Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 71 LPersVG BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 71 LPersVG BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine umfass...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 78 NPersVG – Dienstvereinbarungen, § 82 NPersVG – Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts In Niedersachsen findet sich die Vorschrift über Dienstvereinbarungen in § 78 NPersVG. Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: Dienstvere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nebentätigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung von Nebentätigkeit und Haupttätigkeit > Arbeitnehmer Rz 75 ff, > Ärzte, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Bankgewerbe Rz 5 ff, > Beamte, > Ehrenamt, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Geistliche Rz 5, > Hausgewerbetreibende, > Hochschullehrer, > Journalisten, > Justizverwaltung, > Kassierer, > Lehrer, > Mehrere Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 78 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Unbeschränkt sind auch Aufnahmegelder, Beiträge und Umlagen als WK abziehbar, die der Stpfl für seine Zugehörigkeit zu > Berufsstände und Berufsverbände aufwendet, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3 EStG). Zu diesen Organisationen gehören zB > Berufskammern und die > Gewerkschaf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Berufsvertretungen und Berufsverbände

Rz. 185 [Autor/Stand] Berufsvertretungen sind Zusammenschlüsse von Angehörigen bestimmter Wirtschafts- bzw. Berufszweige zur organisatorischen Regelung der eigenen wirtschaftlichen bzw. beruflichen Angelegenheiten (z.B. Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Architektenkammer, Landwirtschaftskammer[2], Kr...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.2 Diskriminierende Einschränkungen durch den Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 greift Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG auf. Jegliches diskriminierende Element oder Merkmal eines Stellenangebotes ist bei der Vermittlungstätigkeit unberücksichtigt zu lassen, es sei denn, die jeweils in der Vorschrift benannten Tatbestände liegen vor, insoweit darf die Agentur für Arbeit dann unter Berücksichtigung der Bedingungen des Stellenange...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Mit § 41 knüpft der Gesetzgeber an die §§ 36 Abs. 2 und 38 Abs. 2 Satz 1 an. Grundsätzlich geht es dem Gesetzgeber darum, dass durch Vermittlungsaktivitäten möglichst passgenaue Vermittlungsvorschläge entstehen, die Arbeitgeber mit Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden zur Begründung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen zusammenführen. Dazu müssen Ausbildung- und Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Beschränkungen zusammen, denen die Agentur für Arbeit im Kommunikationskontakt mit dem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden unterliegt. Sie ist als Schutzvorschrift vor überzogenen und ungerechtfertigten Datenerhebungen zu verstehen. Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 nimmt auf das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber einem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden vor d...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.4 Abgrenzung Beschäftigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Rz. 19 Ehrenamtliche Betätigungen in Vereinen, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, Parteien usw. stellen i. d. R. keine Beschäftigung dar und sind deshalb nicht nach Nr. 1 versichert. Soweit eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nach speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1, z. B. nach Nr. 5 Buchst. e (Ehrenamtliche in Berufsverbänden der Landwirtschaft), Nr. 9 (Ehrenamtliche im Gesun...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.1.1 Verstoß gegen ein Gesetz

Rz. 3 Die Agenturen für Arbeit sind bei ihrer Vermittlungstätigkeit schon aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen an Recht und Gesetz gebunden, auch in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Vorschrift enthält deshalb ein absolutes Vermittlungsverbot, weil ein Verstoß gegen ein Gesetz oder die guten Sitten nicht mit einer ordnungsgemäßen Vermittlung ...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.4 Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die Daten, die nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2 nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden erhoben werden dürfen, nicht aber bei Dritten. Betroffen sind also die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, einer Partei, einer Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung. Abs. 1 Satz 3 regelt die weiteren Voraussetzungen für die Erhe...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält absolute und eingeschränkte Vermittlungsverbote für die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus ist in Abs. 4 eine Sonderregelung zu selbstständigen Tätigkeiten aufgenommen worden. Damit hat der Gesetzgeber die Grundsätze für die Vermittlung im Rechtskreis der Arbeitsförderung herausgearbeitet und ständig erweitert. Rz. 2a Abs. 1 enthält ein (absolut...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.1 Datenaufnahme

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 ist unmittelbar dem Datenschutzrecht entnommen (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X) und enthält die doch inzwischen regelmäßige Beschränkung auch für den Betrieb der Selbstinformationseinrichtungen, dass nur die für die Vermittlung relevanten Daten der Arbeitgeber sowie Ausbildung- und Arbeitsuchenden in die Einrichtungen aufgenommen werden dürfen. Ein Beseitigungs...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.3 Zugehörigkeit nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass Daten über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung nicht bei dritten Personen oder Einrichtungen erhoben werden dürfen, sondern – nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 – nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden selbst. Die Agentur für Arbeit muss die Daten also durch Befragung b...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46 BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind. Generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Verbot der Erhebung bzw. Annahme von Beiträgen

