Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachter

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.2 Einzelfälle

Rz. 34 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Es fehlt insoweit an einer Betätigung auf wissenschaftlicher Grundlage. In erster Linie sind hierfür Erfahrungen aus dem Gebiet der Handelsvertretung von Bedeutung, sodass die Inventurarbeiten auf einer typischen gewerblichen Betätigung aufbauen. Erforderlich sind vor allem Branchen- un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.2 Sachverständigengutachten

Rz. 131 Die Finanzbehörden können, ohne ihre Ermittlungspflichten zu verletzen, von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach §§ 92 S. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 AO absehen und z. B. auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen.[1] Sie können auch die eigens für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen gebildeten Ausschüsse – ohne beson... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.4 Den technischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 81 Eine architektenähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn sie in ihren wesentlichen Elementen dem Beruf des Architekten in Theorie (Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation) und Praxis (berufliche Tätigkeit) gleichwertig ist.[1] Die Tätigkeit eines vereidigten Bauschätzers kann mit der eines Architekten vergleichbar sein, denn zu den wesentlichen... mehr

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Hilfeleistung in Steuersachen / 4.1 Wissenschaftliche Gutachten

Die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten stellt – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 StBerG keine Hilfeleistung in Steuersachen dar. Es dürfte davon auszugehen sein, dass Gutachten dann als wissenschaftlich anzusehen sind, wenn sie die bisherigen Anforderungen erfüllen: Der Gutachter muss über einschlägige fachliche Vorbildung verfügen. Gegenstan... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.5 Beendigung des Dienstverhältnisses und Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 179 Satz 5 erfasst das Wirtschaftsjahr, in dem das Dienstverhältnis unter Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft endet, sowie das Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls. Beide Ereignisse beenden die weitere Bewertung nach dem bisherigen Erdienungsmodell ganz oder teilweise. Bei einem ausgeschiedenen Berechtigten entfällt die Annahme künftiger Dienstzeiten... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7.2 Reformdiskussion um den Rechnungszinsfuß

Rz. 201 Ungeachtet der verfahrensrechtlichen Konsolidierung besteht der rechtspolitische Reformbedarf fort. § 6a Abs. 3 S. 3 schreibt weiterhin 6 % vor, ohne eine regelmäßige Überprüfung oder Anpassung an veränderte Finanzierungsbedingungen vorzusehen. Die bei der Anhebung 1981 genannten Annahmen über Unternehmensrenditen und langfristige Fremdkapitalzinsen sind keine gesetz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.4 Bestimmbarkeit der Leistungshöhe

Rz. 69 Die Leistungshöhe muss nicht als fester Eurobetrag angegeben sein. Es genügt eine Berechnungsformel, deren Variablen und Bezugsgrößen eindeutig festgelegt und bei Eintritt des Versorgungsfalls feststellbar sind. Zulässig sind etwa ein bestimmter Prozentsatz des pensionsfähigen Gehalts, ein dienstzeitabhängiger Bausteinplan oder eine verbindlich definierte fondsgebunde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Fehlbetrag und Reichweite des Nachholverbots

Rz. 160 Aus Satz 1 folgt das Nachholverbot. Ein Fehlbetrag entsteht, wenn der tatsächlich ausgewiesene Rückstellungsbetrag hinter dem bis dahin zuführbaren Teilwert zurückbleibt. Er erhöht die Zuführungsgrenze späterer Jahre nicht. Beträgt etwa der Teilwert am Ende des Vorjahres 100 und die tatsächlich passivierte Rückstellung 80, während der Teilwert am Ende des laufenden J... mehr

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Windkraftanlagen / 6.6.2 Realisierung

Nach dem Zuschlag in der EEG-Ausschreibung, der Unterzeichnung der Finanzierungsverträge und der Ausführungsplanung kann mit der Realisierung des Projektes begonnen werden. Nun können die Windkraftanlagen bei dem Hersteller verbindlich bestellt werden und es schließt sich die Lieferzeit mit mehreren Monaten an. Mit dem Hersteller wird der Bauzeitenplan abgestimmt, ausgericht... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht

Rz. 45 Aus der Gesetzesformulierung des § 535 Satz 1 "durch den Mietvertrag" ergibt sich, dass sich der inhaltliche Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien richtet. Dazu gibt es üblicherweise in den Formularmietverträgen Einzelvereinbarungen, aber auch die Hausordnung, die entweder sich im Formularvertrag selbst befindet oder ... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ... mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 13.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.1 Überblick

