Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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AGS 11/2015, Die Berechnung... / Einführung

Die insolvenzrechtliche Vergütung weicht entschieden von der Berechnung anwaltlicher Vergütung nach dem RVG ab. Während "Berechnungsgrundlage" im RVG regelmäßig der sog. Streitwert ist oder sich die Gebühren nach festen Sätzen oder Betragsrahmen orientieren, kennt das Insolvenzrecht solche Regelungen für die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht. Auch im Insolvenzrecht exi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, InsO, InsVV § 19 Übergangsregelung

Gesetzestext (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung

Rn 11 Unabdingbare Voraussetzung für den Ersatz der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 ist, dass die getroffene Entscheidung in der öffentlichen Bekanntmachung zutreffend bezeichnet wird.[21] Unabdingbare Voraussetzung ist weiter, dass die getroffene Entscheidung selbst in ihrem wesentlichen Inhalt zutreffend öffentlich bekannt gemacht wird.[22] Ang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Abweichungen vom Regelsatz (Satz 2)

Rn 12 Nach der Verordnungsbegründung kann von dem Vergütungsspielraum des § 17 Satz 1 auch abgewichen werden, damit im Einzelfall eine Vergütung festgesetzt werden kann, die dem Umfang der Tätigkeit Rechnung trägt. Dies wurde in § 17 Satz 2 ausdrücklich festgelegt. Dabei sind insbesondere die Schwierigkeit des jeweiligen Verfahrens und die Intensität der Mitwirkung des einze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Mindestvergütung

Rn 17 Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 a. F., die nach der Übergangsregelung in § 19 für die vor dem 1.1.2004 eröffneten Verfahren weiter gilt, sollte die Mindestvergütung des Treuhänders in der Regel mindestens 250 EUR betragen und konnte in Abhängigkeit von dessen Tätigkeit bis auf 100 EUR herabgesetzt werden. Diese Mindestvergütung wurde seit Einführung des Verbraucherinsolvenzver...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters

Leitsatz Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten ...mehr

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Erhebliche Einschränkungen für den Rückzug von der Börse (Delisting)

Zusammenfassung Rückwirkend zum 7.9.2015 gelten verschärfte Anforderungen für Emittenten, die ihre Zulassung zum geregelten Mark widerrufen möchten (Delisting). Nun muss dem Delisting immer ein Übernahmeangebot vorgeschaltet sein, was ein Delisting auf alleiniges Betreiben des Emittenten in der Regel unmöglich macht. Vorgeschichte Im Herbst 2013 hatte der BGH in einem viel bea...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat die sofortige Beschwerde der Beklagten im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des LAG kommt es für die Einordnung des Kostenerstattungsanspruchs als Insolvenz- oder Masseforderung im vorliegenden Fall allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Mandatierung des Klägervertreters für das Rechtsmittelv...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit dem 28.1.2008 bei der Beklagten als Torwarttrainer und Koordinator für das Torwarttraining der Nachwuchstorhüter im Nachwuchsleistungszentrum tätig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben v. 3.9.2012 zum 15.10.2012. Das ArbG hat mit Urt. v. 22.2.2013 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung v. 3.9.2012 n...mehr

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AGS 10/2015, Bindungswirkun... / Leitsatz

Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden. Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens – ganz oder teilweise – auferlegt, ist die...mehr

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Keine massenschmälernde Zahlung bei Einzug von sicherungsabgetretenen Forderungen

Zusammenfassung Befriedigt sich die Bank an Zahlungen von Kunden einer GmbH, weil sie vorher zur Sicherheit an diese abgetreten worden waren, haftet der Geschäftsführer in der Insolvenz nicht dafür. Hintergrund Der Insolvenzverwalter verklagte den Geschäftsführer einer GmbH, weil dieser Forderungen auf ein debitorisches Konto eingezogen und damit faktisch Zahlungen an die kont...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / IV. Insolvenzrecht

Schließlich gibt es ein interessantes Zusammenspiel zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht. Zum einen betrifft dies das bekannte Zusammenspiel der Absätze in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination des § 315c StGB (parallel natürlich auch in § 315b StGB): Wegen § 11 Abs. 2 StGB gilt auch die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination als Vorsatztat und muss entsprechend ausgeurteil...mehr

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Zum Datenschutz beim Unternehmenskauf

Zusammenfassung Werden bei einem Asset Deal personenbezogene Kundendaten unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht veräußert, kann dies zu erheblichen Geldbußen führen. Hintergrund Der Betreiber eines Online-Shops verkaufte diesen im Wege eines Asset Deals. Dabei wurden insbesondere auch die E-Mail-Adressen der Bestandskunden an den Erwerber veräußert. Das Bayerische Landesamt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage

Leitsatz 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahren...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO

Leitsatz Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist. Normenkette §§ 80, 82 InsO, § 173 Abs. 1, § 9 Abs. 1 AO Sachverhalt Über das Vermögen des X (...mehr

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Anwendungserlass zur AO: Erneute Änderungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 22.7.2015 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) erneut geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen erfolgen erneut vor allem im Hinblick auf die Einfügung aktueller Urteile des BFH. AEAO zu § 30 AO In Nr. 5 zu § 30 AO sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen aufgeführt, die eine Durchbrechung des S...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entscheidung im Festsetzungsverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld bei Aufnahme einer einzelunternehmerischen Tätigkeit während des Insolvenz­verfahrens

Leitsatz 1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzverfahren: Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus freigegebenen Vermögen mit vor Insolvenzeröffnung begründeten Steuerschulden

Leitsatz Im Insolvenzverfahren ist der Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch aus der freigegebenen selbstständigen gewerblichen Tätigkeit mit Steuerschulden, die vor der Insolvenzeröffnung begründet wurden, zu verrechnen. Die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote stehen einer Aufrechnung zwischen den Vermögensmassen nicht entgegen. Sachverhalt Nach Eröffnung des Insolvenzverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtbarkeit von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen setzt keine Krise voraus

Zusammenfassung Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens und Zahlungen auf Verbindlichkeiten, für die Gesellschafter persönlich Sicherheiten bestellt haben, sind anfechtbar und von dem Gesellschafter an die Insolvenzmasse zurückzugewähren, wenn sie binnen Jahresfrist vor Insolvenzantragstellung erfolgten. Dies setzt keine Krise der Gesellschaft zur Zeit der angefochtenen ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klage gegen Nießbraucher: Wo ist sie zu erheben?

Leitsatz Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 und 2 WEG. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 und 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer Normenkette § 43 Nr. 1 und 2 WEG Das Problem B bewohnt als Nießbraucher das Sondereigentum von Wohnungseigentümer W. Im April 2013 beschließen die Wohnungseigentümer zum Tagesordnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 2.5 Anmeldung und Abführung der LSt durch den Insolvenzverwalter

Rz. 13 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens die Pflichten des Arbeitgebers zu erfüllen (§ 34 Abs. 3 AO; § 155 Abs. 1 S. 2 InsO). Er hat daher ebenso wie der Arbeitgeber LSt einzubehalten und abzuführen und die LSt-Anmeldungen abzugeben, und zwar auch für die Zeit vor der Eröffnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Berücksichtigung durch Auszahlung bei Schlussverteilungen (§ 191 Abs. 2 Satz 1)

Rn 7 In Abs. 2 Satz 1 wird festgelegt, dass eine aufschiebend bedingte Forderung bei der Schlussverteilung dann nicht berücksichtigt wird, wenn die Forderung aufgrund der Unwahrscheinlichkeit des Eintritts der Bedingung keinen Vermögenswert darstellt. Die Wertlosigkeit einer Forderung i. S. d. Abs. 2 Satz 1 hat der Insolvenzverwalter zu beweisen.[8] Über Streitigkeiten hinsi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Zeitliche Begrenzung rechtsgeschäftlicher Verfügungen über Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rn 5 Die Vorschrift bezieht sich insbesondere auf Ansprüche des Schuldners aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge, wobei im Hinblick auf den Regelungszweck eine weite Definition des Begriffes der laufenden Bezüge geboten ist. Rn 6 Unter Abs. 1 fallen daher jede Art von Arbeitseinkommen, Dienst- und Versorgungsbezüge der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer aus § 37 Abs. 2 AO bei Insolvenz des Rechnungsausstellers

Leitsatz 1. Dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) ist kein unionsrechtliches Gebot zu entnehmen, einen Anspruch des Leistungsempfängers aus § 37 Abs. 2 AO auf Erstattung zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellter Umsatzsteuer gegen den Fiskus anzuerkennen, wenn eine Erstattung vom Leistenden wegen dessen Insolvenz nicht mehr (vollständig) erreicht werden kann. 2. Die...mehr

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Entschärfung der Haftung für existenzvernichtende Eingriffe

Zusammenfassung Der BGH hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss klargestellt, dass die sogenannte Existenzvernichtungshaftung nicht immer automatisch eingreift, wenn gegen die Eigenkapitalersatzvorschriften verstoßen wird. Dennoch reduziert sich das Haftungsrisiko der Geschäftsführer und Gesellschafter durch diese Entscheidung nicht. Hintergrund Vereinfach...mehr

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Neues zur Insolvenzanfechtung

Zusammenfassung In zwei neuen Entscheidungen (Urteil v. 12.2.2015, IX ZR 180/12 und Beschluss v. 16.4.2015, IX ZR 6/14) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung weiter präzisiert. Zum einen geht es um sog. Bargeschäfte. Zum anderen rückt er davon ab, bei Geschäftspartnern, die der spätere Schuldner um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten hatte, stets von der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuer als Masseschuld

