Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vermögensbeteiligungen / 2. Gewinnschuldverschreibungen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 18

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Begünstigt sind nur Gewinnschuldverschreibungen (Gewinnobligationen) des in- oder ausländischen ArbG (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b VermBG) sowie solche, die von einem in- oder ausländischen Unternehmen ausgegeben werden, das als herrschendes Unternehmen (§ 18 Abs 1 AktG; > Rz 12) mit dem Unternehmen des ArbG verbunden ist (§ 2 Abs 2 VermBG). Namensschuldverschreibungen des ArbG müssen durch ein Kreditinstitut oder durch ein Versicherungsunternehmen, das zum Geschäftsbetrieb im > Inland befugt ist, verbürgt bzw versichert sein, damit der ArbN im Falle einer Insolvenz des ArbG (dazu > Insolvenzverfahren) neben dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht auch noch das Risiko des Kapitalverlustes tragen muss.

 

Rz. 19

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Nach Änderungen durch das StRefG 1990 (BGBl 1988 I, 1093 = BStBl 1988 I, 224) und das Gesetz über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere (BGBl 1990 I, 2749 = BStBl 1991 I, 140) ist der Erwerb von außerbetrieblichen Gewinnschuldverschreibungen nicht mehr begünstigt. Damit ist der bis 1989 zulässige Erwerb von Gewinnschuldverschreibungen inländischer Kreditinstitute ausgeschlossen. Dem liegt Folgendes zugrunde: Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen unterliegt deren Ausgabe aus EU-rechtlichen Gründen (BR-Drs 466/89) nicht mehr dem Genehmigungserfordernis der §§ 795, 808a BGB. Somit ist eine Ausgabe durch unseriöse Beteiligungsunternehmen nicht mehr auszuschließen; den Erwerb solcher Schuldverschreibungen will der Gesetzgeber aber weder durch das EStG noch durch das VermBG begünstigen (vgl BR-Drs 614/89). Demgegenüber ist die Gefahr verfehlter Anlageentscheidungen des ArbN beim Erwerb betrieblicher Gewinnschuldverschreibungen überschaubar.

 

Rz. 20

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Gewinnschuldverschreibungen sind alle Urkunden (Wertpapiere), die ein Leistungsversprechen (Zahlung einer bestimmten Geldsumme, im Regelfall die Einlösung zum Nennwert) verbriefen. Zu Wandelschuldverschreibungen > Rz 15 ff. Sie können auf Inhaber, Namen oder an Order lauten. Inhaberschuldverschreibungen sind in §§ 793ff BGB geregelt. Die Förderung setzt folgende Ausstattung voraus: Es muss eine gewinnabhängige Mindestverzinsung bezogen auf den Ausgabepreis zugesagt werden; die gewinnunabhängige Mindestverzinsung soll idR die Hälfte der Gesamtverzinsung oder die Hälfte einer bestimmten Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere im Ausgabezeitpunkt nicht überschreiten (vgl § 2 Abs 3 VermBG; Abschn 4 Abs 3 VermBErl).

 

Rz. 21

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Randziffer einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

  Rn. 73 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gem § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren