Die dritte Auflage des Versicherungsrechts-Handbuchs ist rund sechs Jahre nach der zweiten Auflage erschienen. Die Vorauflage, herausgegeben kurz nach der VVG-Reform, befasste sich mit dem neuen VVG noch als "Neuland". Jetzt konnte die in der Zwischenzeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die neuen Fragestellungen rund um das neue VVG umfangreich berücksichtigt werden.

Fünf Autoren der zweiten Auflage sind nicht mehr dabei. Dafür konnten fünf andere, renommierte Autoren hinzugewonnen werden: Für § 7 – Vorläufige Deckung – Martin Lehmann (Richter am BGH), für § 21 – Fälligkeit und Verjährung – Christian Reichel (Richter am Saarländischen OLG), für § 35 – Maschinenversicherung – Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Guido Schepers LL.M., für § 41 – Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten- und Reisekrankenversicherung – Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld) und für § 44 – private Krankenversicherung – Martin Stromberg (Oberregierungsrat). Dazu gab es einen Bearbeiterwechsel. § 46 – Berufsunfähigkeitsversicherung – wechselte von Dr. Sven Marlow zu Prof. Dr. Roland Rixecker.

Das Konzept des Buchs wurde beibehalten. Es unterscheidet sich von denen der klassischen VVG-Kommentierungen und den Fachanwaltsbüchern und ist dazwischen angesiedelt. So sind weder Gesetzestexte oder Bedingungswerke wiedergegeben, noch Musterschreiben und Musterklagen aufgenommen worden. Wermutstropfen ist der Umfang von nun 3.360 Seiten, von dem man aber Nichts hergeben möchte. Die Grenze des in der Praxis noch anwenderfreundlichen Umfangs ist erreicht und man wünscht sich das Werk lieber als Zweibänder.

Die einzelnen Kapitel sind zwei Teilen zugeordnet, einem ersten allgemeinen Teil zum Privatversicherungsrecht und einem zweiten Teil zu den einzelnen Versicherungszweigen.

Der erste Teil bietet Raum für ein breites Spektrum an Darstellungen, von europarechtlichen Bezügen und internationalem Versicherungsrecht, über die vorläufige Deckung bis hin zu prozessualen Besonderheiten und außergerichtlicher Streitbeilegung. Hervorzuheben ist hier § 10 – Allgemeine Versicherungsbedingungen und Vertragsänderungen –, bearbeitet von Prof. Dr. Michael Beckmann. Es ist eine besonders umfangreiche Darstellung zum speziell versicherungsrechtlichen Umgang mit AGB, die sogar die versicherungsrechtlichen Darstellungen in speziellen AGB-Kommentaren übertrifft. Wünschenswert wäre hier noch eine Auseinandersetzung mit dem neuen Trend zur Verwendung von Beispielen in Musterbedingungen und die konkrete Einordnung dieser Beispiele bei der Auslegung von Bedingungstexten.

Neu aufgenommen wurde § 23a – Der Versicherungsvertrag in der Insolvenz des Versicherungsnehmers –, bearbeitet von Prof. Dr. Roland Michael Beckmann und Dirk Köhler. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit diesem Kapitel die in der Praxis immer häufiger auftretende Problematik einer Insolvenz auf Versicherungsnehmerseite speziell für Versicherungsverträge aufbereitet wurde. Es wird das Insolvenzverfahren zunächst in den Grundzügen beschrieben und auf die problematischen Konfliktpunkte gezielt eingegangen, z.B. zum Schicksal des Vertrags und dessen möglichem Fortbestand, aber auch zum Verhältnis der Versicherungsleistung zur Insolvenzmasse.

Der zweite Teil bietet in 24 Kapiteln kompetente Erläuterungen zu einzelnen Versicherungszweigen. Es werden dabei auch solche Bereiche besprochen, die nicht zum Massengeschäft gehören und die nicht selbstverständlich in jeder Kommentierung zu finden sind wie z.B. die D&O-Versicherung oder die Transportversicherung. In diesem für die Praxis besonders wichtigen Teil finden sich durchgängig aktuelle Verweise in den Literaturangaben und den Fußnoten.

§ 47 – Private Unfallversicherung –, bearbeitet von Kurt-Günter Mangen, geht auf die aktuell streitig diskutierten Fragen zur erhöhten Kraftanstrengung und zum maßgeblichen Zeitpunkt für die heranziehbaren Gesundheitstatsachen im Rahmen der Invaliditätsprüfung ein. Nicht nur als Fußnote, sondern im richtigen Zusammenhang und mit einer eigenen, begründeten Meinung. Das ist im Rahmen von solchen kompakten Werken leider nicht selbstverständlich und darf daher positiv hervorgehoben werden.

Das Versicherungsrechts-Handbuch ist aktuell, ein Buch mit dem sich praktische Fälle lösen lassen, aus dem man aber auch schlicht einmal zu einem einzelnen Themenbereich etwas Wissen und Verständnis schöpfen kann. Das beachtlich hohe Niveau macht Freude und das Werk darf in einer guten versicherungsrechtlichen Handbibliothek nicht fehlen.

Autor: André Naumann

RA André Naumann, Bornheim

zfs 1/2017, S. 13 - 14

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