Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Grenzen der Einbeziehung (§ 223 Abs. 1 Satz 2)

Rn 8 Eine Besonderheit besteht – infolge der europarechtlich bedingten Einführung (Rn. 3) von § 223 Abs. 1 Satz 2 – wiederum für bestimmte Gläubiger der Kreditwirtschaft. Deren Absonderungsrechte sind innerhalb der Abrechnungssysteme gegen Änderungen geschützt und damit insolvenzplanfest (§ 223 Abs. 1 Satz 2 Fall 2). Dabei geht es um einen besonderen[16] Schutz für Gläubiger...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.5.2020 – 10 UF 51/20 1. Bei Versorgungsanwartschaften, die den Verfügungs- und Vollstreckungsbeschränkungen im Insolvenzverfahren (Insolvenzbeschlag) unterliegen, findet der Versorgungsausgleich statt. 2. Der Versorgungsausgleich wird bei solchen Anrechten in der Form durchgeführt, dass zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein Anrecht mit den sich a...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10. Aufsatzliteratur

Rn 33 Lüke, Aus der Werkstatt des Gesetzgebers: Neues im Beschwerdeverfahren in Insolvenzsachen, ZIP 2001, 1661; Pape, G., Die Oberlandesgerichte werden arbeitslos!, ZInsO 2001, 777; Pape, I., Auswirkungen der ZPO-Reform auf das insolvenzrechtliche Beschwerdeverfahren, NZI 2001, 516; Stamer, Das System der Rechtsbehelfe im Insolvenzverfahren (2015).mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Absatz 1: Verlängerung der Stundung

Rn 4 Die grundsätzlich längstens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung andauernde Stundung der Verfahrenskosten kann verlängert werden, wenn der Schuldner nach diesem Zeitpunkt weiterhin nicht in der Lage ist, den gestundeten Betrag in einer Summe aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu bezahlen. Rn 5 Ausdrücklich geregelt ist damit der zu erwartende Regelfall des end...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Nr. 2: Fehlen der persönlichen oder wirtschaftlichen Stundungsvoraussetzungen

Rn 24 Die Verfahrenskostenstundung kann auch dann aufgehoben werden, wenn beim Schuldner die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Kostenstundung von Beginn an nicht vorgelegen haben, ohne dass der Schuldner die fehlerhafte Gerichtsentscheidung zur Kostenstundung zu verantworten hat bzw. ihn bezüglich der falschen Angaben zu den persönlichen oder wirtsc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Wirkungen der Aufhebung der Kostenstundung

Rn 5 Während § 4b dem Insolvenzgericht die Möglichkeit gibt, bei einer grundsätzlich bestehenden Verfahrenskostenstundung die Zahlungsmodalitäten der geänderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners anzupassen, führt ein Aufhebungsbeschluss zum Entfall der Stundungswirkung. Dementsprechend sind die Verfahrenskosten sofort fällig, ggf. kann ein Kostenvorschuss be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Rechtspflegererinnerung

Rn 27 Soweit gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde gegeben ist, gilt dies unabhängig davon, ob die Entscheidung des Insolvenzgerichts durch den Insolvenzrichter oder den Rechtspfleger getroffen worden ist.[38] Rn 28 Die Regelung des Abs. 1 lässt daneben die Möglichkeit der Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Übersicht über die Fälle der Zulassung der sofortigen Beschwerde

Rn 7 In den nachstehend aufgeführten Fällen ist u.a. die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts, die auf Vorschriften der InsO beruhen, ausdrücklich zugelassen:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Beschluss über die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

Rn 3 Auch die Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 mangels Masse hat für den Schuldner die Konsequenz, dass er das Restschuldbefreiungsverfahren nicht mehr erreichen kann, § 289. Rn 4 Die Entscheidung des Insolvenzgerichts zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führt zum Wegfall der Stundungswirkungen. Rn 5 Soweit über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Beschwerdefrist

Rn 8 Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beträgt gemäß § 4 i.V.m. § 569 Abs. 1 ZPO grundsätzlich zwei Wochen. Rn 9 Die Frist ist eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 ZPO), nach deren Versäumung die Beschwerde nur noch unter den Voraussetzungen des § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO Erfolg haben kann, d.h., es müssen die Erfordernisse für eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Beschwerdeberechtigung

Rn 17 Wer zur Einlegung der sofortigen Beschwerde berechtigt ist, ergibt sich grundsätzlich aus der jeweils konkreten Bestimmung der InsO, die die Anfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung vorsieht. Soweit kein ausdrücklicher Adressat für das Beschwerderecht genannt ist, ergibt sich die Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde aus der Beschwer des Beschwerdeführers. Die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Absatz 2: Änderung der Monatsraten

Rn 11 Die grundsätzliche Entscheidung des Insolvenzgerichts, die Verfahrenskosten zu stunden, kann auf der Grundlage des Abs. 2 nicht dergestalt revidiert werden, dass eine Aufhebung erfolgt. Dies ist allein auf der Grundlage des § 4c mit den dort abschließend geregelten Aufhebungsgründen möglich. Rn 12 Die Entscheidung des Gerichts, die Stundung zunächst ohne Zahlungsbestimm...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Nr. 4: Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit

Rn 35 Die Stundung der Verfahrenskosten soll "ultima ratio" sein. Im Interesse des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel ist der Schuldner gehalten, primär selbst für die Deckung der Verfahrenskosten Sorge zu tragen. Rn 36 Entsprechend der Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 wird eine solche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Abfindungsansprüche bei Austritt (Abs. 5)

Rn 19 Um die Sanierung nicht durch etwaige Abfindungsansprüche der Anteilsinhaber oder Mitglieder zu gefährden, wenn eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 einen wichtigen Grund für einen Austritt bestimmter beteiligter Personen darstellt, wurde Absatz 5 eingefügt. Dieser sieht vor, dass sich die Höhe etwaiger Abfindungsansprüche im Fall eines Austritts am Liquidationswert des U...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die für die einzelnen Verfahrensabschnitte gewährte Stundung der Verfahrenskosten endet nach der grundsätzlichen Vorstellung des Gesetzgebers mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Bis dahin soll regelmäßig von einer Geltendmachung der Kosten gegenüber dem Schuldner abzusehen sein.[1] Die sofortige Geltendmachung aller Verfahrenskosten nach Erteilung der Restschuldbe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung

Rn 23 Die Einlegung der sofortigen Beschwerde hat gemäß § 4, § 570 Abs. 1 ZPO grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, sowohl das Insolvenzgericht als auch das Beschwerdegericht können jedoch anordnen, dass die Vollziehung der Entscheidung ausgesetzt wird, § 570 Abs. 2 und 3 ZPO. Richtet sich die sofortige Beschwerde indes gegen die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Das am 04.08.2009 verkündete SchVG ist am Folgetag in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das SchVG 1899 außer Kraft.[1] Aus diesem Grunde bestimmt § 24 Abs. 1 Satz 1, dass das Gesetz nicht auf Schuldverschreibungen anzuwenden ist, die vor dem Tag des Inkrafttretens (05.08.2009) ausgegeben wurden. Auf derartige Schuldverschreibungen ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 vielmehr we...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Abhilfemöglichkeit des Insolvenzgerichts, Gang des Beschwerdeverfahrens

Rn 25 Das Insolvenzgericht hat der sofortigen Beschwerde selbst abzuhelfen, sofern es diese für begründet erachtet; im Fall der Abhilfe unterbleibt eine Befassung des Beschwerdegerichtes mit der Angelegenheit. Die Abhilfeentscheidung hat ebenfalls in Beschlussform zu ergehen.[26] Die Streichung des Abs. 2 Satz 2 hat insoweit keine inhaltliche Bedeutung, sondern trägt allein ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 281–321

Rz. 1 Nach § 249 Abs. 1 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt, Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, kraft eigenen Rechts zwangsweise durchzusetzen, wenn die Pflicht nicht freiwillig erfüllt bzw. ihr zuwider gehandelt wird.[1] Diese zwangsweise Durchsetzung, d. h. die Vollstreckung des Verwaltungs...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

Leitsatz 1. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG enthalten eine planwidrige Regelungslücke, soweit die dort enthaltenen Realisationstatbestände den Entzug von Aktien aufgrund der Auflösung und Abwicklung einer inländischen AG durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Löschung im Register nicht unmittelbar erfassen. Die planwidrige Regelungslücke ist durch ei...mehr

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Anhang / Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseig...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Liquidator und Verfahren

