Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachter

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zfs 3/2018, Verpflichtung z... / Sachverhalt

In einem selbstständigen Beweisverfahren holte das Gericht ein Sachverständigengutachten ein. Der Bekl. legte ein Privatgutachten vor, das sich kritisch mit dem gerichtlich veranlassten Gutachten auseinandersetzte. In der gerichtlichen Entscheidung ging das Gericht auf die einzelnen Beanstandungen des Privatgutachtens nicht ein, sondern erklärte diese für von dem gerichtlich...mehr

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zfs 3/2018, Verpflichtung z... / Leitsatz

1. Legt eine Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren oder einem Rechtsstreit ein Privatgutachten vor, das gegenüber dem gerichtlich eingeholten Gutachten zu abweichenden Feststellungen gelangt, ist das Gericht verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen und auf die Widersprüche einzugehen. 2. Gibt der Richter nach dieser Aufklärung einem der Gutachten den Vorzug,...mehr

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zfs 3/2018, Einheitlicher S... / 2 Aus den Gründen:

[9] … II. Die Revision hat Erfolg. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [10] 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch der auf eine fehlerhafte ärztliche Behandlung im Rahmen der Operation vom 7.8.2009 gestützte Schmerzensgeldanspruch in einer reduzierten Größenordnung v...mehr

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zfs 3/2018, Hinweispflicht ... / Anmerkung

Hinweis: Die Aufklärungspflicht des Werkunternehmers beruht auf der gleichen Grundlage wie die in der Anmerkung zfs 2018, 20 f. dargestellte Hinweispflicht des Autovermieters und des Kfz-Gutachters. zfs 3/2018, S. 148 - 150mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Es liegt kein Berufungsgrund im Sinne des § 513 ZPO vor, denn weder beruht die Entscheidung des Landgerichts auf einer Rechtsverletzung nach § 546 ZPO noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung. 1. Der Klägerin steht der begehrte Zahlungsanspruch gegen den Beklagten auf keiner ...mehr

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zfs 2/2018, Erforderliche d... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Revision hat Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts kann ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden (§§ 842, 249 Abs. 1, 252 S. 2, 253 Abs. 2 BGB, 287 Abs. 1 ZPO)." [12] 1. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5....mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 1. Bindung des Familiengerichts an ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten

Liegt ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten vor, hat dies für die Entscheidungsfindung des Familiengerichts große Bedeutung. Zwar liegt die Letztverantwortung für die Entscheidung einer sorge- bzw. umgangsrechtlichen Fragestellung beim Familiengericht. Allerdings kann ein Familiengericht aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres von den Ergebnissen eines fam...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Vorgelegte Gutachten hat das Familiengericht kritisch zu würdigen. Gegenstand der Überprüfung sind zugrunde gelegte tatsächliche Umstände, logische Schlüssigkeit, Tragfähigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der eingesetzten Erkenntnismethoden im Allgemeinen und der Schlussfolgerungen des Gutachters im Besonderen.[57] Eine familiengerichtliche Entscheidung sollte erke...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.1 Beauftragung des Gutachtens, Wahlrecht des Leistungsberechtigten (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass der leistende Rehabilitationsträger bei Erforderlichkeit eines Gutachtens für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfes unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen beauftragt. Leistender Rehabilitationsträger ist der nach § 14 verantwortliche Rehabilitationsträger. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern i. S. v. § 121 Abs. 1 Sa...mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält Vorgaben für die Begutachtung und regelt die Bindungswirkung des erstellten Gutachtens im weiteren Verwaltungsverfahren. Dem Leistungsberechtigten wird ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf den zu beauftragenden Gutachter eingeräumt, § 17 Abs. 1 Satz 2 und 3. Rz. 3 Wesentliches Anliegen der Norm ist es, im Falle einer Trägermehrheit eine trägerübergreif...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.12 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 17 Gerade schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Diskriminierungsschutz i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. einen Nachteilsausgleich, um im Verhältnis zu einem gesunden Menschen gleichberechtigt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen oder am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Auch die BRK (vgl. Rz. 9 ff.) sichert dem schwerbehinderten Menschen ein Leben ohne b...mehr

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Schell, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Qualifikation der Gutachter

Rz. 45 Entsprechend den Anforderungen an die Begutachtungsstellen besitzen alle mit der Durchführung der MPU betrauten Gutachter einen Hochschulabschluss in Medizin oder Psychologie sowie mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung als Arzt oder Psychologe. Darüber hinaus haben sie eine intensive Ausbildung zum medizinischen oder psychologischen Gutachter durchlaufen un...mehr

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Anhang / § 65 Ärztliche Gutachter

1Der Facharzt hat seine verkehrsmedizinische Qualifikation (§ 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1), die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen. 2Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer. 3Abweichend von Satz 1 und 2 reicht auch eine mindestens einjährige Zugehörig...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Mögliche Arten von Gutachtern

Rz. 9 Als Gutachter kommen gemäß § 2 Abs. 8 StVG in Betracht Zu den vorgenannten Arten von Gutachtern ist im Einzelnen Folgendes auszuführen: 1. Facharzt Rz. 10 Vorgeschrieben i...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / F. Bestimmung der Begutachtungsart bzw. des Gutachters

Rz. 39 Es ist in § 11 Abs. 2 und 3 FeV geregelt, von wem das aufgegebene Gutachten zu erstatten ist. Zunächst ist in § 11 Abs. 2 S. 3 FeV geregelt, dass die Behörde bestimmt, ob das Gutachten zu erstatten ist vonmehr

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Hinweispflicht des Kfz-Gutachters über Risiko der Erstattungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei erheblicher Überschreitung des üblichen Honorars

BGB § 241 Abs. 2 § 311 Abs. 2 Leitsatz Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16 Sach...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 2 Aus den Gründen:

[11] … II. 1. Ein Anspruch der Kl. auf Rückzahlung eines Teils des Honorars aus abgetretenem Recht des Geschädigten kann mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung nicht abgelehnt werden. [12] a) Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass kein Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht, da der zwischen dem Geschädi...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Leitsatz

Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Sachverhalt

Der klagende Kfz-Haftpflichtversicherer macht gegen den beklagten Kfz-Sachverständigen aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines angeblich überhöhten Gutachter-Honorars geltend. Der Gutachter verfolgt widerklagend die Verurteilung der Kl. zur Zahlung des nach seiner Ansicht offenstehenden Resthonorars von 3,09 EUR. Der Bekl. wurde nach einem von dem VN der Kl. verschuldet...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 3 Anmerkung

1. Nach dem Unfall muss der Geschädigte in der Regulierungsphase mit weiteren Schwierigkeiten kämpfen. Gut beraten ist er, wenn er sich zu Fragen der Abrechnung des Fahrzeugschadens anwaltlich beraten lässt (vgl. Richter in Halm/Himmelreich "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht", 6. Aufl., Kap. 4 Rn 20; Kappus DAR 2012, 133, 137. Der etwa über Risiken der fiktiven Schadens...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Amtliche Anerkennung

Rz. 29 Das wichtigste Qualitätsmerkmal bei der MPU ist, dass Begutachtungsstellen für Fahreignung amtlich anerkannt sein müssen (§ 2 Abs. 13 StVG, §§ 66 und 72 FeV). Dabei haben sie eine Begutachtung (früher: Akkreditierung) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zu durchlaufen. Für die amtliche Anerkennung muss eine Begutachtungsstelle nachweisen, dass sie folgende Kriter...mehr

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Anhang / Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (1) Der Antrag nach § 71a Absatz 3 ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu un...mehr

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Anhang / Anlage 15a (zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen

1) Der Antrag nach § 71b ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu unterzeichnen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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Anhang / Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 1. Das Rechtsverhältnis

Rz. 42 Der Betroffene ist alleiniger Auftraggeber und Empfänger des von ihm beizubringenden Gutachtens. Dies ist in § 11 Abs. 6 S. 5 FeV eindeutig geregelt: Zitat Die Untersuchung erfolgt aufgrund eines Auftrages durch den Betroffenen. Rz. 43 Mit der Annahme des Gutachtenauftrages kommt ein Werkvertrag (§ 631 BGB) zustande.[23] Die rechtlichen Folgen hiervon sind, dass der Guta...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / D. Qualitätssicherung der MPU

