Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachter

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Beurteilungskriterien

Rz. 63 In diesem Werk, das den geforderten Stand von Wissenschaft und Technik wiedergibt und daher für alle Gutachter und Begutachtungsstellen verbindlich ist, werden die wesentlichen Schritte der Begutachtung in der MPU beschrieben und festgelegt. Es verfolgt das Hauptziel, den Gutachtern als Orientierung in ihrer Entscheidungsfindung zu dienen und so die Begutachtungen in ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / E. Mobilitätsrecht vs. Verkehrssicherheit

Rz. 56 Ziel der Beurteilung der Kraftfahreignung ist und bleibt es, der Situation der Bürger bezüglich ihres Mobilitätsbedürfnisses und gleichzeitig ihrem Rechtsanspruch auf Sicherheit im Verkehr gerecht zu werden.Diese Kurzbeschreibung der Zielsetzung verdeutlicht das Spannungsfeld, in dem sich Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner während einer Begutachtung befinden. R...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Nachlassverwalter

Rz. 73 Nach § 1975 BGB stellt die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger dar. Anders jedoch als eine Nachlasspflegschaft, die theoretisch – in auf das insolvenzfreie Vermögen begrenztem Umfang – während eines Nachlassinsolvenzverfahrens fortbestehen kann, endet eine Nachlassverwaltung gemäß § 1988 BGB zwingend mit der Er...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die maßgebenden Regelungen für die Begutachtung ergeben sich aus der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Die Begutachtung der Eignung orientiert sich nach der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Diese lehnt sich in ihrem Aufbau am Anhang III der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie und...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Unterscheidung Genusstrinken – Alkoholmissbrauch – Alkoholabhängigkeit

Rz. 157 Alkoholkonsum ist nicht gleich Alkoholkonsum. Es existieren verschiedene Formen des Konsums, die von (harmlosem) Gelegenheits- oder Genusstrinken über Alkoholmissbrauch bis hin zur Abhängigkeit reichen können. Wichtige Unterscheidungsmerkmale sind erreichte BAK-Werte, Häufigkeiten und Mengen des Konsums sowie Gewöhnungseffekte. Ein Genusstrinker, der maximal 0,5 l We...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Pflegebedürftige nahe Angehörige

Rz. 14 Der Gesetzgeber definiert die nahen Angehörigen in § 7 Abs. 3 PflegeZG abschließend wie folgt:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 69 Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird. Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird. Rz. 70 Im Nachfolgenden sind entspr...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Leitungswasserschaden – Korrosionsdefekt

Rz. 92 Der Wohngebäudeversicherer gewährt Versicherungsschutz nur für die in den Bedingungen genannten Fälle. Gerade bei Schäden innerhalb gebäudetechnischer Anlagen sind häufig Bruch- und Nässeschäden streitig. Viel entscheidet sich auf Tatsachenebene im Rahmen der Beweisaufnahme. Immer wieder beschäftigen Heizungsanlagenschäden die Gerichte. Schäden an der Heizungsanlage s...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 1. Stellenwert der Toxikologie

Rz. 86 Die Rolle toxikologischer Befunde, die aus Urin-, Blut- oder Haarproben gewonnen werden können, wird häufig überschätzt. Sie sind lediglich unterstützende Belege für die Abstinenzbehauptung eines Klienten. Das bedeutet, dass ein negativer, also "sauberer", Laborbefund keinesfalls als Nachweis einer Abstinenz von einer bestimmten Substanz (Alkohol, Cannabis etc.) zu se...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF)

Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV geregelt.[1] Zweifel sind nur begründet, wenn sie auf Tatsachen beruhen. Behauptungen oder Vermutungen genügen nicht. Im umgekehrten Fall ist eine Begutac...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / b) Rahmenbedingungen und Durchführung

Rz. 111 Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtungen werden von allen amtlich anerkannten Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt und müssen einer Reihe von Anforderungen genügen. Zu diesen zählen u.a.:mehr

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§ 6 Personenversicherung / e) Neubemessung

Rz. 507 Die Neubemessung des Invaliditätsgrads ermöglicht die zwischen Erstfeststellung und dem letzten Zeitpunkt der Geltendmachung des Neubemessungsanspruchs (drei Jahre) eingetretenen, gesundheitlichen Veränderungen zu berücksichtigen. In der Praxis wird die Neufeststellung auch als außergerichtliches Mittel der Konfliktlösung verwendet, um das Ergebnis qualitativ fragwür...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Jahrespauschale

