Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.6 Rückgewähr der Gegenleistung (§ 81 Abs. 1 Satz 3)

Rn 19 Über die unbeschränkte Verweisung in § 24 ist auch § 81 Abs. 1 Satz 3 anwendbar. Hat daher der Dritte in Unkenntnis der unwirksamen Verfügung des Schuldners die ihm obliegende Gegenleistung bereits erbracht, so ist sie ihm zurückzugewähren. Für den Zeitraum nach Eröffnung des Verfahrens stellt § 81 Abs. 1 Satz 3 eine Selbstverständlichkeit dar, welche sich bereits aus ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 40 Gehrlein, Verfügungsbeschränkungen vor und nach Insolvenzeröffnung, WM 2014, 485; Gerhardt, Insolvenzverfahren und Einzelzwangsvollstreckung, FS 100 Jahre Konkursordnung, S. 111 ff.; ders., Absolute und relative Unwirksamkeit als rechtliches Steuerungsinstrument im Insolvenzfall – Eine Strukturanalyse, FS-Flume, Bd. I, S. 527; Kaufmann/Casse, Zur Zahlungsunfähigkeit be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.5 Zwangsverwaltung

Rn 19 Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer für den Schuldner zu entrichten, soweit diese aus Mieteinkünften der zwangsverwalteten Objekte resultiert. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über den Schuldner eröffnet wird.[37] Begründet wird dies damit, dass ein Zwangsverwalter genauso wie ein Insolvenzverwalter Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 37 Bock, Die Auswirkung der Konkurseröffnung und des Veräußerungsverbots nach § 106 I 3 KO auf den Grundbuchverkehr (Diss.), Bonn 1980; Eickmann, Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 KO und sein Einfluß auf das Grundbuch-, Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren, KTS 1974, 202; Frind, Insolvenzgerichtliche Veröffentlichungsnotwendigkeiten bei der vorläuf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2 Lohnsteuerklassenwahl

Rn 9 Das Recht des Arbeitnehmers die Lohnsteuerklasse gemäß § 38 b EStG zu wählen geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht auf den Insolvenzverwalter über.[20] Diese Entscheidung begründet der BFH nicht, jedoch dürfte es damit zusammenhängen, dass der Arbeitslohn als solches und die aus dem Arbeitseinkommen zu zahlende Lohnsteuer ebenfalls nicht in die Masse fällt. Die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.7 Verfügungsverbot über künftige Bezüge (§ 81 Abs. 2)

Rn 21 Weiterhin gilt über die uneingeschränkte Verweisung § 81 Abs. 2 mit dem teilweisen Verfügungsverbot über künftige Bezüge nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Damit wird schon für den Zeitraum des Eröffnungsverfahrens sichergestellt, dass der Schuldner nicht aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus noch vor Eröffnung des Verfahrens über seine künftigen Bezüge nach ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Leistungen an den Schuldner während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 82)

Rn 22 Leistet im Eröffnungsstadium ein Dritter auf eine Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner, so ist die Entgegennahme dieser Leistung und die Herbeiführung der Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB durch den Schuldner schon gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 rechtlich unwirksam, denn auch eine solche Rechtshandlung des Schuldners stellt eine Verfügung i. S. d. § 81 Abs. 1 dar, denn si...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO: etwas zur Masse schuldig werden

Rn 6 Steuerforderungen werden der Masse nicht erst dann geschuldet, wenn sie entstanden oder gar fällig sind, sondern wenn sie begründet sind. Die Begründetheit einer Steuerforderung gem. § 38 InsO ist gleichbedeutend mit dem "schuldig werden" gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[4] Für die insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs genügte, dass die Forderung ihrem Kern nach berei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach den gesetzgeberischen Intentionen soll die Vorschrift sicherstellen, dass Verfügungsbeschränkungen des Schuldners dem Geschäftsverkehr bekannt werden.[1] Neben der Informationswirkung dient die Veröffentlichung vor allem auch der Vermeidung gutgläubigen Rechtserwerbs, z. B. bei Leistungen an den Schuldner nach Anordnung der Verfügungsbeschränkungen, da die Gutglaub...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, durch die einem stillen Gesellschafter die Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt oder sein Anteil an dem entstandenen Verlust ganz oder teilweise erlassen wird, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts oder nach ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen der gerichtlich angeordneten Verfügungsbeschränkungen (§ 24 Abs. 1)

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut erfasst die Regelung in § 24 Abs. 1 beide gesetzlich in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, d. h. sowohl das allgemeine Verfügungsverbot als auch den Zustimmungsvorbehalt. Nur die zuletzt genannte Beschränkung erfordert zwingend die gleichzeitige Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, dagegen gilt § 24 Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt für das Insolvenzeröffnungsverfahren die Rechtswirkungen der vom Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 [1] angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowohl im Verhältnis zum Schuldner als auch im Verhältnis zu Dritten. Erreicht wird dies in § 24 Abs. 1 durch eine Verweisung auf die Vorschriften, welche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Verfü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Zustellung

Rn 11 Der Beschluss über die Anordnung der Verfügungsbeschränkungen ist des Weiteren dem Schuldner, den Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, und dem vorläufigen Insolvenzverwalter besonders zuzustellen. Diese Zustellungen können nach § 8 auch durch Aufgabe zur Post erfolgen. Räumt man dem faktischen Geschäftsführer ein Beschwerderecht für den Schuldne...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Sinn und Zweck der Erstellung zusätzlicher Anlagen

Rn 1 Sinn und Zweck der Planrechnungen ist es, den Beteiligten das Risiko einer von künftigen Erträgen der Unternehmensfortführung abhängigen Planerfüllung darzustellen. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners ganz oder zumindest z.T. aus den zukünftigen Erträgen des Schuldnerunternehmens befriedigt werden sollen und betrifft mithin i. d. R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Veröffentlichung sonstiger Sicherungsmaßnahmen

Rn 16 Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs. 1 besteht eine Veröffentlichungspflicht des Gerichts nur für die dort genannten Verfügungsbeschränkungen bei gleichzeitiger Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Da § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 nicht auf § 30 Abs. 1 verweist und andererseits die bloße vorläufige Insolvenzverwaltung ohne Anordnung von Verfügung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Verfügungen des Schuldners während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 81)

Rn 5 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1, welcher über die Verweisung in § 24 Abs. 1 in vollem Umfang auch für das Eröffnungsverfahren gilt, sind Verfügungen des Schuldners über massezugehörige Vermögensgegenstände schon nach gerichtlicher Anordnung der Verfügungsbeschränkungen unwirksam. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum früheren während des Antragsverfahrens gemäß § 106 KO häufig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 (Besondere) Vereinbarung

Rn 15 Grundlage des Abzugs der Einlage (bzw. des Verzichts auf den Verlustanteil) muss eine (besondere) Vereinbarung sein. Die Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass § 136 ein Unterfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung ist (siehe oben Rn. 2). Die Rückgewähr (bzw. der Verzicht auf den Verlustanteil) muss also – um eine An...mehr

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Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebn...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / I. § 321a HGB

Tz. 104 § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen (1) 1Wird über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet oder wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen, so hat ein Gläubiger oder Gesellschafter die Wahl, selbst oder durch einen von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder im Falle des § 319 Abs. 1...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / b) § 264 Abs. 1a HGB

Tz. 25 § 264 Abs. 1a HGB dient der Umsetzung von Art. 5 der RL 2013/34/EU. Firma (vgl. § 17 HGB), der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sind anzugeben. Die Angaben müssen gut sichtbar für den Leser sein. Der Anhang scheidet daher aus, weil der Leser dort andere Angaben erwartet. Eine Angabe auf dem De...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa1) Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts

Tz. 139 Das Gesetz sieht für Kommanditisten in § 167 Abs. 2 HGB ein variables Kapitalkonto vor, auf dem Gewinne und Verluste verbucht werden. Gewinne werden jedoch maximal bis zur Höhe der bedungenen Einlage gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Gewinne werden einem Darlehenskonto des Gesellschafters gutgeschrieben. § 169 Abs. 2 HGB statuiert, dass derart bezogene Gewinne ni...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3. Strafrechtliche Sanktionen

Tz. 267 Neben die handelsrechtlichen Strafvorschriften der §§ 331 ff. HGB treten spezifische Straftatbestände des StGB . So wird wegen Bankrott gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5–7 StGB bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit eine Manipulation der Buchführung und des Jahresabschlusses vornimmt und dadurch die Übersicht über seinen Vermög...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / A. Haftung der Unternehmensorgane für fehlerhafte Bilanzen

Tz. 1 Gem. § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 41 GmbHG haben Vorstand bzw. Geschäftsführer für die Buchführung zu sorgen. Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann einen JA aufzustellen. Das bedeutet nur, dass Handelsgesellschaften als Formkaufleute gem. § 6 HGB auch einen JA aufzustellen zu haben; jedoch wird nicht gesagt, wer in der Handelsgesellschaft dazu verpflichtet ist. Fü...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Register- und Firmenpublizität

Tz. 240 Systematisch wie historisch stehen am Anfang des Gesamtsystems der Unternehmenspublizität die Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB) sowie die Firmenpublizität (§§ 17 ff. HGB). Beide Publizitätspflichte gelten grundsätzlich für alle Kaufleute ungeachtet der Rechtsform des Unternehmensträgers. Tz. 241 Das Handelsregister wird seit der Reform durch das EHUG im Jahre...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / bb) Das Eigenkapital

Tz. 127 Aus der Gliederung des Eigenkapitals lassen sich sowohl die Herkunft der Mittel als auch Verfügbarkeit für die Gesellschaftsorgane ermitteln.[332] Mit Verlusten kann unterschiedlich verfahren werden: Entweder können diese durch Verlustvorträge bis zur Höhe der Eigenkapitalposten ausgewiesen werden oder es werden Rücklagen zur Verrechnung aufgelöst. Sind alle Rücklage...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii4) Gesellschafterdarlehen

Tz. 74 Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich immer um Fremdkapital.[242] Die durch Rechtsprechung geschaffene Differenzierung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterdarlehen und Krisendarlehen hat sich durch das MoMiG mit dem 1.11.2008 erledigt.[243] Nunmehr werden alle Gesellschafterdarlehen gleichbehandelt. Ihre Rückzahlung ist in keinem Fall an irgendeine bilanzielle ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa6) Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Tz. 40 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[67] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[68] Für die Darstellung der Vermögenslage ordnet das Gesetz u. a. d...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa) Widerlegbare Assoziierungsvermutung

Tz. 32 Per definitionem stellt ein assoziiertes Unternehmen ein Unternehmen dar, auf das der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss hat (IAS 28.3) und bei dem es sich nicht um ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen handelt. Maßgeblicher Einfluss ist als Möglichkeit zur Mitwirkung eines Anteilseigners bei den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungs...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa2) Vermögensübertragungen im Stichtagsmoment ("Mitternachtsgeschäfte")

Tz. 11 Angesprochen sind hier Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, und Anteilsübertragungen in der juristischen Sekunde zwischen zwei Geschäftsjahren ("Mitternachtsgeschäfte").[13] In der Praxis wird der Übertragungszeitpunkt mitunter auf den Stichtag, 24:00 Uhr gelegt. Teilweise wird stattdessen das Datum konkret angegeben, wobei aber verschiedene Schreibweisen mögli...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / aa) Grundsätzliches

Tz. 584 Gemäß § 308a Satz 4 HGB ist der Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des Tochterunternehmens in entsprechender Höhe GuV-wirksam aufzulösen. Diese Auflösung ist im Zuge der Maßnahmen zur Kapitalkonsolidierung vorzunehmen. Neben der Veräußerung umfasst der Terminus des "Ausscheidens" insbesondere auch die L...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / bb) Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Tz. 9 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[13] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[14] bei OHG und KG jeder persönlich haftende Gesellschaft...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Selbstinformation

Tz. 209 Die Rechnungslegung soll dem Kaufmann bzw. der Geschäftsleitung des Unternehmens einen Überblick über die Vermögensgegenstände und Schulden sowie über das Eigenkapital und den erzielten Erfolg vermitteln, wobei der "Zwang zur Rechenschaft vor sich selbst" verhindern soll, dass das Unternehmen aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in finanzielle Schwierigke...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb2) Unternehmensfortführung (going concern)

Tz. 138 Ein zweiter Systemgrundsatz wird durch IASC F.23 (1989) und IASB CF.4.1 (2010) in Ge­stalt der Vermutung der Un­ternehmensfortführung ( going concern principle) formuliert. In die­sem Rahmengrundsatz kommt zum Ausdruck, dass alle Standards für Situationen konzipiert sind, "in denen das Unternehmen weder die Absicht hat noch gezwungen ist, seine Tätigkeiten einzustell...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / b) Schwelle bei Aktionären, Erläuterungsrecht (Abs. 2)