Rz. 28 Da am Urteil der medizinischen und psychologischen Gutachter die Fahrerlaubnis und damit teilweise ganze Existenzen hängen, sollen in der MPU die höchstmöglichen Standards eingehalten werden. Um dies zu erreichen, werden besondere Anforderungen an die Durchführung der MPU, aber auch an die Gutachter und die Begutachtungsstellen selbst gestellt. Die Anforderungen an di...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Allgemeines

Rz. 47 Es ist davon auszugehen, dass Trinken von Alkohol als solches von der Rechtsordnung nicht missbilligt wird. Rechtlich relevant wird Alkoholkonsum erst dann, wenn ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht bzw. die Steuerungsfähigkeit durch den Konsum eingeschränkt oder aufgehoben ist. In § 13 FeV ist geregelt, ab wann ein fahrerlaubnisrechtlich bedeutsamer Alkoho...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / a) Transparenz

Rz. 74 Die Gutachter versuchen, für den Klienten einen möglichst hohen Grad an Transparenz in der Untersuchung herzustellen. Dazu gehört, dass dem Klienten zu Beginn der Umfang und die Ziele der Untersuchung dargelegt werden. Zu den Zielen gehört insbesondere, gemeinsam die Bedenken und Zweifel der Behörde an der Eignung zum Führen von (Kraft-)Fahrzeugen zurückzuweisen. Auße...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Mögliche Mängel in Fahreignungsgutachten aus psychologischer und verkehrsmedizinischer Sicht

Rz. 80 Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin hat Empfehlungen zur Begutachtung der Eignung von Trunkenheitstätern erarbeitet mit dem Ziel, Hilfen für die Begutachtung in der Praxis zu geben. Diese Empfehlungen enthalten:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / V. Tonaufzeichnungen

Rz. 49 Neben den reinen (digitalen) Mitschriften der Gutachter ist es auch möglich, eine Tonaufzeichnung des psychologischen Untersuchungsgesprächs anfertigen zu lassen. Wann und wie eine Aufzeichnung erfolgt, ist derzeit noch nicht gesetzlich geregelt und bleibt daher jedem Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst überlassen. Rz. 50 Der Vorteil dieser Methode li...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Notwendiger Inhalt und notwendige Aussagen des Gutachtens

Rz. 73 Für den Betroffenen als Laien und häufig für den ihn beratenden Anwalt ist es schwierig, bei der Überprüfung eines Gutachtens die Kriterien herauszufinden und zu beachten, die als Indizien für Mängel von Fahreignungsgutachten in Betracht kommen. Rz. 74 Ein Gutachten muss folgende Aussagen enthalten:mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Überlegungen für eine Lösung

Rz. 83 Ein Ansatz für die Lösung der Verständigungsschwierigkeiten kann sicherlich sein aufseiten der Juristen das vertiefte Erarbeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes bzw. der zu beurteilenden Fakten. Der Verkehrspsychologe seinerseits ist als Gutachter tätig und hat nur insoweit eine fachspezifische Beurteilung vorzunehmen, jedoch – und dies ist wichtig – ohne rechtlich...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / 2. Psychologisches Untersuchungsgespräch

Rz. 71 Im Rahmen der psychologischen Untersuchung steht das psychologische Untersuchungsgespräch im Mittelpunkt. Es dauert je nach Fragestellung etwa 45 bis 90 Minuten und findet unter vier Augen statt. Bei Bedarf und im Einvernehmen mit dem Klienten kann jedoch auch ein beeidigter oder öffentlich bestellter und vereidigter Dolmetscher oder Übersetzer, der von der Begutachtu...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / a) Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen

Rz. 87 Dritte Voraussetzung für die Kostenübernahme für ein privates Gutachten ist zunächst, dass die Erstattung erfolgt durch einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen. Die öffentliche Bestellung kann erfolgt sein aufgrund § 36 GewO oder anderer bundes- oder landesrechtlicher Bestimmungen. Grund für diese Einschränkung ist, dass diesen Personen durch die mit ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / II. Die Festlegung der Fragestellung

