Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Verbot der Sozialhilfebedürftigkeit für Beamte?

Rz. 46 Die Entscheidung des BVerwG vom 24.1.2012,[17] die zu einer grundlegenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung geführt hat, hat das OVG NRW in der Folgezeit dazu veranlasst, anzunehmen, dass ein Beamter grundsätzlich nicht sozialhilfebedürftig werden dürfe: Zitat "Denn die aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht abgeleitete Notwendigkeit zur Schaffung von Härtef...mehr

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Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Ist für eine Organgesellschaft entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG eine Steuerfestsetzung ergangen, ergibt sich hieraus eine Drittwirkung i.S. von § 166 AO. Der Organträger kann dann keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend machen, die von Dritten über die Organgesellschaft bezogen wurden. Das Recht des Organträgers, die Nichtbesteuerung von Innenleistunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zahlungsverjährung

Rz. 45 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zum Anwendungsbereich im Einzelnen > Rz 2) erlöschen durch Zahlungsverjährung (§ 232 AO). Die Frist beträgt fünf Jahre, im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche erstmals fällig geworden sind (§...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / I. Sachverhalt

Ein Insolvenzverwalter wurde in einem größeren Insolvenzverfahren einer jur. Person bestellt, nachdem er zuvor bereits vorl. Insolvenzverwalter dieses Verfahrens war. Für diese Tätigkeit wurde eine Vergütung i.H.v. 47.815,99 EUR einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt, wobei Zuschläge für die Inventarisierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie wegen be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.4 Streit um die Wirksamkeit des Plans

Rn 27 Das Insolvenzgericht ist zuständig zur Entscheidung eines Streits über die Wirksamkeit eines Schuldenbereinigungsplans in Fortsetzung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.[71] Dies ist eine Konsequenz aus der Gleichstellung des Plans mit einem zivilprozessualen Prozessvergleich. Wird dessen Wirksamkeit angegriffen und damit seine den Prozess beendigende Wirkung infra...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / IX. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH wird in der gerichtlichen Praxis für Aufsehen sorgen und gerade in großen Insolvenzverfahren für eine Änderung, zumindest für eine stringentere Prüfung von Zuschlägen sorgen. Flankiert wird das Ganze durch die Anpassung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch das SanInsFoG (Gesetz vom 22.12.2020, BGBl. I 2020, 3256), welches zum 1.1.2021 die Gebü...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / Leitsatz

In einem größeren Insolvenzverfahren ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Zuschlag auslösender Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten ist, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt. BGH, Beschl. v. 29.4.2021 – IX ZB 58/19mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Vom Plan nicht erfasste Forderungen (Abs. 3 Satz 1)

Rn 32 Abs. 3 dient dem Gläubigerschutz und stellt in Satz 1 klar, dass solche Gläubiger, deren Forderungen nicht in den Verzeichnissen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 enthalten waren und denen auch der Schuldenbereinigungsplan nicht zugestellt wurde, von den Wirkungen und Rechtsfolgen des Schuldenbereinigungsplans nicht betroffen werden (zur Problematik der Einbeziehung von Teilford...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / VII. Korrektiv der Berechnungsgrundlage

Nach Ansicht des BGH sei unausgesprochenes Korrektiv bei der Frage der Zuschläge, wie sich die Berechnungsgrundlage darstelle. Bei der Prüfung einer im Einzelfall gebotenen Erhöhung der Regelvergütung sei auch die Höhe der Berechnungsgrundlage in die Gesamtwürdigung einzubeziehen. Je größer die Insolvenzmasse sei, umso höher falle schon die Regelvergütung aus, sodass ein Meh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Zustellung des Plans (Abs. 1 Satz 1, 3)

Rn 5 Die Zustellung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger erfolgt gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 von Amts wegen nach den allgemeinen Vorschriften (§ 4 i.V.m. §§ 166 ff. ZPO). Die im Insolvenzverfahren üblichen Zustellungserleichterungen (Zustellung durch Aufgabe zur Post, Zustellungsfiktion nach drei Tagen, Verzicht auf Zustellung an Personen unbe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Normzweck

Rn 6 Die Einfügung von § 217 Abs. 2 beruht auf der Erkenntnis, dass die Regelung von § 254 Abs. 2 Satz 1, wonach es ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass durch einen Insolvenzplan die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen gestaltet werden, die diesen aus Drittsicherheiten zustehen, gerade bei Sanierungen in Konzernkonstellationen Probleme bereitet. Häufig sind in dies...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5. Gläubiger mit gruppeninternen Drittsicherheiten

