Rn 148

Die mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung zum 01.07.2007 zusätzlich eingefügten Abs. 2 und 3 behandeln den Fall, dass der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit bereits ausgeübt hat oder demnächst beabsichtigt, selbstständig tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Vermögenserwerb des Schuldners aus der selbstständigen Tätigkeit der Masse zuzurechnen ist und ob die Verbindlichkeiten, die der Schuldner im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit begründet, als Masseverbindlichkeiten zu behandeln sind. Dem Insolvenzverwalter soll durch die gesetzliche Neuregelung die Möglichkeit eingeräumt werden, das Vermögen, das aus dieser Tätigkeit resultiert, aus der Masse freizugeben. Durch die öffentlich bekannt zu machende Freigabeerklärung soll für alle Verfahrensbeteiligten und den Rechtsverkehr Klarheit hinsichtlich des Neuerwerbs aus selbstständiger Tätigkeit des Schuldners hergestellt werden.

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