Rz. 47 Gänzlich offen bleibt, wer diese Liquidation in welchem Verfahren durchführen soll. Gesetz und Gesetzesmaterialien bieten hierfür abgesehen vom kryptischen Verweis auf "allgemeine Grundsätze" nicht den leisesten Hinweis. Am ehesten wird man die Wohnungseigentümergemeinschaft als fortbestehend behandeln dürfen, bis sie vollständig abgewickelt ist. In diesem Falle würde...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / c) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 80 Als Voraussetzung für den Anspruch muss Grund zu der Annahme bestehen, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Besteht lediglich der nicht belegbare Verdacht einer Rechtsverletzung, so ist der Nacherbe wehrlos.[71] Soweit eine Interessenabwägung dies rechtfertigt, räumt der BGH allerdings dem Nacherben einen Auskunftsanspruch g...mehr

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Befristete Absenkung der Steuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar In der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 sind die Umsatzsteuersätze aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie temporär abgesenkt worden. Die Finanzverwaltung hat zu Einzelfragen der Steuersatzabsenkung in einem ergänzenden BMF-Schreiben Stellung genommen und sich insbesondere auch zu Einzelaspekten der Steuersatzanhebung zum 1.1.2021 geäußert...mehr

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AGS 11/2020, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist zum Teil begründet. Die Klägerin hatte gegen den Beklagten einen Anspruch auf Ausgleich der dem Beklagten mit Schreiben vom 31.7.2018 in Rechnung gestellten Vergütung von 96,39 EUR für die Erneuerung einer GSM-Antenne. Der Ausgleich des Rechnungsbetrages erfolgte erst am 28.2.2019, nachdem am 20.2.2019 dem Beklagten der Mahnbescheid zugestellt wurde. Mit dem Aus...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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ZErb 11/2020, Darlehensrück... / 1 Gründe

A. Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines der Beklagten zu 1) gewährten Darlehens sowie um die Auseinandersetzung des Nachlasses nach der am 17.2.2015 verstorbenen Frau Monika G. (im Folgenden als Erblasserin bezeichnet). Die Erblasserin gewährte der Beklagten zu 1), die erhebliche Verluste erwirtschaftete, ein Gesellschafterdarlehen. Am 18.12.2013 schlossen die Erbla...mehr

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Polen / d) Haftung für Verbindlichkeiten

Rz. 27 Sofern ein Ehegatte Verbindlichkeiten begründet, ist hinsichtlich der Frage, welcher Ehegatte mit welchem Vermögen haftet, zu unterscheiden:mehr

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Dänemark / 3. Einseitige Durchsetzung einer Gütertrennung

Rz. 72 Nach dem alten ÆRL konnte ein Ehegatte (neben der Möglichkeit einer ehevertraglich vereinbarten Gütertrennung) nach Maßgabe des § 38 ÆRL auch ohne Trennung oder Scheidung eine gerichtlich verfügte Gütertrennung (bosondring) verlangen. Diese Möglichkeit war jedoch in der Praxis unbedeutend geworden, weswegen das Rechtsinstitut der "bosondring" im neuen ÆFL nicht mehr w...mehr

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Ungarn / b) Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 51 Die Merkmale der ehelichen Lebensgemeinschaft sind im Gesetz nicht definiert, ihr Entstehen ist mit der Eheschließung zu vermuten. Der Zeitraum der Lebensgemeinschaft bestimmt den Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens und begründet den gemeinsamen Erwerb mit dem Rechtstitel eheliches Gesamtgut. Die eheliche Gütergemeinschaft ist – in Ermangelung abweichender Regelun...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VII. Vermögensaufteilung nach der Scheidung

Rz. 154 Die Folge der Scheidung ist in aller Regel die Aufteilung der Güter. Ist aufgrund eines Ehevertrages alles Vermögen Sondereigentum (enskild egendom), so findet eine Aufteilung nicht statt (ÄktB 9:1). In den anderen Fällen wird das giftorättsgods zusammengelegt – nach Abzug der jeweiligen eventuellen persönlichen Schulden – und hälftig geteilt.[123] Übersteigt der Ante...mehr

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Dänemark / 2. Weitere Rechtshandlungen zwischen den Ehegatten

