Rn 16

Bei einer Anfechtung gegenüber einem Rechtsnachfolger (§ 145 Abs. 2) genügt es, dass ihm gegenüber die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen bzw. rechtzeitig gehemmt wurde. Ob und inwieweit die Anfechtung noch gegenüber dem Rechtsvorgänger möglich ist, spielt keine Rolle, so lange die Verjährungsfrist gegenüber dem Rechtnachfolger noch nicht abgelaufen ist.[46] Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Rechtsvorgänger auch zu Lasten des Rechtsnachfolgers gilt. Dies wird in Rspr. und Literatur unterschiedlich beantwortet.[47] Die Rspr. bejaht dies mit der Begründung, dass anderenfalls dem Insolvenzverwalter die Anfechtung gegenüber dem Rechtsnachfolger vielfach unmöglich wäre, wenn der Zweiterwerb erst unmittelbar vor Ablauf der Verjährung erfolgt; denn zum einen wird der Insolvenzverwalter selbst keine Kenntnis von der Rechtsnachfolge haben, ist also auf Informationen des Rechtsvorgängers angewiesen, und zum anderen hat Letzterer in aller Regel ein erhebliches Eigeninteresse am Schutz des Rechtsnachfolgers.[48]

 

Rn 17

Hat der Insolvenzverwalter die Hemmung des Anfechtungsanspruchs bewirkt, so gilt dies auch zugunsten des Zessionars, dem der Insolvenzverwalter den Anspruch abgetreten hat.[49] War die Verjährung im Zeitpunkt der Abtretung nicht gehemmt, so muss hierfür der Zessionar sorgen. Er muss sich den bisherigen Fristlauf anrechnen lassen.[50]

[46] HK-Kreft, § 146 Rn. 9; siehe auch § 145 Rn. 16.
[47] Dagegen Gerhardt, in: FS-Kirchhof, S. 121 (130 f.); HK-Kreft, § 146 Rn. 9; dafür BGH NJW 1980, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]; ZIP 1996, 185; OLG Düsseldorf ZIP 1996, 185 (187 f.).
[48] OLG Düsseldorf ZIP 1996, 185 [OLG Düsseldorf 26.01.1995 - 12 U 250/93] (187 f.).
[49] Uhlenbruck-Hirte, § 146 Rn. 6; HK-Kreft, § 146 Rn. 10; siehe auch RGZ 163, 396 (399).
[50] HK-Kreft, § 146 Rn. 10; Uhlenbruck-Hirte, § 146 Rn. 6.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge