Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / VIII. Bestimmung eines Treuhänders

Mit ausdrücklicher oder konkludenter Übernahme des Amtes gehen die pfändbaren Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge auf den Treuhänder über, soweit diese Forderungen von der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO erfasst werden und soweit nicht frühere Abtretungen und sonstige Verfügungen nach § 114 InsO wirksam bl...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Restschuldbefreiungsverfahren

Die Auszahlung der Beträge, die der Treuhänder durch die Abtretung nach Maßgabe des § 287 Abs. 2 InsO erlangt und der sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter hat an die Insolvenzgläubiger aufgrund des Schlussverzeichnisses zu erfolgen. Berücksichtigt werden danach nur die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet hatten (BT-Drucks 12/...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / III. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Auch die Vorschriften des Restschuldbefreiungsverfahrens haben durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379) eine Vielzahl von Änderungen erfahren. Die neuen Regelungen sind gem. Art. 103h S. 1 EGInsO auf Insolvenzverfahren anwendbar, die seit dem 1.7.2014 beantragt wurden. Altverfahren...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.1.2012 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Er erzielt laufende Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeits- und zwei Unfallrenten in einer Höhe von – im Jahr 2011 monatlich insgesamt 1.057,74 EUR; mit Besch...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 3. Restschuldbefreiungsverfahren

Bei dem Restschuldbefreiungsverfahren handelt es sich um ein in der InsO geregeltes selbständiges Verfahren. Dabei schaffen die Vorschriften der §§ 286 bis 303 InsO nicht nur die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern enthalten auch eigenständige Verfahrensregelungen. Fehlt es daran, muss auf die allgemeinen Vorschriften ...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltliche Be... / II. Feststellung der Beteiligten

Zunächst sollte festgestellt werden, ob über das Vermögen des Reiseveranstalters und/oder des Reisevermittlers ein Insolvenzantragsverfahren anhängig ist oder sogar ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde und ggf. wer Reiseinsolvenzversicherer ist. Besteht, wie bei der "Unister"-Gruppe ein Geflecht aus mehreren Unternehmen, die bei Vermittlung und Durchführung von Reis...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / I. Einführung

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (BGBl 1994 I, S. 2866) am 1.1.1999 hat die anwaltliche Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies ist auch auf die Einführung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens zurückzuführen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben verschuldete Privatpersonen die Möglichke...mehr

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ZAP 5/2016, Insolvenzplan: Unzulässige Präklusionsregel

(BGH, Beschl. v. 3.12.2015 – IX ZA 32/14) • Ein Insolvenzplan darf keine Präklusionsregeln vorsehen, durch welche die Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, mit ihren Forderungen auch in Höhe der vorgesehenen Quote ausgeschlossen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat. Zwar müssen Glä...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / a) Allgemeines

Insolvenzgründe können bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit sein. Soweit der Schuldner eine juristische Person ist, kommt ergänzend der Insolvenzgrund der Überschuldung in Betracht. Hinweis: Ist über das Vermögen des Reiseveranstalters das Insolvenzverfahren eröffnet, bereiten die Voraussetzungen des § 651k Ab...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 2. Definition der Unternehmensgruppe

Welche Gesellschaften vom Regelungsgehalt des Kapitels V "Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe" erfasst sind, bestimmt Art. 2 Nr. 13 EuInsVO. Zur Unternehmensgruppe zählen ein Mutterunternehmen und alle seine Tochterunternehmen. Art. 2 Nr. 14 EuInsVO definiert wiederum das Mutterunternehmen. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, d...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Ausnahmen

Ausgenommen von den Wirkungen der Restschuldbefreiung sind zunächst die in § 302 InsO genannten Forderungen. Dies gilt – soweit es die in § 302 Nr. 1 InsO aufgeführten Verbindlichkeiten betrifft – nur dann, wenn der Gläubiger bei der Forderungsanmeldung u.a. die Tatsachen angegeben hat, aus denen sich nach seiner Einschätzung ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich began...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / V. Ankündigung der Restschuldbefreiung

Während das alte Recht eine verbindliche, rechtskräftige Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht kannte (BGH NZI 2014, 416), sieht § 287a Abs. 2 InsO vor, dass das Gericht eine Eingangsentscheidung zu treffen hat, bei der es die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung von Amts wegen prüft (näher dazu A...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung

Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dient der gemeinschaftlichen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen ihn haben (Insolvenzgläubiger, §§ 1 S. 1, 38 InsO). Es erfasst neben privatrechtlichen Ansprüchen auch Steuerforderungen, öffentliche Abgaben und so...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Umfang der Restschuldbefreiung

