Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Berichtstermin

Rn 4 Der im Eröffnungsbeschluss zu bestimmende Berichtstermin (§ 156) dient der Entscheidung der Gläubigerversammlung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens, wobei die Entscheidung auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters zu treffen ist. Rn 5 Mit der Entscheidung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ist insbesondere der Beschluss gemäß § 157 gemeint, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Einzelne Eröffnungsgründe

Rn 2 Der Eröffnungsgrund bildet die materielle Voraussetzung der Verfahrenseröffnung. Zu differenzieren ist zwischen dem allgemeinen Eröffnungsgrund nach § 17 und den sog. besonderen Eröffnungsgründen nach §§ 18 und 19, da diese nicht in allen Fällen als Grundlage einer Verfahrensbeantragung taugen. Rn 3 Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bildet den allgemeinen Eröffnungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Eintragung bei Grundstücken, deren Eigentümer der Schuldner ist

Rn 9 Das Grundbuchamt trägt den Insolvenzvermerk nicht von Amts wegen ein. Grundlage muss vielmehr ein Ersuchen des Insolvenzgerichts oder ein entsprechender Antrag des Insolvenzverwalters sein. Das Grundbuch trägt den Insolvenzvermerk als Verfügungsbeschränkung nach § 10 Abs. 1 Buchst. a GBV in Abt. II des betreffenden Grundbuchs ein. Bei einer Eigenverwaltung nach § 270c Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Mitteilungspflicht der Sicherungsgläubiger

Rn 14 Die Gläubiger des Schuldners werden im Eröffnungsbeschluss gemäß Abs. 2 aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), Mitteilung zu machen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch genommen werden. Des Weiteren sind die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Regelungszweck und Rechtswirkungen

Rn 1 Die Eintragung eines Vermerks über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch soll den gutgläubigen Erwerb eines der Insolvenzmasse zugehörigen Grundstücks oder eines Rechts an einem Grundstück oder an einem eingetragenen Recht verhindern. Rechte an dem vom Insolvenzvermerk betroffenen Gegenstand können nur noch unter Mitwirkung des Insolvenzverwalters erwor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die §§ 30 bis 33 regeln die Maßnahmen zur so genannten Ausführung des Eröffnungsbeschlusses. Ziel ist es, den Eröffnungsbeschluss umfassend für alle denkbaren Beteiligten des Insolvenzverfahrens und schnellstmöglich zu publizieren, um die Beteiligten von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kenntnis zu setzen und ihnen einerseits die Gelegenheit zu verschaffen, für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Prüfungstermin

Rn 15 Grundsätzlich unabhängig von der Bestimmung des Berichtstermins wird im Eröffnungsbeschluss der Termin bestimmt, in dem die von den Insolvenzgläubigern angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin). Rn 16 Die Anberaumung des Prüfungstermins ist im Zusammenhang mit der Frist gemäß § 28 Abs. 1 zur Anmeldung der Forderungen zur Aufnahme in die Insolvenztabelle z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Gläubigerantrag (Abs. 3)

Rn 29 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens regelmäßig von einem Schuldner gestellt werden, der als natürliche Person die Verfahrensfähigkeit des § 304 erfüllt. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass ein Gläubiger gegen eine solche Person keinen Eröffnungsantrag gemäß § 14 stellen und in der Folge kein I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Verbindung der Termine

Rn 18 Berichtstermin und Prüfungstermin können verbunden werden, d.h. an einem Termin stattfinden. Die Verbindung von Berichtstermin und Prüfungstermin steht weiter im Ermessen des Gerichts, das sich maßgeblich an den genannten Gesichtspunkten zu orientieren hat. Dementsprechend ist die Verbindung von Berichtstermin und Prüfungstermin nur bei kleineren Insolvenzverfahren sinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Hinweis auf Restschuldbefreiung

Rn 10 Absatz 2 entspricht nahezu wortgleich der bis zum 30.11.2001 geltenden Fassung des § 30 Abs. 3, wonach in dem Fall, dass der Schuldner eine natürliche Person ist, bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung erfolgen sollte. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Leistungsverbot und Leistungsgebot

Rn 20 Der Eröffnungsbeschluss hat weiter eine Aufforderung zu beinhalten, die es Schuldnern des Schuldners verbietet, an den Schuldner, und ihnen gebietet, an den Insolvenzverwalter zu leisten. Die Aufforderung hat rein deklaratorischen Charakter und gibt lediglich die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretende Rechtsfolge des § 82 wieder. Rn 21 Nach Eröffnung des Insol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde die Norm mit Wirkung zum 01.07.2014 geändert.[1] Konkret wurde Abs. 2 Satz 2 eingefügt. Die Vorschrift regelt den weiteren notwendigen Inhalt des Eröffnungsbeschlusses neben den Entscheidungen, Angaben und Aufforderungen der §§ 27, 28. Bereits im Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Fehlende Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

