Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [538-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

[Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.1 Gewinnanteile und sonstige Bezüge (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Einzelnen aufgeführten Kapitalerträge (zu den verschiedenen Anteilsarten und den damit verbundenen Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten vgl. § 20 EStG Rz. 22ff.), d. h. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien (Ant...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.2.3 Weitere Sonderfälle

Feiertagsentgelt nach § 2 EFZG ist nicht zu zahlen, wenn die Arbeit witterungsbedingt ohnehin ausgefallen wäre. Ein witterungsbedingter Ausfall liegt aber nur vor, wenn nach dem Urteil "eines verständigen Arbeitgebers" die Arbeit wegen der Wetterlage hätte tatsächlich eingestellt werden müssen.[1] Allerdings besteht in einigen Bereichen, z. B. im Baugewerbe, aufgrund tarifve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Nichtfinanzielle Aspekte

Rn. 242 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Mittelpunkt der nichtfinanziellen Erklärung stehen die Angaben zu den folgenden fünf nichtfinanziellen Aspekten (vgl. § 289c Abs. 2): Umweltbelange, AN-Belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zu diesen fünf nichtfinanziellen Aspekten muss zwingend berichtet werden. Welche Angaben jeweil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 2.4 Parteien und Gewerkschaften, § 4 Nr. 7 GrEStG

Ausgenommen von der Besteuerung sind die Übertragung oder der Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG, von Gesellschaftsanteilen gemäß § 1 Abs. 2b und 3 GrEStG oder von Anteilen am Gesellschaftsvermögen oder Gesellschaftskapital gemäß § 1 Abs. 3a GrEStG, soweit diese Übertragung oder dieser Übergang durch demokratische Wahlen des Vorstands ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.4 Zusammenarbeit von Betriebsrat und Gewerkschaft

Rz. 17 Die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Betriebsrat ist weiter durch die rechtliche Selbstständigkeit gekennzeichnet. Der Betriebsrat ist das demokratisch legitimierte Organ der gesamten Belegschaft und nicht nur der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Der Betriebsrat ist in seinen Entscheidungen frei, in die gewerkschaftliche Organisation nicht eingegliede...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber

1 Vorbemerkung Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 BetrVG enthält 3 unterschiedliche Regelungen. § 2 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit der Bestimmung des § 74 BetrVG regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften sowie den Arbeitgeberverbänden im Betrieb (dazu Rz. 8 ff.). § 2 Abs. 2 BetrVG regelt die Zugangsrechte der im Betrieb vertretenen Gew...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Koalitionsaufgaben von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Rz. 20 § 2 Abs. 3 BetrVG stellt klar, dass die Aufgaben und Befugnisse der Koalitionen durch das BetrVG nicht berührt werden. Zu diesen Aufgaben und Befugnissen zählen die typischen, durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsaufgaben, wie etwa der Abschluss von Tarifverträgen, die Durchführung des Arbeitskampfes, die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen sowie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zugang von Gewerkschaftsbeauftragten zum Betrieb

Rz. 18 § 2 Abs. 2 BetrVG gewährt den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Zugangsrecht zum Betrieb. Aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergibt sich jedoch kein schrankenloses Zugangsrecht der Gewerkschaft, denn aus dem Wortlaut der Vorschrift folgt bereits, dass dieses Zugangsrecht nur zur Wahrnehmung der im BetrVG selbst den Gewerkschaften zugewiesenen Aufgaben besteht. Dieses sind ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 BetrVG enthält 3 unterschiedliche Regelungen. § 2 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit der Bestimmung des § 74 BetrVG regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften sowie den Arbeitgeberverbänden im Betrieb (dazu Rz. 8 ff.). § 2 Abs. 2 BetrVG regelt die Zugangsrechte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften (d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.1 Tarifvertragliche Regelungen

Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus nicht selten. Zu denken ist etwa an Rationalisierungsschutzabkommen oder andere tarifliche Vereinbarungen, die quasi an die Stelle betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durch einen Sozialplan treten. Hier werden – mit Billigung der an sich zuständigen Betriebsräte – Sozial...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Gewerkschaftsbegriff

Rz. 14 Der Begriff der Gewerkschaft wird im BetrVG selbst nicht definiert. Vielmehr setzte dieses den Begriff voraus. Der Gewerkschaftsbegriff ist für das gesamte Arbeitsrecht, mithin das ArbGG, das TVG und das BetrVG einheitlich.[1] Gewerkschaften stellen einen Unterfall der Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG dar. Sie müssen tariffähig sein.[2] Nach der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beachtung geltender Tarifverträge

