Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 2.5 Flexibilität

Verfahrensgerechtigkeit: Arbeitgeber im New-Pay-Umfeld räumen ihren Beschäftigten häufig eine hohe Wahlfreiheit ein. Ein Beispiel ist die Wahl zwischen Zeit oder Geld. Diese Dimension von New Pay wird stark durch gesellschaftliche Veränderung beeinflusst. Früher haben viele Menschen auch die Entscheidungen und Verfahren, die Gewerkschaften aushandelten, als verfahrensgerecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge können als Spenden zum Abzug gebracht werden, wenn es sich um Beiträge an gemeinnützige Körperschaften handelt, deren Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. Spendenrechts gilt.[1] Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften können Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Beiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden und Gewerkschaften

Beiträge zu Berufsständen und -verbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind Werbungskosten. Abziehbar sind insbesondere Beiträge zu den Gewerkschaften [1] und zu den Beamten- und sonstigen Verbänden. Nicht abziehbar sind Beiträge zu den Gewerkschaften und vergleichbaren Verbänden, wenn der Steuerpflichtige infolge Übernahme eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 4.1 Negative Koalitionsfreiheit

Grenzen für ihre Rechtssetzungsmacht ergeben sich für die Tarifvertragsparteien aus der negativen Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer. Art. 9 Abs. 3 GG schützt entgegen seinem Wortlaut nicht nur das Recht des einzelnen, einer Koalition und damit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberkoalition beizutreten (positive Koalitionsfreiheit). Durch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3 Tariffähigkeit

Der Abschluss von Tarifverträgen ist auf die in § 2 Abs. 1 TVG genannten Tarifvertragsparteien beschränkt. Dies sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie der einzelne Arbeitgeber. Welche Voraussetzungen die Verbände erfüllen müssen, um als tariffähige Vereinigungen anerkannt zu werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Der Staatsvertrag über die Schaffung einer Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.2 Arbeitgeberverbände

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Definition: Arbeitgeberverbände sind – wie Gewerkschaften – Zusammenschlüsse ihrer Mitglieder zur Wahrung und Förderung von deren Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Dieser Zweck wird rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.3 Einzelne Arbeitgeber

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.[1] Definition Arbeitgeber ist, wer einen anderen aufgrund eines abhängigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Die Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergibt sich dabei aus seiner Eingliederung in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.2 Gegnerfreiheit

Erforderlich ist weiterhin die Unabhängigkeit des Verbandes in seiner Gesamtstruktur vom jeweiligen sozialen Gegenspieler.[1] Die Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler wird regelmäßig bei finanziellen Leistungen der Arbeitgeberseite an Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftseinrichtungen berührt. In Betracht kommen insbesondere die Zahlung von Honoraren an die gewerkschaftliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 4 Tarifzuständigkeit

Ebenso wie die Tariffähigkeit ist die Tarifzuständigkeit einer Tarifvertragspartei Voraussetzung für den wirksamen Abschluss von Tarifverträgen, obwohl das TVG diese Voraussetzungen nicht ausdrücklich nennt. Definition: Die Tarifzuständigkeit ist die Fähigkeit eines tariffähigen Verbandes, Tarifverträge für einen bestimmten tariflichen Geltungsbereich abzuschließen. Die Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.5 Überbetrieblichkeit

Als eigenständiges Merkmal für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft hat die obergerichtliche Rechtsprechung in der Vergangenheit ihre überbetriebliche Organisation gefordert.[1] Ob dies auch heute noch gilt, ist unklar. In einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird jedenfalls – allerdings ohne Begründung – die überbetriebliche Organisation der Gewerkschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 1 Begriff

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einerseits einem einzelnen Arbeitgeber oder einer Vereinigung von Arbeitgebern und andererseits einer tariffähigen Gewerkschaft. Gegenstand eines Tarifvertrages sind hauptsächlich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der unterworfenen Mitglieder der tarifschließenden Vereinigungen bzw. des Arbeitgebers (normativ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 5 Bekanntgabe des Tarifvertrages