Rn 8 Die Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag kann erst erfolgen, wenn der Versuch einer gerichtlichen Schuldenbereinigung endgültig gescheitert ist.[14] Daher genügt es nicht, dass lediglich Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben worden sind. Haben der Schuldner oder ein Gläubiger Anträge auf Zustimmungsersetzung gestellt (§ 309 Abs. 1 Satz 1),...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Öffentliche Bekanntmachung

Rn 2 Insbesondere um bislang nicht bekannt gewordene Verfahrensbeteiligte zu informieren und zum Zweck der Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes, zu dem der Umstand der erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens generell und für jedermann als bekannt gilt (§ 9 Abs. 3), ist die öffentliche Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses vorgeschrieben. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

1Für die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Schiffsregister, das Schiffsbauregister und das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen gilt § 32 entsprechend. 2Dabei treten an die Stelle der Grundstücke die in diese Register eingetragenen Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge, an die Stelle des Grundbuchamts das Registergericht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / [Ohne Titel]

Rn 1 Aufgrund des Verweises in Satz 1 auf § 32 sind die Regelungen der im Fall der Verfahrenseröffnung erforderlichen Eintragungen für das Grundbuch auf die Eintragungen in die Register für Schiffe und Luftfahrzeuge entsprechend anwendbar. Damit wird ein gutgläubiger Erwerb nach Insolvenzeröffnung zur Masseerhaltung vermieden.[1] Der öffentliche Glaube des Registers soll dad...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Zeitraum des Ruhens

Rn 6 Das Ruhen beginnt kraft Gesetzes mit dem Eingang des Eigenantrags, ohne dass es auf eine Vollständigkeit der vorgelegten Formulare ankommt.[11] Die Gegenansicht verkennt, dass zur Entscheidung über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan auch die Vorlage vollständiger Unterlagen gehört, weshalb die Monierung eines unzureichenden Antrages während des Ruhens erfolgen m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Während bis zur Einführung der Insolvenzordnung die Auskunftspflichten des Schuldners nur für das eröffnete Verfahren gesetzlich geregelt waren (§ 100 KO) und es dem Schuldner nur bei einem Eigenantrag oblag, ein Gläubiger- und ein Schuldnerverzeichnis sowie eine Vermögensübersicht einzureichen, war der Bestand und der Umfang von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Besondere Zustellungen

Rn 8 Ungeachtet der Wirkung des § 9 Abs. 3 sind die bekannten Beteiligten des eröffneten Insolvenzverfahrens über die Verfahrenseröffnung besonders zu unterrichten. Rn 9 Der Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern und den Schuldnern des Schuldners sowie dem Schuldner selbst besonders zuzustellen. Rn 10 Auch die Einzelzustellung hat sofort zu erfolgen, da sie möglichst vor der ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Rn 7 § 311 setzt voraus, dass nach Eingang eines Eröffnungsantrags das Ruhen des Verfahrens gemäß § 306 Abs. 1 angeordnet worden ist. Mithin kommt eine Anwendung des § 311 nur in Betracht, wenn der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß § 305 gestellt hat. Hat ein Gläubiger einen Eröffnungsantrag gestellt, ist § 311 anwendbar, wenn der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 13 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Die Eröffnungsgründe der InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., 2009, S. 28 ff.; Leithaus, Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet weitere Regelungen zum notwendigen Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, nämlich die Bestimmung eines Termins zur Anmeldung der Forderungen für die Insolvenzgläubiger sowie die Anordnung des sog. offenen Arrestes (Abs. 2 und Abs. 3). Infolge der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 30 Abs. 1, § 9 Abs. 1) ist jeder Gl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. 2Dieser Zeitraum soll drei Monate nicht überschreiten. 3Das Gericht ordnet nach Anhörung des Schuldners die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag an, wenn nach seiner freien Überzeugung der Schuldenbereinigungsplan voraussichtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in das Grundbuch einzutragen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Im Eröffnungsbeschluss bestimmt das Insolvenzgericht Termine für:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Grundlagen der Prognoseentscheidung

Rn 12 Die Basis für die Prognose des Gerichts bildet der außergerichtliche Einigungsversuch. Dieser muss für einen zulässigen Verbraucherinsolvenzantrag gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 vorgelegt werden (vgl. die Kommentierung bei § 305 Rn. 45). Daneben muss der Schuldner die wesentlichen Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs angeben (vgl. die K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Vorlage von Abschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rn 24 Beabsichtigt das Gericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, ruht das Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich bis zur Entscheidung der Gläubiger über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. In diesem Fall fordert das G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Allgemeine Eröffnungsvoraussetzungen