Rz. 320 Die §§ 199 –203 BewG regeln eine vom Gesetz als vereinfachtes Ertragswertverfahren bezeichnete Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalvermögen sowie von (Anteilen an) Betriebsvermögen. Nach dem Regierungsentwurf des ErbStRG sollten diese Regelungen nicht unmittelbar im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung getroffen werd... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 88 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[193] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Gutachter

Rn. 84 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Qualifizierung von Gutachten als wissenschaftlich setzt voraus, dass sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Disziplinen erstellt werden (BFH BStBl III 1957, 106). Es werden aber nicht nur solche als wissenschaftlich bewertet, die sich mit abstrakten Fragen beschäftigen, sondern auch solche, die konkrete praktische Streitfälle erled... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 118 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird i. d. R. durch die Marktfolge bzw. durch eine separate Einheit mit entsprechenden Spezialisten beurteilt. In der Immobilienfinanzierung sind dafür oftmals interne oder externe Sachverständige (Gutachter) zuständig. Zur aufbauorganisatorischen Zuordnung der internen Sachverständigen bestehen nach der Beleihungswertermittlungsve... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 Unabhängigkeit von der Kreditgewährung und -weiterbearbeitung

Rz. 85 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten betrauten sachverständigen Personen dürfen zudem nicht in den Kreditvergabeprozess und in die Kreditbearbeitung eingebunden sein. Diese Formulierung ist mit der siebten MaRisk-Novelle angepasst worden. Zuvor war auch eine Beteiligung an der Kreditentscheidung explizit ausgeschlossen. Da der Kreditvergabeprozess jed... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überprüfung der Sicherheiten im Rahmen der Kreditgewährung

Rz. 166 Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Auch nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – unabhängig von der Kundengruppe – sicherstellen, dass der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerte durch einen internen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anforderungen an die Vorbildung

Rn. 135 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Da der ähnliche Beruf den gesamten typischen Merkmalen eines Katalogberufes entsprechen muss (Ausnahmen: s Rn 133), ist neben einer vergleichbaren Berufstätigkeit auch – sofern der Katalogberuf eine solche voraussetzt – eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (BFH BStBl II 1972, 615; BFH BStBl II 1974, 293; BFH BStBl II 1978, 565; BFH BS... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sachverständigenbeweis

Rn. 105 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der StPfl trägt nach allg Grundsätzen die Feststellungslast für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit, da er unter dieser Voraussetzung der GewStPfl nicht unterliegt (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 1991, 889; BFH BStBl II 1994, 864; BFH/NV 1995, 210). Rn. 105a Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ob eine künstlerische Tätigkeit im Einzelfa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Verhältnis zur BelWertV

Rz. 100 Die Anforderungen an die Unabhängigkeit und die Qualifikation der Gutachter können nach Einschätzung der deutschen Aufsicht analog zu denen der Realkreditprivilegierung umgesetzt werden. Die Erleichterungen für Kleindarlehen bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten gemäß § 24 Abs. 1 BelWertV können von den Instituten weiterhin in Anspruch genommen werden. Demnach da... mehr

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AGS 08/2026, Absehen von Ko... / III. Kosten der Sachverständigengutachten

Daran gemessen hatte die sofortige Beschwerde hier teilweise Erfolg. 1. Sachverständigengutachten Dr. H Die Kosten des Sachverständigen Dr. H hat das OLG aus Billigkeitsgründen von der Kostentragungspflicht des Angeklagten ausgenommen. Die Beauftragung dieses Sachverständigen sei zwar durch die Delinquenz des Angeklagten notwendig geworden, die Erkenntnisse aus seinem Gutachte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen

Rz. 81 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten[1] betrauten sachverständigen Personen müssen über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für die Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen sind von den Instituten in dieser Hinsicht ähnliche Vorgaben zu beachten. So muss die Bewertung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Externe Sachverständige

Rz. 92 Zur Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten können auch externe Sachverständige herangezogen werden. Diese Sachverständigen unterliegen grundsätzlich denselben Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit wie interne Gutachter. Ergänzend müssen die Institute in diesem Fall über eine Auswahl bzw. eine List... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3.2 Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für das Immobiliengeschäft einrichten und für diese Bearbeitungsgrundsätze formulieren. Die Entwicklung der Prozesse kann auch im Bereich Markt erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass die Qualitätssicherung von einem marktunabhängigen Bereich auf der Basis einer materiellen Plausibilitätsprüfung wahrgenommen wird. Tochterunternehmen können bei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kunstunterricht – Kunstgutachten

Rn. 102 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Frage, inwieweit Unterrichtserteilung künstlerisch sein kann, stellt sich iRd § 18 EStG regelmäßig nicht, weil die unterrichtende Tätigkeit selbst ebenfalls freiberuflich ist (s Rn 115 ff). Allerdings hat der BFH (zu § 34 Abs 4 EStG 1977) eine Unterrichtstätigkeit unter der Voraussetzung als künstlerisch angesehen, dass der Unterricht n... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.4 Rückgriff auf internes oder externes Expertenwissen

Rz. 87 An verschiedenen Stellen wurde bereits betont, dass dem speziellen Expertenwissen insbesondere im Bereich der Objekt-/Projektfinanzierungen ein ganz erheblicher Stellenwert zukommt. Von der Qualität solcher Expertisen hängen maßgeblich die Kreditentscheidung und unter Umständen der Erfolg der gesamten Finanzierung ab. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, das... mehr

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Bearbeiterübersicht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1834 [Autor/Stand] Angesichts der komplexen Steuerrechtslage dürfte ein wichtiger Streitpunkt in bevorstehenden Strafverfahren den subjektiven Tatbestand betreffen. Dass Cum-Cum-Geschäften die Steuerrechtswidrigkeit nicht "auf die Stirn geschrieben" steht, ist auch im Rahmen der Vorsatzfeststellung zu beachten; es bedarf in Cum-Cum-Sachverhalten insbesondere einer sorgfä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 184 Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer Sachverständiger erstellen und diese bei der Auswahl der Bewerter heranziehen. Diese Liste sollte natürlich Sachverständige umfassen, die sich mit den spezifischen, als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerten befassen, die für die Kreditvergabetätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Einschaltung einer vom Handel unabhängigen Stelle

Rz. 89 Die rechtliche Durchsetzbarkeit der Verträge ist vor deren Abschluss durch eine vom Handel unabhängige Stelle zu prüfen. Die Einschaltung einer unabhängigen Stelle ist allerdings nur erforderlich, wenn es sich um wesentliche Risiken handelt (→ BTO Tz. 8). Von wesentlichen Rechtsrisiken ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Durchsetzbarkeit der Handelsgeschäfte a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.3 Beschlussvorbereitung

Im Bereich des Wohnungseigentums bedarf die Umsetzung der nach GModG erforderlichen Maßnahmen in aller Regel eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Zwar sind die entsprechend erforderlichen Maßnahmen qua Gesetz durchzuführen, sodass bezüglich des "Ob" der jeweiligen Maßnahme in aller Regel kein Ermessen der Wohnungseigentümer besteht. Anders allerdings in Bezug auf das "W... mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.4 Datenübermittlung an externe Gutachter (Abs. 2b)

Rz. 20 Der MD kann externe Gutachter beauftragen (§ 278 Abs. 2). Damit sollen die Nähe zur Praxis gewahrt und die Erfahrungen und Erkenntnisse externer Gutachter zur Qualitätssteigerung nutzbar gemacht werden (Beyer, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 279 Rz. 17). Der MD ist berechtigt, die erforderlichen Daten an den externen Gutachter zu übermitteln. Es dürfen nur die Dat... mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.2 Verlängerungstatbestände (Abs. 2)

Rz. 21 Die Frist von 2 Monaten (§ 18 Abs. 1) verlängert sich bei bestimmten, in Abs. 2 genau bestimmten Konstellationen, wenn der Leistungsberechtigte über den Grund der Verzögerung informiert wird und der vom Rehabilitationsträger aufgeführte Verzögerungsgrund ein hinreichender Grund (vgl. Rz. 22) ist. Die Mitteilung über den hinreichenden Grund muss den Antragsteller spätes... mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.6 Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 25 Die Gutachter des MD sind im Einzelfall befugt, zwischen 8.00 und 18.00 Uhr die Räume der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zu betreten (Satz 1). Das Betretungsrecht besteht im Einzelfall, wenn der MD den Auftrag hat, die Notwendigkeit (BSG, Urteil v. 17.12.2013, B 1 KR 14/13 R), die Dauer und die ordnungsgemäße Abrechnung der stationären B... mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.2 Personal (Abs. 2)

Rz. 12 Die Fachaufgaben des MD werden von Ärzten, Pflegefachpersonen (§ 15a Abs. 3) sowie Angehörigen anderer geeigneter Berufe im Gesundheitswesen wahrgenommen (Satz 1). Zu anderen geeigneten Berufen gehören z. B. Kodierassistenten im Rahmen der Abrechnungsprüfung stationärer Behandlungen, Gesundheitsökonomen bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden od... mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 22 Online-Veröffentlichungen der MD und des MD Bund: www.medizinischerdienst.de. Geminn/Johannes, Die Beauftragung externer Gutachter durch die Medizinischen Dienste, NZS 2021, 835. Marburger, Neuregelung des Medizinischen Dienstes, VR 2020, 329. mehr