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 BetrVG erfolgt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat "unter Beachtung" der geltenden Tarifverträge. Die Betriebsparteien haben die geltenden Tarifverträge bei ihrer Zusammenarbeit ebenso zu beachten wie Recht und Gesetz.[1] Die Nichtbeachtung der normativen Teile von Tarifverträgen führt wegen des Tarifvorrangs nach § 77 Abs. 3 BetrVG oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.3 Voraussetzung für die Beteiligungsrechte

Rz. 16 Die Beteiligungsrechte auf Arbeitgeberseite stehen der Vereinigung zu, in welcher der Arbeitgeber selbst Mitglied ist. Auf Arbeitnehmerseite stehen die Rechte den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zu. Erforderlich aber zugleich auch ausreichend ist insoweit, dass die Gewerkschaften über zumindest ein Mitglied im Betrieb verfügen.[1] Der Nachweis, dass im Betrieb d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Zusammenarbeit mit den Koalitionen

Rz. 13 Den Organen der Betriebsverfassung obliegt weiter die Verpflichtung, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuwirken. Dies begründet aber keine Pflicht der Koalitionen zur Zusammenarbeit mit den Organen der Betriebsverfassung.[1] 2.3.1 Gewerkschaftsbegriff Rz. 14 Der Begriff der Gewerkschaft wird im BetrVG selbst nicht definiert. Vielmehr setzte dieses den ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Rz. 8 § 2 Abs. 1 BetrVG regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In dieser Generalklausel verbergen sich mehrere, an die Betriebsparteien gerichtete, Gebote. Zunächst bestimmt § 2 Abs. 1 BetrVG, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weiter wird bestimmt, dass diese Zusammenarbeit unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Streitfragen über das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit finden sich regelmäßig im Zusammenhang mit der Auslegung konkreter Einzelbestimmungen des BetrVG und werden deshalb grundsätzlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2a ArbGG geklärt. Meist geschieht dies im Wege der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Soweit über das Zugangsrecht d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 123 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 124 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 29 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.8 Namentliche Aufführung der Organmitglieder (Nr. 10)

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 10 HGB sind die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats (inklusive zugehöriger Stellvertreter) namentlich mit ihrem ausgeübten Beruf zu nennen. Die Anhangangabe umfasst diejenigen Personen, die während des betreffenden Geschäftsjahres bis zum Tag der Bilanzaufstellung Mitglieder der in § 28...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.1.3 Ausnahmen von der Anwendung

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 24.11 grenzt zudem bestimmte Fälle negativ ab, die nicht zu einer Klassifizierung als nahestehendes Unternehmen oder nahestehende Person führen. Danach sind zwei Unternehmen, die lediglich ein Mitglied des Managements in einer Schlüsselposition gemeinsam haben, oder bei denen ein Mitglied des Managements in einer Schlüsselposition maßgeb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.2 § 289b bis 289e HGB

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen (1) 1Eine Kapitalgesellschaft hat ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn sie die folgenden Merkmale erfüllt: die Kapitalgesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des § 267 Absatz 3 Satz 1, die Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert im Sinne des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4 Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Rz. 45 Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 können auch Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an der Betriebsversammlung beratend teilnehmen.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahres. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 8.1 Klagebefugnis von Betriebsrat und Gewerkschaften

So können Gewerkschaft und Betriebsrat z. B. die Unterlassung von Diskriminierungen durch öffentliche Äußerungen des Arbeitgebers verlangen.[1] Allerdings ist es Betriebsrat oder Gewerkschaft verwehrt, die Rechte des Betroffenen geltend zu machen, z. B. Entschädigungsansprüche vor Gericht zu verfolgen. Auch kann der Betriebsrat nicht die Einstellung oder Beförderung eines bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Die regelmäßige Betriebsversammlung

Rz. 3 Die regelmäßige Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr einberufen, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Darauf, ob in den letzten 3 Monaten schon einmal eine regelmäßige Betriebsversammlung stattgefunden hat, kommt es dabei nicht an. Das BetrVG kennt keine Bestimmung darüber, in welchen zeitlichen Abständen Betriebsversammlungen durchzuführen sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Einberufung der Betriebsversammlung

Rz. 51 Die Betriebsversammlung kann nur nach Einberufung durch den Betriebsrat stattfinden. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zur Durchführung von Betriebsversammlungen berechtigt.[1] Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung durch Beschluss nach § 33 BetrVG. Im Rahmen des Einberufungsbeschlusses ist auch über den Inhalt des Tätigkeitsberichts zu beschließen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.2.4 Versammlungen in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 12 Da die Betriebsversammlung allein der Willensbildung der Belegschaft im Hinblick auf die Tätigkeit des Betriebsrats dient, kann es in betriebsratslosen Betrieben keine Betriebsversammlungen i. S. v. §§ 42-46 BetrVG geben.[1] In diesen Betrieben haben die Arbeitnehmer kein gemeinsames Forum, um sich zu informieren oder ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen. Auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 43 BetrVG enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind[1], die zeitliche Lage von Abteilungsversammlungen[2], die Voraussetzungen zusätzlicher Betriebsversammlungen[3] sowie die außerordentlichen Betriebsversa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4.1 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 66 In der Betriebsversammlung haben alle Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Rederecht und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das gilt auch für Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Weder Arbeitgeber noch Gewerkschaftsvertreter haben jedoch ein Antrags- und Stimmrecht. Stimmberechtigt sind nur die teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs, einschließlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 32 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber[1], Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften[2] und Beauftragte der Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3.3 Ordnungs- und Hausrecht