Von den in § 301 Abs. 1 InsO normierten Wirkungen der Restschuldbefreiung werden nicht nur die im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen erfasst, sondern die Forderungen sämtlicher Insolvenzgläubiger, die am Verfahren hätten teilnehmen können. Der unberücksichtigt gebliebene Gläubiger kann seine Forderung nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen; ihre Vollstreckbarkei...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 1. Abgrenzung zur Zwangsvollstreckung

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist als Einzelvollstreckung von der Gesamtvollstreckung in der Insolvenz abzugrenzen. Da privatautonome Gläubigerbefriedigung und Einzelzwangsvollstreckung dann, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, zu willkürlichen Ergebnissen führt und deshalb nicht mehr zu tolerieren ist, tritt an die St...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 4. Abtretungserklärung

Der Schuldner hat seinem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung die Erklärung beizufügen, dass er seine pfändbaren Teile des Arbeitsentgelts oder an deren Stelle tretende laufenden Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Insolvenzgericht noch zu bestimmenden Treuhänder abtritt (§ 287 Abs. 2 InsO). Diese Verpflichtung tri...mehr

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ZAP 13/2017, Insolvenzverwalterhaftung: Anforderungen

(BGH, Urt. v. 16.3.2017 – IX ZR 253/15) • Ein Insolvenzverwalter kann sich gem. § 60 InsO schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn er eine ihm (günstig) angebotene Wohnung nicht für die Masse erworben hat. Der Insolvenzverwalter kann gehalten sein, bis zur endgültigen Verteilung der Masse nicht benötigte Gelder nicht nur zu sichern, sondern auch zinsgünstig anzulegen. Zur...mehr

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ZAP 9/2017, Gläubigerbenachteiligung: Kündigung eines Darlehens

(BGH, Urt. v. 12.1.2017 – IX ZR 130/16) • Die Kündigung eines Darlehens kann eine Rechtshandlung im Sinne des Anfechtungsrechts sein, die die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Es genügt insoweit eine mittelbare, durch später hinzutretende Umstände mitverursachte Benachteiligung der Insolvenzgläubiger. Eine solche kann eintreten, wenn infolge der Kündigung im Insolvenzverfahr...mehr

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ZAP 1/2017, Rechtsschutzinteresse: Insolvenzantrag des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 15.9.2016 – IX ZB 32/16) • Nach § 14 Abs. 1 InsO muss der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und seine Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des Schuldners in einem Vorprozess rechtskräftig abgewiesen, kann ihm ein R...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / II. Anwendungsbereich

Restschuldbefreiung nach Maßgabe der §§ 286 ff. InsO kann nur eine natürliche Person erlangen, unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder Herkunft. Einer Erstreckung der Wirkungen der Restschuldbefreiung auf juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bedurfte es nicht. Denn bei juristischen Personen führt das Insolvenzverfahren zur Auflösung (§ 42 Abs...mehr

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ZAP 8/2016, Insolvenzverwalter: Vergleich mit Gesellschafter über Höhe seiner Haftung

(BGH, Urt. v. 17.12.2015 – IX ZR 143/13) • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist. Der Insolvenzverwalter ist bei der Gestaltung des Vergleichs allerdings nicht völlig frei. Er ist stets...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 3. Verfahrensrechtliche Behandlung

a) Kooperations- und Kommunikationspflichten Erwartungsgemäß ist das Europaparlament den von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu den Kooperations- und Kommunikationspflichten von Verwaltern (Art. 56 EuInsVO) und Insolvenzgerichten (Art. 57 EuInsVO) gefolgt. Dies ist zu begrüßen. Die neuen Regelungen werden allein schon wegen des Haftungsrisikos, das Verwalter eingehe...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / 1. Begriff der Insolvenz in § 651k BGB

§ 651k BGB verlangt eine Absicherung des Reisenden für solche Aufwendungen, die ihm infolge der Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters entstehen. Die Formulierung des Gesetzgebers ist unglücklich gewählt, was in der praktischen Anwendung der Vorschrift zu Schwierigkeiten bei der Anspruchsdurchsetzung führen kann. Es f...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / III. Beispielsfall eines unzulänglichen Sanierungsvorschlags

Beispielhaft für einen Fall, in dem der anwaltliche Berater sich hüten muss, dem Mandanten zur Annahme eines Sanierungsvorschlags zu raten und in dem er auch dem Schuldner – unterstellt er berät diesen – auf keinen Fall behilflich sein sollte, ein entsprechendes Verfahren zu versuchen, ist der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BGH vom 12.5.2016 (IX ZR 65/14 – ZInsO 2...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / c) Nachweis des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden, sollte zunächst das Insolvenzgutachten eingesehen werden. Hinweis: Ergänzend zu dem Gutachten kann der geschädigte Reisende als Beteiligter des Insolvenzverfahrens Einsichtnahme in die Gerichtsakten nehmen. Hieraus können sich weitere Anhaltspunkte auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit e...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XI. Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 297, 297a, 298 InsO

Eine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 297 InsO kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner zwischen dem Schlusstermin und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach §§ 283–283c StGB rechtskräftig verurteilt wird. Hierzu zählen insbesondere das Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögenswerten ...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / II. Verhaltensalternativen des Schuldners in der Krise

Für zahlungsschwache Schuldner, die kurz vor der Insolvenz stehen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie sich dem Insolvenzverfahren stellen, den Versuch machen ihr defizitäres Unternehmen zu sanieren oder – sei es bewusst oder unbewusst – den Kopf in den Sand stecken und weiterwirtschaften, bis gar nichts mehr geht. Dabei ist entgegen mancher Erwartungen, die schon bei V...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / V. Einrichtung von Insolvenzregistern

Die EuInsVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Unterrichtung der von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betroffenen Gläubiger und Gerichte, aber auch zur allgemeinen Information des Geschäftsverkehrs, öffentlich zugängliche elektronische Register einzuführen (Art. 24 ff. EuInsVO). Damit trägt der Verordnungsgeber dem Umstand Rechnung, dass die Leistungsfähigkeit gren...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / IV. Gewerberecht (Gewerbeunterbrechung wegen Unzuverlässigkeit bei nachfolgender Insolvenzverfahrenseröffnung)

Nach § 35 Abs. 1 S. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist....mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / e) Gläubigeranfechtung

In den bis zum 1.7.2014 beantragten Verfahren sind zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 129–147 InsO anders als in der Unternehmensinsolvenz die Insolvenzgläubiger berechtigt. Die Gläubigerversammlung kann den Treuhänder oder einen Gläubiger mit der Anfechtung beauftragen. Nach § 313 Abs. 2 S. 2 InsO sind dem Gläubiger, der den Anfechtungsprozess geführt hat, aus ...mehr

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ZAP 16/2015, GmbH: Einziehung von Gesellschaftsanteilen

(LG Aachen, Urt. v. 26.5.2015 – 41 O 41/14) • Die anteilige Haftung der einen Einziehungsbeschluss fassenden Gesellschafter einer GmbH kommt nicht mehr in Betracht, wenn der von der Einziehung betroffene Gesellschafter der Maßnahme zugestimmt hat. Eine solche Haftung scheidet auch dann aus, wenn nach Beschlussfassung über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren ...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 2. Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Amts wegen

Art. 4 Abs. 1 EuInsVO normiert zur Vermeidung unerwünschten forum shoppings (s. Erwägungsgrund Nr. 29 EuInsVO) eine Verpflichtung der Gerichte zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Amts wegen (Erwägungsgrund Nr. 30 S. 1 EuInsVO mahnt eine "sorgfältige Prüfung" an). Dies bedeutet indes noch nicht eine Ermittlung von Amts wegen (BGH ZIP 2012, 139 Rn 10). Vielmehr h...mehr

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ZAP 12/2017, Die Europäisch... / 2. Vorläufige Aussetzung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

Einen weiteren Schutz vor "störenden Sekundärinsolvenzverfahren" (s. Erwägungsgrund Nr. 41 EuInsVO) gewährt die Vorschrift des Art. 38 Abs. 3 EuInsVO. Wurde eine vorübergehende Aussetzung eines Einzelzwangsvollstreckungsverfahrens gewährt, um Verhandlungen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu ermöglichen, kann das mit dem Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolve...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XIII. Wirkungen der Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass der Schuldner von den im Insolvenzverfahren und im Schuldbefreiungsverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit wird. Dies gilt auch dann, wenn er in einem Staat, der dem Anwendungsbereich der EuInsVO unterliegt, Restschuldbefreiung erlangt hat. Bestrebungen, der Erteilung der Restsc...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / f) Stellung der gesicherten Gläubigers

Abweichend von den Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens steht in den bis zum 1.7.2014 beantragten Insolvenzverfahren das Verwertungsrecht an sämtlichen Gegenständen, die mit Pfandrechten oder anderen Absonderungsrechten belastet sind, allein dem Gläubiger zu (§ 313 Abs. 3 S. 2 InsO). Das Verwertungsrecht beschränkt sich mithin nicht auf das vertragliche Pfandrecht an be...mehr

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zfs 8/2016, Anforderungen a... / Sachverhalt

Das klagende Land hat nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus übergegangenem Recht den Nachlassverwalter des inzwischen verstorbenen Schädigers, der versucht hatte, den Geschädigten zu töten, auf Ersatz der erbrachten Leistungen in Anspruch genommen. Der Geschädigte war in seinem Erwerbsleben zunächst als angestellter Tischlermeister, später als selbstständiger Tischler...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / h) Gebühren des Rechtsanwalts im eröffneten Verfahren

Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren wird gem. Nr. 3317 VV RVG eine 1,0 Gebühr fällig. Mit dieser Gebühr sind alle Tätigkeiten im Verfahren, auch die Teilnahme an Terminen, abgegolten. Der Gegenstandswert folgt gem. § 37 RVG aus dem Wert der Masse, der bekanntlich in vielen Verfahren bei null liegt. Hier bietet sich ebenfalls der Abschluss einer Vergütungsvere...mehr

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ZAP 11/2016, Limited: Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit

(BGH, Urt. v. 15.3.2016 – II ZR 119/14) • Sowohl in der GmbH als auch in der Limited haften die Gesellschafter grds. nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Gesellschaftsschulden. Bei beiden Gesellschaftsformen besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer oder der Direktor nach Insolvenzreife Zahlungen zu Lasten der späteren Insolvenzgläubiger leistet und damit die Ins...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XV. Anwaltliche Gebühren

Das Verfahren über den bloßen Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners verursacht neben den allgemeinen Gebühren für das Insolvenzverfahren weder zusätzliche Gerichts- noch Anwaltsgebühren. Für die Vertretung eines Gläubigers oder Schuldners im Versagungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Gebühr gem. RVG 3321 VV. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Widerruf de...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 4. Reformen

Seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1999 hat die Insolvenzordnung 43 gesetzliche Änderungen erfahren. War anfangs noch von der Baustelle Insolvenzordnung die Rede, lässt die Regelungsintensität inzwischen die Befürchtung aufkommen, dass die Insolvenzordnung zu einer Dauerbaustelle werden wird. Ungeachtet dessen waren zahlreiche Änderungen notwendig, um nicht nur nationalen Gegeb...mehr

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ZAP 16/2015, Bagatellgrenze... / Amtliche Leitsätze:

Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten Rechtsanwalt die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt. Ihre Einkünfte werden dadurch nicht insgesamt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu solchen aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit 3 v.H. der Gesam...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 1. Zulässigkeit des Versagungsantrags

Altverfahren, vor dem 1.7.2014 beantragte Insolvenzverfahren: Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 InsO a.F. konnte nur im Schlusstermin oder binnen einer Frist im schriftlichen Verfahren gestellt werden. Ein zuvor schriftlich gestellter Antrag war als bloße Ankündigung eines Versagungsantrags zu verstehen. Sah der Gläubiger davon ab,...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Nützliche Informationen für Kanzleimitarbeiter/innen

Im ZAP Verlag erscheint ab sofort der neue Infobrief "anwaltbüro". Dieser Infodienst im digitalen PDF-Format wendet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen, gibt aber auch jungen Anwälten und Auszubildenden wertvolle Unterstützung bei den ersten Schritten in die Praxis. Diesem Interessentenkreis soll damit ein regelmäßiger Überblick zu aktuellen Rech...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / a) Insolvenzstraftaten (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO setzt für eine Versagung der Restschuldbefreiung voraus, dass der Schuldner rechtskräftig wegen Bankrotts (§ 283 StGB), Bankrotts in besonders schwerem Fall (§ 283a StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) oder Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als dre...mehr

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ZAP 23/2016, Insolvenzverwaltervergütung: Geltung der Neuregelung für den vorläufigen Verwalter

(BGH, Beschl. v. 14.7.2016 – IX ZB 46/14) • Die neuen Bestimmungen zur Regelung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV sollen – wie sich aus einer Auslegung der Vorschriften und der Übergangsregelungen ergibt – erst für Verfahren gelten, die ab dem 19.7.2013 beantragt worden sind. In Insolvenzverfahren, die vor dem 19.7.2013 ...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 1. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

Ebenso wie das Insolvenzverfahren ist auch die Einzelzwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren. Sie dient der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von privatrechtlichen Leistungsansprüchen des Gläubigers gegen den Schuldner. Obwohl das zivilprozessuale Zwangsvollstreckungsrecht dem öffentlichen Recht angehört, ist das Vollstreckungsverfahren von der ZPO als Parteiver...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / I Einführung/Problemstellung

Anwaltliche Beratung von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen im Vorfeld ihrer möglichen Insolvenz ist selbst für fachlich besonders qualifizierte Berufsträger nicht nur mit besonderen Haftungsrisiken verbunden, sondern beinhaltet zugleich auch stets die Gefahr, die hierfür erhaltenen Honorare aufgrund einer Insolvenzanfechtung u.U. wieder zurückzahlen zu müssen, sollte...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / e) Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO)

Der Gesetzgeber erwartet, dass ein Schuldner, der Restschuldbefreiung begehrt, seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren genau erfüllt (BR-Drucks 1/92, S. 190/191). Damit sind insbesondere die in §§ 97, 98, 101 InsO normierten Pflichten gemeint, die sowohl gegenüber dem Insolvenzgericht als auch gegenüber dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuss ...mehr