Gutachter







Gesundheitsmanagement
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Schmerzensgeld

Verschlimmerte MS, weil Krankenversicherung das verordnete Medikament verweigert

Eine Versicherung darf die Behandlungsempfehlung eines Arztes von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Hält der das Medikament für entbehrlich oder ersetzbar, sieht es für den versicherten Patienten schlecht aus. Selbst wenn sich die Gesundheit des Betroffenen wegen des nicht gezahlten und nicht eingenommenen Medikamentes verschlechtert, haftet die Versicherung in der Regel nicht. Ausnahme: Das  Gutachten war offenkundig unrichtig.