Rz. 70 Nach § 2 Abs. 1 ÆFL können die Ehegatten – unter Einhaltung der vom Gesetz vorgegebenen Beschränkungen[41] – Verträge miteinander eingehen, einander beschenken und auch einander gegenüber Verpflichtungen eingehen. Sie sind dabei allerdings verpflichtet, die Vorschriften des ÆFL einzuhalten (so § 2 Abs. 2 ÆFL). Eine Vereinbarung, wonach alles, was einer der Ehegatten k...mehr

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Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (3)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 ‐ ­VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831). 2. Für die Berücksichtigun...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 4.1 Forderungsabtretung

Die Banken als wichtigste Fremdkapitalgeber eines Unternehmens verlangen für ihr Engagement eine entsprechende Sicherheit. Die Regel sind Grundbucheinträge und Übereignungen von Anlagegütern. Für die Finanzierung des Umlaufvermögens, also auch der Forderungen, oder zur weiteren Absicherung der Bank werden oft auch die Warenbestände und die Forderungen an den Kreditgeber abge...mehr

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Jung, SGB VII § 164 Beitrag... / 2.1 Beitragsvorschüsse (Abs. 1)

Rz. 3 Beitragsvorschüsse i. S. d. Abs. 1 dienen ebenso wie die Betriebsmittel (vgl. § 171) der Vorfinanzierung des notwendigen Finanzbedarfes des laufenden Kalenderjahres, denn das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung kann durchaus zu Liquiditätsengpässen führen. Rz. 4 Die Erhebung von Beitragsvorschüssen steht im Ermessen der Unfallversicherungsträger. In der Regel besc...mehr

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Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Ruhen des Insolvenzverfahrens (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rn 5 Im Verbraucherinsolvenzverfahren ruht im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren gem. Abs. 1 das Verfahren über den Eröffnungsantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Entscheidung über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 Abs. 3 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 4 Die Vorschrift ist seit Erlass der InsO unverändert geblieben. Sie geht auf § 357h der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages zurück.[6] Im Jahr 2012 sah der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte eine Abschaffung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens vor. Damit wäre auch ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.3 Verfahren ohne Eigenantrag

Rn 37 Stellt der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rn. 32) selbst keinen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, nimmt das auf Antrag des Gläubigers in Gang gesetzte Verfahren seinen Fortgang. Im Regelfall wird das Gericht einen Sachverständigen damit beauftragen, die für die Feststellung der Eröffnungsvoraussetzungen notwendigen Tatsachen zu erm...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass ein Insolvenzverfahren nur dann eröffnet werden kann, wenn neben der formellen Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Eröffnungsantrags (§§ 11 ff.), der voraussichtlichen Verfahrenskostendeckung (§ 26) auch die materiellen Voraussetzungen einer Insolvenz in Form eines Eröffnungsgrundes nach §§ 17–19 gegeben sind. Dies sind namentlich die Za...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Anmeldungsfrist

Rn 2 Der Eröffnungsbeschluss hat die Aufforderung an die Gläubiger zu enthalten, ihre Forderungen förmlich anzumelden. Rn 3 Die Forderungen werden beim Insolvenzverwalter unmittelbar angemeldet, § 174 InsO. Rn 4 Für die Form und den notwendigen Inhalt der Anmeldung gilt § 174, d.h., die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen, Grund und Betrag der Forderung sind anzugeben, des W...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Auskunftspflicht

Rn 3 Die Vorschrift stellt klar, dass den Schuldner bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren grundsätzlich dieselben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten treffen, wie im eröffneten Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist insoweit, dass ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben ist (§§ 14 Abs. 1; 15; 18 Abs. 3; 305).[5] In diesem Augenblick entstehen die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Prämissen des Eröffnungsgrundes

Rn 7 Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes hat das Insolvenzgericht, auch in einer Beschwerdeinstanz,[3] von Amts wegen zu überprüfen (§ 5 Abs. 1).[4] Das Verfahren wird nur eröffnet, wenn ein Eröffnungsgrund gegeben ist.[5] Um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können, muss der Insolvenzrichter vom Vorliegen des Eröffnungsgrundes überzeugt sein.[6] Bei der Feststellung des E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Literatur

Rn 17 Grub, Die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren in: Kölner Schrift, 1. Aufl., S. 671 ff.; Pape, Änderungen im Eröffnungsverfahren durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, NZI 2007, 425 ff.; Uhlenbruck, Die Mitwirkungspflichten des Schuldners oder Schuldnervertreters im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZInsO 1999, 493 ff.; Vallender, Die Auskunft...mehr