Leitsatz Die Einkommensteuer ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen, wenn dieser die selbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt, die Betriebseinnahmen zur Masse zieht, soweit sie dem Schuldner nicht für seinen Unterhalt belassen werden, und die Fortführung der Tätigkeit er...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Leitsatz Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des – zum Vorsteuerabzug berechtigten – Unternehmens wie auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1 Festgestellte Forderungen

Rn 11 Das Verteilungsverzeichnis ist aus der Tabelle nach § 175 heraus zu entwickeln. Es sind dementsprechend solche Forderungen in das Verteilungsverzeichnis aufzunehmen, die zur Tabelle angemeldet worden sind und denen im Prüfungstermin weder vom Insolvenzverwalter noch von einem Gläubiger widersprochen worden ist (§ 178 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1). In das Verzeichnis aufzunehme...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 9. Fehler bei der Auszahlung als solcher

Rn 44 Wenn die Forderung eines Gläubigers im Verteilungsverzeichnis enthalten war, er aber bei der Verteilung versehentlich übergangen worden ist, steht ihm ein Schadensersatzanspruch aus § 60 gegen den Insolvenzverwalter zu.[60] Der Schaden entspricht der Höhe nach der Zahlung, die an den betreffenden Gläubiger zu leisten gewesen wäre. Rn 45 Ferner müssen die anderen Gläubig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Sonderfall der ausschließlichen Verwertungsbefugnis des Verwalters (§ 190 Abs. 3)

Rn 13 § 190 Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass die Regelungen des § 190 Abs. 1 und 2 nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Verwertungsbefugnis für den Absonderungsgegenstand nicht ausschließlich beim Insolvenzverwalter liegt. Ausschließlich beim Insolvenzverwalter liegt die Verwertungsbefugnis gemäß § 166 Abs. 1 für Absonderungsrechte an beweglichen Gegenständen, die der Verw...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Niederlegung des Verzeichnisses (§ 188 Satz 2)

Rn 22 Gemäß § 188 Satz 2 ist das Verzeichnis auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niederzulegen. Der Insolvenzverwalter hat das Verzeichnis dort einzureichen. Gemäß dem Grundsatz Nr. 4 Abs. 2 der Verhaltensregeln (GOI) des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) verwendet der Insolvenzverwalter eine leistungsfähige und gerichtskompatible EDV. Mithilfe ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Verteilung von Sondervermögen

Rn 29 Bisweilen steht ein Teil der Insolvenzmasse nicht allen Insolvenzgläubigern, sondern nur einer bestimmten Gläubigergruppe als Haftungsmasse zur Verfügung. Es ist dann ein zweckgebundenes Vermögen innerhalb der Insolvenzmasse, eine sogenannte Sondermasse zu bilden.[42] Rn 30 Dies ist etwa der Fall bei Beträgen, die der Insolvenzverwalter oder Sachwalter gemäß § 171 Abs. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.1 Fehlerhafte Nichtaufnahme in das Verzeichnis

Rn 34 Der Insolvenzverwalter verletzt eine Pflicht, wenn er eine zu berücksichtigende Forderung nicht in das Verzeichnis aufnimmt und infolgedessen nicht auszahlt. Zu den Sorgfaltspflichten des Insolvenzverwalters gehört es, den Inhalt der Insolvenztabelle mit den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu vergleichen und auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überp...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.2 Fehlende oder verspätete Niederlegung des Verzeichnisses nach Satz 2

Rn 41 Zwar beginnt die Frist des § 189 grundsätzlich mit der Öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 3 zu laufen. Dies gilt aber nur dann, wenn vor der Bekanntmachung i. S. v. Satz 3 eine Niederlegung des Verzeichnisses nach Satz 2 erfolgt ist (siehe oben Rn. 27). Rn 42 Wird ohne vorherige ordnungsgemäße Niederlegung verteilt, haben die Gläubiger keine Berechtigung, das Erlangt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.4.2 Auflösend bedingte Forderungen

Rn 21 Auflösend bedingte Forderungen werden bis zum Bedingungseintritt so behandelt wie unbedingte Forderungen (§ 42).[27] Sie werden also nach den für festgestellte (vgl. oben Rn. 11 ff.) bzw. bestrittene Forderungen (vgl. Rn. 17) geltenden Regeln behandelt. Tritt die auflösende Bedingung ein, so gelten die Regeln über das spätere Erlöschen einer Forderung.[28] Der Insolven...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Zurückbehaltung des Forderungsanteils bei rechtzeitigem Nachweis (§ 189 Abs. 2)

Rn 6 Für den Nachweis ist erforderlich, dass der Insolvenzverwalter nachvollziehen kann, dass und wann die Feststellungsklage bei Gericht eingereicht wurde. Die Übersendung der Klageschrift allein[5], sowie die Mitteilung an den Insolvenzverwalter, bei welchem Prozessgericht die Feststellung betrieben wird[6], reichen hierfür nicht aus. Sofern der Nachweis der Zustellung noc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.3 Bereicherungsansprüche

Rn 38 Bereicherungsrechtliche Ansprüche kommen, wenn auf der Grundlage eines fehlerhaften Verteilungsverzeichnisses Auszahlungen vorgenommen werden, nicht in Betracht. Dies gilt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers versehentlich nicht in das Schlussverzeichnis aufgenommen wurde. Hier können die benachteiligte...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.3 Forderungen von Absonderungsberechtigten

Rn 19 Forderungen von zur Absonderung berechtigten Gläubigern (§§ 49 ff.) sind nach Maßgabe von § 190 zu berücksichtigen und in das Verzeichnis aufzunehmen. Sie sind in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn der Absonderungsgläubiger fristgemäß vollen Umfangs auf sein Absonderungsrecht verzichtet hat.[25] Anderenfalls ist danach zu differenzieren, bei wem das Verwertungsrecht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt ist und für dessen Forderung ein vollstreckbarer Titel oder ein Endurteil nicht vorliegt, hat spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, daß und für welchen Betrag die Feststellungsklage erhoben oder das Verfahren in dem fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Betroffene Gläubiger

Rn 3 Unter die Vorschrift fallen nur Sicherheiten, die von einem Insolvenzgläubiger – gleichgültig, ob schlichter oder nachrangiger Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39) und ob am Insolvenzverfahren teilnehmend oder ihm fernbleibend[15] – erlangt worden sind. Absonderungsberechtigte Gläubiger werden von der Vorschrift betroffen, wenn sie in dem fraglichen Zeitraum entweder das Abso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Öffentliche Bekanntmachung (§ 188 Satz 3)

Rn 26 Nach Satz 3 ist die Summe der Forderungen, die bei der Verteilung berücksichtigt werden sollen, durch das Insolvenzgericht öffentlich bekannt zu machen. Außerdem ist öffentlich bekannt zu machen, welcher Betrag der Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung steht.[36] Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, ob eine Abschlags-, Schluss- oder Nachtragsverteilung erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Bevor eine Verteilung an Insolvenzgläubiger erfolgt, hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen aufzustellen.[1] Das Verteilungsverzeichnis ist die Berechnungsgrundlage für die sich anschließende Verteilung und dient insoweit einer ordnungsgemäßen Verfahrensabwicklung.[2] Es wird seinerseits aus der Tabelle nach §...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

1Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. 2Das Verzeichnis ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen. 3Der Verwalter zeigt dem Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse an; das Gericht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Ein Gläubiger, der zur abgesonderten Befriedigung berechtigt ist, hat spätestens innerhalb der in § 189 Abs. 1 vorgesehenen Ausschlußfrist dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, daß und für welchen Betrag er auf abgesonderte Befriedigung verzichtet hat oder bei ihr ausgefallen ist. 2Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird die Forderung bei der Verteilung nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Voraussetzungen für eine Berücksichtigung durch Auszahlung bei Abschlags- und Schlussverteilungen (§ 190 Abs. 1)

Rn 5 Die Regelung des § 190 Abs. 1 gilt sowohl für Abschlags- als auch für Schlussverteilungen. Sie bestimmt, dass die unter Rn. 3 aufgeführten Forderungen absonderungsberechtigter Gläubiger nur dann im Rahmen einer Verteilung der Insolvenzmasse durch Auszahlung berücksichtigt werden, wenn die betreffenden Gläubiger innerhalb der Zweiwochenfrist des § 189 Abs. 1 dem Insolven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Anwendungsbereich

Rn 4 § 188 gilt sowohl für Abschlags- als auch Schlussverteilungen. Im Falle der Schlussverteilung wird das Verteilungsverzeichnis vom Gesetz als Schlussverzeichnis bezeichnet (§ 197 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Für jede Verteilung ist ein eigenständiges Verzeichnis zu erstellen. Es reicht hierbei nicht aus, lediglich auf frühere Verzeichnisse zu verweisen.[7] Rn 5 Kein eigenständig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Rechtsbehelfe gegen das Verteilungsverzeichnis

Rn 32 Der Gläubiger kann gegen das Verteilungsverzeichnis Einwendungen erheben. Im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Abschlagszahlung folgt dies aus § 194 Abs. 1; im Falle eines Verteilungsverzeichnisses für eine Schlusszahlung aus § 197 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. Zuständig ist jeweils das Insolvenzgericht. Die Einwendungen können nur auf eine Verletzung der §§ 189 ff...mehr