Rn 13 Das Gericht hat nach (Wieder-)Aufnahme des Verfahrens zu überprüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach §§ 1 ff. noch gegeben sind. Insoweit setzt die volle Amtsermittlungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 ein (vgl. die Kommentierung zu § 304 Rn. 96).[26] Durch die umfassende Beantwortung der in den Antragsformularen gestellten F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt den grundsätzlichen Vorrang des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens gegenüber der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (§ 306 Abs. 1). Selbst nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung, soll grundsätzlich eine Einigung auf Basis des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (§ 305 Abs. 1 Nr. 4) versucht werden. Der Gesetzg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung

Leitsatz 1. § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Für die Entstehung reicht es deshalb aus, dass zuviel Steue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückwirkung des BMF-Schreibens betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.3.2020

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. 2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Kreis der Einspruchsberechtigten/Klagebefugten

Rn. 212 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Einspruchsberechtigt bzw klagebefugt (§ 48 FGO) gegen den Verlustfeststellungsbescheid ist der betroffene StPfl – daran ändert es auch nichts, dass über das Vermögen einer PersGes das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (BFH v 20.12.2018, IV R 2/16, DB 2019, 1546), dh, es geht dann die Einspruchs- bzw Klagebefugnis nicht auf die Gesellsch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Leitsatz § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 55 Abs. 4 InsO Sachverhalt Der Kläger wurde am 16.8.2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt über das Vermögen einer KG bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 1.11.2017 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) bewirkt auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG. Normenkette § 13c UStG, §§ 41, 178 InsO Sachverhalt Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D-AG, die als Kreditinstitut tätig war. Die B-KG (KG), ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Einstandspflicht des Arbeitgebers bzw. Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins bei Herabsetzung einer Pensionskassenrente

Leitsatz Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat grds. der Arbeitgeber, der die Rente zugesagt hat, für die Kürzung einzustehen. Wenn über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) in Betracht kommen. Für Sicherungsfälle vor dem 1.1.2022 ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

Leitsatz 1. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und hierdurch – infolge Aufdeckung stiller Reserven – ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst, ist die auf den Gewinn entfallende Einkommenst...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegfall des Verschonungsabschlags

Leitsatz Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

Leitsatz 1. Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. 2. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.3 Verwertbarkeit

Rz. 12 Nach Abs. 1 ist nur das verwertbare Vermögen einzusetzen. Diese Einschränkung ergibt sich daraus, dass ein Bedarf tatsächlich nur mit bereiten Mitteln gedeckt werden kann. Derjenige, der auf sein Vermögen im Falle einer Notlage nicht zugreifen kann – es nicht verwerten kann –, kann auch nicht darauf verwiesen werden, dieses vorrangig zur Deckung seines Bedarfs einzuse...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Leistungsgebot

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Aufforderung des FA zur Zahlung einer Steuer- oder Haftungsschuld (Leistungsgebot), ist grundsätzlich ein selbständiger > Verwaltungsakt (BFH/NV 2008, 967), der idR mit der Steuer- oder Haftungsfestsetzung in einem Bescheid verbunden wird. Ohne Leistungsgebot (legaldefiniert in § 254 Abs 1 Satz 1 AO) ist der Adressat des Bescheides nicht zur Za...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 18 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt sind nur Gewinnschuldverschreibungen (Gewinnobligationen) des in- oder ausländischen ArbG (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b VermBG) sowie solche, die von einem in- oder ausländischen Unternehmen ausgegeben werden, das als herrschendes Unternehmen (§ 18 Abs 1 AktG; > Rz 12) mit dem Unternehmen des ArbG verbunden ist (§ 2 Abs 2 VermBG). Name...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Zeitwertkonten / IV. Kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos auf Grund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. als Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder Fonds geführt, darf der Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Lohnzuflusses keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten haben. Beauftragt der Arbeitgeber ein externes Vermögensverwaltungsunternehmen mit der Anlage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur und Inventar: Rech... / 3.1.3 Insolvenz-Inventur/Inventar

Rz. 34 Der Insolvenzverwalter hat nach § 151 Abs. 1 InsO ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Dieses Masseverzeichnis ist auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzustellen und hat i. d. R. sowohl den Zerschlagungswert als auch den Fortführungswert anzugeben (§ 151 Abs. 2 InsO). Für die Bestandsaufnahme ist nach h. M. a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur und Inventar: Rech... / 7 Folgen von Rechtsverstößen bei der Inventur

Rz. 121 Handelsrechtlich sind Verstöße gegen die Inventurvorschriften (§§ 240 f. HGB) nicht mit besonderen Sanktionen belegt.[2] Im Ergebnis können Inventurmängel aber Ursache für Buchführungs- und Bilanzierungsverstöße sein und die dafür vorgesehenen Sanktionen, z. B. Strafen und Ordnungswidrigkeiten nach §§ 331, 334 HGB, auslösen.[3] Zwar dürften Inventare nicht zu den gem....mehr