Die Vorschrift des § 49 BPersVG verbietet es dem Personalrat, für seine Zwecke Beiträge zu erheben oder anzunehmen. Diese Vorschrift stellt somit eine Ergänzung zu § 46 BPersVG dar, wo angeordnet ist, dass die dem Personalrat durch seine Tätigkeit entstehenden Kosten der Bund zu tragen hat. Zudem üben die Personalratsmitglieder gemäß § 50 BPersVG ihr Amt unentgeltlich als Eh...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge (§ 48 BPersVG)

Gemäß § 48 BPersVG werden dem Personalrat in den Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Aushänge zur Verfügung gestellt, ein sog. "Schwarzes Brett", wo der Personalrat die Möglichkeit hat, die Mitarbeiter über wichtige Ereignisse zu informieren (Satz 1). Zudem kann er Mitteilungen an die Beschäftigten über Angelegenheiten, die sie betreffen, herausgeben (Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs beantragt werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften

1 Einführung: Gewerkschaften und Grundgesetz Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind Koalitionen i. S. v. Art. 9 Abs. 3 GG und stehen deshalb unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dabei ist das Koalitionsrecht für jedermann gewährleistet, also ein sog. Menschenrecht i. S. d. Grundgesetzes (im Gegensatz zum Bürgerrecht, das nur Deutschen zusteht). 2 Begriff Es ist a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14.3 Auskunftsanspruch einer Gewerkschaft

Eine Arbeitnehmervereinigung hat keinen Anspruch gegen einen Arbeitgeberverband auf Auskunft über die Mitglieder des Arbeitgeberverbands, einschließlich des jeweiligen Mitgliedstatus. Hierfür gibt es keine Anspruchsgrundlage und zudem ist eine solche Auskunftserteilung nicht geboten, um die Verhandlungsparität zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband zu wahren und/oder d...mehr

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Gewerkschaften / 4 Wichtige Gewerkschaften

Acht Gewerkschaften sind unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit Sitz in Berlin versammelt. Im Jahr 2023 waren in den Mitgliedsgewerkschaften des DGB 5,7 Millionen Mitglieder organisiert. In den letzten Jahren ist die Mitgliederzahl erneut zurückgegangen. Vor 10 Jahren waren in den DGB-Gewerkschaften noch 6,1 Millionen Menschen organisiert. Diese Zahl beli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 3 Entstehung der Gewerkschaften

Die Gründung von Gewerkschaften ging einher mit dem Einsetzen der Industrialisierung. Diese begann Ende des 18. Jahrhunderts in England und erreichte einige Zeit später auch das Gebiet des Deutschen Bundes. Erste Gewerkschaften in Deutschland waren die Berufsverbände der Buchdrucker und Zigarrenarbeiter, die etwa 1848 entstanden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde auch die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.2 Zutrittsrecht

Gewerkschaften haben ein Zutrittsrecht zu einem Betrieb (§ 2 BetrVG) nicht nur, soweit es um die Mitgliederwerbung geht, sondern auch hinsichtlich der Wahrnehmung gesetzlich genannter Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist im Falle einer zulässigen gewerkschaftlichen Betätigung suspendiert. Der Nachweis des Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.1 Mitgliederwerbung

Gewerkschaften dürfen in Betrieben und Dienststellen, in denen sie mit mindestens einem Mitglied vertreten sind, das nicht zu den leitenden Angestellten i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG gehört betriebliche Anschlagflächen (sog. schwarze Bretter) benutzen und durch ihre Mitglieder Informationsmaterial verteilen.[1] Der Betriebsfrieden und der Arbeitsablauf dürfen dadurch aber nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 12 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft wird durch Beitritt erworben. Als Hauptleistungspflicht der Arbeitnehmer gegenüber der Gewerkschaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags, der einkommensabhängig ist. Weiterhin sind die organisierten Mitglieder verpflichtet, für die Gewerkschaftsziele sowie die Ausbreitung der Gewerkschaft zu sorgen. Sie haben das Recht, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 9 Differenzierungsklauseln

Gewerkschaften begehren bei Tarifverhandlungen oftmals einen sog. Gewerkschaftsbonus für ihre Mitglieder, d. h. Mitglieder einer konkreten Gewerkschaft hätten dann – anders als Beschäftigte, die nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sind – Anspruch auf zusätzliche tarifliche Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Eine solche Regelung wird als Differenzierungsklausel bezeichnet, ...mehr

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Gewerkschaften / 1 Einführung: Gewerkschaften und Grundgesetz

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind Koalitionen i. S. v. Art. 9 Abs. 3 GG und stehen deshalb unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dabei ist das Koalitionsrecht für jedermann gewährleistet, also ein sog. Menschenrecht i. S. d. Grundgesetzes (im Gegensatz zum Bürgerrecht, das nur Deutschen zusteht).mehr

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Gewerkschaften / 13.6 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erwirbt der Arbeitnehmer Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Regelmäßig übernimmt die Gewerkschaft auch die Prozessvertretung des Arbeitnehmers vor den Arbeitsgerichten, sodass dem Arbeitnehmer keine außergerichtlichen Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebrauch zu mache...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14.1 Fragerecht des Arbeitgebers

Nach herrschender Meinung hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer bei der Einstellung nach einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen. Die Einschränkung des Fragerechts folgt im Wesentlichen aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus Art. 9 Abs. 3 GG. Der Arbeitgeber soll das Einstellungsgespräch nicht zum Anlass ne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 4.2 dbb beamtenbund und tarifunion "dbb"

Neben dem DGB existiert mit dem dbb (dbb Beamtenbund und Tarifunion) eine weitere gewerkschaftliche Spitzenorganisation/Dachverband. Der dbb nimmt diese Funktion ausschließlich für Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors wahr. Unter seinem Dach bündelt er Landesbünde in allen 16 Bundesländern. Die 41 Mitgliedsgewerkschaften haben gut ...mehr

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Gewerkschaften / 13.4 Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten/Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch

Vereinbart ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines sog. Bündnisses für Arbeit[1] von tariflichen Vereinbarungen abzuweichen, etwa durch Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich oder Kürzung von Sonderzahlungen, kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft hiergegen beim Arbeitsgericht Unterlassungsklage erheben. Hierfür ist es aber notwendig, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 15 Richterliche Befangenheit

Die Mitgliedschaft eines Richters in einer Gewerkschaft, die in einem arbeitsrechtlichen Prozess beteiligt ist, kann für sich allein keine Befangenheit des Richters begründen. Eine Besorgnis der Befangenheit liegt erst vor, wenn weitere konkrete Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen erkennbar ist, dass der Richter vom Ausgang des Verfahrens konkret betroffen ist oder er einse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 2 Begriff

Es ist anerkannt, dass die in Art. 9 Abs. 3 GG beschriebenen "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" auf der Arbeitnehmerseite den Gewerkschaftsbegriff nicht ausreichend konturieren. Nach ständiger Rechtsprechung müssen weitere eingrenzende Kriterien erfüllt sein, um von Gewerkschaften im Sinne des Arbeitsrechts sprechen zu können: Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.3 Wahl von Vertrauensleuten

Die Gewerkschaften können nicht die Wahl ihrer Vertrauensleute im Betrieb des Arbeitgebers verlangen. Die Wahl der gewerkschaftlichen Vertrauensleute ist ein innergewerkschaftlicher Organisationsakt, an dem nur die Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen. Es ist nicht notwendig, dass die Wahl im Betrieb stattfindet. Die Gewerkschaft kann auch geeignete Räume in der Nähe des Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) gestaltet die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie aus. Es regelt unter anderem das Zustandekommen und die Wirkungen eines Tarifvertrages. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) oder einzelne Arbeitgeber (Haustarifvertrag). Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 14 Fragerecht

Auch hinsichtlich eines Fragerechts bezüglich der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband ist Art. 9 GG zu beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um das Fragerecht des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers handelt. 14.1 Fragerecht des Arbeitgebers Nach herrschender Meinung hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer bei der Einstellu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 4.1 Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Die Gewerkschaften Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), Handel, Banken und Versicherungen (HBV), Deutsche Postgewerkschaft (DPG), IG Medien und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) haben im März 2001 "ver.di – Vereinte Dienstleistungsgesellschaft e. V.", kurz ver.di, mit Sitz in Berlin gebildet. In der ver.di sind die Arbeitnehmerinteressen im Dienstleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13 Gewerkschaftliche Tätigkeiten

Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Gewerkschaften in ihrem Bestand und in ihrer organisatorischen Ausgestaltung sowie bei solchen Betätigungen, die darauf gerichtet sind, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern. Geschützt sind alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Sicherung des Bestands der Gewerkschaft unerlässlich sind, sog. Kernbereich, und alle Ver...mehr