Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Pflichten in Bezug auf die bisherige Buchführung und Rechnungslegung

Rn 21 Der Verwalter hat nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Bücher des Kaufmanns zu führen und Rechnung zu legen, wenn und soweit das kaufmännische Unternehmen zur Insolvenzmasse gehört. Diese Pflicht beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dementsprechend obliegt dem Verwalter – vorbehaltlich anderslautender Anordnungen durch das Insolvenzgericht, wobei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.5 Gesellschafterhaftung

Rn 90 Der Begriff der Insolvenzmasse wurde erweitert, indem die persönlichen Haftungsansprüche gegen Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (wie z. B. GbR, OHG, KG) oder KGaA nunmehr formell Massebestandteil sind. Diese können während des Insolvenzverfahrens nur noch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. § 93 Rn. 3).[205] Dies gilt auch für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Mitwirkungspflichten des Schuldners

Rn 92 Der Schuldner hat dem Verwalter die Geschäftsbücher und (Rechnungslegungs-) Unterlagen des Unternehmens herauszugeben (§ 36 Abs. 2 Nr. 1).[144] Nach § 97 ist er ganz generell zu Auskunft und Mitwirkung verpflichtet, was besonders bei der Erstellung des Masseverzeichnisses und des Gläubigerverzeichnisses (Inventars) von praktischer Bedeutung ist. Zu Mitwirkungs- und Aus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Ausstehende Einlagen

Rn 9 Forderungen einer Kapitalgesellschaft (zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft siehe Rn. 90) gegen ihre Gesellschafter wegen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß[26] erfolgter Einzahlung des Kapitals sind Teil der Masse und ausschließlich vom bestellten Verwalter geltend zu machen. Gleiches gilt für etwaig übernommene Einlagev...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 64 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners – bezogen auf das insolvenzbefangene Unternehmen – dessen steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen, namentlich Bücher und Aufzeichnungen zu führen sowie Rechnung zu legen. Damit soll die Besteuerung auch während des Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Der Schuldner bleibt (alleiniges) Steuersubjekt und Steuerschul...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.1 Steuererstattung

Rn 86 Steuererstattungsansprüche gehören zur Masse; ungeachtet des Umstandes, dass diese in vielen Fällen schon allein wegen der nach § 17 Abs. 2 UStG vorzunehmenden Vorsteuerberichtigung und der sich daraus für das Finanzamt ergebenden Aufrechnungsmöglichkeit wirtschaftlich keinen Wert haben. Bei der Erstattung von Grundsteuer ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Schu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Regelungszweck von Abs. 2 und 3

Rn 148 Die mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung zum 01.07.2007 zusätzlich eingefügten Abs. 2 und 3 behandeln den Fall, dass der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit bereits ausgeübt hat oder demnächst beabsichtigt, selbstständig tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Vermögenserwerb des Schuldners aus der selb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.7 Sonstige Forderungen

Rn 81 Höchstpersönliche Ansprüche, wie z. B. Pflichtteilsansprüche,[187] Ansprüche auf Rückgabe einer Schenkung, Erbersatzansprüche des nichtehelichen Kindes und Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich, sind nach § 852 ZPO nur dann pfändbar und damit gemäß Teil der Insolvenzmasse, wenn sie durch Vertrag anerkannt[188] oder rechtshängig geworden sind. Hat der Insolven...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 (Fort-)Führung von Handelsbüchern

Rn 29 Hinsichtlich der zu führenden Handelsbücher ergeben sich aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Besonderheiten. Die (regelmäßig doppelte) Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Dementsprechend müssen s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.7 Anzeigepflicht gegenüber dem Gericht

Rn 161 Die nach Abs. 2 Satz 2 durch den Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner erklärte Freigabe ist nach Abs. 3 Satz 1 dem Insolvenzgericht gegenüber anzuzeigen. Form- und Fristvorgaben bestehen für die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht nicht. Die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht hat keine konstitutive Wirkung.[366] Vielmehr soll die Anzeige der Freigabe gege...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Überwachung durch den Insolvenzverwalter

Rn 8 Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass im Plan zwar eine Kontrolle vorgesehen ist, aber keine Vereinbarungen über deren Durchführung im Einzelnen getroffen wurden, mit den §§ 261 bis 266 ein Regelüberwachungsmodell geschaffen. Rn 9 Nach den dortigen Regelungen bleibt der Insolvenzverwalter bis zur Aufhebung der Überwachung im Amt. Da damit neben seinen Rechten auch seine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.8 Unwirksamkeit der Freigabeerklärung

Rn 164 Die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 kann durch Beschluss des Insolvenzgerichts nachträglich aufgehoben werden.[373] Das Insolvenzgericht wird dabei allerdings nur auf Antrag des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung tätig. Das Gesetz enthält keine Vorgaben, ob der Antrag der Gläubigerorgane ausreichend begründet werden muss. Nach allgem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.6 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rn 34 Die in § 2 UrhG genannten Werke, wie z. B. Sprach- oder Schriftwerke, Lichtbilder, Computerprogramme (dazu Rn. 36), fallen in die Insolvenzmasse. Nach § 7 UrhG ist der Schutz auf natürliche Personen begrenzt. § 29 UrhG beinhaltet einen Übertragungsausschluss zu Lebzeiten, soweit es um das Urheberrecht an sich geht. Dieses unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag, sondern...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.5 Freigabe des Vermögens aus selbstständiger Tätigkeit

Rn 155 Der Insolvenzverwalter muss sich entscheiden, ob er das Vermögen, das der Schuldner aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, freigeben möchte, um damit auch die Masse vor einer möglichen Inanspruchnahme zu schützen. Eine Freigabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Schuldner. Die Freigabe erfasst keinen konkreten Gegenstand, wie die echte Freigabe, sondern eine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Freigabe

Rn 122 Unter dem Begriff der "Freigabe" werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten des Verwalters im Umgang mit Gegenständen der Insolvenzmasse zusammengefasst. Für die Bestimmung der Masse relevant ist vor allem die echte Freigabe, die dazu führt, dass der Insolvenzschuldner die Verfügungsbefugnis über den freigegebenen Gegenstand zurückerhält. Dies erfolgt meist dann, wenn ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Rn 55 Nicht nur die Aufstellung, sondern auch die sich anschließende Feststellung der Jahresabschlüsse des insolvenzbefangenen Unternehmens (§§ 172 f. AktG, §§ 42 a, 46 Nr. 1 GmbHG), die ihrerseits notwendigerweise die Durchführung der Abschlussprüfung voraussetzt (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB) und mit der der aufgestellte Abschluss für zutreffend befunden und für verbindlich erk...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Leistungshindernisse aus der Sphäre des Vertragspartners

Rz. 345 Leistungshindernisse aus der Sphäre des Vertragspartners sind grundsätzlich dazu geeignet, das Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zu begründen, da Pflichtverletzungen des Vertragspartners ohnehin in den wesentlichen Fällen ein Rücktrittsrecht nach § 323 BGB begründen.[744] Insoweit kommt die gesetzliche Regelung der Begründung eines Lösungsrechts zugun...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Insolvenzverfahren, Abs. 3 c bzw. Nr. 3.2.14 ARB 2012

Rz. 215 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers beantragten oder eröffneten Konkurs- oder Vergleichsverfahrens stehen, wird Rechtsschutz nicht gewährt (§ 3 Abs. 3 c ARB). An die Stelle des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens ist ab 1.1.1999 das Insolvenzverfahren getreten, für das der Ri...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 586 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[986] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 587 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer vor. Der nament...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung, § 15 AVB

Rz. 127 Zunächst ist hervorzuheben, dass der Kreditversicherer im Schadenfall kein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Ein derartiges Recht besteht weder in den AVB noch in einem anderen Gesetz. Für die der Kreditversicherung nahestehende Transportversicherung, die ebenfalls eine Vielzahl von Einzelrisiken abdeckt und eine auf Dauer angelegte Versicherungsbeziehung ist, h...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 632 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 507). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 642 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1106] Nac...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 588 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 589 Beachte Nach der Vorsc...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Schadenberechnungen

Rz. 111 Die Ermittlung des zu entschädigenden Forderungsausfalls ergibt sich aus den §§ 10, 11 AVB. Auch im Rahmen der Ausfallberechnung müssen Versicherungsnehmer und Versicherer kooperieren. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle Auskünfte und Unterlagen (z.B. offene Posten, Listen, Nachweis des Versicherungsfalles) vorzulegen, die für die Schadenberechnung erfor...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Gegenstand des Bezugsrechts

Rz. 503 Wird in einem Lebensversicherungsvertrag die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten bedungen, erwirbt der Bezugsberechtigte unmittelbar das Recht auf die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts wird ein Lebensversicherungsvertrag damit zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 Abs. 1 BGB.[829] Dies...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 233 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 621 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1060] Rz. 622 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz (Ziff. 3.4)

Rz. 116 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes (§ 9 Ziff. 1 ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 25 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung (Ziff. 3.2)

Rz. 108 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.6 Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hat Wirkungen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Hinsicht. Rz. 19 Materiell-rechtliche Wirkungen Materiell-rechtlich bewirkt die Rechtshängigkeit eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung (§ 45 Abs. 2 SGB I; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 3 SGB IV; § 50 Abs. 4 SGB X; § 209 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. d. F. des Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.5 Öffentliche Zustellung

Rz. 51 § 185 ZPO legt die Voraussetzungen für die subsidiäre öffentliche Zustellung fest. Die öffentliche Zustellung ist eine unterstellte Zustellung, weil eine Übergabe des Schriftstücks faktisch nicht stattfindet. Die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO tritt unabhängig davon ein, ob der Zustellungsadressat von der Benachrichtigung oder von dem zuzustellenden Schriftstück tat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / E. Rücktritt

Rz. 12 Kommt es zum Rücktritt des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten aus abgetretenem Recht (oder aufgrund vertraglicher Ermächtigung), hat der Leasinggeber nicht die Möglichkeit, den Rücktritt durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs abzuwenden.[25] Rz. 13 Die Klage muss der Leasingnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs erheben...mehr