Tz. 240

Systematisch wie historisch stehen am Anfang des Gesamtsystems der Unternehmenspublizität die Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB) sowie die Firmenpublizität (§§ 17 ff. HGB). Beide Publizitätspflichte gelten grundsätzlich für alle Kaufleute ungeachtet der Rechtsform des Unternehmensträgers.

 

Tz. 241

Das Handelsregister wird seit der Reform durch das EHUG im Jahre 2007[321] vollständig elektronisch geführt. Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung als auch die Erteilung von Auskünften über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente ist ausschließlich in elektronischer Form vorgesehen. Die rechtlichen und technischen Grundlagen sind geregelt in §§ 812 HGB und in der Handelsregisterverordnung (HRV). Es enthält unter anderem Angaben zur Firma des Kaufmanns, zum Sitz, zum Gegenstand des Unternehmens, zu den vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter), zur Rechtsform des Unternehmens, zu Grund- oder Stammkapital, ggf. zu Kommanditisten bzw. Gesellschaftern sowie zu sonstigen Rechtsverhältnissen (z. B. Umwandlungen, Insolvenzverfahren, Auflösung).

 

Tz. 242

Ebenfalls mit der Reform des EHUG im Jahre 2007 wurde in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben das elektronische Unternehmensregister geschaffen, das als amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen unter anderem den Inhalt des Handelsregisters enthält. Neben dem Handelsregister umfasst das Unternehmensregister Eintragungen im Genossenschafts- und im Partnerschaftsregister, Unterlagen der Rechnungslegung nach §§ 325 ff. HGB, soweit sie bekannt gemacht wurden, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sowie eine ganze Reihe weiterer gesetzlich vorgeschriebener Veröffentlichungen von Unternehmen nach dem WpHG, dem WpÜG, weiteren kapitalmarktrechtlichen Gesetzen sowie der InsO (§ 8b HGB).

[321] Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2007, BGBl. 2007 I 2553.

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