Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Aussetzung

Rz. 9 Wurde ein ordnungs- und fristgemäßer Aussetzungsantrag gestellt, ist der entsprechende Beschluss auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass der Beschluss für die angegebene Dauer nicht durchzuführen ist; der Beschluss wird also lediglich suspendiert, nicht aufgehoben. Rz. 10 Die Aussetzung hat für die Dauer von einer Woche, gerechnet ab der BR-Sitzung, in der der Beschlus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Einberufung der Versammlung

Rz. 7 Die Einberufung der Versammlung setzt einen entsprechenden Beschluss der JAV voraus, der mit einfacher Mehrheit in einer beschlussfähigen Sitzung der JAV zu fassen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung durchgeführt werden soll oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen der JAV. Ein Antragsrecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaften auf Durchführung ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 10 Die Sitzungen der KJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der KJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR beauftragtes Mitglied, der Konzernarbeitgeber, wenn die Sitzung auf seinen Antrag hin stattfindet oder er eingeladen wird, sowie Gewerkschaften, die in der KJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 9 Die Sitzungen der GesJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der GesJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR beauftragtes Mitglied, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in der GesJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.5 Teilnahmerecht

Rz. 17 Gem. §§ 71 i. V. m. 46, 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Vorsitzende des BR bzw. ein vom BR hiermit beauftragtes Mitglied, die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigung, der der Arbeitgeber angehört, berechtigt, an der JA-Versammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen. Sie sind vom Vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 11 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die GesJAV nach dem Katalog des § 73 Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden u. seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewerk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 12 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die KJAV nach dem Katalog des § 73 b Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i. V. m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / V. Fazit

§ 3b EStG ist zum einen eine im Detail recht komplizierte Rechtsvorschrift, die zum anderen auch dem Grunde nach sehr umstritten ist. So hält sie im Inhalt für den betroffenen Personenkreis eine Reihe von "Fallstricken" im Detail bereit, wie die noch anhängigen Revisionsverfahren beim BFH aufzeigen. Ebenso kommen zu Recht immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.4 Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten

Rz. 81 Gem. §§ 39 Abs. 2 i. V. m. 17 WO BetrVG 2001 hat der Wahlvorstand die als Mitglieder der JAV Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. Lehnt der Gewählte die Wahl fristgem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 6.2 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG steht dem ausländischen Arbeitnehmer mit allen seinen Ausprägungen zu. Er kann einer Gewerkschaft beitreten und sich aktiv gewerkschaftlich betätigen (positive Koalitionsfreiheit). Jede Ungleichbehandlung (Beitrittsverbot, erhöhte Beitragspflicht o. Ä.) ausländischer Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft ist unzu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.6 Tarifverträge

Rn 23 Auf Tarifverträge findet § 120 ebenfalls keine Anwendung.[53] Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt die Tarifbindung des Arbeitgebers unberührt.[54] Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Verbands- oder Firmentarifvertrag handelt. Ein gemäß § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag verliert aufgrund der Insolvenz eines von seinem Geltungsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.3 Arbeitnehmervertreter

Rn 14 Das Gericht hat neben den durch die Gläubigerausschüsse bestellten Mitgliedern des Gruppen-Gläubigerausschusses einen Vertreter der Arbeitnehmer als weiteres Mitglied zu bestimmen, und zwar unabhängig davon, ob ein Gläubigerausschuss bereits einen Arbeitnehmer als seinen Vertreter entsandt hat ("weiteres Mitglied").[19] Rn 15 Sinnvoll wird es regelmäßig sein, einen Vert...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.1 Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei

Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Aufseiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag, ist also der einzelne Arbeitgeber Partei des a...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2 Anwendung von Tarifnormen bei Tarifbindung

Der Inhalt von Tarifverträgen findet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung besteht. Definition: Tarifbindung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des abschließenden Arbeitgeberverbands ist oder selbst den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Transparenzgebot

Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, die nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB die Unwirksamkeit von Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge hat, auch daraus ergeben, dass diese nicht klar und verständlich sind. Das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Transparenzgebot gilt nach § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB au...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.2 Beginn und Ende der Tarifgebundenheit

Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG besteht, wenn sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der vertragschließenden Verbände sind und der Tarifvertrag nach seinem zeitlichen Geltungsbereich Wirkungen entfaltet. Die Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers tritt erst nach Annahme seines Aufnahmeantrags durch die Gewerkschaft ein.[1] Entsprechendes gilt für den Eintritt des Arbeitg...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 1 Vorbemerkung

Die Regelungen eines Tarifvertrags in seinem normativen Teil (Tarifnormen) sind nicht ohne Weiteres im Rahmen eines Einzelarbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anwendbar. Sie gelten nur dann, wenn entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind. Auf Arbeitgeberseite ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber selbst den Firmen...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.1 Gesetzliche Inhalte

Rz. 8 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 289c Abs. 1, 2 HGB sowie durch Verweis über § 315c Abs. 2 HGB auch im Konzern). Konkret können die in Tabel...mehr

