der Insolvenz des Komm...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Bei einer Abschlagsverteilung sind Einwendungen eines Gläubigers gegen das Verzeichnis bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen Ausschlußfrist bei dem Insolvenzgericht zu erheben. (2) 1Eine Entscheidung des Gerichts, durch die Einwendungen zurückgewiesen werden, ist dem Gläubiger und dem Insolvenzverwalter zuzustellen. 2Dem Gläubiger steh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Geltendmachung der Regressforderung

Rn 44 Der Regress von Bürgen und Mitschuldnern gegenüber der Insolvenzmasse des Hauptschuldners unterliegt bei Teilleistungen nach Eröffnung des Verfahrens den Beschränkungen des § 44. Zur vollständigen Befriedigung siehe § 44 Rn. 14. Soweit für diesen Anspruch des Mithaftenden eine Sicherheit des Insolvenzschuldners gestellt worden ist, ist er das Absonderungsrecht betreffe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Auswirkungen von Teilleistungen

Rn 35 § 43 lässt sich darüber hinaus die Aussage entnehmen, dass auch eine teilweise Befriedigung des Gläubigers (egal von welcher Seite[52]) während des laufenden Verfahrens[53] auf die Höhe seiner angemeldeten Forderung keinen Einfluss hat.[54] Erst wenn feststeht, dass der Gläubiger unter Zusammenrechnung aller ihm zufließenden Zahlungen mehr als die ihm zustehende Forder...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Systematik und Regelungszweck

Rn 1 Da das Insolvenzverfahren nur zu einer anteilsmäßigen Befriedigung der Gläubiger in Geld führen kann, teilnahmeberechtigt aber alle Insolvenzgläubiger sind, denen ein irgendwie gearteter Vermögensanspruch gegen den Schuldner zusteht (§ 38 Rn. 14), der nicht zwangsläufig auf Geld gerichtet sein muss, ist eine einheitliche Umrechnung aller Ansprüche unabdingbar. Nur hierd...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

I. Vor Übernahme des Klagemandats durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (K) als jetzigen Prozessbevollmächtigten im August 2013 ist die Klage am 29.7.2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co KG (RS), vertreten durch K, erhoben worden, die laut Eintragungen v. 2. und 27.1.sowie 13.3.2012 (von R in RS) umfirmiert und das Gesc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rechtsfolgen

Rn 11 Die Forderung des Kreditgebers unterliegt in der Rechtsfolge des § 44 a der Einschränkung, dass diese durch den Verwalter bei Anmeldung vor Verwertung der Gesellschaftersicherheit nur für den Ausfall festgestellt wird.[24] Die Befriedigung des Hauptgläubigers richtet sich somit nach §§ 52, 190[25] und errechnet sich entgegen einer Auffassung[26] nicht nach dem Ausfall,...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Regress des Gesellschafters

Problematisch ist auch im Rahmen des § 44 das Verhältnis zwischen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. Zu unterscheiden ist – wie bei § 43 –, auf welchem Rechtsgrund die Haftung des Gesellschafters beruht: Rn 22 Hat sich der hinter der Gesellschaft stehende Gesellschafter, der nicht bereits auf Grund Gesetzes persönlich haftet, gegenüber einem Hauptgläubiger verbürgt oder ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.3 Gebühren für die Durchführung eines besonderen Prüfungstermins

Rn 39 Bei sogenannten nachträglichen Forderungsanmeldungen wird eine gesonderte Gebühr erhoben. Rn 40 Abschnitt 4 Besonderer Prüfungstermin und schriftliches Prüfungsverfahren (§ 177 InsO) Rn 41 Gebührenschuldner ist der Gläubiger der nachträglich angemeldeten Forderung (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO "auf Kosten des Säumigen"). Rn ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Einzelne Auslagentatbestände

Rn 49 Der Kostenschuldner hat außer den Gebühren auch die gerichtlichen Auslagen zu tragen; die Auslagen richten sich nach Nr. 9000 bis 9019 KV GKG. Für das Insolvenzverfahren sind im Wesentlichen folgende Auslagentatbestände von Bedeutung: 9000: Dokumentenpauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken 9002: Zustellungen per Postzustellungsurkunde oder Einschreiben 90...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1.3 Eröffnetes Verfahren (§ 23 Abs. 3 GKG)

Rn 17 Wird das Verfahren eröffnet, so haftet der Schuldner für die Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 23 Abs. 3 GKG.[37] Zur Auswahl des Kostenschuldners treffen § 31 Abs. 2 und 3 GKG nähere Bestimmungen. Sofern der Antragsteller die Gebühr bereits entrichtet hat, steht ihm im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner zu, der im Ra...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.1 Gebühren für die Durchführung des Eröffnungsverfahrens

Rn 26 Die Gebühren für die Durchführung des Eröffnungsverfahrens sind normiert in Nr. 2310, 2311 KV GKG. Rn 27mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Teilleistung vor Eröffnung des Verfahrens

Rn 15 Bei Teilleistungen des Regressgläubigers vor Verfahrenseröffnung findet § 44 keine Anwendung, weil diese Vorschrift nur für künftige Regressansprüche gilt (vgl. Rn. 5). Folglich kann sowohl der Hauptgläubiger nur den noch ausstehenden Differenzbetrag als auch der Regressgläubiger die bereits von ihm geleistete Teilzahlung als unbedingte Forderung zur Tabelle anmelden.[...mehr

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Insolvenzverfahren: Vorsteuerberichtigung aufgrund der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen; Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

Leitsatz Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung i. S. v. § 17 UStG vo...mehr

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Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung im Verhältnis zwischen unternehmerischen und privaten Insolvenzforderungen

Leitsatz Bei der Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist in einem ersten Schritt das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzforderungen zu ermitteln. Die unternehmerischen Forderungen sind in einem zweiten Schritt danach aufzuteilen, ob die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerf...mehr