Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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GmbH: Wirksame Erbringung der Resteinlagenschuld

Zusammenfassung Die Zahlung auf die Resteinlagenschuld muss dem Vermögen der Gesellschaft vollwertig, unbeschränkt und definitiv zufließen. Für diese Tatsachen trägt der einlagepflichtige Gesellschafter die Beweislast. Der bloße Nachweis des Mittelzuflusses ist nicht ausreichend. Hintergrund Der Beklagte hatte seine Gesellschaftsanteile an den neuen Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach ...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / II. Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben

1. Materielles Recht Rz. 27 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[26] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[27] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befri...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 2. Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

Rz. 8 Unter § 240 ZPO fällt auch die Nachlassinsolvenz, die alle Prozesse der Erben unterbricht, die diese als solche führen. Dabei beginnt die Unterbrechung des Verfahrens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine etwaige Kenntnis der Parteien oder des Gerichts von der Insolvenzeröffnung ist nicht notwendig. § 240 ZPO gilt auch bei Anwaltsprozessen. Im Unterschied zu ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Gegenstand des Insolvenzverfahrens

Rz. 446 Nur der ganze Nachlass, nicht aber ein Erbteil, kann Gegenstand des Insolvenzverfahrens sein, § 316 Abs. 3 InsO. Die Annahme der Erbschaft und die Haftungsbeschränkung sind nicht Voraussetzung. Bei einer Miterbengemeinschaft ist auch noch nach der Teilung des Nachlasses ein Insolvenzverfahren möglich, § 316 Abs. 2, Abs. 3 InsO.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / dd) Universalzwangsvollstreckung gegen den Erben

Rz. 216 Im Insolvenzverfahren in das Eigenvermögen des Erben fällt nicht dessen Anteil an den Nachlassgegenständen in die Insolvenzmasse, sondern sein Erbanteil. Die zu diesem Anteil gehörenden Mitwirkungs- und Verfügungsrechte bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses gehen auf den Insolvenzverwalter über. Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinsc...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Formale Anforderungen an eine Forderungsanmeldung

Rz. 460 Folgende formale Anforderungen der Anmeldung sind zu beachten:mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 1. Materielles Recht

Rz. 27 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[26] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[27] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befriedigen oder vom Vore...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 13. Einstellung und Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 478 Das Nachlassinsolvenzverfahren wird vorzeitig eingestellt, soweit keine die Kosten deckende Masse vorhanden ist, § 207 InsO, wenn der Eröffnungsgrund im Laufe des Verfahrens wegfällt oder auf Antrag des Schuldners (Erben[457]) unter Zustimmung aller Nachlassgläubiger. Das Nachlassinsolvenzverfahren endet in der Regel durch einen Aufhebungsbeschluss nach Vollzug der Sc...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 2. Prozessrecht

Rz. 29 Gegen die Verwertung durch den Insolvenzverwalter kann sich der Nacherbe mit der Drittwiderspruchsklage nach §§ 773 S. 2, 771 ZPO wenden. Rz. 30 Zur örtlichen Zuständigkeit und zur Antragsformulierung vgl. oben Rdn 25 f.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 227 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1; 662 ff. BGB). Hier wird im Nachhinein ein Auftragsverhältnis fingiert.[266] Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen n...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 5. Beendigung der Unterbrechung durch Nachlasspflegschaft oder Testamentsvollstreckung

Rz. 16 Will der Nachlassgläubiger gegen einen ungewissen aber endgültigen Erben klagen oder seinen Prozess fortführen, so bedarf es der Klage- bzw. Prozesspflegschaft nach § 1961 BGB, die eine Anordnung einer Nachlasspflegschaft durch das Gericht zur Folge hat. Wird im Rahmen der Unterbrechung aufgrund des Todes einer Partei ein Nachlasspfleger nach §§ 1960 ff. BGB bestellt o...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Leistungstitel gegenüber den Erben

Rz. 144 Im Hinblick auf den richtigen Beklagten ergeben sich bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs Besonderheiten, wenn für den Nachlass Testamentsvollstreckung[251] angeordnet wurde. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Anspruch auch dann, wenn der Nachlass einer Verwaltungstestamentsvollstreckung unterliegt, nur gegenüber den Erben geltend machen, § 2213 Abs....mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 3. Aufrechnungsverbot

Rz. 31 Der Schutz des Nacherben durch das Verbot von Zwangsverfügungen wäre unvollkommen, wenn die persönlichen Gläubiger der Vorerben gegen Nachlassforderungen aufrechnen könnten. Harder/Wegmann [32] sprechen hier von einer "Form der außerprozessualen Zwangsbefriedigung": Die Aufrechnung sei mit der Überweisung im Rahmen der Zwangsvollstreckung vergleichbar, da sie eine Ford...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 8. Nichtdurchführung des Gläubigeraufgebots als Einrede gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 450 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gemäß § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben d...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Gerichtskosten

Rz. 259 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5-Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Für das Verfahren über die Beschwerde entsteht eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 15223 KV GNotKG und über die Rechtsbeschwerde eine 1,5 Gebühr, Nr. 15233 KV GNotKG. Die Kosten de...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 9. Insolvenzanfechtung

Rz. 465 Gegenstände, die ein Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert hat, gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Um aber zu vermeiden, dass der Schuldner noch vor der Insolvenzeröffnung Vermögen beiseiteschafft oder sich einzelne Gläubiger im Wege der Einzelvollstreckung Vorteile verschaffen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit der Insolvenz...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 5. Besonderheit: Insolvenz und Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse.[131] Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die Erbengläubi...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Das begrenzte steuerliche Realsplitting

Rz. 227 Ehegattenunterhalt kann als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Gesamtbetrag von 13.805 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden (Sonderausgaben). Dies hängt von den individuellen Steuermerkmalen des Pflichtigen ab. Diese Möglichkeit ist allerdings von der Mitwirkung des anderen Ehegatten, nämlich von seiner Zustimmung, abhängig. Über 13.805 EUR pro Jahr hin...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / Literaturtipps

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / IV. Hemmung in Nachlasssachen nach § 211 BGB

Rz. 141 In der Praxis kommt es häufig zur übersehenen Ablaufhemmung in Nachlasssachen. Danach wird die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt vollendet,mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 236 Wird der Erbe verklagt, so muss er die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungvorbehalts in den Urteilstenor nach § 780 ZPO beantragen (Formulierungsbeispiel für einen entsprechenden Klageerwiderungsschriftsatz, siehe Rdn 239). Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine ent...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / IV. Steuerforderungen

Rz. 159 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[198] Die vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[199] Zu vers...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / V. Hemmung der Verjährung durch Einlegen einer Klage

Rz. 145 Beispiel: Abwandlung Der Gegner hat nach Ansicht des Mandanten keine ausreichende Auskunft erteilt und bittet den Rechtsanwalt R Klage einzureichen. Was hat Rechtsanwalt R zur Vermeidung einer Haftung zu beachten? Rz. 146 Die häufigste Art der Verjährungshemmung ist das Einlegen einer Klage. Doch auch hier lauern einige Gefahren. Die Hemmung beginnt mit der Klageeinrei...mehr

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zfs 1/2017, Beckmann/Matusche-Beckmann: Versicherungsrechts-Handbuch, C.H. Beck, 3. Auflage 2015, 3.360 Seiten, 219 EUR, ISBN 978-3-406-66257-7

Die dritte Auflage des Versicherungsrechts-Handbuchs ist rund sechs Jahre nach der zweiten Auflage erschienen. Die Vorauflage, herausgegeben kurz nach der VVG-Reform, befasste sich mit dem neuen VVG noch als "Neuland". Jetzt konnte die in der Zwischenzeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die neuen Fragestellungen rund um das neue VVG umfangreich berücks...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 6. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Beendigung der förmlichen Nachlassverfahren

Rz. 281 Nach Beendigung der zwei förmlichen Nachlassverfahren – Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren – können die Eigengläubiger den Nachlass wieder in Anspruch nehmen. Es ist also anders als beim Zugriff der Nachlassgläubiger auf Eigenvermögen: Er bleibt auch nach Beendigung der Verfahren unzulässig.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 14. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 437 Die Nachlassverwaltung endet nicht von selbst nach § 1918 Abs. 3 BGB. Das Nachlassgericht hat die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung nicht mehr besteht, § 1919 BGB. Kraft Gesetztes endet die Nachlassverwaltung mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens, § 1988 Abs. 1 BGB. Allerdings kann auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahr...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / XII. Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz und Insolvenzanfechtung

Rz. 53 Nach § 4 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz – AnfG) kommt es darauf an, ob der fragliche Vermögenstransfer – hier: aufgrund eines Ehevertrags – eine "unentgeltliche Leistung" darstellt. Rz. 54 Das Gleiche gilt nach § 134 InsO ("Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuld...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 3. Bestand des Nachlasses

Rz. 63 Bei der Feststellung des Nachlassbestandes sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die nicht vererblich sind, oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. Leistungen aus einer Lebensversicherung, sofern der Erblasser einen Bezugsberechtigten benannt hat. Nicht in die Bewertung einbezogen werden auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Rechtswirkungen der Forderungsanmeldung

Rz. 462 Die Anmeldung einer Nachlassforderung zur Insolvenztabelle hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB; sie führt aber nicht zur Rechtshängigkeit der Forderung. Die angemeldeten Insolvenzforderungen werden im Rahmen einer Gläubigerversammlung, dem Prüfungstermin, geprüft, §§ 176, 177 InsO. Wird die Forderung von niemandem (Erbe als Insolvenzschuldner, Insolvenzverw...mehr

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AGS 1/2017, Angebot eines "... / 1 Sachverhalt

Im Streit ist die Höhe der Vergütung der Antragsteller wegen ihrer Tätigkeit für die von ihnen Vertretene, der Beratungshilfe bewilligt worden war für die Angelegenheit "Außergerichtliche Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO". Erstellt wurde ein sogenannter "Fast-Nullplan", mit dem trotz eines unter der Pfändungsfreigrenze liegenden Arbeitseinkom...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Erwerb von Todes wegen durch den Schuldner