Rz. 79/1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Seit dem VZ 2023 kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer – die berücksichtigt werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Erwerbstätigkeit bildet (> Rz 40 ff) – pauschal ein Betrag von 1 260 EUR im Jahr abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3 EStG). Diese abgeltende Jahrespauschale ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 3. Missbrauch

Rz. 54 Alkoholmissbrauch ist definiert in Anlage 4 Nr. 8.1 zur FeV wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann. Gem. Nr. 8.2 der Anlage 4 der FeV ist Eignung nach Beendigung des Missbrauchs wieder gegeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Rz. 12 Die Anerkennung als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ist im Kraftfahrtsachverständigengesetz geregelt.mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / F. Untersuchungsgrundlagen

Rz. 61 Um die bundesweit einheitliche Durchführung von Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen gewährleisten zu können, müssen gewisse Standards eingehalten werden. Hierzu werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung"[12] als Grundlage herausgegeben. Im Jahre 2005 gaben dann die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsycholog...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Amtsarzt

Rz. 11 Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FeV ist unter Amtsarzt der Arzt des Gesundheitsamtes zu verstehen.[8] Seine Kompetenz wird aus seiner amtlichen Tätigkeit gefolgert; eine spezifische verkehrsmedizinische Qualifikation wird – was aus anwaltlicher Sicht kritikwürdig ist – nicht verlangt. Denn eine Bestellung zum Amtsarzt ersetzt keine fachliche Spezialisierung. Die Einschalt...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / III. Insolvenzgründe

Rz. 26 Gemäß § 320 Abs. 1 InsO sind im Nachlassinsolvenzverfahren sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung sowie gemäß § 320 Abs. 2 InsO bei Eigenantrag eines Erben, Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit taugliche Insolvenzgründe. Unter Geltung der Konkursordnung (KO) war demgegenüber einzi...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Facharzt

Rz. 10 Vorgeschrieben ist, dass der Facharzt eine verkehrsmedizinische Qualifikation für die von ihm zu beantwortenden Fragen hat. Dies sollte im Rahmen der Beratung kritisch überprüft werden, weil z.B. fraglich ist, ob im Bereich psychischer Erkrankungen die ausreichende Sachkunde bei Beauftragung eines Facharztes für Allgemeinmedizin – sei er auch in einer BfF tätig – sich...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 4. Obergutachter

Rz. 13 Die FeV erwähnt Obergutachter und Obergutachten nicht. Die Einschaltung von Obergutachtern dürfte jedoch bei speziellen Fragen in Betracht kommen.[9] Obergutachter müssen durch besondere Erfahrungen und regelmäßige Tätigkeit in der Fahreignungsbegutachtung sowie durch eigene Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Verkehrsmedizin bzw. Verkehrspsychologie legitimiert sein...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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zfs 12/2024, Leistungseinst... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. kann weiterhin Leistung aus der beim Bekl. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen. Die Leistungspflicht des Bekl. ergibt sich aus § 1 Abs. 1a) B-SBU i.V.m. dem Anerkenntnis vom 22.4.2016. Der Bekl. konnte sich nicht wirksam von seinem Anerkenntnis lösen, § 14 Abs. 1, 4 B-SBU. a) Insofern kann zunächst dahinstehen, ob die Einstellungsmitteilung des Bek...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Notwendiges Handeln des Verteidigers

Rz. 76 Kommt der Tatbestand der Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB in Betracht, muss nach Gründen gesucht werden, die im Bereich des Vorsatzes liegen, die eine Strafbarkeit ausschließen. Erfahrungsgemäß ist sich nahezu kein Mandant im Klaren darüber, dass er sich strafbar gemacht hat, sondern hat aus einer Vielzahl von Motiven gehandelt. Hierbei ist an Feststellungen zur H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / c) Überschuldungsbilanz

Rz. 46 In der Überschuldungsbilanz zu passivieren sind gemäß § 325 InsO nur die Nachlassverbindlichkeiten, nicht also (reine) Eigenverbindlichkeiten des Erben. Nachlassverbindlichkeiten, die bereits befriedigt wurden, bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Befriedigung von dem Erben aus Eigenmitteln getätigt wurde, und zwar unabhängig davon, ob die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.3 Entscheidung der fachkundigen Stelle

Rz. 33 Abs. 4 Satz 1 verpflichtet die fachkundige Stelle, über Zulassungsanträge erst zu entscheiden, wenn nicht nur die eingereichten Antragsunterlagen geprüft worden sind, sondern auch örtliche Prüfungen vorgenommen wurden, insbesondere beim Träger selbst. Die Prüfungen beziehen sich insbesondere auf die in § 178, ggf. maßnahmebezogen auch auf die in § 179 und im Falle von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.2 Erhebung bei anderen Personen oder Stellen (Abs. 2 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 32 Nach § 67a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 ist eine Datenerhebung bei anderen Personen oder Stellen zulässig, wenn eine der 3 folgenden Voraussetzungen vorliegt; also wenn eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beweisverfahren, selbststän... / 4 Verwertung im Hauptsacheprozess

Wird im Anschluss an das Beweisverfahren eine Klage erhoben, so wird die vorgezogene Beweisaufnahme wie eine unmittelbar im Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung behandelt, wenn die Parteien des Hauptsacheverfahrens mit denen des selbstständigen Beweisverfahrens identisch sind. Jede Partei kann sich somit auf die Tatsachen berufen, über die Beweis erhoben w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Nachdem der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] entschieden hat, dass im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Grundsteuerzwecke im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren Werts erfolgen können muss, wenn der tatsächliche Wert des Grundbesitzes von dem festgestellten Grundsteuerwert erheblich abweicht, soll durch das Jahressteuergesetz 2024 [2] ein Verk...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / II. Ein Sachverständigengutachten eines neu ernannten Gutachters

Rz. 109 Der Begriff des "Obergutachtens" wird in der Praxis häufig fehlerhaft dafür verwendet, dass eine Partei die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragt. Zutreffend wird der Begriff des Obergutachtens jedoch (nur) für den Fall verwendet, dass in derselben Sache zwei auf gerichtliche Anordnung hin erstattete Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, so das...mehr

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§ 8 Sachschaden / 5. Überhöhte Sachverständigenkosten

Rz. 235 Der Schädiger hat die durch die Einschaltung eines Sachverständigen verursachten Kosten grundsätzlich und uneingeschränkt zu erstatten, soweit die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig gewesen ist. In der Praxis werden jedoch von den Sachverständigen unterschiedlich hohe Kosten in Rechnung gestellt. Erstattungsfähig ist aber nur der nach § 249 Abs. 2 BGB erforderl...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / D. Zweiwochenfrist

Rz. 7 Die zweiwöchige Frist des Abwartens vor der Beurkundung, die nach § 17a Abs. 2 BeurkG geboten ist, genügt dem Verbraucherschutz. Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht – wie sonst im Verbrauchervertrag üblich – zu. Dennoch kann eine längere Frist geboten sein, z.B. wenn der Erwerber die Prüfung der Baubeschreibung noch nicht abschließen konnte, weil ein eingeschaltet...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVIII. Überlegungen zur Fristunterschreitung

Rz. 65 Liegt ein Wunsch des Verbrauchers zur Fristunterschreitung vor, genügt dieser nicht, um sofort beurkunden zu dürfen. Der Notar wird sich überzeugen, ob der Verbraucher die kürzere Zeitspanne genutzt hat, um die wesentlichen vorgenannten Themen/Fragen zu würdigen. Neben der Einschaltung externer Berater kann es auch eine Rolle spielen, ob der Verbraucher mit einem Guta...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 82 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[195] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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§ 8 Sachschaden / 6. Auswahl des Sachverständigen

Rz. 246 Der Geschädigte ist bei der Auswahl des Sachverständigen grundsätzlich frei. Ein Verschulden des Gutachters hat er grundsätzlich nicht zu vertreten, da der Gutachter nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist und sein Fehlverhalten bei einer direkten Beauftragung durch den Schädiger diesen genauso treffen würde.[284] Rz. 247 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogra...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 8 Sachschaden / a) Gravierende Mängel