Tz. 111 Um den Aufwand für die Gesellschaft in Grenzen zu halten, ist für die Gesellschafter nach Abs. 1 Satz 1 ein Schwellenwert von 1 % des Grundkapitals oder von 100.000 EUR Börsenwert festgesetzt (Abs. 2 Satz 1, vgl. §§ 142 Abs. 2, 148 AktG). Mehrere Gesellschafter können sich zusammenschließen, um die Schwelle zu erreichen. Die Schwelle kann auch erst während des Insolv...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb1) Prüfung der Fortführungsfähigkeit

Tz. 13 Das Fortführungsprinzip erlaubt es, für die Bewertung einen going concern zu unterstellen. Vermögensgegenstände dürfen daher auch dann zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden, wenn augenblicklich nicht ersichtlich ist, ob eine Realisation dieses Betrages im Falle einer Veräußerung zu erzielen wäre. Das gilt auch noch bei kritischer Untern...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb) Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Tz. 10 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwer­ber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb muss etwa auch der Erbe ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / cc) Beispiele

Tz. 63 Befristete Verbindlichkeiten: Sind solche, die noch nicht fällig sind. Sie sind als Verbindlichkeit auszuweisen, ggf. ist eine Anhangangabe erforderlich (§ 285 Nr. 1a HGB). Tz. 64 Bedingte Verbindlichkeiten: Auflösend bedingte Verpflichtungen sind zu passivieren, aufschiebend bedingte nur dann, wenn der Bedingungseintritt so gut wie sicher ist, andernfalls ist Rückstel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / a) Einsichtnahme bei Insolvenz (Abs. 1)

Tz. 110 § 321a Abs. 1 HGB erlaubt die Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen ungeachtet der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers (§ 323 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Unternehmensschieflagen kommt es im Nachhinein leicht zu sonst kaum zu entkräftende Vermutungen oder Vorwürfen wegen mangelhafter Prüfung oder Berichterstattung, etwa wie der Absch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb2) Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Tz. 14 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es grds. bei den allgemeinen Re...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc) Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Tz. 61 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Ver­häl­t­nissen zu bewerten. Wert­be­einflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu be­rücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wert­begründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl. Kapitel 4 und vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). Der Auszahlungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Gesicherter Anspruch

Rz. 2 Das Verwertungsrecht der Finanzbehörde nach § 327 AO setzt voraus, dass der Finanzbehörde eine im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderung zusteht, für die sie eine Sicherheit[1] erlangt hat[2] und die noch nicht erfüllt ist.[3] Vollstreckbarkeit i. d. S. bedeutet nach § 327 S. 1 AO zunächst, dass die Finanzbehörde das Vollstreckungsverfahren nach den §§ 249–25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Insolvenzrechtliche Behandlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags

Tz. 75a Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Unabhängig von der Frage, auf welchen Stichtag das EK 02 im Liquidationsfall letztmals festzustellen ist (dazu s Tz 62), stellt sich die Frage, wann der (auf der Grundlage dieses EK 02 ermittelte) KSt-Erhöhungsbetrag entsteht bzw im insolvenzrechtlichen Sinne begründet ist. Nach § 38 Abs 6 S 3 KStG entsteht der KSt-Erhöhungsbetrag am 01.01.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2 Nichtanwendung des § 325 AO

Rz. 3 Die Anordnung des dinglichen Arrests[1] gibt die Rechtsgrundlage für die Arrestvollziehung.[2] Wird die Arrestvollziehung durch Hinterlegung oder anderweitige Sicherheitsleistung abgewendet[3], so muss die Arrestanordnung weiterhin bestehen bleiben, da anderenfalls die Sicherheitsleistung bzw. das hinterlegte Geld zurückgegeben werden müsste. Eine Aufhebung der unanfech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.1 Grundsatz

Rz. 29 Dritte, die nicht Adressaten des Verwaltungsakts sind, sind nur ausnahmsweise einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis ist nur dann gegeben, wenn der Verwaltungsakt ihnen gegenüber Rechtswirkungen oder einen Rechtsschein entfaltet. Sie müssen eine aus dem Verwaltungsakt erwachsende eigene Beschwer geltend machen können. Dies ist nur der Fall, wenn der Verwaltungsakt u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4.2 Vollbeendigung

Rz. 14 Im handelsrechtlichen Sinn ist eine aufgelöste Personenhandelsgesellschaft regelmäßig voll beendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesamthandsvermögen vollständig abgewickelt ist. Auf die Löschung der Personengesellschaft im Handelsregister kommt es dagegen nicht an.[1] Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Liq...mehr