Rz. 475 Unter einem anderen Gesichtspunkt ist jedoch in Bezug auf das Erbrecht des Insolvenzschuldners die Restschuldbefreiung von Bedeutung: Um die Restschuldbefreiung erreichen zu können, muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellen (§ 287 Abs. 1 InsO), dem er eine Erklärung beizufügen hat, dass er seine pfändbaren Forderungen für die Zeit von sieben Jahren nach ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 326 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Dritter Hauptfall: Kreditunwürdigkeit des Kunden

Rz. 15 Ob eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit schon ohne konkrete Gefährdung des Vertragsanspruchs des Verwenders einen sachlich gerechtfertigten Grund darstellt, ist bestritten.[46] Rz. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine sachliche Rechtfertigung, wenn der Leistungsanspruch des Verwenders gefährdet wird.[47] Sie besteht weiterhin grundsätzlich ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Anwendbarkeit des § 246 ZPO

Rz. 33 Eine Unterbrechung des Verfahrens tritt nicht ein, wenn eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten vorliegt. In diesen Fällen greift dann regelmäßig § 246 ZPO, wonach die Aussetzung des Verfahrens beantragt werden kann. Eine Aussetzung nach § 246 ZPO ist auch in den Fällen anwendbar, wenn der Tod der Partei schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.[46] Da §...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / a) Klagen als Testamentsvollstrecker

Rz. 11 Der Umfang des Prozessführungsrechts des Testamentsvollstreckers hängt vom Umfang seines Verwaltungsrechts ab. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erblasser nach § 2208 BGB das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers eingeschränkt hat. Anderenfalls ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu jeder Art der gerichtlichen Geltendmachung des seiner Verwaltung un...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / IV. Überschwerungseinrede

Rz. 245 Hat der Erblasser die Überschuldung des Nachlasses durch Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen selbst herbeigeführt, so erleichtert das Gesetz dem Erben die Möglichkeit seiner Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Das Gesetz unterstellt, der Erblasser habe trotz seiner Verfügungen eine Nachlassinsolvenz oder die Nachlassverwaltung vermeiden wollen. Deshalb lässt...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 1. Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 8 Der Bruchteil eines Miteigentümers ist nicht pfändbar. Miteigentum ist Eigentum am unbeweglichen Vermögen mit der Folge, dass die Zwangsvollstreckung nur nach Maßgabe der §§ 864, 866, 867, 869 ZPO (Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) möglich ist. Ein Gläubiger, der sofort die Versteigerung betreiben will (und kein eingetragenes Recht hat), könnte nur...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Materielles Recht

Rz. 92 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadenersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidunge...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / c) Zwangsvollstreckung eines Pflichtteilsanspruches bei Testamentsvollstreckung

Rz. 36 Soll wegen eines Pflichtteilsanspruches die Zwangsvollstreckung betrieben werden, kann auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des gesamten Nachlasses zusteht, dieser Anspruch wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Die Zwangsvollstreckung in den verwalteten Nachlass bzw. in die Nachlassgegenstände bedarf eines Titels gege...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Eigengläubiger

Rz. 284 Der Erblasser kann seinen gesamten Nachlass oder einen Teil davon vor den Eigengläubigern seines Erben durch eine Verfügung von Todes wegen schützen, indem er eine Testamentsvollstreckung anordnet, §§ 2197–2200 BGB: Dann können die Eigengläubiger sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten, § 2214 BGB; gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.2.2 Gleichwertiges Sicherungsmittel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 13 Ein Dritter ist nach Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich. Die Wertguthaben können hiernach auch von dem Arbeitgeber geführt werden. Dazu muss allerdings nach Abs. 2 Satz 2 ein anderes, also einem Treuhandverhältnis gleichwertiges Sicherungsmittel vereinbart werden, insbesondere ein Versicherungsmodell oder ein schuldrechtliches Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodell mit au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.1 Pflicht zur Vereinbarung einer Insolvenzsicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289, S. 16) führt hierzu aus: Zitat In der Begründung zum Gesetzentwurf für den früheren § 7a SGB IV (Bundestagsdrucksache 13/9741) finden sich keine Ausführungen über die besondere Erwähnung des Arbeitgeberanteils zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei den Vorkehrungen zum geforderten Insolvenzschutz. Durch die Erset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.7 Arbeitgeberhaftung (Abs. 7)

Rz. 25 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10298 S. 18): Zitat Die Regelung in Absatz 7 ergänzt die Vorschriften in den Absätzen 5 und 6 und gibt dem Beschäftigten in den Fällen einen Schadenersatzanspruch, in denen der Insolvenzschutz sich nachträglich als nicht insolvenzfest herausstellt. Damit wird der Seite des Arbeitgebers das Risiko übertragen, die Wirksamkeit bzw. In...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2016

Überblick Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

Leitsatz 1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. 2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft. 3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers un...mehr