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DRK-TV / 1.1 Tarifgeschichte

Das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft und als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege war lange Zeit in erster Linie geprägt vom Bild der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Um die vielfältigen humanitären und sozialen Aufgaben erfüllen zu können, war das Deutsche Rote Kreuz bereits früh auch auf die Tätigkeit hauptamtlich beschäftigter M...mehr

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DRK-TV / 2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Tarifgebundenheit der DRK-Arbeitgeber ergibt sich – wie eben ausgeführt – aus der Mitgliedschaft in einer Landestarifgemeinschaft bzw. in der Bundestarifgemeinschaft. Unmittelbar und zwingend gilt der DRK-Tarifvertrag wie schon bisher nur für Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Für Mitarbeiter, die nicht Mitglied von ver.di sind, gilt der Tarifvertrag ...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.8 40. Änderungstarifvertrag v. 14.6.2013

40. Änderungstarifvertrag vom 14.6.2013 (Inkrafttreten zum 1.7.2013) Verdi hatte am 20.11.2012 von seinem eingeräumten Sonderkündigungsrecht der Anlage 5 Gebrauch gemacht, und die Regelungen über die geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisse fristgerecht zum 1.1.2013 gekündigt. In § 4 der ursprünglichen Anlage 5 war eine Sonderregelung zum Ausspruch einer Kündigung enthal...mehr

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DRK-TV / 2.12.2.1 Sommerzeit

Mit der Sommerzeitverordnung vom 12.7.2001 wurde auf unbestimmte Zeit die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt. Die Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr. Die Uhr wird um eine Stunde auf 3:00 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr. Die Uhr wird um eine Stunde auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Dadurch erscheint ...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2.15.1 Tarifverträge

Nur bei näherer Bezeichnung des Tarifvertrags selber oder des Geltungsbereichs der Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kann der Zweck der Nachweis-Richtlinie und entsprechend auch des NachwG erfüllt werden. Aus der bloßen Angabe, dass auf das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden, kann der Arbeitnehmer sich nicht in dem...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Reaktionsmöglichkeiten der streikenden Gewerkschaft

Rz. 323 Weigert sich der Entleiher, dem Einsatzverbot nachzukommen, besteht auch seitens der streikenden Gewerkschaft ein Interesse, das Einsatzverbot gerichtlich durchzusetzen. Gewerkschaften können im Ausgangspunkt von Arbeitgebern Unterlassung eines Verhaltens gemäß §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG verlangen, wenn der Arbeitgeber rechtswidrig in die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterrichtung der Gewerkschaften

Rz. 11 Nach § 46 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt für sämtliche Betriebs- und Abteilungsversammlungen. Hinweis Die Informationspflicht gilt nur für die im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften. D...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt eine Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht

Rz. 9 Der Gewerkschaftsbeauftragte hat die Befugnis, an der Betriebsversammlung beratend teilzunehmen. Dies umfasst auch das Recht, sich mit Wortmeldungen, an der Diskussion zu beteiligen. Ihm ist daher auf Wortmeldung das Wort zu erteilen.[1] Seine Beiträge müssen sich allerdings dabei an der Tagesordnung und dem Aufgabenbereich der Betriebs- und Abteilungsversammlung ausri...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Streikaufruf und unmittelbare Betroffenheit

Rz. 291 Zunächst muss der in Rede stehende Entleiherbetrieb dem räumlichen und fachlichen Geltungsbereich des umkämpften oder beabsichtigten Tarifvertrags unterfallen, damit der Entleiherbetrieb überhaupt unmittelbar betroffen sein kann.[668] Bei einem Streik ist ein Arbeitgeber grundsätzlich unmittelbar betroffen, wenn sein Betrieb vom Streikaufruf erfasst wird.[669] Ist ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 20 Über Streitigkeiten über die Teilnahme und Befugnisse der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren, § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG (BAG, Beschluss v. 18.3.1964, 1 ABR 12/63 [28]). Wegen der meist gegebenen Eilbedürftigkeit dürfte regelmäßig der Erlass einer einstweiligen Verfü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Teilnahme von Vertretern der Arbeitgebervereinigung

Rz. 15 Nimmt der Arbeitgeber an der Betriebs- oder Abteilungsversammlung teil, kann er einen Beauftragten seines Arbeitgeberverbands zur Unterstützung hinzuziehen. Der Arbeitgebervereinigung steht ein Spitzenverband gleich, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einer angeschlossenen Vereinigung ist. Anders als die Gewerkschaften darf der Arbeitgeber stets lediglich einen Vertrete...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

Rz. 279 Wird ein Verleiher bestreikt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitskampfes.[646] Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Tarifverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung steht dem Leiharbeitnehmer das Recht zu, sich an einem solchen Streik zu beteiligen. Das Streikrecht gilt unabhängig davon, ob der Leiharbeitnehmer über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft od...mehr