Rn 22 Sind am Insolvenzverfahren Inhaber von Rechten aus gruppeninternen Drittsicherheiten beteiligt, ist für diese ebenfalls eine eigene Gruppe im Insolvenzplan zu bilden (§ 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5). Auch wenn es – anders als z.B. im Fall der Absonderungsgläubiger in § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder im Fall der Inhaber von gruppeninternen Drittsicherheiten für das Restrukturi...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / II. Bemessung von Zu- oder Abschlägen allgemein

Der BGH hat zunächst einmal dargelegt, wonach die Bemessung von Zu- oder Abschlägen im Einzelfall Sache des Tatrichters ist. Dies ist im Rahmen der Festsetzung nach der InsVV regelmäßig der Rechtspfleger. Dabei ist folglich jeweils auf den Einzelfall abzustellen. Dargelegt wird indirekt, wonach § 2 InsV zunächst einmal den Grundsatz der Regelvergütung beinhaltet. Sollen Zu- ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.2 Abstimmung der Insolvenzgerichte

Rn 10 Normadressat des § 56b sind die Insolvenzgerichte. Deren Richter sind nach dem Wortlaut der Vorschrift ("haben … sich abzustimmen") dazu im Sinne einer Amtspflicht verpflichtet, sich wegen der möglichen Bestellung einer Person zum Insolvenzverwalter für mehrere Insolvenzverfahren über die Vermögen gruppenangehöriger Schuldner untereinander ins Benehmen zu setzen. Den G...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Verfahren nach Eingang der Stellungnahmen

Rn 28 Stimmen alle Gläubiger dem ggf. (geänderten) Plan zu, sei es durch ausdrückliche Zustimmung oder Schweigen, ist dieser als gerichtlicher Vergleich (§ 308 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) geschlossen. Das Insolvenzgericht stellt dies gem. § 308 Abs. 1 durch Beschluss fest. Die materielle Wirksamkeit des Vergleichs richtet sich nach § 779 BGB (vgl. zu Nullplä...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / X. Auflösung und Aufhebung

Sehr viel ausführlicher als bisher werden in den §§ 87 bis 87d BGB n.F. die Voraussetzungen der Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane sowie der Aufhebung durch die Stiftungsbehörde geregelt. Grundvoraussetzung ist jeweils, dass die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung durch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Gerichtliche Aufforderung und Hinweise (Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 2)

Rn 12 Das Insolvenzgericht fordert die im Schuldenbereinigungsplan genannten Gläubiger auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zum Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Die Aufforderung muss wegen des Erfordernisses eines rechtssicher zu bestimmenden Fristbeginns im Regelfall förmlich zugestellt werden. Die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.5 Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

Rn 40 Der PSV hat zum Ziel, den wirtschaftlichen Ausfall der betrieblichen Pensionsansprüche der Beschäftigten eines insolventen Unternehmens aufzufangen. Der Sicherungsverein tritt an die Stelle des insolventen Arbeitgebers, der seine Versorgungszusagen nicht einhalten kann. Organisatorisch handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,[52] dessen gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 4. Bestellung des Sonderverwalters (Abs. 2 Satz 3)

Rn 30 § 56b Abs. 2 Satz 3 ordnet für die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Auflösung und Beseitigung von Interessenskollisionen eines zuvor bestellten Einheitsverwalters eine entsprechende Anwendung von § 56a an. Wurden in den einzelnen Gruppenverfahren jeweils einzelne Verwalter bestellt, bleibt es im Fall von dennoch auftretenden Interessenskollisionen ohnehin...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1 Gerichtliche Ermessensentscheidung über weiteres Verfahren

Rn 31 In allen Fällen, in denen nach Ablauf der Monatsfrist keine einstimmige Annahme des Plans vorliegt, hat das Insolvenzgericht gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 zu prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Schuldner aufgrund der Stellungnahmen von Gläubigern und zur Förderung einer einstimmigen Annahme Gelegenheit zur Ergänzung und Änderung des Plans zu geben. Dies kann z.B. schon dann der...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Hat kein Gläubiger Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben oder wird die Zustimmung nach § 309 ersetzt, so gilt der Schuldenbereinigungsplan als angenommen; das Insolvenzgericht stellt dies durch Beschluss fest. 2Der Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung. 3Den Gläubigern und dem...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Wird über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so haben die angegangenen Insolvenzgerichte sich darüber abzustimmen, ob es im Interesse der Gläubiger liegt, lediglich eine Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. 2Bei der Abstimmung ist insbesondere zu erörtern, ob diese Person alle Verfahren über die grup...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Verfahrensbeendigung (Abs. 2)

Rn 30 Mit der Annahme des Schuldenbereinigungsplans und der Feststellung durch das Gericht ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens obsolet geworden. Die vertragliche Regelung der Schuldenbereinigung tritt an die Stelle der gesetzlichen Restschuldbefreiung. Dementsprechend sieht Abs. 2 in Form einer Fiktion vor, dass der Eröffnungsantrag, gleich ob Schuldner- ode...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IX. Insolvenz des Vorerben

Rz. 82 Im Insolvenzverfahren des Vorerben ist der Nacherbe gegen beeinträchtigende Verfügungen des Insolvenzverwalters insoweit geschützt, als der Insolvenzverwalter aus dem Nachlass keine Insolvenzgläubiger befriedigen darf (§ 83 Abs. 2 InsO, § 2115 BGB). Der Nacherbe kann Drittwiderspruchsklage erheben im Falle der Verwertung des Nachlasses in der Zwangsvollstreckung (§ 77...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 17 Familienholding / 4. Ausschlussmöglichkeiten

Rz. 110 Auch die Pfändung eines Gesellschaftsanteils durch Gläubiger des Gesellschafters kann faktisch zu einem Eindringen Dritter führen. Auch wenn der Pfandgläubiger nicht selbst Gesellschafter wird, hat er doch über die Möglichkeit, die Gesellschaft zu kündigen, mitunter erhebliche wirtschaftliche Macht. Dies kann dadurch umgangen werden, dass für den Fall der Pfändung ei...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / G. Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 43 Bei dem Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach den §§ 34 ff. SVertO handelt es sich um ein teilweise dem Insolvenzverfahren vergleichbares, besonders ausgestaltetes Vollstreckungsverfahren, das nicht der freiwilligen, sondern der streitigen Gerichtsbarkeit angehört.[75] Die Funktion des Verteilungsverfahrens besteht darin, die Haftungssumme in möglichst ger...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftung gemäß § 89 BGB

Rz. 658 § 89 Abs. 1 BGB ordnet die Anwendung des § 31 BGB auf den Fiskus sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts an. Damit haften gemäß § 31 BGB auch diese Rechtsträger – wie die juristischen Personen des Privatrechts – auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln ihrer verfassungsmäßigen Vertreter verursacht worden sind. Rz. 659 Fiskus bez...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Bestimmtheit der Teilklage (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 36 Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbstständige Ansprüche – beispielsweise Sach-, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld – geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche bis zu der geltend gemachten Gesam...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / H. §§ 30, 31, 31a, 89, 278, 831 BGB Gehilfenhaftung

Rz. 641 § 30 BGB: Besondere Vertreter Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. § 31 BGB: Haftung des Vereins für Organe Der Verei...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 5 Pflichtversicherung für... / J. Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (§ 12 PflVG)

Rz. 75 Bei Kraftfahrzeugunfällen Geschädigte haben aus den verschiedensten Gründen oft keine Möglichkeit, sich im Wege des Direktanspruchs nach § 115 VVG (Rdn 22 ff.) an einen Haftpflichtversicherer zu wenden. Oft entfällt auch die Möglichkeit, wegen des erlittenen Personen- und Sachschadens anderweitig Ersatz zu erlangen. Um diese Unbilligkeiten zu beseitigen und im Interes...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die EuGVVO findet auf alle Zivil- und Handelssachen (s. dazu auch Erwägungsgrund 10 EuGVVO)[128] Anwendung, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt (Art. 1 Abs. 1 EuGVVO; Art. 1 Abs. 1 LugÜ II),[129] sofern keiner der enumerativ aufgezählten Ausschlüsse (Art. 1 Abs. 2 EuGVVO; Art. 1 Abs. 2 LugÜ II) vorliegt. Rz. 27 Soweit die "soziale Sicherheit" ausgenomm...mehr

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Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7,...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / II. Anwendbarkeit verschiedener Abschlagsfaktoren

Der BGH setzt sich in seiner Entscheidung mit der Anwendbarkeit der verschiedenen Abschlagsfaktoren der InsVV auseinander, was die Vergütung des Verbraucherinsolvenzverwalters betrifft. So sieht bereits § 13 InsVV einen Abschlag bei der Mindestvergütung von 1.400,00 EUR (Erhöhung durch das SanInsFoG, bis 31.12.2020: 1.000,00 EUR,) auf 1.120,00 EUR (Erhöhung durch das SanInsF...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / IV. Querfinanzierungsgedanke und Auskömmlichkeit

Der BGH stellt in seiner Entscheidung vom 12.3.2020 nochmals auf den Aspekt der sog. Querfinanzierung ab und argumentiert dabei auch mit der (häufig in der Festsetzungspraxis unbeachteten) fehlenden Notwendigkeit, in jedem Einzelverfahren "auskömmlich" oder gar gewinnbringend vergütet werden zu müssen. Nach dem BGH ist stattdessen eine Mischkalkulation maßgebend (im Detail: ...mehr