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Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 42 Zusammensetzung, Te ... / 3.4 Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Dr. Cornelia Feldmann
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Rz. 45

Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 können auch Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an der Betriebsversammlung beratend teilnehmen.[1]

[1] S. näher dazu § 46 BetrVG Rz. 2ff.

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