Rz. 62 Der Vorsitzende übt auch das Ordnungs- und Hausrecht in den Versammlungsräumen während der Betriebsversammlung aus.[1] Er hat dabei für einen störungsfreien und ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dabei hat er insbesondere die Erörterung von Angelegenheiten zu unterbinden, die nicht zu den nach § 45 BetrVG zulässigen Inhalten einer Betriebsversammlung zählen und gegeben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2 Tarifpluralität

Bei einer Mehrheit von Tarifverträgen spricht man von Tarifpluralität, wenn in einem Betrieb auf die Arbeitsverhältnisse die Tarifverträge unterschiedlicher Tarifvertragsparteien Anwendung finden und sich ihr Geltungsbereich überschneidet. Tarifpluralität entsteht dann, wenn die Arbeitnehmer eines Betriebes in unterschiedlichen Gewerkschaften organisiert sind. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der zeitliche Geltungsbereich bestimmt Beginn und Ende, also die Laufzeit eines Tarifvertrags. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird regelmäßig im Tarifvertrag selbst vereinbart, oft in seinen Schlussbestimmungen. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass er mit seiner Unterzeichnung in Kraft treten soll. In den zeitlichen Geltungsbereich eines ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.2 Zeitlicher Geltungsbereich bei Betriebsübergang

Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen des normativen Teils des Tarifvertrags in vertragliche Ansprüche transformiert, soweit nicht beim Erwerber zum gleichen Regelungsgegenstand ein Tarifvertrag normativ Anwendung findet. Vertragsinhalt werden aber nur die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Tarifnormen. Vereinbaren die T...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6 Persönlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Der persönliche Geltungsbereich betrifft die Frage, welcher Personenkreis vom Tarifvertrag erfasst sein soll. Die Tarifvertragsparteien können den Geltungsbereich eines Tarifvertrags auf einen Teil ihrer Mitglieder begrenzen.[1] [2] Regelmäßig ergibt sich aus dem Wortlaut am Anfang des normativen Teils des Tarifvertrags, für welche Arbeitnehmergruppen er gelten soll. Fehlt ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.1 Kündigung von Tarifverträgen

Als einseitige Beendigungsform, die zur Beendigung des Tarifvertrags führt, kommt der Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung in Betracht. Tarifverträge werden entweder befristet für eine bestimmte Laufzeit oder unbefristet abgeschlossen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung besteht bei befristet abgeschlossenen Tarifverträgen regelmäßig nicht. N...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.1 Tarifkonkurrenz

Tarifkonkurrenz kann auf verschiedene Weise entstehen: Verschiedene Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit Tarifverträge abschließen, deren Geltungsbereich das einzelne Arbeitsverhältnis erfassen und beide Tarifverträge kraft Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden. Mehrere Tarifverträge mit verschi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 1 Einführung

Tarifverträge bestimmen ihren Geltungsbereich selbst, d. h. sie legen eigenständig fest, für welche Arbeitsverhältnisse sie Wirkung entfalten sollen.[1] Innerhalb des Geltungsbereichs wird üblicherweise nach zeitlichem, räumlichem, betrieblichem, fachlichem und persönlichem Geltungsbereich unterschieden. Die Regelungen über den Geltungsbereich eines Tarifvertrags finden sich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 4 Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien entscheiden, wie bei der Festlegung des tariflichen Geltungsbereichs überhaupt, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei darüber, welche Betriebe sie in den betrieblichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einbeziehen wollen. Da sowohl Gewerkschaften wie auch Arbeitgeberverbände überwiegend nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert sind, werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.5 Heimarbeiter

Die Rechtsverhältnisse der in Heimarbeit Beschäftigten richten sich nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG). Die Heimarbeiter erbringen ihre Leistung aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags, sie sind keine Arbeitnehmer, da sie nicht in den Betrieb ihres Auftraggebers eingebunden sind. Nach § 17 HAG sind Tarifverträge zwischen Gewerkschaften einerseits und Auftraggebern oder deren ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4 Geltungsbereich des TV COVID

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.3.2020 wurde zwischen der VKA und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ...mehr