Wie andere staatliche Rechtsnormen sind auch Tarifverträge durch Bekanntmachung den Tarifunterworfenen zur Kenntnis zu bringen. Allerdings wird eine allgemeine öffentliche Bekanntmachung (wie etwa im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger) für den Abschluss von Tarifverträgen bzw. seinen Inhalt weder durch das TVG noch durch andere Rechtsvorschriften zwingend vorgeschrieben. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag stellt die Voraussetzungen für den Abschluss von Tarifverträgen vor. Dabei spielen die formellen Voraussetzungen (Schriftform, Bekanntgabe) eine der Praxis entsprechende geringere Rolle. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt bei den tarifvertragsschließenden Parteien. Aufgrund der besonderen normativen Wirkung von Tarifverträgen und der Befugnis, im Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2 Tarifvertragsparteien

Tarifverträge können nur von den in § 2 TVG genannten tariffähigen Parteien abgeschlossen werden. Dies sind Gewerkschaften, Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände), Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der einzelne Arbeitgeber. Allerdings enthält das TVG keine Aussage, welchen Anforderungen diese Rechtssubjekte entsprechen müssen, um übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Gewerkschaftsbeiträge

S. "Beiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden und Gewerkschaften".mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.2 Unterscheidung nach der Abschlussform

Die Differenzierung nach Verbands- bzw. Flächentarifvertrag und Firmentarifvertrag betrifft die Abschlussform des Tarifvertrags auf Arbeitgeberseite sowie die Reichweite seiner Geltung. Ein Verbandstarifvertrag wird zwischen einer (oder mehreren) Vereinigung(en) von Arbeitgebern (Arbeitgeberverband) und einer oder mehreren Gewerkschaften abgeschlossen. Sein Geltungsbereich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.4 Spitzenorganisationen

Nach § 2 Abs. 3 TVG können auch Zusammenschlüsse von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Spitzenorganisationen) Partei eines Tarifvertrages sein. Dies kann auf zweifache Weise erfolgen Spitzenorganisationen können nach § 2 Abs. 2 TVG bei entsprechender Bevollmächtigung als Stellvertreter für die ihnen angeschlossenen Mitgliedsverbände auftreten, der Tarifvertrag wirkt da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1.2 Kein Zahlungsanspruch

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 4.1 Aufteilung der Prämie in mehrere Zahlungen

Die Prämie muss nicht in voller Höhe und auf einmal, sondern kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Eine Höchstzahl ist dem Gesetzeswortlaut ("bis zu") nicht zu entnehmen. Teilzahlungen sind mit der Zielsetzung gleichermaßen vereinbar und für den Staatshaushalt nicht mehr oder weniger belastend. Entsprechend dürfte auch zulässig sein, die Inflationsausgleichsp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 4 Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch

Abweichend vom Grundsatz eines fehlenden Anspruchs aufgrund der Regelung zur Qualifizierung ist in Abs. 4 des § 5 TVöD geregelt, dass ein Anspruch des Beschäftigten auf ein regelmäßiges Gespräch mit seiner jeweiligen Führungskraft besteht. Sofern in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart wird, muss ein solches Gespräch einmal im Jahr stattfinden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein (ab 2024: Verein ohne Rechtspersönlichkeit, s § 14a Abs 2 Nr 1 AO, s § 54 BGB idF des Pers-Gesellschaftsrechtsmodernisierungsges v 10.08.2021 – MoPeG – BGBl I 2021, 3436) iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der pers Anwendungsbereich des § 28 KStG ist weitgehend mit dem des § 27 KStG (dazu s § 27 KStG Tz 29) deckungsgleich, dh die Vorschrift betrifft zunächst alle Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 oder 10 EStG gewähren können. Das sind insbes die AG, SE, GmbH und die KGaA. Da § 28 KStG jedoch das Vorhandensein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Historische Entwicklung des § 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis zur Einführung einer eigenständigen KSt mit der Erzbergerschen Finanzreform 1920 (KStG v 30.03.1920, RGBl I 1920, 393) war die Besteuerung des Einkommens jur Pers im EStG geregelt. IRd vorgenannten Reform wurde der Kreis der KSt-Subjekte erweitert auf alle Kö und Vermögensmassen des öff und des privaten Rechts sowie auf nicht rechtsfähige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.3 Lohnzahlung durch Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 56 Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur von solchen Lohnzahlungen LSt einzubehalten, bei denen er in irgendeiner Form in die Lohnzahlung rechtlich oder tatsächlich eingeschaltet ist.[1] Hierzu gehören auch sog. unechte Lohnzahlungen eines Dritten, die dem Arbeitgeber unmittelbar als eigene Zahlung i. S. d. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG zugerechnet werden (Rz. 57).[2] Dem LSt-Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3 Maßnahmen zur Implementierung eines Verhaltenskodex