Rz. 249 Gravierende Mängel in dem Gutachten werden in der Praxis eher selten von den Gerichten angenommen und dem Geschädigten regelmäßig kein Auswahlverschulden angelastet (siehe Rdn 246). Argumentiert werden kann, dass der Geschädigte keine Nachteile hat, wenn die Übernahme der Gutachterkosten bei gravierenden Mängeln abgelehnt wird. Denn der Geschädigte hat ggf. die Möglic...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Sachlicher Grund des Verbrauchers zur Fristunterschreitung

Rz. 49 Ein sachlicher Grund zu einer Fristunterschreitung des Verbrauchers muss nicht vorliegen.[36] Allerdings muss der Erfolg des Rechtsgeschäfts für den Verbraucher anderweitig sichergestellt sein. Dies kann z.B. durch die Einschaltung externer Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter) geschehen, sodass die Mitarbeit den Erfolg des Rechtsgeschäfts für den Verbrauch...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Mandantenfragebogen

Rz. 21 Um einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen zu erhalten, kann es sich – je nach der Art und Weise der Sachbearbeitung und Kontaktaufnahme – anbieten, die notwendigen "Basisdaten" über einen Fragebogen zu erfahren, welcher von dem Mandanten vor einer Besprechung bzw. bei der ersten Kontaktaufnahme ausgefüllt wird. Der Fragebogen kann beispielsweise von dem Manda...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VII. Beweisfragen

Rz. 82 Der VN hat den Vollbeweis (§ 286 ZPO) für den Eintritt des Versicherungsfalls zu führen, d.h. er hat das Unfallereignis, die Gesundheitsschädigung und die haftungsausfüllende Kausalität zu beweisen.[162] Die Unfreiwilligkeit wird gesetzlich vermutet, dem VR obliegt also für eine Freiwilligkeit die Beweislast nach § 286 ZPO. Von dieser Regelung darf nicht zum Nachteil ...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 4. Deckungsumfang

Rz. 21 Im Rahmen der versicherten Leistungen nach Ziff. 4.1 USV übernimmt der Versicherer die Kosten, insbesondere Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Sanierungs- bzw. Kostentragungsverpflichtung für den Versicherungsnehmer anfallen.[21] Allerdings wird – insoweit erneut ein Reflex auf die "haftungsre...mehr

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XIX. Formulierungsvorschlag für eine Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung, wenn der Käufer als Verbraucher auf einen verkaufenden Unternehmer trifft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung – Käufer trifft als Verbraucher auf einen Verkäufer-Unternehmer Der Käufer bestätigt am _________________________ vom Notar den Kaufvertragsentwurf per E-Mail erhalten zu haben. Der Notar wies den Käufer darauf hin, dass nach Gesetz (§ 17 Abs. ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Bestimmung des Mitwirkungsfaktors

Rz. 268 Entscheidend für die Ermittlung des konkreten Mitwirkungsanteils ist das Verhältnis zwischen der äußeren Einwirkung bzw. der aufgewendeten Kraft und der Schwere der Krankheit oder des Gebrechens. Je geringer die Einwirkung auf den Körper der VP ist, desto höher ist in der Regel der Anteil der Krankheiten bzw. der Gebrechen an den entstandenen Gesundheitsschädigungen....mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / a) Unreparierter angegebener Vorschaden

Rz. 40 Wird vom Geschädigten ein ganz oder teilweise unreparierter Vorschaden angegeben, welcher im erneut betroffenen Fahrzeugbereich liegt, stellt sich in der Praxis die Frage nach der Abgrenzbarkeit. Ist der Vorschaden hinreichend deutlich vom aktuellen Folgeschaden abgrenzbar, besteht ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten in Höhe des ausschließlich geltend gemachte...mehr

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§ 8 Sachschaden / 1. Ersatz höherer Reparaturkosten als ursprünglich geschätzt

Rz. 9 Schadensrechtlich stellt die Abrechnung auf konkreter Reparaturkostenbasis den klassischen Anwendungsfall der Differenzhypothese dar. Der Geschädigte erhält denjenigen Betrag vom Schädiger ersetzt, den er konkret aufgewendet hat. Durch die fachgerechte Reparatur seines Fahrzeugs wird der Geschädigte grundsätzlich weder besser noch schlechter gestellt als ohne das schad...mehr

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Obergutachter Rdn 2437 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 8 Sachschaden / IV. Checkliste: Bezifferung des Fahrzeugschadens

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