Rz. 15 Gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV legt die Behörde in ihrer Anordnung die Fragen verbindlich fest, die im Rahmen der Begutachtung beantwortet werden sollen. Sie kann darauf hinweisen, dass Besonderheiten des Einzelfalles zu würdigen sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine pauschalen Fragen gestellt werden.[12] Die Fragestellung muss den Betroffenen mitgeteilt...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / I. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Rz. 14 Die Begutachtungsleitlinien präzisieren den Begriff der Kraftfahreignung und sollen den Gutachtern Hilfestellung geben, um ihnen die Fahreignungsbeurteilung im Einzelfall zu erleichtern. Dazu werden im allgemeinen Teil zunächst grundsätzliche Beurteilungshinweise und die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit sowie die Kompensationsmöglichkeiten bei Mängel...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Bewertung der Befunde: Urteilsbildung

Rz. 77 Inhaltlich geht es bei der Untersuchung nicht nur um die Vorgeschichtsdaten, sondern auch um die Selbstreflexion des Klienten, sodass neben der Sachebene (aktenkundige Daten) auch die Verarbeitungsebene des Klienten (Erklärung des Geschehenen) analysiert wird. Dabei steht die Entwicklung der problematischen Verhaltensweisen bis zum Delikt/zu den Delikten und danach bi...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / E. Qualitätsmerkmale der MPU-Vorbereitung

Rz. 29 Im Gegensatz zur MPU, die durch gesetzliche Vorschriften und die regelmäßige Qualitätskontrolle durch die BASt stark reglementiert und somit qualitätsgesichert ist, ist der Markt der MPU-Vorbereitung derzeit noch nicht geregelt. Da sich mit der Angst vor der MPU schnelles Geld machen lässt, ist das Feld der Vorbereitung leider nicht frei von schwarzen Schafen. Rz. 30 ...mehr

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Anhang / Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5)

Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226).mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Gutachtenausgang

Rz. 119 Grundsätzlich kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten positiv oder negativ werden. Ein positives Gutachten lässt die Schlussfolgerung zu, dass bestehende Eignungszweifel nicht (mehr) vorliegen und hat in der Regel die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ausnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde mit objektiven, aktenkundigen Belegen begründet werden. Hie...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Beurteilungskriterien

Rz. 62 In diesem Werk, das den geforderten Stand von Wissenschaft und Technik wiedergibt und daher für alle Gutachter und Begutachtungsstellen verbindlich ist, werden die wesentlichen Schritte der Begutachtung in der MPU beschrieben und festgelegt. Es verfolgt das Hauptziel, den Gutachtern als Orientierung in ihrer Entscheidungsfindung zu dienen und so die Begutachtungen in ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Festlegung der Fragestellung

Rz. 56 Gemäß § 11 Abs. 6 S. 1 FeV ist die Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde festzulegen. Diese Regelung lautet: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führe...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Untersuchungsumfang

Rz. 60 Der Untersuchungsumfang wird bestimmt durch den jeweiligen Anlass. Hierzu ist in der Anlage 15 der FeV, Nr. 1a, i.V.m. § 11 Abs. 5 FeV geregelt: Zitat Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fr...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / G. Untersuchungsablauf

Rz. 66 Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung dauert für den Untersuchten in der Regel etwa drei Stunden und setzt sich aus drei Teilen zusammen: der psychologischen Begutachtung, der medizinischen Untersuchung und der Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit. Da der Untersuchte selbst der Auftraggeber der Untersuchung ist und daher auch das Untersuchungsen...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / III. Psychologische Testverfahren

Rz. 100 Der Vorteil der Testmethoden im klassischen Sinne ist die standardisierte Durchführung, aus der die eindeutige Vergleichbarkeit der Leistungen des Klienten mit einer "Normalpopulation" (Normierungsstichprobe) resultiert. Die Testverfahren dienen neben der medizinischen und psychologischen Untersuchung in der MPU der Überprüfung der psychischen (psycho-physischen) Lei...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / V. Obergutachten

Rz. 89 Liegt ein Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis vor, so stellt sich die Frage, ob Ansatzpunkte vorhanden sind, einen Obergutachter einzuschalten. Die Entscheidung, ob die Feststellung von Eignungsmängeln durch ein Obergutachten auszuräumen ist, hängt davon ab, ob das vorangegangene – für den Mandanten negativ ausgefallene – Gutachten Ansatzpunkte hie...mehr