Zur Einführung eines Verhaltenskodex und der verbindlichen Geltung entsprechender Compliance-Regeln gegenüber den Arbeitnehmern bieten sich dem Unternehmen verschiedene Wege an. Dabei ist grundsätzlich zwischen einem einseitigen arbeitgeberseitigen Vorgehen und zweiseitigen Vereinbarungen zu entscheiden, wobei als Vertragspartner insbesondere der individuelle Arbeitnehmer od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 5.2 Identifikation von relevanten Stakeholdern für die Personalarbeit

Wie oben ausgeführt, ist ein zentraler Baustein des CSR-Managements die Identifikation von relevanten Stakeholdern und deren berechtigten Interessen. Wichtige interne Stakeholder für die Personalarbeit sind zunächst alle Unternehmensmitglieder mit ihren verschiedenen Voraussetzungen (z. B. Herkunft, Bildung, Geschlecht), Funktionen und Aufgaben (z. B. Vorstand, Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.8 Ausschuss für Arbeitsstätten (§ 7)

In § 7 ArbStättV werden die Zusammensetzung, die Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) geregelt, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beraten soll, insbesondere aber Technische Regeln zu formulieren hat, die das BMAS gemäß § 7 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.23 Gewerkschaft

Rz. 85 Ehrenamtliche Tätigkeiten für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband sind nur dann versichert, wenn sie den Interessen eines bestimmten Unternehmens zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil v. 30.1.1970, 2 RU 197/67; Urteil v. 29.1.1971, 2 RU 253/68). Das ist auch dann der Fall, wenn bei einer Veranstaltung Wissen vermittelt wird, das für den Betrieb von Nutzen ist. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.13 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.11 Berufsorganisation

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.29 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.1 Arbeitskampf

Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für beendet und nimmt sie de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.5 Sonstige Fälle

Über die vorgenannten Fälle hinaus sind in Rechtsprechung und Literatur eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle des § 616 BGB genannt. Folgende Fälle seien herausgegriffen: Besonders belastender Umzug [1] Ausübung religiöser Pflichten, insbesondere Gebete, die unabwendbar während der Arbeitszeit zu leisten sind – jedoch nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten, regelmäßig hingegen n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.5 Anfechtung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters

Als nichtig wird man die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden ansehen müssen, die ohne Rücksicht auf Vorschläge der Gruppen durchgeführt worden ist. Diese Nichtigkeit kann jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden. Bei geringeren Rechtsverstößen kann die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters in einem gerichtlichen Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit als solches nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt für ihre berufliche Entwicklung sowie das sich daraus ergebende Entgelt. Durch dieses Verbot soll die unabhängige, unparteiische Amtsführung der Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe gewährleistet werden. Ob eine Begünsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.8 Folgen der Missachtung der Mitbestimmungsrechte

Dem Betriebsrat stehen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG drei Wege offen, die er parallel beschreiten kann: Falls der Arbeitgeber einen groben Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begangen hat, z. B. die heimliche Installation von Überwachungskameras, kann der Betriebsrats oder auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr